Tagesordnungspunkt 17: 29. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/4970 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5004
Ich rufe also die Eingaben aus der 29. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/4970 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Wer sich den Ausschussempfehlungen anschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Behandlung der strittigen Eingaben. Es gibt eine strittige Eingabe. Ich rufe nun also die Eingabe aus der 29. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/4970 auf, zu der der erwähnte Änderungsantrag vorliegt.
Ich eröffne die Beratung. Wer möchte das Wort nehmen? - Gewisse Redezeiten sind ja vorgesehen. - Zur Beratung besteht offenbar kein Anlass; denn ich sehe keine Wortmeldung. Dann gehen wir gleich zu den Abstimmungen über.
Wir stimmen über diese Eingabe ab, zu der der erwähnte Änderungsantrag vorliegt. Es geht um die laufende Nr. 31 der Eingabenübersicht, Eingabe 02183/11/17. Die Eingabe betrifft eine Beschwerde über das Innenministerium bzw. die Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und
Polizei. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit dem Votum „Material“ vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen.
(Die drei anwesenden Abgeordneten der FDP heben die Hand - Zustim- mung und Heiterkeit bei der SPD, den GRÜNEN und der CDU)
Gegenprobe! - Enthaltungen? - In aller Klarheit darf ich feststellen: Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Nachdem der Änderungsantrag abgelehnt wurde, kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die da „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer dem Ausschuss beipflichten möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das mit großer Mehrheit so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratung: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Onlineangebote von Zeitungen und anderen Medien - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3320 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/4969
Mir liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Jens Nacke vor. Herr Nacke, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inhalt des zu beratenden Antrages ist die Frage, welcher Mehrwertsteuersatz bei digitalen Angeboten von Printausgaben von Tageszeitungen - sogenannte E-Papers - eigentlich richtig, vernünftig und erforderlich ist.
In diesem Haus waren sich auch alle einig, dass es überhaupt nicht nachvollziehbar ist, warum die Ausgabe einer Zeitung aus Papier, die man am Kiosk kaufen kann, mit 7 % besteuert wird - für Druckerzeugnisse galt traditionell schon immer der ermäßigte Mehrwertsteuersatz -, während dasselbe Produkt, wenn man es digital aus dem Internet herunterlädt, mit 19 % besteuert wird. Deshalb gab es die Überlegung, ob wir uns nicht auf einen gemeinsamen Text einigen können.
Das ist aber nicht gelungen; denn die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben einen Formulierungsvorschlag eingebracht, dem die CDU in der Form nicht zustimmen wollte. Anstatt klar und deutlich eine politische Positionierung zu formulieren und die Landesregierung aufzufordern, sich entsprechend einzusetzen, wurde der Text stark aufgeweicht - obwohl wir uns mit SPD und Grünen einig waren. Nun wird die Landesregierung nämlich gebeten, „die Möglichkeit der Reduzierung … zu prüfen und in geeigneter Weise politisch zu unterstützen“.
Ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn man das mal aus dem Politsprech ins Deutsche übersetzt, dann heißt das: Wir sehen zwar ein, dass das richtig ist, was die CDU hier vorschlägt. Wir erkennen aber auch, dass unsere Landesregierung dabei überhaupt nichts bewirken kann. Deswegen, liebe Landesregierung, macht euch keine Gedanken; legt euch wieder hin. Wir werden das nicht weiter verfolgen. - Das wollen wir an der Stelle nicht mitmachen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind an der Stelle auch ein wenig ein gebranntes Kind. Denn wir haben uns in diesem Hause schon einmal einvernehmlich dafür ausgesprochen, dass die Landesregierung das Problem der Unwucht bei der Höhe der Haushaltsabgabe für den Rundfunkbeitrag - die ehemalige Rundfunkgebühr -, die sich insbesondere bei den Kfz-Beiträgen und dort vor allem für Unternehmer und Handwerker ergeben hat, aufgreift. Wir mussten später erleben, dass dieser Beschluss des Landtags - und an der Stelle
Herr Nacke, einen Moment bitte! - Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es herrscht eine Geräuschkulisse im Plenarsaal, die so nicht geht. Der Redner hat Anspruch auf Aufmerksamkeit. Die Rednerinnen und Redner der anderen Fraktionen wissen ja, dass sie noch dran kommen. Und wir hören auch ihnen zu. - Bitte sehr!
Wir hatten uns seinerzeit - auch daran will ich hier erinnern - dafür ausgesprochen, dass die Haushaltsabgabe für den Rundfunkbeitrag höchstmöglich gesenkt werden soll. Die zuständige Kommission hat damals eine Senkung von 73 Cent vorgeschlagen. Die Länder haben sich auf 48 Cent geeinigt. Unsere Landesregierung hat sich an dieser Stelle überhaupt nicht eingebracht. Dieser Ministerpräsident hat den einstimmigen Beschluss dieses Hauses ignoriert. Das wollen wir kein zweites Mal erleben.
Deswegen haben wir uns dieses Mal nicht bereit erklärt, den Antrag so butterweich zu formulieren, dass diese Landesregierung daraus nur ein Signal verstehen kann: Okay, ihr habt einen Beschluss gefasst. Ihr wollt, dass wir uns in Sachen Mehrwertsteuersatz bei diesem Thema einsetzen, aber nur im Rahmen dessen, was in geeigneter Weise möglich sein könnte. Da mag es vielleicht reichen, wenn wir der Bundesebene diesen Beschluss einfach zur Kenntnis geben, und das war’s dann.
Das reicht uns nicht aus. Sie werden es jetzt aber in Ihrer Fassung beschließen. Deshalb werden wir sehr genau hinschauen, wie denn der Ministerpräsident, der ja originär für Medienfragen zuständig ist, und der Chef der Staatskanzlei diesen Beschluss aufgreifen werden und sich einbringen werden. Wir werden zu geeigneter Zeit nachfragen, was denn passiert ist und was diese Landesregierung veranlasst hat. Dann werden wir uns im Ausschuss erneut darüber unterhalten, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, eine Formulierung zu wählen, die die Landesregierung tatsächlich unmittelbar verpflichtet.
Schade, dass wir uns hier nicht auf einen gemeinsamen Text einigen konnten. Aber dieses Aufweichen werden wir auch in Zukunft bei Anträgen, die richtig sind, die Sie als richtig erkennen, die Sie inhaltlich für richtig halten und deren einzigen Nachteil Sie darin sehen, dass sie von der CDU kommen, nicht mitmachen. Wenn Sie sie dann weiter aufweichen wollen, werden wir das auch in Zukunft nicht mitmachen. Insofern steht das heute strittig zur Beratung.
Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Für die SPDFraktion spricht nun Kollegin Petra EmmerichKopatsch. Bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Nacke, es ist eine vollkommene Fehleinschätzung von Ihnen, dass hier irgendetwas nicht weiterverfolgt wird.
Auch wir finden es sehr bedauerlich, dass wir uns nicht auf eine gemeinsame Formulierung einigen konnten, und hatten schon gedacht, das ist etwas Fundamentales, was mit Opposition zu tun hat.
Wenn wir gemeinsam etwas verabschieden wollen, haben wir morgen bei dem Antrag zur Stahlindustrie die Gelegenheit dazu. Diesen Antrag könnten wir ja wirklich als ein niedersächsisches Signal gemeinsam verabschieden. Dann sehen wir, wie weit Ihr Interesse geht, gemeinsame Anträge zu unterzeichnen.
Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen den beiden Anträgen von CDU sowie SPD und Bündnis 90/Die Grünen? - Der Unterschied besteht darin - er ist für andere nur schwer zu finden -, dass die Landesregierung in dem einen Antrag gebeten wird, diesen Antrag zu unterstützen, und in dem anderen wird sie gebeten, sich dafür einzusetzen.
Es ist schon sehr, sehr schwer, daraus irgendwelche Missstimmigkeiten ableiten zu wollen. Wir von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben jedenfalls keinen Zweifel daran, dass sich die Landesregierung einsetzen wird.
Wir müssen natürlich feststellen, dass wir in der Sache nicht zuständig sind. Dass wir das Anliegen aber gemeinsam unterstützen, geht aus beiden Anträgen hervor. Daher sollten wir hier keinen Konflikt herbeireden, der gar nicht da ist; denn das Ziel ist identisch. Es geht nämlich darum, die unterschiedlichen Steuersätze auf gleichartige Inhalte bei gedruckten Medien und deren Onlineausgaben auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % anzupassen.
Für die Nutzer ist die steuerrechtliche Unterscheidung sowieso nicht nachvollziehbar. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die teilweise nicht sinnvolle unterschiedlichen Behandlung von Dienstleistungen und Produkten