Protokoll der Sitzung vom 08.03.2016

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir haben den Auftakt mit dem Stahldialog gemacht. Das war ein wichtiger Dialog, weil er die Botschaften fixiert hat, die wir gemeinsam nach Berlin und Brüssel tragen. Das sind auch die Botschaften, die wir in einem gemeinsamen Brief, Herr Toepffer, der Länder Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie der Wirtschaftsvereinigung Stahl an die EU-Kommissarin Bieńkowska gesandt haben. Es sind die Inhalte - auch da wieder getragen von Umweltminister Stefan Wenzel und Wirtschaftsminister Olaf Lies -, die in eine Bundesratsinitiative gemündet sind, die das Kabinett gestern beschlossen hat. Niedersachsen hat diese federführend auf den Weg gebracht, natürlich mit Unterstützung der Länder.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Also können wir, glaube ich, auch von einem breiten Signal im Bundesrat ausgehen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dazu kommt der Besuch von Ministerpräsident Stephan Weil bei Kommissionspräsident Juncker, um sich dort noch einmal explizit für die niedersächsische und die deutsche Stahlbranche insgesamt starkzumachen. Das wird so weitergehen. Wir sehen, was sich bewegt hat; wir haben es vorhin gehört.

Mitte Februar sind 1 000 Stahlarbeiter aus ganz Europa mit dem Management in Brüssel auf die Straße gegangen. Allein aus Niedersachsen sind rund 150 Kolleginnen und Kollegen der Salzgitter

AG mit Bussen auf dem Weg zu den Gebäuden der EU-Kommission gewesen. Auch da zählt die Solidarität. Es waren die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich gemeinsam aufgemacht und den Protestmarsch durchgeführt haben. Das zeigt noch einmal, wie wichtig das gemeinsame Handeln ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie zu erhalten.

Wir sehen die Auswirkungen. Die EU-Kommission hat zuletzt vorläufige Antidumpingzölle für kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse aus China erhoben. Das war ein richtiger Schritt. Allerdings reichen die festgelegten Zölle von 15 % nicht aus; denn tatsächlich wurden in Untersuchungsverfahren Dumpingspannen von rund 60 % festgestellt. Das heißt, dort besteht noch dringender Handlungsbedarf.

Die EU-Kommission muss also dringend weitermachen:

Erstens. Sie muss die Untersuchungsverfahren schneller durchführen, damit Schutzzölle deutlich früher in Kraft treten können.

Zweitens. Sie muss ihre Antidumpingverordnung überarbeiten, damit sie künftig höhere Zölle erlassen kann. Das wird ein weiteres wichtiges Signal sein.

Es ist weiterhin erforderlich, dass die EU China nicht als Marktwirtschaft anerkennt. Welche Folgen hätte das? - Der Dumpingnachweis wäre kaum noch möglich. Wenn doch, dann würden Schutzzölle künftig noch niedriger ausfallen, und China könnte bei der WTO gegen alle Schutzzölle vorgehen, die bisher von der EU verhängt worden sind. Damit würde das gesamte Verfahren ad absurdum geführt.

Lassen Sie es deswegen nicht so weit kommen, meine Damen und Herren! Es ist uns allen gemeinsam - das wird heute deutlich - ein persönliches Anliegen, sich für eine der Schlüsselindustrien Niedersachsens einzusetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam mit diesem Beschluss heute ein deutliches Signal nach Berlin und nach Brüssel senden!

Herzlichen Dank und ein herzliches Glückauf!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, trage ich Ihnen vor, was hier aufgeschrieben worden ist.

Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende interfraktionelle Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich am weitesten vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Nur falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über die Beschlussempfehlung ab.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wer dem gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses in der Drucksache 17/5289 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit wurde der Antrag in der Fassung des Änderungsantrags angenommen.

Damit ist zugleich die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt. Und der Finanzminister hätte auch zugestimmt. Sie haben das vorhin ja kundgetan, als Ihr Ministerkollege gesprochen hat.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (Einzelplan 14) für das Haushaltsjahr 2014 - Antrag des Landesrechnungshofs - Drs. 17/5243 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/5293

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Landesrechnungshof die beantragte Entlastung zu erteilen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen worden.

Bevor wir hier oben den Vorsitz wechseln, rufe ich noch auf den

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Diskriminierung in Sicherheitsbehörden entgegentreten - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/3838 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/5255

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Belit Onay, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!

(Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann übernimmt den Vorsitz)

(Jens Nacke [CDU]: Ich habe gerade ein interessantes NP-Interview von Ihnen gelesen!)

Das freut mich.

(Jens Nacke [CDU]: Es macht die Un- terschiede sehr deutlich! Das hilft mir sehr!)

- Das ist schön.

Ich lege los?

Herr Kollege, der Kollege Klare hatte Ihnen schon das Wort erteilt. Sie hätten schon anfangen können.

Ich wollte den Wechsel noch abwarten. Vielen Dank.

(Jens Nacke [CDU]: So geht es uns auch, Herr Kollege!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesellschaft in Deutschland ist kulturell heterogen - Herr Nacke hat das meinem Interview schon entnehmen können. Das ist nicht erst seit der Zuwanderung in der aktuellen Größenordnung der Fall, sondern das war schon zuvor der

Fall. Das wurde auch von verschiedenen Behörden nicht erst neuerdings, sondern schon seit Längerem erkannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das tut auch not, und zwar gerade im Bereich der Sicherheitsbehörden, um die es heute geht.

Die Vereinten Nationen beispielsweise fordern verbindliche Trainings für Polizei, Richter, Staatsanwälte in Deutschland, damit diese - so heißt es in dem Dokument - „rassistische Vorstellungen erkennen“. Diese Empfehlung ist Teil des Abschlussberichtes des Antirassismus-Ausschusses der Vereinten Nationen zu Deutschland, der im Mai 2015 in Genf vorgestellt wurde. Damit sollen Konsequenzen aus dem NSU-Skandal und der wachsenden Zahl fremdenfeindlicher Übergriffe gezogen werden. Die Polizei- und Justizbeamten müssten geschult werden, um Verständnis für den Begriff der - so heißt es dort - „racial discrimination“, der Rassendiskriminierung, zu bekommen, zu lernen, wie man diese bekämpft und gegebenenfalls bestraft. Nötig sei auch die Schaffung unabhängiger Instanzen im Bund sowie in den Ländern, bei denen Beschwerden gegen Diskriminierung durch Polizeibeamtinnen und -beamte und andere Sicherheitskräfte vorgebracht werden könnten.

Dies ist auch schon Thema in Niedersachsen und wird hier schon bearbeitet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist auch bei der Polizei angekommen. Wir haben dies beispielsweise mehrmals im Innenausschuss thematisieren können. Auch bei der Polizeiakademie in Nienburg, die wir besucht haben, hat man uns sehr eindrucksvoll gezeigt, wie hoch der Anteil der Studierenden mit Migrationshintergrund dort ist. Er liegt bei 12 %; bei der Verwaltung des Landes Niedersachsen insgesamt liegt er lediglich bei 8 %.

Neben diesem Lob muss man aber auch sagen: In der gesamten Bevölkerung liegt der Anteil bei knapp 18 bis 20 %, sodass da noch Luft nach oben ist. In Osnabrück beispielsweise - das habe ich mir anschauen können - greift man in Kooperation mit verschiedenen Jugendmigrantinnen- und -migrantenorganisationen auf sogenannte Scouts zurück und versucht, Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeiberuf zu werben. Das ist sehr erfolgreich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben auch den Zweitplatzierten beim Zukunftspreis Polizeiarbeit 2014 in den Innenausschuss eingeladen. Er hat uns seine Masterarbeit

mit dem Titel „Interkulturelle Kompetenz in der Polizei - Eine empirische Studie zur Betrachtung interkultureller Situationen durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ vorgestellt. Das war ein sehr interessanter Austausch. Beim 17. Europäischen Polizeikongress gab es dafür, wie gesagt, den zweiten Preis. In dieser Studie wird die Wichtigkeit der interkulturellen Kompetenz als soziale Kompetenz für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte betont.

Der Preisträger erklärte hier allerdings: