Protokoll der Sitzung vom 08.03.2016

Viertens. Wir wollen den Breitbandausbau in Niedersachsen weiter nach Kräften voranbringen, gerade im ländlichen Raum. Warum ist das so wichtig? Wer freies WLAN will, braucht auch die dafür nötige Infrastruktur. Diese gibt es nur mit Breitbandanschlüssen, am besten mit Glasfaser, flächendeckend in Niedersachsen. Auch hier geht das Land mit einem effektiven Förderprogramm an den Start. Ich bin sehr dankbar dafür - denn dieser Vorschlag kam aus der FDP-Fraktion -, dass wir das gemeinsam in die Beschlussempfehlung aufnehmen konnten und heute auch gemeinsam dieses Programm beschließen können. Dafür auch an die FDP an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der FDP)

Deshalb stelle ich in Summe fest: Wir beschließen hier heute ein wirklich gutes, durchdachtes Paket. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben vorab im Ausschuss ihre Zustimmung erklärt. Die CDU allerdings wird es wohl leider ablehnen, was wirklich schade ist.

Sie von der CDU haben hier noch einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Darauf will ich auch noch kurz eingehen. Im Beschlussteil Ihres Antrags kommt die Freifunkbewegung überhaupt nicht mehr vor. In anderen Bundesländern ist die CDU da viel weiter und hat für die Unterstützung von Freifunk gestimmt. Aber in Niedersachsen wollen Sie konkrete Förderung nicht. Sie schreiben nur von einem Konzept, das entwickelt werden solle; außerdem solle geprüft werden usw. Beim Thema Störererhaftung sprechen Sie sich für eine Modernisierung aus. Was das genau heißen soll, weiß aber keiner.

Günther Jauch hat als Fußballkommentator einmal gesagt: „Wenn der Nebel dick wie Calmund, sieht man nix im weiten Halbrund.“ Genau so ist Ihr Änderungsantrag gefasst: ein bisschen schwammig hier, ein bisschen nebelig da.

(Björn Thümler [CDU]: Ha, ha, ha!)

Eine wirklich konkrete Unterstützung haben die zahlreichen Ehrenamtlichen von Ihnen nicht zu erwarten. Deshalb werden wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen können.

Stattdessen beschließen heute SPD, Grüne und FDP zusammen eine Initiative, die den Titel „Freies WLAN in Niedersachsen: Freifunk unterstützen, Bürgernetze ausbauen!“ wirklich verdient. Das beschließen wir, und das machen wir - gemeinsam.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schmidt. - Zu Wort gemeldet hat sich Axel Miesner, CDU-Fraktion. Herr Miesner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir über Freifunk, über WLAN und insgesamt über Datenkommunikation sprechen, dann müssen wir auch beim Freifunk, Herr Schmidt, erst einmal dafür Sorge tragen, dass die

technische Basis geschaffen wird. Das sind erst einmal stabile und auch leistungsfähige Datennetze und eine leistungsstarke Breitbandanbindung. Sonst funktioniert Ihr Freifunk nämlich auch nicht.

(Beifall bei der CDU)

Da stellt sich zunächst einmal wieder die Frage - diese Frage habe ich hier vor vielen Monaten auch schon gestellt -, wie es denn überhaupt mit der Förderrichtlinie zum Thema Breitband weitergeht, Herr Minister. Am 13. November 2015 antworteten Sie mir im Rahmen der Mündlichen Anfragen, dass die Förderrichtlinie im ersten Quartal 2016 vorliegen soll. Wir haben jetzt März 2016. Nach Ostern ist dieses Quartal schon fast zu Ende. Kommen Sie also langsam einmal auf die Füße, damit wir hier bei diesem Thema auch weiterkommen!

(Johanne Modder [SPD]: Was? - Ma- ximilian Schmidt [SPD]: Sie reden zu einem anderen Thema!)

Sie sollten nicht nur über schöne Sachen sprechen, sondern auch erst einmal die Basis dafür schaffen, dass Freifunk und WLAN funktionieren.

(Beifall bei der CDU - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Herr Miesner, was war das Thema noch einmal?)

Neben einer leistungsfähigen Internetverbindung gilt es, einen rechtlich einwandfreien und auch „sauberen“ Rahmen zu schaffen, damit diejenigen, die ihre Router zur Verfügung stellen, sichergehen können, dass sie nicht belangt werden und haftbar gemacht werden, falls Nutzer beispielsweise illegal Daten downloaden. Das kann und darf nicht den Betreibern der offenen Netze angelastet werden.

Solange dieser Flaschenhals nicht vom Bundesgesetzgeber - das hat mein Kollege Schmidt eben zu Recht angesprochen - beseitigt ist, bleibt der Ausbau des Freifunks und etablierter WLAN-Netze weiter in den Kinderschuhen. Die Störerhaftung muss mit dem Ziel modernisiert werden, dass für die Betreiber Rechtssicherheit geschaffen wird.

(Maximilian Schmidt [SPD]: Wird ge- schaffen!)

Da sind wir auch alle einer Meinung.

Die Anhörung im zuständigen Ausschuss am 28. Januar dieses Jahres hat deutlich gemacht, dass es erstens um die Störerhaftung geht, also darum, Rechtssicherheit zu schaffen, und dass es zweitens darum geht, leistungsfähige Internetverbindungen - Stichwort „Breitband“ - zu schaffen.

Seitens der Anzuhörenden ist uns auch recht deutlich bewusst gemacht worden, dass es sich dabei nicht um ein Entweder-oder handelt, sondern um ein Sowohl-als-auch; beides ergänzt sich entsprechend. - Das waren im Kern die drei Punkte, mit denen die Anhörung zusammengefasst werden kann.

An dieser Stelle sei aber auch allen Akteuren und Betreibern von Freifunk und WLAN-Netzen gedankt, die sich zum Teil schon seit fast zehn Jahren dieser Aufgabe widmen und in der damaligen Zeit auch Pioniere waren. Genannt sei hier beispielsweise die Wolfsburg AG.

Die Bereitstellung einer kabellosen Datenkommunikation gerade im öffentlichen Raum geht einher mit mehr Attraktivität im öffentlichen Raum, mehr Kundenorientierung seitens der Kommune und mehr Gastfreundlichkeit gegenüber Gästen und Touristen in den Städten, Orten und vor allem Ortszentren. Davon profitieren dann die Kommunen und damit auch die Menschen insgesamt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Arbeit und Freizeit vermischen sich immer mehr. Kunden, Gäste und Touristen wollen sich informieren. Freifunk und WLAN sind, wenn man so will, ein Werkzeug dafür.

Schließen wir nicht das eine aus, wenn wir das andere wollen! Beides zusammen - leistungsstarke WLAN-Netze und Freifunk als sinnvolle niedrigschwellige Ergänzung; so wurde es auch in der Anhörung formuliert - macht die ganze Sache erst rund. Wenn wir das als Ergebnis der Anhörung mitnehmen und auch umsetzen, kommen wir alle ein ganz großes Stück weiter.

Bieten wir unseren Städten und Gemeinden Unterstützung und die Werkzeuge zur Schaffung und zum Ausbau leistungsfähiger Internetverbindungen im öffentlichen Raum! Das schafft erstens Attraktivität, zweitens Lebensqualität und damit drittens auch Zukunft für unsere Innenstädte und Ortskerne.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Maximilian Schmidt [SPD]: Der ist aber nicht gut!)

Vielen Dank, Herr Miesner. - Jetzt hat sich Belit Onay, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns bereits in der ersten Beratung intensiv über den Freifunk und die Digitalisierung im Allgemeinen ausgetauscht. Es lohnt sich, an dieser Stelle noch einmal zu unterstreichen, welche Wichtigkeit die Digitalisierung als solche, aber eben auch die Teilhabe an der Digitalisierung hat und welche Chancen die Digitalisierung bietet.

Dazu möchte ich die Reise des Rechtsausschusses in die baltischen Staaten, vor allem nach Estland, erwähnen. Estland ist ein sehr schönes Land - aber auch ein sehr spannendes, was die Digitalisierung angeht. Dort hat die Digitalisierung nämlich regelrecht Eingang in die nationale DNA, in das nationale Kulturgut gefunden.

Es war sehr spannend zu beobachten, wie in diesem Land, das relativ dünn besiedelt und dessen Bevölkerung von seiner Struktur her sehr alt ist, die Digitalisierung voranschreitet. In Estland kann man sogar digital, also online, wählen, natürlich unter Verwendung entsprechender Sicherungssysteme. Was dort insgesamt an Online-Teilhabe an Verwaltungs- und politischen Prozessen möglich ist, zeigt deutlich die Chancen, die die Digitalisierung bietet.

Sehr spannend zu beobachten war auch, dass von der Möglichkeit, online zu wählen, vor allem diejenigen Menschen Gebrauch machen, die älter als 50 oder 60 Jahre sind. Wenn wir also über Freifunk, Digitalisierung und Internet sprechen, dann reden wir nicht nur über ein Thema für die junge Generation, sondern dieses Thema ist für die gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Interesse.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb wiederum ist gerade die Freifunkinitiative wichtig. Sie zielt nämlich auf diese Teilhabe und darauf ab, dass Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ehrenamtlichen Engagements Bürgerinnen- und Bürgernetze schaffen können.

Wir senden mit unserer Beschlussempfehlung ein wichtiges Signal gerade an die kommunale Ebene aus; denn dort soll das Ganze umgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Landtag diesen Initiativen quasi ein Qualitätssiegel verleiht. Das wird hoffentlich dazu führen, dass die Gespräche vor Ort vereinfacht werden.

Die CDU-Fraktion hat als Antwort auf unseren Antrag einen Änderungsantrag vorgelegt.

Wir haben unter Nr. 1 unserer Beschlussempfehlung nunmehr ausdrücklich klargestellt - das ist ein Ergebnis der Beratungen gewesen -, dass die Betreiberinnen und Betreiber offener WLAN-Netze hinsichtlich der Störerhaftung rechtlich genauso behandelt werden sollen wie die Provider, sprich: dass sie von ihr freigestellt werden.

Die CDU-Fraktion hat unter Nr. 3 ihres Änderungsantrags ausgeführt, wen sie als mögliche Träger freier WLAN-Netze ansieht. Darüber, Herr Toepffer, haben wir uns im Ausschuss ja schon ausgetauscht. Sie nennen neben den Privatpersonen und den Freifunkinitiativen auch Unternehmen und Institutionen. Ich habe schon im Ausschuss gesagt, dass man das so machen kann. Ich will das ausdrücklich positiv formulieren, um der CDUFraktion damit eine Brücke zu bauen.

Es würde wenig Sinn machen, wenn bei der Störerhaftung eine Ungleichbehandlung bestünde. Aber die Unternehmen werden aufgrund der geltenden rechtlichen Regelungen nun einmal anders behandelt. Diese Regelungen müssten also verändert werden; das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich unterstreichen.

Unsere Beschlussempfehlung ist zumindest im Kern, also wenn man von der Erweiterung absieht, deckungsgleich mit dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU. Deshalb sollte man diesen Änderungsantrag ausdrücklich unterstützen. Die Freifunkinitiative ist etwas sehr Wichtiges, gerade was die Teilhabe und die Möglichkeiten sozialer Art angeht. Insbesondere die Flüchtlinge würden davon aktuell sehr stark profitieren.

Wir haben hier einen sehr guten Antrag. Den Hinweis von Herrn Kortlang von der FDP-Fraktion haben wir interessiert aufgenommen. Es wäre gut, wenn die CDU-Fraktion mitgehen würde. Ansonsten freue ich mich darüber, dass wir diesen Antrag heute beschließen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke, Herr Onay. - Herr Kortlang, FDP-Fraktion, bitte schön! Sie haben das Wort.

Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In unserem November-Plenum wurde der Antrag „Freifunk unterstützen, Bürger

netze ausbauen!“ eingebracht. Zu Punkt 1, der Störerhaftung, und einem neuen Gesetzentwurf gab es dann eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages am 16. Dezember 2015 mit dem Ergebnis, dass dieser Punkt bis heute leider noch nicht erledigt ist.

Hier einige zusammengefasste Kommentare: „Schwammig formulierte Sicherungsmaßnahmen“ (Professor Dr. Gerald Spindler, Universität Göttin- gen) , „Störerhaftung ein deutscher Sonderweg“ (Dr. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin) , „Entwurf verhindert Betrieb offener Funknetzwerke. Funknetzwerke in Deutschland relativ gering verbreitet“ (Volker Tripp, Digitale Gesellschaft).