Weil der Minister gerade die Ramschmentalität im Lebensmitteleinzelhandel kritisiert hat, möchte ich von ihm wissen, wie er es bewertet, dass sich Wirtschaftsminister Gabriel über die kartellrechtlichen Bedenken gegenüber weiteren Fusionen und einer weiteren Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel hinweggesetzt hat.
Danke schön. - Meine Damen und Herren, damit ist die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Deshalb möchte ich darum bitten, dass Sie alle Platz nehmen und sich konzentrieren.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab. - Sie müssen jetzt also etwas spiegelverkehrt denken.
Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den von der Fraktion der SPD und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Wir kommen jetzt also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dieser seine Stimme geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? - Das ist die deutliche Mehrheit. Wer enthält sich? - Meine Damen und Herren, der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde erkennbar mit deutlicher Mehrheit nicht gefolgt.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 17/5005. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist dem Änderungsantrag gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Praktikable Regelungen für die Umsetzung des Mindestlohns in der Landwirtschaft - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3827 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/4767
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen, sodass wir gleich in die Beratung eintreten können. Ich darf noch einmal darum bitten, dass alle Platz nehmen, die hier an der Beratung teilnehmen möchten.
Wir treten in die Beratung ein. Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Christian Calderone. Bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich möchte gerade auch als Christdemokrat voranstellen - auch wenn ich dafür vielleicht weniger Applaus bekomme -: Wie gut, dass wir in Deutschland den Mindestlohn haben,
wie gut, dass er über das Tarifautonomiestärkungsgesetz auch in der Landwirtschaft gleitend eingeführt wird, und wie gut, Herr Kollege Limburg, dass dieser Mindestlohn nicht in einem linken Überbietungswettbewerb zwischen dem Genossen Gabriel und der Genossin Wagenknecht und Ihrer Kollegin Roth politisch in die Öffentlichkeit geschrien wird, sondern in einem festgelegten Verfahren und in einem festgelegten Turnus durch eine festgelegte Kommission aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern gefunden wird.
Das garantiert, dass die vor einigen Jahren von einigen mitunter emotional, lautstark und plakativ geführte Debatte in ein gutes Stück Realität überführt werden konnte. Wie gut also, dass eine Bundesregierung unter Führung der CDU diese Regelung zum Mindestlohn formuliert hat.
Genau in diesem Geist will die CDU ihren Antrag „Praktikable Regelungen für die Umsetzung des Mindestlohns in der Landwirtschaft“ verstanden wissen. Denn wir brauchen in der Umsetzung dieses guten Mindestlohnes und des aktuellen Mindestentgelts tatsächlich ein Stück Realität.
Ich möchte Ihnen über einen Besuch berichten, den ich im Sommer letzten Jahres auf dem Hof Wencker in Voltlage in meinem Wahlkreis gemacht habe. Das ist ein kleiner familiengeführter Betrieb mit Spargel- und Obstanbau, der seit vielen Jahren mit Saisonarbeitskräften aus Osteuropa arbeitet: mit 130 in der Saisonspitze von Anfang April bis Ende Juni.
Ein solcher Betrieb hat naturgemäß Probleme mit einer derart detaillierten Form der Arbeitszeitendokumentation, wie sie von ihm gefordert wird, und das nicht, weil ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb in irgendeiner Weise Mindestlohnregelungen umgehen will, sondern weil er gerade in der Saisonspitze gar nicht die personellen Möglichkeiten hat, umfassend zu dokumentieren.
Ein solcher Betrieb hat dann naturgemäß auch Probleme mit einer maximalen täglichen Arbeitszeit von zehn Stunden, weil die Früchte in den wenigen Wochen dieser Saison vom Feld müssen. Und das gilt insbesondere, weil, wie im Falle des Hofes Wencker, der Antrag auf Erhöhung der maximalen Tagesarbeitszeit auf zwölf Stunden - gestellt am 23. April 2014 - vom Gewerbeaufsichtsamt in Osnabrück nicht genehmigt wurde. Übrigens: Auch hier sind die Antragsunterlagen in Form und Umfang für einen Familienbetrieb kaum beizubringen. Aber das ist ein Thema für einen weiteren Entschließungsantrag.
Gestalten wir also die Dokumentationspflichten für landwirtschaftliche Betriebe praktikabel und wirtschaftsfreundlich! Stellen wir die landwirtschaftlichen Betriebe nicht unter Generalverdacht, sondern setzen wir Vertrauen in die Hofinhaber und in deren Firmenpolitik!
Und weil wir dies alles bereits tun, fordere ich RotGrün genau dazu auf. Stellen Sie die landwirtschaftlichen Betriebe nicht unter Generalverdacht, sondern vertrauen Sie den Hofinhabern und deren Firmenpolitik!
Lassen Sie den vielzitierten landwirtschaftlichen Familienbetrieben den Freiraum, eigenverantwortlich zu wirtschaften, überziehen Sie die landwirtschaftlichen Familienbetriebe nicht mit überbordender Bürokratie, und vermeiden Sie, dass Familienbetriebe für die Erfüllung ihrer Pflichten zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen müssen, die die Formulare ausfüllen!
Hier geht es nicht um die gerechte Entlohnung der Erntehelferinnen und -helfer. Hier geht es auch nicht darum, die Saisonarbeitskräfte zu hintergehen, zu denen gerade in den Familienbetrieben in den letzten Jahrzehnten zumeist ein enges Verhältnis entstanden ist, weil es oftmals dieselben Saisonarbeitskräfte sind, die über Jahre immer wieder auf den Höfen tätig sind. Nein, hier geht es um eine Misstrauenskultur, die sich einreiht in eine Politik des Landeslandwirtschaftsministeriums, die den kleinen Familienbetrieben sukzessive und gewollt Steine in den Weg legt, auch wenn die Rhetorik eine andere ist.
Die Betriebe benötigen Freiraum bezüglich ihres bürokratischen Aufwands, aber auch in den weiteren im Antrag genannten Feldern. Vertrauen Sie auf die Vereinbarungen zwischen Saisonarbeitskräften und Hofinhabern, was den Auszahlungszeitpunkt des Lohns und was die Vereinbarungen bezüglich Kost und Logis angeht!
Natürlich kennen wir die Vorschriften zum Zeitpunkt der Auszahlung des Lohns, und natürlich kennen wir auch die Gründe für diese Vorschriften, nämlich den Schutz des Arbeitnehmers vor der Insolvenz des Unternehmens und die zeitnahe Nachverfolgung der Korrelation von Arbeitszeit und Lohn. Aber wenn die Beteiligten eine andere Verantwortung in freier Wahl und auf gut begründeter Grundlage treffen wollen, dann ist das ebenso eine Ausrichtung an der Lebenswirklichkeit. Denn ob es sinnvoll ist, dass Tausende Euro Bargeld in den Unterkünften der Saisonarbeiter liegen, wage ich doch deutlich zu bezweifeln.
Am Ende und zunehmend sind diese Vereinbarungen Ausdruck unserer freiheitlichen Ordnung auch im Wirtschaftsbereich und Ausdruck eines Vertrauens gegenüber den Arbeitnehmern, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln zu können. Wir sollten diese Erntehelfer nicht entmündigen.
Positiv hervorheben möchte ich, dass nach Aussage des Arbeitgeberverbandes Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen die notwendigen Kontrollen aktuell tatsächlich mit dem im Antrag zitierten Augenmaß durchgeführt werden. Wenn die zurückliegende Debatte im Landtag und im Ausschuss bereits positive Wirkung gezeigt hat, so freut das die CDU ausdrücklich.
Lassen Sie mich abschließend hervorheben: Es geht uns um die Entbürokratisierung umfangreicher Dokumentationspflichten und damit um eine Ausrichtung der Anforderungen an die Betriebe an den Lebenswirklichkeiten. Es geht uns natürlich nicht um eine Umgehung gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Arbeitszeiterfassung, des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Mindestlohngesetzes und der untergesetzlichen Regelungen, und es geht auch nicht um eine Abschaffung der Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Diese benötigt man ja schon, um am Ende des Tages den richtigen Lohn konkret zu ermitteln. Es geht um das Zurückführen des bürokratischen Aufwands auf das erforderliche Maß, und am Ende geht es auch um die Frage, ob Landespolitik landwirtschaftliche Betriebe unterstützt oder zusätzlich belastet, dies alles in einer Zeit, in der auf den Höfen viel Unsicherheit herrscht.
Wir bedauern, dass die die Regierung tragenden Fraktionen den Antrag der CDU auf Durchführung einer Anhörung abgelehnt haben. Gerade weil es sich um nicht ganz triviale Fragen der Lebenswirklichkeit, der Rechtslage, der Rechtsetzung und Kontrolle auf Landes- und Bundesebene handelt, wäre eine Anhörung ein richtiges Mittel gewesen, zu einer fundierten Behandlung der Thematik zu kommen.
Eine pauschale Zurückweisung unter gewerkschaftlicher Rhetorik, wie wir sie im Ausschuss erlebt haben,
ist sicherlich nicht hilfreich, sondern eine Vermeidung einer Auseinandersetzung mit dem realen Leben.
Also, liebe Genossinnen und Genossen, und liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, geben Sie sich einen Ruck, verlassen Sie Ihre linke Ecke, und kommen Sie in diesem Bereich zu Regelungen, die nicht nur den Arbeitgebern, sondern auch den Arbeitnehmern helfen!