Protokoll der Sitzung vom 08.03.2016

Seit 2013 - das haben wir natürlich auch im Rechtsausschuss immer wieder diskutiert - gibt es die Projekte zur leichten Sprache. In der Justiz ist das ein ganz wichtiger Aspekt. Denn Barrierefreiheit bezieht sich eben nicht nur - wie Ihr Antrag - auf Aufzüge und Rampen, sondern auch auf die sprachliche Erreichbarkeit. Die Juristensprache ist für Menschen mit kognitiven Einschränkungen eine sehr komplizierte Sprache. Das Verwaltungs

deutsch kann wirklich nicht jeder verstehen. Deshalb ist es sehr gut, dass Formulare, Broschüren und einzelne weitere Texte mittlerweile in leichter Sprache auf den Internetseiten zu finden sind, beispielsweise die Broschüre zur Vorsorgevollmacht und die Broschüre zum Erbrecht. Das kommt ganz vielen Menschen zugute. Im letzten Jahr - Sie wissen es vielleicht - haben sich die Justizminister der Länder auch auf Anregung von Niedersachsen einvernehmlich darauf verständigt, die Angebote in leichter Sprache auszuweiten.

Es gibt mittlerweile in der niedersächsischen Justiz eine Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit. Sie hat Handlungsempfehlungen unter dem Titel „Auf dem Weg zu barrierefreien Justizgebäuden“ erstellt. Zur Vorbereitung wurde eine Vielzahl von Gerichten besucht. Auch dabei ging es nicht nur um Rampen und Aufzüge oder um Parkplatzgestaltung, sondern überhaupt um Maßnahmen, die Menschen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Beeinträchtigungen berühren.

Parallel zu der nötigen grundlegenden Arbeit sind schon viele wichtige Maßnahmen an einzelnen Gerichten umgesetzt worden. Davon war in den Haushaltsberatungen immer wieder zu hören. Es ging um Aufzüge im Amtsgericht Soltau und im Amtsgericht Stadthagen. Es ging um barrierefrei gestaltete WC-Anlagen.

Lassen Sie mich abschließend an die Haushaltsberatungen im letzten Herbst erinnern. Wir haben den Titel „Technische Sicherheitsausstattung“ erweitert, sodass Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit zukünftig auch daraus finanziert werden können. Ausdrücklich erwähnt wurden hier Evakuierungsstühle, FM-Anlagen für Hörgeschädigte und Verbesserungen der Raumakustik.

Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren ist also schon sehr viel passiert. Nach der Regierungsübernahme war ein völlig neues Konzept nötig. Die Ministerin hat sich dieser Aufgabe gestellt. Es sind viele Bausteine erstellt worden. Es sind viele Maßnahmen vorbereitet worden. Es kann jetzt mit der Umsetzung zügig weitergehen. Darüber würde ich gerne mit Ihnen im Ausschuss beraten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schröder-Ehlers. - Herr Dr. Genthe, Sie haben jetzt für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Akzeptanz von Justiz gehört selbstverständlich auch, dass die Menschen die Justiz - die Gerichtsgebäude, die Verhandlungssäle - tatsächlich erreichen können.

Wir haben in der vorletzten Plenarwoche über das Projekt gesprochen, in verschiedenen Städten Südniedersachsens Gerichtstage des Sozialgerichts Göttingen abzuhalten.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Dieses Projekt haben wir gestartet, weil wir wissen, dass viele an sozialgerichtlichen Verfahren Beteiligte in einer schwierigen persönlichen Situation sind. Teilweise fällt es ihnen besonders schwer, einen Gerichtssaal zu erreichen. Diese Menschen bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit.

Gleiches, meine Damen und Herren, gilt selbstverständlich für Menschen mit einem Handicap, mit einer Behinderung. Es ist unsere Pflicht, zu organisieren, dass auch sie einen Verhandlungssaal möglichst problemlos erreichen können. Daher verweist die CDU-Fraktion völlig zu Recht auf 35 Amtsgerichtsgebäude, die keinen barrierefreien Zugang ermöglichen. Wir als Freie Demokraten unterstützen selbstverständlich die Aufforderung an die Landesregierung, ein Programm aufzulegen, um mittel- oder vielleicht langfristig Barrierefreiheit zu organisieren.

Es macht natürlich Sinn, ein solches Programm mit einer Zeitschiene zu versehen. Selbstverständlich muss es auch haushalterisch untermauert werden. Ich verbinde das mit der Hoffnung, dass die Gelder, die dafür aufgewendet werden müssen, nicht an einer anderen Stelle des Justizhaushaltes eingekürzt werden, sondern dass der Justizhaushalt für diese Angelegenheit insgesamt aufgeweitet wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Helge Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Inklusion bedingt Barrierefreiheit. Der Zugang zum Recht muss in der Tat allen Menschen unabhängig von etwaigen Beeinträchtigungen offenstehen. So weit herrscht hier - das ist ja auch in der Debatte deutlich geworden - in allen Fraktionen selbstverständlich Einigkeit.

Nun aber zum Antrag der CDU: Meine Damen und Herren, Sie legen aus unserer Sicht - meine Kollegin Schröder-Ehlers ist schon darauf eingegangen - einen sehr verkürzten Begriff von Barrierefreiheit zugrunde. Barrierefreiheit ist nicht nur das Installieren von Rollstuhlrampen oder Aufzügen und auch nicht nur die Verwendung von Piktogrammen oder Ähnlichem. Leider gibt es in unserer Gesellschaft heute viel, viel mehr Formen von Barrieren.

Eine Barriere kann - gerade in den Bereichen Justiz und Verwaltung - die Sprache sein. Deswegen schließe ich mich den Ausführungen der Kollegin Schröder-Ehlers an. Es war gut, dass dieser Landtag mit rot-grüner Mehrheit das Projekt „Leichte Sprache in der niedersächsischen Justiz“ auf den Weg gebracht hat. Es war dann ein weiterer sehr guter und sehr erfolgreicher Schritt, dass unsere Justizministerin einen bundesweiten Beschluss für die Ausweitung dieses Projekts auf den Weg gebracht hat. Hingegen war es bedauerlich, dass die CDU sich diesem Projekt der Barrierefreiheit verweigert hat, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die CDU schreibt in ihrem Antrag unter dem dritten Spiegelstrich im Feststellungsteil, dass Menschen mit Behinderung der Zugang erschwert werde. Das ist in der Tat so. Aber sie schreibt dann weiter, dass er teilweise sogar unmöglich gemacht werde - der Zugang zum Recht, nicht der Zugang zum Gericht.

Wenn in einem demokratischen Rechtsstaat Menschen der Zugang zum Recht, zur Justiz, unmöglich gemacht würde, wäre das verfassungswidrig und schon ein ganz, ganz schwerwiegender Vorwurf. Die Beispiele, die Sie gebracht haben, Frau Ross-Luttmann, belegen diesen schwerwiegenden

Vorwurf in keiner Weise. Ich fordere Sie auf, entweder Belege dafür zu bringen oder diesen Vorwurf wieder zurückzunehmen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Die CDU hatte in der Vergangenheit Regierungsverantwortung in diesem Land. Bis 2013 war es die CDU, die hier zehn Jahre lang das Justizministerium besetzt hat. Deswegen ist die Frage schon mehr als legitim, Frau Ross-Luttmann, was Ihre Partei und Ihre Regierung eigentlich in dieser Zeit für die Barrierefreiheit getan haben. Denn es ist ja mitnichten so, dass die Gerichtsgebäude, über die wir jetzt reden, erst unter Rot-Grün gebaut worden wären. Viele von ihnen sind 100 und mehr Jahre alt.

Meine Damen und Herren, die CDU hat in der Tat - auch darauf hat Frau Schröder-Ehlers bereits hingewiesen - in zehn Jahren Justizpolitik im Bereich Barrierefreiheit überhaupt nichts gemacht. Auch das gehört zur Wahrheit dazu und muss heute einmal gesagt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Zu Recht ist von Frau Ross-Luttmann schon angesprochen worden, dass es in jüngster Zeit sehr positive Beispiele gibt. Das Fachgerichtszentrum Hannover ist weitgehend barrierefrei errichtet worden. Es gab einen Beirat für Barrierefreiheit. Über 80 % der Vorschläge des Beirats konnten umgesetzt werden. Die AG Barrierefreiheit des Ministeriums ist ebenso zu Recht angesprochen worden wie die Erweiterung des Titels für technische Sicherungsmaßnahmen.

Sie sehen, meine Damen und Herren: Rot-Grün ist in Sachen Barrierefreiheit in der Justiz auf einem guten Weg.

Das heißt aber ausdrücklich nicht, dass man nicht prüfen sollte, was man vielleicht noch besser oder noch schneller machen kann und vor allem noch besser finanzieren kann. Wir werden uns vor diesem Hintergrund mit dem CDU-Antrag im Rechtsausschuss konstruktiv auseinandersetzen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Sie wollten eine Frage stellen, Frau Ross-Luttmann?

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Kurzintervention!)

- Sie haben noch Redezeit. Sie können gerne von Ihrer Redezeit Gebrauch machen. Sie haben mehr Redezeit, als Sie für eine Kurzintervention bekämen. Sie dürfen noch 6:28 Minuten sprechen. Wenn Sie jetzt die K-Karte zeigen, gebe ich Ihnen für 90 Sekunden das Wort.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Redezeit!)

- Sie nehmen Ihre Redezeit in Anspruch.

(Björn Thümler [CDU]: Alles!)

Bitte schön!

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass meine Stimme durchhält; denn ich bin furchtbar erkältet, und die Luft hier ist nicht gerade förderlich.

Sehr geehrter Herr Kollege Limburg, Sie wissen sehr genau, dass in den vergangenen Jahren gerade in den Gerichtsgebäuden eine ganze Menge Investitionen getätigt worden sind. Wir haben diesen Antrag auch ganz bewusst gestellt, weil die Anfrage ergeben hat, dass 35 der 80 Amtsgerichte nicht barrierefrei sind. Das bedeutet, dass wir handeln müssen.

Nun kann man sich natürlich hinstellen und zur Begründung der Ablehnung, die man gegebenenfalls vornehmen wird - das weiß ich nicht -, fragen: Was hat denn die damalige Landesregierung in den letzten zehn Jahren gemacht? - Das ist immer wieder der Blick zurück. Ich will Ihnen eines sagen: Sie sind nicht in den Landtag gewählt worden, um immer nur Rückschau zu halten, sondern um die Zukunft zu gestalten und für die Zukunft etwas zu bewirken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Filiz Polat [GRÜNE]: Was haben Sie denn nach der Regierungsübernahme gemacht? Zwei Jahre nur auf die rot- grüne Regierung geschimpft!)

Ich möchte an dieser Stelle sehr gerne einmal einen Spruch von Albert Einstein zitieren:

„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen mit Behinderungen, die Recht suchend vor einem Gerichtsgebäude stehen, interessiert die Zukunft und nicht die Vergangenheit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Kollege Limburg möchte für Bündnis 90/Die Grünen die restliche Redezeit in Anspruch nehmen. Bei Ihnen ist das noch eine knappe Minute, Herr Kollege.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zum Thema Rückschau: Ich bin 2008 in den Landtag gekommen. Da haben Sie schon fünf Jahre regiert, Frau Ross-Luttmann. Bis zum Regierungswechsel 2013 hat Schwarz-Gelb überwiegend Rückschau betrieben, wie schlecht es bis 2003 angeblich gewesen sei. Ich entschuldige mich dafür, dass ich zu viele schlechte Eigenschaften der damaligen Koalition übernommen habe.