Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen dazu beigetragen habe, deutlich zu machen, dass wir sehr seriös eine Unterrichtsversorgung für unsere Schulen in Niedersachsen gewährleisten.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage. - Wir kommen jetzt entsprechend der Geschäftsordnung zu den Zusatzfragen. Die erste Zusatzfrage stellt der Kollege Björn Försterling von der FDP. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Ministerin soeben erklärt hat, dass für die Erteilung des Pflichtunterrichts an den Schulen die Schulleiter verantwortlich seien, frage ich die Landesregierung: Garantiert die Landesregierung den Schulleitern in Niedersachsen, dass sie alle Ressourcen und Lehrkräfte für die Erteilung des Pflichtunterrichts an allen Schulen zur Verfügung gestellt bekommen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Försterling, ich habe eben, denke ich, sehr umfangreich deutlich gemacht, welchen Bezugswert wir der Personalplanung zugrunde legen. Der Bezugswert für die Personalplanung bewegt sich auf knapp 100 % zu. Außerdem haben wir eine Vertretungsreserve in Höhe von rund 32 Millionen Euro. An vielen weiterführenden Schulen sind Poolstunden vorhanden, mit denen ebenfalls sehr flexibel umgegangen werden kann.
Im Übrigen haben die Schulleiterinnen und die Schulleiter - das ist durchaus ihr tägliches Geschäft - schon seit jeher kurzfristig auftretende Ausfälle innerhalb der Schule auszugleichen. Das ist nichts Neues. Das hat nichts mit Rot-Grün zu
tun, sondern das ist eine ganz normale Aufgabe der Schulleiterinnen und -leiter, die diese Aufgabe im Übrigen sehr hervorragend wahrnehmen. Deshalb können wir mit den entsprechend zur Verfügung gestellten Ressourcen und dem angestrebten Wert in jedem Fall eine Einhaltung der Stundentafeln gewährleisten.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund Ihres Eingeständnisses des totalen Scheiterns bei der wichtigen Aufgabe der Unterrichtsversorgung frage ich Sie:
- Frau Modder, 99,3 % bei der Unterrichtsversorgung bezeichne ich als Scheitern. So einfach ist die Situation.
Das, was wir in unseren Schulen in Niedersachsen erleben, ist nicht einfach, sondern dramatisch. Genau vor diesem Hintergrund - - -
Vor genau diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche weiteren Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Unterrichtsversorgung in allen allgemeinbildenden Schulen - den Hauptschulen, den Realschulen, den Oberschulen - sicherzustellen, damit diese wieder auf eine vernünftige und verlässliche Unterrichtsversorgung kommen können? - Man kann doch nicht wie bisher mit Abordnungen versuchen, aus zwei schlechten Unterrichtsversorgungen eine gute Unterrichtsversorgung zu machen. Das kann nicht funktionieren.
In der Geschäftsordnung steht: Zusatzfragen dürfen keine Wertungen enthalten und sollen kurz und knapp sein. An zwei Stellen haben Sie sich nicht an diese Regelung gehalten. Wir sind hier manchmal aber unendlich großzügig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie, Herr Seefried, der Meinung sind, dass eine Unterrichtsversorgung von unter 100 % ein Scheitern darstellt, dann können wir beide miteinander gerne feststellen, dass 2005 auch die schwarz-gelbe Landesregierung mit einer Unterrichtungsversorgung von 99,5 % gescheitert ist.
(Zustimmung bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Und wie war die Un- terrichtsversorgung in den Folgejah- ren?)
Im Vergleich zu 2005 haben wir aber an Niedersachsens Schulen 17 000 zusätzliche Flüchtlingskinder untergebracht, und es werden täglich mehr. Darum kümmern wir uns sehr intensiv.
Ihre Behauptung, dass wir nicht kompensieren werden, ist schlicht und ergreifend falsch. Wenn ich den Gymnasien jetzt noch einmal 100 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung stelle, kompensiere ich gerade die Abordnungen an die anderen weiterführenden Schulen. Die Gymnasien können dann sogar diese Stelle nehmen, 20 Stunden aus ihrem gesamten Lehrerpool - - -
- Ganz einfach, Herr Thiele: weil wir deutlich mehr GHR-Lehrkräfte eingestellt haben, weil wir dort die Bedarfe haben, nämlich an den -
Entschuldigung, Frau Ministerin! - Wir sind bei den Zusatzfragen und nicht in einer Parlamentsdebatte mit Zwischenrufen. Halten Sie sich bitte zurück! Sie können doch eine Zusatzfrage stellen, wenn Sie anderer Auffassung sind.
Gerne, Herr Präsident. - Ich wollte eigentlich nur Herrn Thiele erklären, dass die Gymnasien im Grunde genommen dreieinhalb Stunden mehr haben können, wenn sie von einer solchen Einstellungsermächtigung Gebrauch machen,
als es unter einer schwarz-gelben Landesregierung der Fall war. Dort mussten sie abordnen und haben keinerlei Kompensation bekommen.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN - Johanne Modder [SPD]: Das versteht Herr Thiele nicht!)
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie haben gerade Ausführungen zu den Abordnungen gemacht. In diesem Zusammenhang treibt mich die Pressemitteilung des Verbandes der Elternräte der Gymnasien um, in der unterstellt wird, dass es zu Unterrichtskürzungen an Gymnasien kommen wird. Ist damit zu rechnen, Frau Ministerin?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegin! Sehr geehrter Herr Politze, der Verband der Elternräte der Gymnasien Niedersachsens irrt in seiner Pressemitteilung. Diese Aussage in dieser Presseinformation ist so nicht korrekt. Ich habe, glaube ich, in meinen Ausführungen eben
mehrfach deutlich gemacht, dass nicht 100 Stellen von den Gymnasien abgezogen werden, sondern noch einmal 100 Stellen zusätzlich an den Gymnasien ausgeschrieben werden - zusätzlich zu den Bedarfen, die wir für die Einstellung an den Gymnasien errechnet haben -, weil unter den Bewerberinnen und Bewerbern mehr Gymnasiallehrkräfte als Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte sind. Das ist schlicht und ergreifend die Bewerbersituation.
Wir haben diese 100 Stellen nicht liegen gelassen, sondern haben sie an die Gymnasien gegeben. Wir geben den Gymnasien die Möglichkeit, von diesen Stellen Gebrauch zu machen. Im Gegenzug müssen sie dann entweder diese neue Lehrkraft oder aber eine vorhandene Lehrkraft - solche Lehrkräfte unterrichten durchaus auch schon einmal an anderen Schulen - im Umfang von mindestens 20 Stunden abordnen.
Das bedeutet eine Win-win-Situation für beide Schulformen: zum einen für die Schulen, die die Abordnungen annehmen, und zum anderen für die abordnenden Gymnasien. Denn mit der Rückkehr einer Kollegin oder eines Kollegen, die oder der für ein Schulhalbjahr gezielt z. B. an eine Förderschule abgeordnet wurde, geht ein Kompetenzgewinn im Gymnasium einher.