und steht für leistungsfähige Hochschulen in größtmöglicher Autonomie, aber auch in staatlicher Verantwortung gegenüber allen Steuerzahlern.
Vielen Dank, Herr Hillmer. Ihr letzter Satz hat Herrn von Holtz zu einer Kurzintervention bewogen. - Vielleicht war es auch der ganze Text; ich weiß es nicht. - Bitte schön, Herr von Holtz!
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Hillmer! Nein, es war nicht der letzte Satz. Es war der Vorwurf, dass Rot und Grün nicht für Hochschulautonomie stehen. Das möchte ich klarstellen. Hochschulautonomie ist für uns ganz wichtig. Das haben wir häufig betont. Davon sind auch unsere Maßnahmen und die Arbeit des Ministeriums geprägt.
(Christian Grascha [FDP]: Solange die Hochschulen das machen, was Sie wollen, sind Sie für Autonomie!)
Was die NTH betrifft, so wurde sie per Gesetz eingeführt. Das ist kein freier Zusammenschluss der Hochschulen gewesen. Deswegen ist auch die Auflösung meines Erachtens nichts anderes, als per Gesetz die Schlussfolgerung aus einem Gutachten zu ziehen. Sie müssen mir erklären, was das mit Hochschulautonomie zu tun hat.
Herr von Holtz, Sie haben ja noch knapp zwei Jahre Zeit, in Niedersachsen unter Beweis zu stellen, dass Sie tatsächlich die Hochschulautonomie für vorteilhaft halten und sie zu Ihrer Politik machen.
Und die von Ihnen angesprochene NTH: Die Auflösung einer Hochschule gegen den Willen der Beteiligten ist doch der massivste Eingriff in die Hochschulautonomie.
(Beifall bei der CDU - Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Das hat doch mit Hochschulautonomie nichts zu tun! - Dr. Silke Lesemann [SPD]: Jetzt rei- ten Sie doch keinen toten Gaul!)
Sie lösen eine Hochschule gegen deren Willen auf und sagen, das alles sei mit Hochschulautonomie vereinbar. Nein, Herr von Holtz, das ist es nicht. Sie haben in Niedersachsen massiv in die Hochschulautonomie eingegriffen.
Ebenfalls vielen Dank. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen kommen wir zur Ausschussüberweisung.
Vorgesehen ist die Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? - Gibt es auch nicht. Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 33: Erste Beratung: Gleichstellungspolitik strategisch denken und wirksam umsetzen - Für eine zukunftsfähige Neuauflage des NGG - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4957
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor mehr als 20 Jahren hat die erste rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen und Landesbehörden, in Universitäten und anderen Verwaltungen eingeführt. Damals noch „Frauenbeauftragte“ genannt, sollten sie dem Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Mann und Frau Rechnung tragen. Die Gleichstellungsbeauftragten sollten Wächterin und Mahnerin, Fachkundige und Helferin der Frauen in den Verwaltungen und anderen Institutionen sein und im Falle der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen und Hochschulen auch in die Institution bzw. Kommune hineinwirken.
Das reicht vermutlich als Grund immer noch aus, um an der Sache vorbeigehende aktuelle Kommentare des Städte- und Gemeindebundes zu provozieren. Der fühlte sich in seiner letzten Sitzung bemüßigt, eine Umdeutung der Novelle des NKomVG zu verbreiten. Das Land stellt Geld für hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung, damit mehr und auch kleinere Gemeinden von ihrer Arbeit profitieren können. Heraus kommt die Meldung, dass das Land keine finanzielle Verantwortung übernehme. - Das verstehe, wer will! Aus gleichstellungspolitischer Sicht muss man das schon als vorsätzliches Missverstehen-Wollen deuten.
Gleichstellungsarbeit war und ist ein bunter Blumenstrauß von Aufgaben und Rollen, die die Arbeit spannend und auch schwierig machen. Nach mehr als 20 Jahren und den verheerenden Kürzungen durch die Landesregierung jedoch braucht es eine neue Ausrichtung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten.
Die Vorgängerregierung wollte weismachen, dass Gleichstellung mit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erledigt sei. Wir sehen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen als wichtiges Thema neben vielen anderen an.
Die Gesellschaft hat sich verändert. Viel hat sich für Frauen und ihre Rolle in der Gesellschaft ver
ändert und verbessert; viel bleibt aber nach wie vor zu tun. Auch Verwaltungen haben sich verändert.
Wir unterstützen mit diesem Entschließungsantrag die schwierige Aufgabe unserer Landesregierung, ein neues Gleichstellungsgesetz in Niedersachsen zu formulieren. Für uns als größte Regierungsfraktion gehören Gleichstellung und gesellschaftlicher Fortschritt zusammen. Ein zukunftsorientiertes Niedersachsen braucht ein gleichberechtigtes und partnerschaftliches Miteinander von Männern und Frauen. Das neue Gleichstellungsgesetz soll zu einer geschlechterparitätischen Besetzung aller Führungsfunktionen führen, zu einer geschlechtergerechten Aufgabenwahrnehmung und zu einer sichtbaren Prägung des Verwaltungshandelns durch Männer und Frauen gleichermaßen.
Ein neues NGG wird darauf ausgerichtet, durch verbindliche Gleichstellungspläne eine 50-%-Quote zu erreichen. Dabei können dienststellen-, ebenen- und bereichsbezogene Zwischenzielquoten vereinbart werden. Dies darf jedoch dem Ziel einer durchgängig geschlechterparitätischen Besetzung von Dienstposten nicht zuwiderlaufen. Gegebenenfalls sollen unterstützende oder auch sanktionierende Maßnahmen zum Einsatz kommen. Wenn das Ziel nicht erreicht wird, ist dies durch die Verwaltungsleitung zu begründen.
Da in der Vergangenheit gern die Aufgabe der Gleichstellung an die Gleichstellungsbeauftragten delegiert wurde, sagen wir heute ganz deutlich: Gleichstellung ist Aufgabe aller Ressorts, Behörden und Dienststellen
und unterliegt der Fach- bzw. Rechtsaufsicht. Alle Führungskräfte sind in der Verantwortung, nicht nur die Gleichstellungsbeauftragten oder die Fachabteilung im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Wenn die Gleichstellungsbeauftragte in ihren Rechten verletzt wird, erhält sie eine Klagebefugnis.
Die Arbeit von Frauen wird nach wie vor auch im öffentlichen Dienst anders bewertet als die von Männern. Kommen dann noch Phasen der Teilzeitarbeit hinzu, die Frauen nach wie vor überproportional häufig zugunsten von Familienarbeit und zulasten ihrer eigenen Rente annehmen, geraten sie in den Beurteilungen für Beförderungen hoffnungslos ins Hintertreffen. Da muss sich in den
Köpfen noch viel bewegen. Daher sagen wir: Das neue Gesetz muss Regelungen für geschlechtergerechte Beurteilungen enthalten. Diese Beurteilungen müssen regelmäßig ausgewertet und kritisch überdacht werden. Hier zeigt sich modernes Verwaltungshandeln.
Die Organisationskultur muss weiterentwickelt werden. Arbeitsorganisationen und Fachaufgaben sind unter der Frage der Geschlechtergerechtigkeit zu analysieren und immer wieder auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen. Daher sind wir der Ansicht, dass sich das Aufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten verändern muss. Um die hier skizzierten Entwicklungen zu begleiten und unter genderfachlichen Gesichtspunkten neu auszurichten, braucht es hohe fachliche und systemische Kompetenzen.
Die Gleichstellungsbeauftragten sind zukünftig unverzichtbare Begleiterinnen bei Veränderungsprozessen. Sie müssen bei der Erstellung von Bewertungskriterien und operativen Konzepten mitwirken, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsprozesse müssen unter Berücksichtigung von Genderaspekten analysiert und verändert werden. Arbeitszuschreibungen und -abläufe sind weiterzuentwickeln. Dabei sollen Arbeitsbedingungen für Männer und Frauen so gestaltet werden, dass Erwerbstätigkeit und die Übernahme von Führungsaufgaben mit Familienaufgaben vereinbar sind.
Sie merken hieran, dass wir ein grundlegend anderes Konzept verfolgen als die vormalige Landesregierung. Da erstaunt es nicht, wenn durch einen Abgeordneten der FDP in völlig unqualifizierter Weise die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten quer durch das Land abgewertet wird,
Zum Verständnis von Gleichstellung ist es 67 Jahre nach Inkrafttreten von Artikel 3 des Grundgesetzes wohl noch ein weiter Weg.