Protokoll der Sitzung vom 21.01.2016

Das bedeutet eine Win-win-Situation für beide Schulformen: zum einen für die Schulen, die die Abordnungen annehmen, und zum anderen für die abordnenden Gymnasien. Denn mit der Rückkehr einer Kollegin oder eines Kollegen, die oder der für ein Schulhalbjahr gezielt z. B. an eine Förderschule abgeordnet wurde, geht ein Kompetenzgewinn im Gymnasium einher.

Im Übrigen sind die Gymnasien die Schulform, die - abzulesen am Unterrichtsversorgungswert zum Stichtag 15. September - nach den Grundschulen am besten versorgt ist. Insofern ist die Behauptung falsch, wir würden die Gymnasien vernachlässigen. Wenn andere Schulformen das behaupten würden, wäre das eine andere Situation. Aber die Gymnasien haben die zweitbeste Unterrichtsversorgung nach den Grundschulen.

(Christian Grascha [FDP]: Die Frage ist doch, von welcher Unterrichtsver- sorgung sie kommen!)

Das werden wir Anfang Februar ganz konkret veröffentlichen können.

Außerdem haben die Gymnasien auch Verbesserungen z. B. durch das Schulgesetz genießen können. Ich erwähne da nur das G 9 und die Möglichkeit, 100 zusätzliche Stellen zu besetzen, über die normalen Einstellungsmöglichkeiten hinaus. So haben sie die Möglichkeit, vorausschauend für die Abiturjahrgänge 2019 und 2020 zu planen, in denen wir mehr Gymnasiallehrkräfte benötigen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Herr Kollege Försterling, die zweite Zusatzfrage für Ihre Fraktion, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Ministerin eben ausgeführt hat, dass 1 800 Stellen zugewiesen worden sind, frage ich die Landesregierung: Wie viele dieser zugewiesenen Stellen werden tatsächlich zum 1. Februar 2016 besetzt, und wie viele Lehrkräfte gehen mit Ablauf dieses Monats in den Ruhestand?

Vielen Dank. - Bitte schön, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Försterling, die zwei Fragen, die Sie gestellt haben, will ich gerne beantworten.

(Christian Grascha [FDP]: Das ist Aufgabe des Präsidenten, Frau Minis- terin, und nicht Ihre Aufgabe!)

- Na ja. „Wie viele gehen in den Ruhestand?“ ist eine andere Frage als „Wie viele Stellen werden besetzt?“. Für mich sind das zwei Fragen. Aber ich überlasse es gerne dem Präsidenten, die Fragen zu zählen.

(Christian Grascha [FDP]: Sie sollen die Frage beantworten und nicht den Parlamentsablauf kommentieren!)

Wir haben der Landesschulbehörde zum zweiten Schulhalbjahr insgesamt 690 Stellen für Grund-, Haupt- und Realschulen, 205 Stellen für Oberschulen, 95 Stellen für Förderschulen, 320 Stellen für Gesamtschulen und 290 Stellen für Gymnasien zugewiesen. Bereits jetzt besetzt sind 503 Stellen an Grund-, Haupt- und Realschulen, 230 Stellen an Oberschulen, 77 Stellen an Förderschulen, 297 Stellen an Gesamtschulen und 303 Stellen an Gymnasien. Das heißt, 1 410 der 1 800 ausgeschriebenen Stellen sind jetzt besetzt. Aber das Einstellungsverfahren ist, wie Sie wissen, noch nicht abgeschlossen, sondern läuft noch bis Ende Februar. Zur Nachsteuerung haben wir erst vor Kurzem 200 weitere Stellen - 100 für Gymnasien, weitere 100 für alle Schulformen - hineingegeben. Dort sind wir jetzt noch mitten im Besetzungsverfahren.

Bezüglich der zweiten Frage hole ich kurz die andere Tabelle. Einen Moment!

(Die Ministerin geht zur Regierungs- bank und kehrt mit einer Unterlage zu- rück)

Setzen Sie bitte fort, Frau Ministerin!

Ja. - Zu Ihrer weiteren Frage, wie viele Lehrkräfte in den entsprechenden Jahren ausgeschieden sind, kann ich ausführen, dass in allen Schulformen zusammen 1 174 Lehrkräfte zum Schuljahr 2015/2016 ausgeschieden sind. Es wird prognostiziert, dass ungefähr 854 Lehrkräfte zum Schuljahr 2016/2017 ausscheiden werden. In diesem Einstellungsverfahren befinden wir uns noch nicht. Das ist zum 1. August natürlich zu berücksichtigen.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass die Gleichung „Ein Lehrer geht in Pension - ein neuer muss eingestellt werden“ zu schlicht ist. Wir stellen nach Bedarf ein. Wenn Schülerzahlen wachsen, dann wachsen die Bedarfe. Wenn Schülerzahlen zurückgehen, dann sinken die Bedarfe.

(Kai Seefried [CDU]: Sie haben ja ge- sagt, dass sie steigen!)

Außerdem hängen die Bedarfe von der Klassenbildung ab.

Herr Seefried, ich habe nicht gesagt, dass die Schülerzahlen steigen, sondern dass wir 8 000 Schülerinnen und Schüler mehr haben als prognostiziert. Prognostiziert war ein demografisch bedingter Rückgang gegenüber dem letzten Schuljahr um 18 000 Schülerinnen und Schüler. Durch den Zuzug von Flüchtlingen haben wir zum Stichtag 15. September 8 000 Schülerinnen und Schüler mehr als prognostiziert.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das war eine besondere Serviceleistung, eine nicht gestellte Frage schon einmal zu beantworten.

Herr Seefried, Sie haben das Wort für die nächste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin in ihren Ausführungen vorhin deutlich gemacht hat, dass ein Grund für die derzeit schlechte Unterrichtsversorgung der Zustrom der Flüchtlinge auch in unser Schulsystem ist, frage ich die Landesregierung: Sind nicht vielmehr die falsche Entscheidung der Landesregierung direkt nach dem Regierungswechsel bezüglich der Mehrarbeit der Lehrkräfte und das daraus resultierende OVG-Urteil eine Konsequenz für die schlechte Unterrichtsversorgung in Niedersachsen? Man müsste ja überschläglich ausmachen können, was die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen ausmachen bzw. was den Konsequenzen aus dem OVG-Urteil geschuldet ist.

(Johanne Modder [SPD]: Können Sie das nicht noch länger ausführen?)

Nach meiner überschläglichen Einschätzung - - -

Gut, Herr Seefried, Sie brauchen das nicht zu begründen. Die Frage war klar verständlich. - Bitte, Frau Ministerin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Seefried, wenn das OVG-Urteil diese deutlichen Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung über alle Schulformen hinweg hätte, dann wäre für die Gymnasien nicht die zweitbeste Unterrichtsversorgung festzustellen.

(Kai Seefried [CDU]: Von über 102 % sind die gekommen!)

Ein weiterer Aspekt ist zu berücksichtigen, nämlich dass viele Gymnasien - wir haben darüber mit den Verbänden sehr intensiv gesprochen; auch mit den Schulleiterinnen und Schulleitern gab es entsprechende Kontakte an der einen oder anderen Stelle - durchaus gesagt haben: Wir möchten nicht zum 1. August einstellen - d. h. sie haben keine Einstellungen vorgenommen und damit auch keine Stelle zum 15. September mit erfassen können -, weil wir eine Referendarin bzw. einen Referendar haben, die wir gerne am 1. Februar einstellen möchten! - Die haben also bewusst gesagt: Dieses halbe Jahr möchten wir ganz gern mit einer Einstellung warten. - Das hat natürlich durchaus etwas dazu beigetragen, dass an den Gymnasien ein paar Stellen nicht besetzt wurden, sondern jetzt

zum 1. Februar besetzt werden und damit nicht in die Unterrichtsversorgung am Stichtag 15. September einfließen konnten.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Ebenfalls eine zweite Zusatzfrage für die SPD-Fraktion kommt vom Kollegen Uwe Santjer. Bitte, Herr Kollege!

Vielen herzlichen Dank. - Die Schülerinnen und Schüler, die nicht deutsch sprechen, sind eine besondere Herausforderung für unsere Schulen. Deshalb frage ich die Landesregierung, welche Dinge sie tut, damit gerade der Bereich der Sprachförderung vernünftig abgedeckt ist.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Santjer, hierfür hat dankenswerterweise der Landtag mehrere Möglichkeiten geschaffen. Ich möchte insbesondere der Mehrheit hier in diesem Landtag dafür danken, dass diese Stellen zur Verfügung gestellt worden sind. So stehen 400 Stellen für die vorzeitige Einstellung von Lehrkräften zur Verfügung. 138 Stellen können für den Abschluss von Verträgen in Bezug auf den Spracherwerb von Flüchtlingen verwendet werden. Ganz aktuell hat die niedersächsische Landesschulbehörde auch noch einmal den Auftrag bekommen, alle Personen mit einer Zusatzqualifikation, einem Ergänzungsstudium Deutsch als Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache, die sich immer noch im Onlinebewerberportal befinden und noch keine Einstellung gefunden haben, ganz gezielt anzusprechen, ob sie nicht für eine Einstellung zur Verfügung stehen. Damit wollen wir die Anzahl der Lehrkräfte, die insbesondere für den Sprachunterricht für Flüchtlinge zur Verfügung stehen, noch einmal erhöhen.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Försterling, Sie haben das Wort für eine weitere Zusatzfrage für die FDP. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, nachdem die Ministerin ausgeführt, dass auch für das zweite Schulhalbjahr 2015/2016 eine Unterrichtsversorgung von 100 % angestrebt wird: Wie viele bis Ende des Schuljahres noch kommende schulpflichtige Flüchtlingskinder sind in diesen Prognosewert bereits eingerechnet worden?

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank. - Frau Ministerin Heiligenstadt, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Für diesen Wert - das ist nicht der Wert Unterrichtsversorgung, sondern es ist der Bezugswert für die Personalplanung; das ist entsprechend immer zu entscheiden; ich denke, das haben wir jetzt langsam miteinander geübt, dass wir dort die entsprechende Unterscheidung vornehmen -, für diesen Bezugswert Personalplanung gehen wir momentan von den Flüchtlingen aus, die wir im System haben. Darüber haben wir ganz verlässliche Zahlen. Dabei gibt es aber auch eine hohe Fluktuation, weil Flüchtlingskinder Niedersachsen auch wieder verlassen.

(Björn Försterling [FDP]: Sind da die 10 000 aus den Erstaufnahmeeinrich- tungen dabei?)

Außerdem sind wir bei dem Ansatz im Haushalt davon ausgegangen, dass wir nach den offiziellen Zahlen des Bundes rund 10 000 Flüchtlinge in den niedersächsischen Schulen haben werden. Dabei möchte ich aber herausstellen, dass der Spracherwerb nichts mit dem Flüchtlingsstatus zu tun hat. Denn Spracherwerb ist natürlich auch für viele Kinder und Jugendliche notwendig, die schon länger in Niedersachsen wohnen und leben und dort entsprechend - - -

(Björn Försterling [FDP]: Das sind dann zusätzliche Schülerinnen und Schüler!)

- Wir zählen deshalb nicht nach dem Status, sondern nach der Notwendigkeit der Unterstützung beim Spracherwerb. Wir klassifizieren die Schülerinnen und Schüler in einer Schule nicht nach ihrem Aufenthaltsstatus, sondern nach dem, was sie entsprechend können. Deshalb haben wir bei den entsprechenden Berechnungen für die Haushalts

ansätze zunehmende Flüchtlingszahlen zugrunde gelegt.

(Kai Seefried [CDU]: Wie hoch?)