Protokoll der Sitzung vom 13.04.2016

An dieser Stelle fühlt sich nun die CDU zu einer solchen Art Bepamperung aufgerufen. Sie möchte, dass die Landesregierung den Hochwasserschutz in Rhüden-Bornhausen gewährleistet, Maßnahmen mit Nachdruck vorantreibt und auch die notwendigen Mittel bereitstellt. Damit macht die CDU etwas, was man nicht tun sollte: Sie stellt nämlich die zuständige Stadt Seesen und den zuständigen Ausbauverband letztendlich als inkompetent dar,

sie möchte beide an den Rockzipfel der Landesregierung hängen. - Das kann es ja wohl nicht sein!

Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen einen Blick auf die Webseite des Innenministeriums. Dort wird der Freiherr vom Stein wie folgt zitiert - diesen Spruch hat er wahrscheinlich genau für Sie so formuliert -: „Zutrauen veredelt den Menschen, ewige Bevormundung hemmt sein Reifen.“ Genau das passt in diesem Fall. Sie sollten den Menschen und denen, die vor Ort zuständig sind, etwas mehr zutrauen. Die können das, und die bekommen das auch hin.

Ich muss allerdings zugeben: Die Situation ist wirklich nicht einfach. Ich bin schon darauf eingegangen. Aber wir sollten den Menschen, die vor Ort sind, die wissen, was vor Ort nötig ist, nicht dazwischengrätschen und ihre Planungen kaputtmachen oder von der Seite irgendwelche anderen Vorschläge einbringen. Vor Ort weiß man, was passieren muss. - Das zur kommunalen Zuständigkeit.

Ich komme nun zu den Finanzen. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie haben ein etwas merkwürdiges Verständnis vom Umgang mit Steuermitteln. Sie schreiben nämlich in der Begründung des Antrags:

„Es steht zu befürchten, dass mit der Begründung, die Kosten stünden nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis zum erwartbaren Schaden, die Planungen nicht mehr prioritär betrieben werden.“

Das heißt wohl übersetzt: Sie wollen Steuermittel für Maßnahmen ausgeben, die durchaus hohe Kosten verursachen, deren Wirkung die Kosten aber nicht rechtfertigt.

Meine Damen und Herren, es gilt auch für CDUAnträge immer noch der Haushaltsgrundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Land darf nicht fördern, wenn es nicht eine geprüfte und für wirtschaftlich befundene Maßnahme ist. Das gilt auch für Sie.

Damit komme ich zum dritten Ablehnungsgrund: Der Antrag ist überflüssig. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass vor Ort alles ordnungsgemäß abgearbeitet wird. Der NLWKN begleitet und unterstützt die Planungen. Wie wir im Ausschuss gehört haben, besteht auch durchaus Hoffnung auf Realisierung des Vorhabens. Es müssen noch einige Arbeiten erledigt werden. Aber nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens können dann Förder

mittel beantragt werden. Das alles haben die Beteiligten im Griff.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass die Akteure vor Ort zielgerichtet arbeiten, gemeinsam das Ziel verfolgen, den Hochwasserschutz mit Nachdruck voranzutreiben. Der NLWKN und das Land Niedersachsen unterstützen den Prozess ganz vorbildlich. Mehr ist nicht nötig. Der CDUAntrag ist auch nicht nötig. Darum lehnen wir ihn ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Rakow. - Nun hat sich der Umweltminister zu Wort gemeldet. Herr Minister Wenzel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hochwasserschutz in unserem Land spielt eine wichtige Rolle. Gerade angesichts zunehmender Starkregenereignisse und Hochwasserereignisse in der Vergangenheit nehmen wir das Thema sehr ernst.

Meine Damen und Herren, das drückt sich auch in der Mittelbereitstellung für den Hochwasserschutz im Landeshaushalt aus. Aber naturgemäß gibt es kein Thema und kein Feld, bei denen Haushaltsmittel nicht auch begrenzt sind. Das finanzielle Volumen der angemeldeten Vorhaben übersteigt regelmäßig den Mittelansatz. Daher ist eine Prioritätensetzung nach fachlichen Kriterien notwendig und in der Vergangenheit auch immer erfolgt. 2016 stehen für ganz Niedersachsen 11,75 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich können EU-Fördermittel in Höhe von bis zu 10,41 Millionen Euro in Anspruch genommen werden.

Künftig erfolgt aber die Prioritätensetzung noch formaler, da die EU die Vergabe der Mittel aus dem neuen PFEIL-Programm - es handelt sich dabei um ELER-Mittel - nach sogenannten Auswahlkriterien fordert. Darauf müssen wir selbstverständlich Rücksicht nehmen. Zuständig für die Beratung, die Antragsannahme und Bewilligung ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, der hier hohes Vertrauen genießt, meine Damen und Herren. Die Diskussionen der vergangenen Jahre haben

meines Erachtens oft zu sehr sachlichen Auseinandersetzungen und Gesprächen vor Ort mit den beteiligten Verbänden geführt, diese Diskussionen sind aber nur selten hier in den Landtag getragen worden.

Der NLWKN hat diese Aufgabe im konkreten Fall sehr vorbildlich wahrgenommen. Für 2016 sind Fördermittel für Planungskosten für den Hochwasserschutz in Seesen eingeplant. Mit dem Maßnahmenträger - es handelt sich in diesem Fall um den Ausbauverband Nette - ist sich der NLWKN einig, dass das Vorhaben im Jahr 2016 mit Untersuchungen fortgeführt werden soll. Ziel der Untersuchungen ist es, die wirtschaftlichste Gesamtlösung für den Hochwasserschutz zu finden, da bei den bisherigen Betrachtungen die Kosten höher waren als der Nutzen und damit eine Förderung ausgeschlossen war.

Wir sind jedoch interessiert, die Hochwassermaßnahmen auf jeden Fall voranzutreiben. Nach Abschluss der Untersuchungen soll ein Planfeststellungsverfahren beantragt werden. Unter der Voraussetzung, dass eine wirtschaftliche Lösung erarbeitet wird, die einen sogenannten HQ100Schutz gewährleistet, also den Schutz für das sogenannte 100-jährige Hochwasser, sind die genannten Hochwasserschutzmaßnahmen grundsätzlich auch förderfähig.

Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass die Planungen für die Hochwasserschutzmaßnahmen in Seesen-Rhüden und Seesen-Bornhausen auf einem guten Weg sind. Von daher hoffe ich, dass die Planungen vor Ort gut weitergehen und dass man am Ende auch eine gute Lösung findet. Jedenfalls wird unsere Fachbehörde diese Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen und vor Ort den Ausbauverband Nette entsprechend beraten.

Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die CDU-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Kollege Götz, zwei Minuten. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Wortbeiträgen können wir sicherlich davon ausgehen, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Ich

habe den letzten Sätzen des Umweltministers, Herrn Wenzel, genau gelauscht. Wenn das alles so umgesetzt wird, wie er es formuliert hat, dann haben wir mit dem Antrag sehr viel erreicht, auch wenn er vielleicht abgelehnt wird, nämlich die Aufmerksamkeit, die notwendig ist.

(Zustimmung bei der CDU)

Vor allen Dingen bestand ja die Gefahr, dass die Kosten-Nutzen-Relation dazu geführt hätte, dass man diese Maßnahme überhaupt nicht mehr auf den Weg bringen könnte. Hierzu ist - das kann man ja im Protokoll dann nachlesen - vom Minister eine eindeutige Aussage gemacht worden.

Frau Rakow, bei Ihnen möchte ich mich bedanken. Sie haben sich mit dem Thema vor Ort auseinandergesetzt. Ich selbst bin in dem Bereich seit Jahrzehnten politisch tätig. Es hat wohl kaum eine Angelegenheit gegeben, die mit so viel Herzblut bei uns vertreten wurde und rauf- und runterdiskutiert worden ist.

Ich kann für mich sagen: Im Jahr 2012, als wir noch die guten Zeiten in Niedersachsen hatten,

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

hatte ich das Gefühl, dass wir so weit sind, dass wir endlich Nägel mit Köpfen machen und diese Maßnahmen entsprechend umsetzen können. Es hat jetzt eine Verzögerung gegeben. Die Verzögerung hat dazu geführt, dass wir heute über dieses Thema diskutiert haben. Wenn jetzt alles so kommt - ich wiederhole mich -, wie es vom Minister gesagt wurde, dann freuen wir uns. Wir warten es jetzt einmal ab.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Götz. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4401 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag wurde abgelehnt.

Meine Damen und Herren, für den Fall, dass jemand zum Parlamentarischen Abend des Beamtenbundes möchte, weise ich darauf hin, dass wir etwa eine Stunde Verzögerung haben.

In der nächsten Stunde beschäftigen wir uns mit dem nächsten Tagesordnungspunkt.

Ich rufe daher auf den

Tagesordnungspunkt 12: Besprechung: Niedersächsische Kommunen in Not - Wird die Landesregierung helfen? - Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/4806 - Antwort der Landesregierung - Drs. 17/5489

Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Danach erhält die Landesregierung das Wort.

Für die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung der Abgeordneten Editha Lorberg vor. Sie haben das Wort, Frau Lorberg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns sicher in diesem Hohen Hause darüber einig, dass die Flüchtlingskrise insbesondere im Jahr 2015 eine ganz besondere Situation dargestellt hat. Ca. 100 000 Flüchtlinge, die in Niedersachsen ankamen und deren Unterbringung, Verpflegung, Versorgung und Betreuung sichergestellt werden musste - das war schon eine anspruchsvolle Herausforderung.

Nun kam diese Situation ja nicht so ganz plötzlich auf Niedersachsen zu. Und auch wenn die zurzeit amtierende Landesregierung das immer wieder gerne verbreitet: Es war nicht so plötzlich, dass man sich nicht hätte darauf vorbereiten können. Vielmehr war abzusehen, dass die Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 einen sehr hohen Stand erreichen würden.

Doch wie hat sich die rot-grüne Landesregierung auf diese Situation vorbereitet? - Unser Ministerpräsident und der Innenminister riefen pausenlos nach dem Geld des Bundes. Sie sind auch nicht müde geworden, diese Forderung dort immer wieder neu zu stellen.

(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Ist auch richtig so!)

Dabei waren hier die Probleme so drängend. Aber Sie haben es einfach versäumt, Ihre Verantwortung hier vor Ort zu übernehmen und tätig zu werden.

Und so kam es, wie es dann auch kommen musste. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes waren in kurzer Zeit so überfüllt, dass zeitweise kaum noch eine menschenwürdige Unterbringung in diesen Einrichtungen gewährleistet werden konnte.

Unsere Anfragen und Vorschläge, schnell die Kapazitäten des Landes zur Flüchtlingsunterbringung zu erhöhen, wurden abgelehnt und sogar belächelt. Ich kann mich an viele Situationen erinnern. Noch im Juni des letzten Jahres musste sich der Landkreis Gifhorn gegen absurde Vorwürfe des Flüchtlingsrates verteidigen. Er betreibe in EhraLessien ein Dschungelcamp, wurde damals gesagt.

Die Angst vor solchen Vorwürfen - das mag wohl so sein - war wohl auch der Grund, warum das Land die bereits im Herbst 2014 vom Bund kostenfrei angebotenen Kasernen nicht in Anspruch genommen hat. Noch einmal zur Erinnerung: Im Sommer 2015, also im letzten Jahr, füllten sich die Erstaufnahmeeinrichtungen um ein Vielfaches. Die eigentlichen Kapazitäten waren in einer Art und Weise überschritten, die kaum zu beschreiben ist. Die Kommunen, in denen diese Erstaufnahmeeinrichtungen liegen, gerieten in Not. Ja, meine Damen und Herren, sie gerieten in ganz, ganz große Not. Das lag nicht an den Flüchtlingen als Personen - darauf lege ich ganz besonders Wert -, sondern es lag einfach an der unglaublich hohen Unterbringungszahl in diesen Einrichtungen und an den sich daraus ergebenden Problemen. Über Monate herrschte beispielsweise in Friedland und Bramsche-Hesepe ein Zustand, der kaum vertretbar war.