Selbstverständlich haben wir auch auf die Herausforderungen der Flüchtlingsentwicklung mit zusätzlichen Stellen unverzüglich und flexibel reagiert, beispielsweise sogar während des ersten Schulhalbjahrs. Der Bezugswert für die Personalplanung - der BPP-Wert, wie er bei uns abgekürzt genannt wird - zum 1. Februar 2016, der vorausschauend, prognostizierend die Lehrkräfteversorgung an den Schulen darstellt, liegt im landesweiten Durchschnitt über alle Schulformen des öffentlichen allgemeinbildenden Schulwesens hinweg bereits jetzt bei knapp 100 %. Ich betone: schon jetzt bei knapp 100 %.
Wir haben u. a. im Einstellungsverfahren bereits zum 1. Februar 2016 1 800 Stellen zugewiesen. Zum 1. Februar 2015, also vor einem Jahr, meine Damen und Herren, hatten wir nach Abschluss des Einstellungsverfahrens insgesamt 981 Einstellungen realisiert. In diesem Jahr haben wir also schon jetzt fast doppelt so viele Einstellungsmöglichkeiten zugewiesen wie im vergangenen Jahr.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Zugewiesene Stellen geben aber kei- nen Unterricht!)
Und: Wir haben dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen. Das Einstellungsverfahren zum Termin 1. Februar 2016 endet voraussichtlich - wie in jedem Jahr; das ist auch dieses Jahr nicht anders - Ende Februar. Es stehen noch weitere Stellen in der Reserve des Kultusministeriums zur Verfügung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen: Die Landesregierung stellt Lehrkräfte ein, selbstverständlich zur Sicherung der Unterrichtsversorgung. Mit diesen zusätzlichen Stellen wird der Bezugswert für die Personalplanung zum 1. Februar 2016 noch weiter ansteigen. Insofern streben wir weiterhin den Planungswert von knapp 100 % in diesem Prognosemodul an, wie ich es auch bereits im Dezember-Plenum erwähnt habe. Am 16. Dezember 2015 habe ich an dieser Stelle gesagt:
„Nach einer aktuellen Auswertung aus dem Planungsinstrument zum 1. Februar 2016 liegt der Bezugswert für die Personalplanung bei rund 100 %.“
Sie können dies im Stenografischen Bericht nachlesen, und Sie wissen selbst sehr gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die 100 % für die Erfüllung des Pflichtunterrichts weit über dem Wert liegen, der für die Stundentafel notwendig ist. Ich halte diesen Wert angesichts der vielen Herausforderungen, deren Auswirkungen wir auch in den Schulen zu verzeichnen haben, und angesichts der deutlich höheren Schülerzahlen, die niemand, auch Sie von der Opposition nicht, vorhersagen konnte, für einen guten Wert.
Wir machen eine gründliche Arbeit. Sorgfalt geht in meinem Haus vor Eile, weil wir belastbare und bis ins Detail geprüfte Werte veröffentlichen wollen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal die Gelegenheit nutzen, die Weitsicht der Planungen in meinem Haus darzustellen.
Grundsätzlich gilt - das können Sie in jedem Einstellungserlass nachlesen, egal, welche Landesregierung in den letzten Jahren federführend dieses Ressort gehabt hat -, dass schulinterne und schulformübergreifende personalwirtschaftliche Maßnahmen durchgeführt werden können, die zu einer ausgewogenen Versorgung mit Lehrkräften an allen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen führen sollen.
Ergänzend zu der seit Langem bestehenden Regelung zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Unterrichtsversorgung an allen Schulformen hat mein Fachreferat nun einen Erlass herausgegeben, mit dem die Niedersächsische Landesschulbehörde ermächtigt wird, 100 zusätzliche Stellen - also über das normale Kontingent hinaus - an Gymnasien für die Einstellung von Lehrkräften mit dem Lehramt Gymnasium auszuschreiben, wobei im Umfang der Einstellung jeweils mindestens 20 Stunden pro Stelle an eine Schule abzuordnen sind, die schlechter versorgt ist.
In diesem Einstellungsverfahren haben wir nämlich festgestellt, dass es bei einer derart hohen Zahl an Stellen schwierig ist, gerade wenn man in den Bereich Grund-, Haupt- und Realschulen und auch Oberschulen schaut, alle weiteren ausgeschriebenen Stellen mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen zum Einstellungstermin 1. Februar besetzen zu können. Hier nehmen wir unsere Steuerungsfunktion wahr, um allen Schulformen gleiche Ausgangsbedingungen bieten zu können. Sie von der Opposition würden mir sonst sicherlich vorwerfen, dass ich Stellen freilasse und nicht besetze. Jetzt haben Sie aber plötzlich etwas dagegen, dass ich meine Steuerungsaufgabe für die Gewinnung von Lehrkräften für unsere nieder
sächsischen Schülerinnen und Schüler wahrnehme und dass ich diese jetzt zusätzlich beispielsweise an Gymnasien zur Verfügung stelle.
Hier gibt es also keinen Verlust, wie wir dies zum Teil der Presse entnehmen mussten. Durch diese Maßnahme erfolgt kein Abzug von Lehrkräften an Gymnasien, sondern die Gymnasien erhalten diese Abordnung zu 100 % kompensiert. Sie können, wenn sie nur 20 Stunden abordnen, sogar noch 3,5 Stunden plus machen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine Win-win-Situation, und zwar zum einen für die Gymnasien, die zusätzliche Kräfte an ihre Schule bekommen können, und zum anderen für die Schulformen Grund-, Haupt-, Real-, Ober- und auch Förderschulen, die auch die Stunden abgeordnet bekommen können. Das ist Steuerung in der Personalentwicklung, und ich denke, das ist auch unsere Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zu dieser Steuerungsfunktion noch ein Weiteres: Wir haben selbstverständlich schon jetzt den zusätzlichen Schuljahrgang im Blick, der durch die Wiedereinführung des G 9 entstehen wird. Die dann entstehenden zusätzlichen Bedarfe an Lehrkräften können schon jetzt durch eine solche Maßnahme zum Teil aufgefangen werden.
Insofern stellen wir bereits jetzt mehr Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien ein als eigentlich nötig und binden dadurch vor allem auch fertig ausgebildete niedersächsische Referendarinnen und Referendare an das Land Niedersachsen.
Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit der Gymnasien, Lehrkräfte an Förderschulen abzuordnen. Diese Lehrkräfte, meine sehr verehrten Damen und Herren, können somit an Förderschulen sonderpädagogische Kompetenzen erwerben, wenn sie ein halbes Schuljahr an eine Förderschule abgeordnet gewesen sind, und diesen Sachverstand dann nach dem Ende der Abordnung in das Gymnasium mitnehmen; denn natürlich werden auch an Gymnasien immer mehr Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf unterrichtet.
Gleichzeitig unterstützen wir so die Förderschulen. Sie wissen - das ist bundesweit so -, dass wir nicht nur in Niedersachsen, sondern in allen Bundesländern einen extremen Mangel an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können sehen: Mein Haus stellt die Personalversorgung der Schulen damit nicht nur zukunftssicher auf, sondern wir achten auch darauf, dass wir gezielt Personalmaßnahmen durchführen, die alle Schulformen berücksichtigen. Dies ist - das können Sie von der Opposition auch nicht wegdiskutieren - eine Win-win-Situation für alle Schulformen. Einige Gymnasien haben dies in der Tat erkannt und von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zu behaupten, dass diese Stellen dann von Gymnasien abgezogen würden, das entspricht schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit.
Diese Bemerkungen vorausgeschickt, meine sehr verehrten Damen und Herren, beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Wie bereits am 16. Dezember 2015 mitgeteilt, gehen wir mit einer entsprechenden Varianz von 0,1 bis 0,2 Prozentpunkten derzeit von einem Wert von 99,3 % für alle allgemeinbildenden Schulen aus. Die Prüfung konnte, wie ich bereits in meinen Vorbemerkungen erläutert habe, aus den dargelegten Gründen noch nicht endgültig abgeschlossen werden. Der Wert der Unterrichtsversorgung zum Stichtag 15. September liegt also weiterhin bei voraussichtlich 99,3 % mit der entsprechenden Varianz, die ich angesprochen habe. Die Prüfung wird voraussichtlich in Kürze abgeschlossen sein, sodass ich Ihnen die Werte dann auch bekannt geben kann.
Die Erhebung der Unterrichtsversorgung bei den öffentlichen berufsbildenden Schulen zum Stichtag 15. November 2015 wird aktuell geprüft. Die Daten werden voraussichtlich noch im ersten Quartal 2016 veröffentlicht. So war es bei den berufsbildenden Schulen auch schon in den vorangegangenen Jahren, Frau Vockert.
(Zustimmung bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Keine Zahlen? Das ist ja peinlich! Peinlich, peinlich, peinlich! - Weitere Zurufe!)
Ursächlich sind etwa höhere Flüchtlingszahlen, die dazu geführt haben, dass eine Überschreitung des Kontingentes für besondere Fördermaßnahmen - insbesondere Sprachlernklassen und weitere Sprachfördermaßnahmen - notwendig wurde. Durch das Bestehen von rund 300 Sprachlernklassen zum Schuljahresbeginn 2015/2016 - also sozusagen zum Stichtag 15. September - sowie durch weitere Sprachfördermaßnahmen wurde das festgelegte Kontingent zu diesem Stichtag um mehr als 5 000 Stunden überschritten. Das heißt, wir haben in die Sprachförderung so früh wie möglich investiert und diese Stunden zur Verfügung gestellt. Wir haben nicht darauf geachtet, dass wir gerade zum 15. September einen tollen Wert präsentieren können, sondern für uns war es wichtiger, den Schülerinnen und Schülern und den Schulen die erforderlichen Stunden zur Verfügung zu stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese 5 000 Stunden entsprechen in etwa einer Senkung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen landesweit um mehr als 0,4 Prozentpunkte. - Im Übrigen verweise ich auf meine Vorbemerkungen.
Zu Frage 3: Die Unterrichtsversorgung ist nicht durch Unterrichtsausfall gekennzeichnet, meine sehr verehrten Damen und Herren. Um dies zu erläutern, nenne ich Ihnen gerne auch ein Beispiel. So können Lehrkräfte im Rahmen eines flexiblen Unterrichtseinsatzes mehr oder weniger Unterricht erteilen, als dies statistisch erfasst wird. Wenn eine Lehrkraft beispielsweise im Vorjahr weniger Unterricht erteilt hat, kann sie im laufenden Jahr durch einen höheren Unterrichtseinsatz einen Ausgleich vornehmen.
Daneben haben Lehrkräfte weitere Möglichkeiten, zusätzlichen Unterricht zu erteilen, ohne dass dies zum Statistikstichtag erhoben wird. Dazu zählen z. B. Mehrarbeit oder auch die Erteilung von zusätzlichem Unterricht bei kurzfristigem Ausfall einer anderen Lehrkraft nach der Arbeitszeitverordnung.
Erneut weise ich auch auf die 32 Millionen Euro hin, die in den Landeshaushalt für den Einsatz von Vertretungslehrkräften eingestellt worden sind. Selbstverständlich gilt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der Pflichtunterricht oberste Priorität hat und seine Erteilung vor allen anderen
Eine Erhebung des tatsächlich erteilten Pflichtunterrichts findet im Rahmen der Erhebung der Unterrichtsversorgung nicht statt. Allerdings weise ich erneut auch darauf hin, dass die Verlässlichkeit der Grundschule zu gewährleisten ist und dass daher an dieser Schulform ein Wert von mindestens 100 % erreicht werden muss.
Wie Sie wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Pflichtunterricht an anderen Schulformen bereits bei niedrigeren Werten sichergestellt. So kann beispielsweise bei einer durchschnittlichen Integrierten Gesamtschule der Pflichtunterricht bereits bei einem Versorgungswert von gut 70 % sichergestellt werden - 70 %! Wenn man dann noch die Zusatzbedarfe vollständig abdecken will, reicht eine Versorgung von 96 % gut aus, um auch diesen Pflichtunterricht einschließlich der Zusatzbedarfe sicherzustellen. Die weiteren Lehrkräfte-Sollstunden, die notwendig sind, um den Wert von 100 % zu erreichen, sind sogenannte Poolstunden, die an den Schulen flexibel eingesetzt werden können.
Das zeigt deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ein Unterrichtsversorgungswert von unter 100 % heißt keinesfalls - ich betone das noch einmal -, dass Pflichtunterricht ausfällt. Das wird fälschlicherweise immer wieder so behauptet.
Weiterhin trifft das zuständige Fachreferat im MK grundsätzlich umfangreiche Maßnahmen, um die Versorgung der Schulen aller Schulformen im Land mit Lehrkräften zu sichern. Dazu gehört z. B., dass im sogenannten Einstellungserlass grundsätzlich geregelt ist, dass neben der Einstellung von neuen Lehrkräften auch weitere Personalmaßnahmen zum Zweck des Ausgleichs der Versorgung unter den Schulen vorzunehmen sind. So können Lehrkräfte zwischen unterschiedlich versorgten Schulen auch schulformübergreifend abgeordnet oder auch versetzt werden. Das haben Vorgängerregierungen auch schon in Hunderten von Fällen so gemacht. Seinerzeit wurde aber anders, als wir es machen, nur abgeordnet, ohne dass kompensiert wurde. Wir aber bieten jetzt mit 100 Stellen eine Kompensation für die Gymnasien. Sie jedoch kritisieren das. Das mag verstehen wer will, meine sehr verehrten Damen und Herren.