Protokoll der Sitzung vom 21.01.2016

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Herr Kollege Limburg, ich darf dem Haus bestätigen, dass eine Erkrankung des Innenministers vorliegt, der somit zumindest heute nicht dabei sein kann.

Es war formal eine Meldung zur Geschäftsordnung. Die antragstellende Fraktion hat es natürlich in der Hand, die Anfrage zu stellen oder nicht zu stellen. - Zur Geschäftsordnung hat sich ebenfalls Herr Nacke gemeldet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedaure die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen von der Grünen-Fraktion. Schließlich gibt es eine Vertretungsregelung. Meines Erachtens wäre eine Behandlung sinnvoll gewesen; denn der Inhalt der Dringlichen Anfrage ist ja die Fragestellung: Wie können Vorgänge, wie sie in Köln geschehen sind, verhindert werden? Was ist die richtige und angemessene Reaktion eines Staates auf Herausforderungen der inneren Sicherheit?

Gleichwohl akzeptieren wir diese Entscheidung - es ist Ihre Sache -, wünschen dem Herrn Innenminister von dieser Stelle aus gute Besserung und freuen uns darauf, die Debatte zu einem anderen Zeitpunkt wieder zu führen.

Die sich aus der Anfrage aus unserer Sicht deutlich ergebenden Fragen werden wir dann allerdings schriftlich an das Innenministerium schicken. Das gestehen Sie uns dann sicherlich zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Wir auch! Das ist unsere Anfrage, Herr Kollege! Das ist ja ein Plagiat, was Sie hier an- kündigen! Unglaublich!)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung sehe ich nicht, sodass insgesamt der Tagesordnungspunkt 13 b erledigt ist.

Ich rufe auf

c) Wie sieht die Unterrichtsversorgung aktuell in Niedersachsen aus? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/4992

Diese Anfrage wird eingebracht vom Kollegen Försterling. Bitte sehr!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie sieht die Unterrichtsversorgung aktuell in Niedersachsen aus?

Niedersachsen rätselt über die Unterrichtsversorgung in den Schulen. Die Zahlen zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2015/2016 hat die Landesregierung immer noch nicht vorgelegt, sondern kalkuliert noch auf der Basis von Prognosezahlen. In den Vorjahren wurde die jeweilige Unterrichtsversorgung für das laufende Schuljahr frühzeitiger der Öffentlichkeit vorgelegt als in diesem Schuljahr. Der zugrunde gelegte Statistiktag war der 15. September 2015, d. h. die Daten wurden bereits vor mehr als vier Monaten erhoben.

Im Rahmen der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der FDP-Fraktion in der 83. Plenarsitzung des Landtags der 17. Wahlperiode führte die Ministerin zur Unterrichtsversorgung aus: „Wir gehen mit einer entsprechenden Varianz von 0,1 bis 0,2 Prozentpunkten derzeitig von einem Wert von 99,3 % für alle allgemeinbildenden Schulen aus.“

Laut der Statistikbroschüre des Kultusministeriums betrug die rechnerische Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2012/2013 102,0 %. Die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen ist daher gesunken. Auch an den berufsbildenden Schulen wird über eine schlechte Unterrichtsversorgung geklagt.

Eltern aller Schulformen wundern sich über die Zunahme des Ausfalls von Unterricht für ihre Kinder. Die Eltern haben auch angesichts der von der Ministerin prognostizierten 99,3 % Zweifel daran, ob es überhaupt genügend Vertretungsreserven an den niedersächsischen Schulen gibt.

Auch angesichts der bevorstehenden Herausforderungen wie beispielsweise der Inklusion und der Beschulung der Flüchtlingskinder stellt sich die Frage, wie diese trotz fehlenden Personals bewältigt werden können. Im Dezember-Plenum führte die Kultusministerin dazu u. a. aus, dass Inklusion und Ganztagsschulausbau und der damit entstehende Zusatzbedarf an Lehrerstellen nicht aus den vorhandenen Mitteln, sondern mit zusätzlichen Lehrerstellen hinterlegt würden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die rechnerische Unterrichtsversorgung an den jeweiligen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen und an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen?

2. Wie erklärt die Landesregierung den Rückgang der Unterrichtsversorgung seit ihrer Regierungsübernahme?

3. Kann die Landesregierung an jeder Schule in Niedersachsen die theoretische Erteilung des Pflichtunterrichts, also ausgenommen Krankheitsfälle, sicherstellen und, falls nein, an welchen Schulen nicht?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Heiligenstadt diese Frage beantworten. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern. Dazu streben wir an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen bei der Unterrichtsversorgung einen Wert von rund 100 % im Landesdurchschnitt über alle Schulformen an.

Aufgrund der aktuellen Belastungen wird die Unterrichtsversorgung in diesem Schuljahr niedriger ausfallen als in den Vorjahren. Um es aber gleich vorweg zu sagen: Das heißt nicht, dass dadurch Pflichtunterricht ausfallen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Die Gründe für den leichten Rückgang habe ich schon mehrfach im Plenum erläutert. Die wichtigsten will ich hier aber gerne noch einmal nennen:

Im Vergleich zu der bisherigen Schülerprognose sind vor allem durch den Zuzug von Flüchtlingen

rund 8 000 Schülerinnen und Schüler mehr im System - wohlgemerkt zum Stichtag 15. September 2015. In der Prognose zum 1. Februar 2016 sind mehr als 460 Sprachlernklassen genehmigt. Die Ausweitung von weiteren Maßnahmen zur Sprachförderung von Flüchtlingskindern ist ebenfalls eine Ursache für die Entwicklung der Unterrichtsversorgung.

Wir mussten schnell auf die Herausforderung der zusätzlichen Flüchtlingskinder an unseren Schulen reagieren, um die Schulen bestmöglich zu unterstützen. Sie alle wissen - Statistikstichtag 15. September 2015 -, dass wir die notwendigen Stunden schon zu Beginn des Schuljahres zur Verfügung gestellt haben. Die Nachtragshaushalte mit den entsprechenden Lehrereinstellungsermächtigun

gen sind anschließend hier im Hause verabschiedet worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie selbst in der Frage aufnehmen, habe ich bereits im Dezember-Plenum mitgeteilt: „Wir gehen mit einer entsprechenden Varianz von 0,1 bis 0,2 Prozentpunkten derzeitig von einem Wert von 99,3 % für alle allgemeinbildenden Schulen aus.“ Wie ich ebenfalls schon mehrfach im Landtag dargelegt und transparent gemacht habe und wie die Landesregierung im Übrigen bereits in zahlreichen Antworten auf Kleine Anfragen mehrfach schriftlich erläutert hat, erfordert die Prüfung der erhobenen Daten Zeit.

(Jörg Hillmer [CDU]: Sie kriegen das einfach nicht in den Griff!)

Wir prüfen sehr sorgfältig und detailliert die von den Schulen übermittelten Daten. Nicht zuletzt auch aufgrund der umfangreichen zusätzlichen Aufgaben, die im Bereich der Sprachförderung der Flüchtlinge organisiert und koordiniert werden mussten, werden in diesem Jahr zusätzliche Prüfaufwendungen durchgeführt, weshalb die Auswertung etwas länger als in den vergangenen Jahren dauern wird.

Zu den umfangreichen zusätzlichen Aufgaben gehört z. B. der Aufbau eines besonderen Tools für Bewerberinnen und Bewerber zur Einstellung von Verträgen „Spracherwerb Flüchtlinge“. Auch die anderen Einstellungsmöglichkeiten, die sich z. B. aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 ergeben haben, müssen adäquat besetzt werden.

All dies hat erhebliche Ressourcen im Kultusministerium und in der Niedersächsischen Landesschulbehörde gebunden. Die Kolleginnen und Kollegen

dort haben sehr aktiv, sehr schnell und sehr engagiert gearbeitet. Ich bin ihnen außerordentlich dankbar dafür, dass wir diese Maßnahmen und großen Einstellungsverfahren auch gut bewältigen konnten, im Übrigen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern in den niedersächsischen Schulen.

(Beifall bei der SPD)

Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf das Verfahren zur Statistikprüfung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses befinden sich gleichwohl aktuell in der abschließenden Prüfung der Daten, sodass ich auch zuversichtlich bin, dass wir Anfang Februar die Daten aus der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen veröffentlichen können. Der endgültige Wert wird von dem von mir genannten Wert allerdings auch nicht sehr viel abweichen.

Auf unsere Planungen, die Schulen mit ausreichenden Stunden und Lehrkräften zu versorgen, hat dieser noch nicht vorliegende Wert jedoch keinerlei Einfluss, meine Damen und Herren. Ich erläutere an dieser Stelle gerne noch einmal den Unterschied zwischen Unterrichtsversorgung und dem Bezugswert für die Personalplanung.

Die Unterrichtsversorgung wird zu einem bestimmten stichtagsbezogenen Zeitpunkt erhoben. Dieser Wert ist sicherlich wichtig, aber er ist, wie Sie alle wissen, eine Momentaufnahme. Auf der Basis dieses Unterrichtsversorgungswertes finden keine Planungen statt. Zukunftsbezogene Berechnungen hingegen erfolgen grundsätzlich auf der Basis der vorausschauenden Daten, also auf der Basis von Prognosen. Sie sind daher nicht mit einer stichtagsbezogenen Erhebung vergleichbar.

Für unsere Planungen gibt es das Planungsinstrument „izn-Stabil Prognose“. Hier werden die von den Schulen gemeldeten Soll- und Istveränderungen, insbesondere auch die Personalveränderungen, gemeldet. Auf dieser Basis kalkulieren wir dann für den nächsten Einstellungstermin und weisen Einstellungsmöglichkeiten immer bedarfsgerecht zu.

Auch nachträgliche Veränderungsmeldungen werden in diesem Modul berücksichtigt. So steht für kurzfristige Nachsteuerungen auch immer eine Stellenreserve zur nachträglichen Zuweisung zur Verfügung.

Seit dem 14. Oktober 2015 ist dieses Planungstool für den Einstellungsstichtag 1. Februar dieses Jahres bereitgestellt worden und für die Schulen entsprechend geöffnet. Damit führen wir auch zu die

sem Termin wiederum eine solide Planung der Einstellungen und der Verteilung der Stellen durch.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese sehr solide Planung beinhaltet auch, dass unsere Kernziele der Zukunftsoffensive Bildung, Einführung der inklusiven Schulen und der weitere Ausbau der Ganztagsschulen, gut abgesichert sind. Ich habe Ihnen schon im Dezember-Plenum zur Verabschiedung des Haushalts 2016 dazu mitgeteilt, dass die Landesregierung für die Festsetzung der Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen 360 Stellen zusätzlich in den diesjährigen Haushalt eingestellt hat. Mit den dann im MiplaZeitraum bis 2019 insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln von 1,1 Milliarden Euro ist Niedersachsen bei der Umsetzung der inklusiven Schule weiterhin gut aufgestellt.

(Beifall bei der SPD)

Im Kultushaushalt sind ebenfalls die erforderlichen Stellen für den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen eingeplant. Auch das hatte ich Ihnen bereits im Dezember dargelegt.

Für den Mipla-Zeitraum bis 2019 stehen mehr als 486 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann der weitere Ausbau der Ganztagsschulen in diesem Jahr und auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Unsere Ziele der Zukunftsoffensive Bildung, u. a. der Ganztagsausbau und die Weiterentwicklung der inklusiven Schule, sind damit gesichert, meine sehr verehrten Damen und Herren - im Gegensatz zu Ihren Behauptungen in den Vorbemerkungen Ihrer Dringlichen Anfrage.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)