Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Tonne, das waren ja die üblichen Textbausteine. Insofern müssen wir uns damit gar nicht auseinandersetzen.
Ich möchte auf einen Punkt aber noch einmal eingehen, weil der ein bisschen untergegangen ist. Die Frau Ministerin hat als Replik auf einen Zwischenruf - ich glaube, er kam vom Kollegen Försterling - gesagt: Sie haben doch diese Dringliche Anfrage gestellt. Dann müssen Sie damit leben, dass ich positive Antworten gebe. - Das entlarvt Ihr Verfassungsverständnis, Frau Ministerin. Es geht hier nicht um positive Antworten!
(Christian Dürr [FDP]: Richtig! So ist es! - Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Es geht um die Wahrheit, ihr Lieben! Ihr habt es immer noch nicht kapiert! - Weitere Zurufe - Unruhe)
- Bewahren Sie doch die Ruhe! Sie sollten die Verfassung einmal lesen. Vielleicht hilft das beim Regieren.
Frau Kollegin Modder, in der Verfassung steht, dass die Landesregierung hier wahrheitsgemäß und vollständig zu antworten hat, nicht aber positiv, meine Damen und Herren. Das ist doch der Punkt.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: Das ist alles passiert! Sie verstehen es nur nicht! - Weitere Zurufe)
Bei Ihnen - das bestätigen die zahlreichen Urteile, die wir mittlerweile aus Bückeburg erhalten haben - wird der Verfassungsbruch doch zum Regierungsalltag.
Vielen Dank, Herr Grascha. - Völlig unverhofft hat sich jetzt auch Herr Limburg zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nacke, ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn das so weitergeht, rege ich an, einmal darüber nachzudenken, in der Geschäftsordnung das Instrument der Wortmeldung zur Geschäftsordnung, von dem Sie ja immer Gebrauch machen müssen, um hier zu Wort zu kommen, um „Wortmeldung zur allgemeinen Empörung“ zu ergänzen. Dann können Sie hier drei Minuten lang sagen, was Sie gestört hat.
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Grascha, nach der Verfassung - das wissen Sie genauso gut wie ich - haben Sie ein Recht auf eine wahrheitsgemäße Antwort.
(Jens Nacke [CDU]: Jawohl! Wann kriegen wir denn dann einmal eine solche Antwort, Herr Kollege? Wir ha- ben keine bekommen! - Christian Dürr [FDP]: Wir haben den Anspruch, aber der wird nicht eingelöst! - Weitere Zu- rufe -Unruhe)
Einen Moment, bitte, Herr Limburg! - Herr Nacke! Jetzt ist Ruhe! Herr Nacke! - Auch Herr Dürr. - Herr Limburg redet zur Geschäftsordnung. Bitte!
Herr Nacke, vielleicht haben Sie aufgrund Ihrer zahlreichen Zwischenrufe nicht mitbekommen, dass Sie eine Antwort bekommen haben. Ich habe hier zahlreiche Antworten bekommen, und ich muss sagen: Ein Großteil der Antworten war sehr erfreulich für unser Land.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Johanne Modder [SPD]: Ja- wohl! - Jens Nacke [CDU]: Vollständi- ge und ehrliche Antworten!)
Sie haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Antwort, schon gar nicht einen Anspruch auf eine Antwort, die Sie sich vielleicht vorher bei Ihren strategischen Beratungen zurechtgelegt und erhofft haben, Herr Kollege.
Meine Damen und Herren, ich finde es unter dem Strich sehr bedauerlich, dass es hier zu einer solchen Debatte gekommen und dass das so ausgeufert ist. Stattdessen sollten sich alle vier Fraktionen gemeinsam über die Fortschritte in diesem wichtigen Bereich Schulsozialarbeit freuen und weiter daran arbeiten.
Danke schön. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen mir nicht vor. Es ist auch kein weitergehender Antrag zum Verfahrensablauf gestellt worden, sodass sich die Geschäftsordnungsdebatte damit erledigt hat.
b) Meyers „Stör-Fall“ - Muss es wirklich immer Kaviar sein? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/5318
Im Sommer 2015 war aufgrund einer Berichterstattung im Nachrichtenmagazin Der Spiegel bekannt geworden, dass die Landesregierung - - -
Herr Kollege, einen Moment! - Es ist sehr unruhig. Ich darf alle, die zuhören wollen, bitten, Platz zu nehmen. Wer etwas zu debattieren oder zu regeln hat, der möge rausgehen. Uns stört im Moment das Hin- und Hergerenne, liebe Kolleginnen und Kollegen.
- Man darf bei keinem Thema stören, Herr Limburg. - Einen Moment noch! Wir haben heute so viel Zeit. Sie wissen das ja. - Sozusagen Open end heute.
Im Sommer 2015 war aufgrund einer Berichterstattung im Nachrichtenmagazin Der Spiegel bekannt geworden, dass die Landesregierung einem Unternehmen zur Kaviarproduktion Fördergelder in Höhe von 667 000 Euro genehmigt hatte. In einem Artikel der Bild Hannover vom 14. Januar 2016 mit der Überschrift „Fördergeld-Flop mit Störzuchtbetrieb - Minister verprasst 600 000 Euro für Kaviar“ wurde über die Gründe der Förderwürdigkeit Folgendes ausgeführt:
„Besonderheit: Störe mussten nicht mehr getötet werden. Stattdessen wurden die Tiere dank Hormonbehandlung bei lebendigem Leib ‚gemolken‘. Die Prozedur hat ihren Preis: Ein Kilo kostet bis zu 3 000 Euro. Die Nachfrage war zu gering, die Produktionsstätte ging pleite.“
Aus der Spiegel-Berichterstattung ging zudem hervor, dass das ganze Verfahren zur Kaviarproduktion nur durchgeführt werden konnte, weil Hormone eingesetzt wurden, die in Deutschland bisher nicht zugelassen sind. Vor diesem Hintergrund hing die gesamte Produktion von der Genehmigung des Hormoneinsatzes im Rahmen eines Tierversuchs ab. Die Genehmigung erfolgte durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für zwei Jahre für den Zeitraum vom 16. April 2014 bis zum 15. April 2016. Minister Meyer gibt entsprechend der Landtagsdrucksache 17/5302 an, auf dieses Genehmigungsverfahren keinen Einfluss genommen zu haben.
Zur genauen Aufklärung der Umstände waren zwei Anfragen an die Landesregierung gerichtet worden. Sechs Monate nach Einreichung der ersten Anfrage musste Minister Meyer inzwischen einräumen, dass sein damaliger Staatssekretär Udo Paschedag „sein Interesse an einer zügigen Abwicklung und intensiven Prüfung des Förderantrags zum Ausdruck gebracht“ habe (vgl. Drucksa- che 17/5302 - „Unterstützt die Landesregierung die Hormonbehandlung von Fischen und Verstöße gegen den Tierschutz mit Steuergeldern [Teil 2]?“).
Aus der Antwort geht ebenso hervor, dass sich der Minister über den jeweiligen Bearbeitungsstand der Bewilligung, Sicherung und Auszahlung der Förderung habe unterrichten lassen. Auch gibt es demnach einen Vermerk, der die Hausspitze Ende
Juni 2014 über den erlassenen Zuwendungsbescheid und über erfolgte Genehmigungen u. a. im arzneimittel- und tierschutzrechtlichen Bereich zur Vorbereitung der Ovulation von Störweibchen informierte.
Laut Antwort der Landesregierung war ein erster Förderantrag im April 2012 gestellt worden, der jedoch von der damals amtierenden CDU-geführten Landesregierung offenbar nicht bewilligt worden war. Direkt nach dem Regierungswechsel wurde dann am 25. Februar 2013 der prüffähige Förderantrag gestellt.