Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zum Thema Rückschau: Ich bin 2008 in den Landtag gekommen. Da haben Sie schon fünf Jahre regiert, Frau Ross-Luttmann. Bis zum Regierungswechsel 2013 hat Schwarz-Gelb überwiegend Rückschau betrieben, wie schlecht es bis 2003 angeblich gewesen sei. Ich entschuldige mich dafür, dass ich zu viele schlechte Eigenschaften der damaligen Koalition übernommen habe.
Aber Spaß beiseite: Frau Ross-Luttmann, die Rückschau gehört zur kompletten Ehrlichkeit dazu. Ihr Fraktionskollege Bernd Busemann hatte fünf Jahre lang die Verantwortung für das Justizressort. Er hat im Bereich Barrierefreiheit nichts getan, obwohl wir im Rechtsausschuss dieses Thema oft hatten. Ich erinnere mich noch gut daran, dass der Kollege Hans-Dieter Haase immer wieder auf den Zustand der Gerichte hingewiesen hat.
Zum Zweiten: Frau Kollegin, Sie haben mir offenbar nicht zugehört. Ich habe keine Ablehnung in Aussicht gestellt, sondern, im Gegenteil, ganz am Ende ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man trotz begonnener Maßnahmen selbstverständlich - auch vor dem Hintergrund der Anfrage und der Antwort, die gegeben wurde - schauen muss: Wie kann man noch besser werden? Wie kann man noch schneller werden? Wie kann man vielleicht gemeinsam etwas erreichen? - Das habe ich gerade auch schon gesagt. Es ist schade, dass Sie das nicht gehört haben. Wir werden uns konstruktiv diesem Thema widmen.
Ein letzter Satz: Auf den Vorwurf, den Sie erheben, der Zugang zum Recht werde teilweise komplett verwehrt, sind Sie leider in Ihrem zweiten Redebeitrag nicht eingegangen. Ich bitte Sie, das entweder klarzustellen oder Belege dafür zu liefern.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Frau Schröder-Ehlers kann noch restliche Redezeit für die SPD-Fraktion in Anspruch nehmen. Dazu hat sie sich gemeldet. Es sind noch 4:19 Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Zeit will ich gar nicht in Gänze in Anspruch nehmen. Ich bin nur etwas verwundert, Frau RossLuttmann, dass Sie so scharf auf diese Punkte reagieren;
denn auch ich habe in Aussicht gestellt, dass wir selbstverständlich über diesen Antrag sprechen werden. Uns ist der barrierefreie Zugang zum Recht sehr, sehr wichtig. Ich habe Ihnen lediglich deutlich gemacht, was in der Vergangenheit schon alles passiert ist. An dieser Stelle sage ich noch einmal deutlich: Das ist viel. Das reicht aber noch nicht aus.
Die Liste mit den 35 Amtsgerichten macht deutlich, welch große Aufgabe da noch auf uns wartet; denn das sind oft historische Gebäude, bei denen man jetzt gemeinsam versuchen muss, Lösungen zu finden. Ich sage Ihnen an dieser Stelle auch: Es wird nicht gelingen, für alle Gerichte eine optimale Lösung zu finden, sondern es wird an vielen Stellen auch Kompromisse geben.
Aber eines ist auch ganz wichtig: Wenn wir über Barrierefreiheit reden, wollen wir nicht nur über Barrierefreiheit bezogen auf die Gebäude und auf Rampen und Aufzüge reden, sondern dann wollen wir diese Aufgabe sehr viel weiter fassen. Dazu gibt es im Justizministerium schon sehr gute Ansätze. Die wollen wir gerne noch erweitern. Dazu haben wir beim letzten Mal - auch im Rahmen der politischen Liste - Anträge gestellt. Ich freue mich sehr, dass das - beispielsweise das Projekt zur
Ich würde mir sehr wünschen, dass wir das konstruktiv diskutieren. Schärfe ist hier überhaupt nicht nötig.
Frau Ross-Luttmann, selbstverständlich - aber in Zukunft bitte mit einer schriftlichen Wortmeldung. Sie haben immer noch 5:07 Minuten. Bitte schön!
Doch. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Schröder-Ehlers, ich hatte eingangs gesagt, dass ich mich sehr freuen würde, wenn wir diesen Antrag konstruktiv gemeinsam beraten würden. Wenn uns das gelingt, würde mich das sehr freuen.
Ich gebe Ihnen recht: Barrierefreiheit ist selbstverständlich mehr als nur physischer Zugang. Aber der physische Zugang ist der erste Schritt, um dann auch weitere Schritte in Anspruch nehmen zu können.
Selbstverständlich ist in den vergangenen Jahren einiges erreicht worden - u. a. das Projekt zur leichten Sprache. Ich habe ganz bewusst auf das Justizzentrum Hannover hingewiesen. Wenn man dort durchgeht, sieht man sehr deutlich, wo die Barrierefreiheit Einzug gehalten hat. Das ist gut so, und das ist wichtig so.
Wenn es uns gelingt, dass wir dies in den nächsten Jahren - möglichst in großer Übereinstimmung - schrittweise auch für die Gerichte erreichen können, für die es zurzeit noch nicht gilt, dann haben wir für Menschen mit Behinderungen wirklich einen Meilenstein gesetzt. Es sind ja nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention und die Gleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene sowie die Niedersächsische Bauordnung, die vieles vorschreibt. Das eine sind die Gesetzesvorschriften, die die Möglichkeit zum Handeln eröffnen. Mir ist an dieser Stelle wichtig, dass wir schrittweise anfangen und eine vernünftige Planung durchführen, damit die Gerichte insgesamt und für sich genommen Planungssicherheit haben
Das ist mir ein wirklich großes Anliegen. Insofern bitte ich um Verständnis, wenn ich manchmal etwas sehr emotional reagiere. Ich habe nämlich im Ehrenamt sehr viel mit Menschen mit Behinderung zu tun. Und dann kann es auch schon einmal sein, dass man meint, bei dem anderen etwas zu erkennen, was tatsächlich aber nicht vorhanden ist. Für mich ist es jedenfalls ein immens wichtiges Anliegen. Wenn wir im Ausschuss konstruktiv zusammenarbeiten würden, würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank, Frau Ross-Luttmann. - Ich hatte zu den Schriftführern gesagt, die schaffen das in der halben Zeit. Aber so kann man sich irren. Drei Fraktionen könnten jetzt durchaus noch einmal sprechen. Deshalb gucke ich ganz ernst ins Plenum - aber ich sehe keine Wortmeldungen mehr. Deshalb spricht jetzt für die Landesregierung Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz. Bitte schön, Frau Ministerin!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich bei der Fraktion der CDU, dass sie zu diesem Thema einen Entschließungsantrag vorgelegt hat. Ich freue mich ja immer über konstruktive Beiträge, und dass das Thema Barrierefreiheit hier heute aufgerufen wurde, ist ein Gewinn.
Meine Damen und Herren, der Zugang zum Recht ist ein Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger, und selbstverständlich müssen auch Menschen mit Behinderungen Zugang zu den Gerichten haben. Dennoch sind viele Gerichte in Niedersachsen noch nicht barrierefrei. Sie sind für Menschen mit Behinderungen nicht durchgehend ohne besondere Erschwernis und auch nicht grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar.
Der Entschließungsantrag bietet eine willkommene Möglichkeit, in diesem Haus darüber zu reden. Ein Anstoß zum Tätigwerden ist er indessen nicht, weil das schon geschehen ist.
Wir haben bei Regierungsübernahme dazu allerdings keine Bestandsaufnahme oder gar ein Handlungskonzept vorgefunden. Deshalb mussten wir
Die Justizlandschaft in Niedersachsen ist zu unserer großen Freude groß und vielfältig. Zwei Drittel der Gerichtsgebäude sind ganz oder zum Teil denkmalgeschützt. Jedes Gebäude ist anders.
Die Gerichte brauchen eine sorgfältige Bestandsaufnahme. Sie brauchen Beraterinnen und Berater, die sich auskennen. Sie brauchen maßgeschneiderte Lösungen.
Frau Ministerin, einen Moment, bitte! - Es wird hier ziemlich laut. An der Regierungsbank und in den Abgeordnetenbänken wird fleißig diskutiert. Wenn Sie jetzt bitte der Frau Ministerin zuhören würden, dann würden wir den Rollen, die hier jetzt ausgeübt werden, auch gerecht werden. - Bitte schön!
Vielen Dank. - Folgendes ist geschehen: Die Bestandsaufnahmen für alle Gebäude sind erstellt. Die Beraterinnen und Berater sind ausgebildet; sie werden in der nächsten Woche berufen. Die von mir eingesetzte Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit in Gerichtsgebäuden“ hat einen Vorschlag für Handlungsempfehlungen vorgelegt. Jetzt geht es an die Umsetzung: vor Ort, Schritt für Schritt, maßgeschneidert.
Das ist bürgernahe Justiz in Niedersachsen. Entwickelt gemeinsam mit den Akteuren der Justiz, ausgerichtet nicht nur auf Behinderungen des Bewegungsapparats, sondern auch auf das Sehen, das Hören und das Verstehen - eben eine umfassende Barrierefreiheit! Denn das Grundrecht auf Zugang zur Justiz hat nicht in erster Linie etwas mit Treppen zu tun.
Ich stelle fest, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass zu Tagesordnungspunkt 9 keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Daher kann ich die erste Beratung abschließen.
schuss für Haushalt und Finanzen mit diesem Entschließungsantrag befassen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das wurde mit der ausreichenden Zahl von Abgeordneten unterstützt und ist damit so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: CO2-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30 - Modellversuche ermöglichen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5285
Zur Einbringung hat die Kollegin Susanne Menge, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Bitte, Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, hier heute einen zukunftsweisenden Antrag vorstellen zu können.
Dieser Antrag ist kein Tempo-30-Antrag. Das möchte ich gleich vorausschicken. Dieser Antrag hat zum Ziel, dass sich Kommunen auf einen Modellversuch bewerben, der uns Aufschluss darüber gibt, wie wir eine klimafreundliche und zukunftsfähige Mobilität für alle verwirklichen können.