Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. - Ich stelle fest, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt - - -
- Aber hier liegt nichts schriftlich vor. Herr Kollege Hilbers, ich hatte noch nicht zu Ende gesprochen. Hätte ich zu Ende gesprochen, wär’s das gewesen. Sie haben eine Restredezeit von 1:16 Minuten. Dazu erteile ich Ihnen das Wort. Aber halten Sie sich bitte daran. Bitte!
Ich wollte nur noch einmal klarstellen, was die Umfrage betrifft. Auf der Seite 27 des Gesetzentwurfs ist klar ausgeführt - ich zitiere -:
„Der Aussage ‚Wenn jede Pflegekraft einer Pflichtmitgliedschaft unterworfen wird und Beitrag zahlen muss, lehne ich die Pflegekammer ab‘ stimmten 47 Prozent der Befragten zu …“
In Rheinland-Pfalz gibt es 40 000 Pflegefachkräfte. Das Verfahren ist angelaufen. - Auch Sie drohen ja mit Zwangsgeld, falls sich jemand nicht pflichtgemäß registriert. - Dort haben sich nur 25 000 von ihnen registriert. Jetzt kommt eine Zahl, wie wichtig den Pflegekräften dort offensichtlich die Pflegekammer ist: An der ersten Kammerversammlungswahl haben nur 11 000 von ihnen teilgenommen. Das sind die Zahlen, wie es in RheinlandPfalz abläuft, meine Damen und Herren.
Ein Weiteres: Sie haben die Kammern angesprochen, Herr Schwarz. Die Kammern haben Aufgaben. Deswegen können Sie sie nicht abschaffen. Zum Beispiel regeln sie die Altersversorgung der Standesmitglieder. Sie regeln z. B. die Ausbildung wie die IHKs. Alles das können Sie einer Pflegekammer nicht übertragen. Deswegen ist sie mit diesen Kammern nicht vergleichbar. Sie bekommen keine Kammer wie die Ärztekammer oder wie andere, die Sie hier ins Feld geführt haben. Deswegen ist das ein untaugliches Mittel.
Wenn Sie von der Geschäftsordnungsregelung Gebrauch machen, dürfen Sie gleich noch einmal reden; denn jetzt hat es eine Wortmeldung des Kollegen Schwarz zu einer Kurzintervention auf Sie gegeben. Für 90 Sekunden, bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hilbers, ich möchte Ihnen noch ein paar weitere Unterlagen geben, die für Ihre Beratung vielleicht wichtig sind:
Brandenburg: Die CDU hat dort im April 2014 zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen sowie der regierenden SPD einen Antrag auf Einführung einer Pflegekammer gestellt.
In Bremen, wo es Arbeitnehmerkammern gibt, wo man sie gar nicht braucht, reichte die CDU 2012 den Antrag auf Prüfung einer Pflegekammer ein.
In Hessen gibt es einen Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen. Darin steht: Die Einführung einer Pflegekammer wird geprüft.
In Mecklenburg-Vorpommern brachte die CDU 2012 gemeinsam mit der SPD einen Antrag auf Errichtung einer Pflegekammer ein.
In Nordrhein-Westfalen beantragte die CDU gemeinsam mit SPD und Grünen im September 2015, eine Pflegekammer zu prüfen.
In Rheinland-Pfalz ist ein Gesetz zur Einführung einer Pflegekammer einstimmig verabschiedet worden.
Es muss doch einen Grund haben, dass auch in den meisten Bundesländern die CDU entweder mit dabei ist oder sozusagen der Initiator für eine Pflegekammer in diesem Bundesland ist. Deshalb kann ich es, wenn ich Sie höre, einfach nur mit Herrn Schäuble halten, der gesagt hat:
Herr Hilbers, ich habe geschaut, ob Sie reagieren. Sie haben das Recht auf eine Erwiderung. Aber Sie müssen schon reagieren! - 90 Sekunden, Herr Hilbers. Bitte!
Herr Kollege Schwarz, ich glaube, es ist sinnvoll, dass wir diese Dinge zuständigerweise jeweils in den Bundesländern lösen.
Deswegen müssen wir uns in jedem Bundesland die Problematik anschauen, vor der wir stehen. Durch den externen Vergleich, den wir bei den Pflegesätzen in Niedersachsen am längsten unter allen Bundesländern haben, haben wir gerade bei der Frage der Höhe der Entgelte ein ganz besonderes Problem, das sich auch in der Personalausstattung und in vielen anderen Dingen in den Heimen niederschlägt. Gerade dieser Umstand ist am
Sie haben das alles hier eben „Getöse“ genannt. Ich habe von Ihnen aber kein einziges sachlichfachliches Argument gehört, außer der Frage der Imageverbesserung, wo eine solch teure Pflegekammer wirklich einwirken kann
Kolping hat einmal gesagt: An den Taten soll man sie messen! - Diese Kammer muss Taten erbringen können.
Aber wenn Sie sie nicht so aufstellen können, dass sie Taten erbringen kann, dann sind die CDU Niedersachsen und die Landtagsfraktion selbstbewusst genug, zu Ihrem Gesetzesvorhaben Nein zu sagen, meine Damen und Herren.
Es sollte Sie lieber umtreiben, Frau Kollegin, dass ver.di, DGB und andere bunte, große Broschüren drucken und verteilen, dass man Ihnen hier stapelweise Unterschriften ins Haus liefert - - -
Ich empfehle den Rednerinnen und Rednern bei Kurzinterventionen, ab und zu mal auf die Uhr zu schauen. Ich schalte ja nicht willkürlich ab, sondern das steht so in der Geschäftsordnung.
Meine Damen und Herren, jetzt kann ich feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen und damit die erste Beratung zu diesem Gesetzentwurf stattgefunden hat.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, federführend den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration und mitberatend den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit diesem Gesetzentwurf zu befassen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einmütig und damit nach der Geschäftsordnung mehr als ausreichend. Das ist dann so beschlossen.