Protokoll der Sitzung vom 14.04.2016

Flüchtlingskonvention bekannte. Er wird beim Flüchtlingsrat wie folgt zitiert:

„Das individuelle Grundrecht auf Asyl in Artikel 16 a Grundgesetz und unsere Verpflichtung auf die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention sind keine Schönwetterparagrafen. Ihr Wert zeigt sich vielmehr gerade erst dann, wenn es schwieriger wird, sie mit Inhalt zu füllen.“

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

„Das ist zurzeit ohne Zweifel der Fall. Und schon gibt es erstarkende politische Kräfte, die das Grundgesetz und die Flüchtlingskonvention schon beim ersten Windstoß über den Haufen werfen wollen. Das dürfen wir nicht zulassen.“

Herr Landtagspräsident, ich danke Ihnen herzlich für diese deutlichen Worte.

(Beifall)

Es gibt Normen, die so grundlegend sind, wie das Grundgesetz mit dem Asylrecht, die Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention, die für uns Grüne unumstößlich sind. Am Asylrecht schraubt man nicht mal eben herum, wenn es ein bisschen eng wird.

Meine Damen und Herren, der aktuelle Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission macht deutlich, dass die Kommission im abgelaufenen Jahr 2015 so viele Anträge bekommen hat wie nie zuvor seit ihrer Gründung vor zehn Jahren. Sie hat sich in 188 Einzelfällen aufgrund dringender humanitärer oder persönlicher Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ausgesprochen. In 180 Fällen ist das Innenministerium dem gefolgt.

Diese Zahlen zeigen: Es gibt immer wieder gute Gründe, die gegen Abschiebungen sprechen. Sie zeigen auch: Bei vielen Einzelfällen, in denen Abschiebungen drohen, muss man sehr genau hinsehen, was da wirklich vorliegt.

Zum internationalen Tag der Roma am 8. April 2016 hat der Flüchtlingsrat darauf hingewiesen, dass es Staaten gibt, in denen die Fakten ganz anders aussehen, als es uns diese Staaten glauben machen wollen. Serbien, Mazedonien, Bosnien, Kosovo, Albanien, Montenegro sind gerade für die Roma, die dort am untersten Ende der sozialen Hierarchie stehen und vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt sind, alles andere als sichere Herkunftsstaaten.

Ich möchte den Flüchtlingsrat zitieren:

„Auch wenn es aus Sicht der deutschen Asylbürokratie an Belegen für staatliche Verfolgungen fehle, lässt sich in vielen Fällen nachweisen, dass die Staaten nicht vor Verfolgung schützen. Das allein kann laut Genfer Flüchtlingskonvention zu einer Flüchtlingsanerkennung führen. In der Praxis erleben insbesondere Schwule und Lesben, aber auch Angehörige ethnischer Minderheiten wie Roma Diskriminierungen in verbaler und physischer Form, ohne staatlichen Schutz zu finden. Rückkehrende Roma erwarten regelmäßig Verelendung, rassistische Übergriffe und Ghettoisierung. Das haben Recherchen und Berichte von bereits zurückgekehrten Roma-Flüchtlingen bestätigt.“

Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung auf die Fragen der CDU hat gezeigt: Beim Thema Asyl und Abschiebungen bewegen wir uns absolut im rechtlich zulässigen Rahmen. Und wir werden uns davon auch nicht abbringen lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, über Ängste und Belastungen der Kommunen können wir gerne reden. Aber Panikmache - das ist mit uns nicht zu machen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Der Innenminister hat mit dem Rückführungserlass gezeigt, wie es gehen kann, wie die Wahrung der Familieneinheit, die weitgehende Vermeidung nächtlicher Abschiebungen und der Schutz der Menschenwürde sichergestellt werden können. Und das alles im Rahmen des geltenden Bundesrechts!

(Adrian Mohr [CDU]: Na ja!)

Gesundheitliche Gründe können Abschiebungshindernisse sein, die durchaus im Ermessen der Ausländerbehörden liegen. Darauf wird auch weiterhin geachtet werden. SPD und Grüne, meine Damen und Herren, betreiben eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik.

Und sicherlich - die Antwort der Landesregierung führt auch das aus -: Wenn es das Gesetz erfordert, dann kommt es natürlich auch zu Abschiebungen. Nur, meine Damen und Herren, wir betreiben keine Abschiebepolitik um der Abschiebungen willen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei uns ist Abschiebung die Ultima Ratio. Die freiwillige Ausreise hat absoluten Vorrang. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank an alle Aktiven richten, die in der Beratung, insbesondere der Rückkehrberatung, engagiert sind.

Für Personalkostenzuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisationen zum Zweck der sozialen Betreuung und Beratung, also für die unabhängige Verfahrensberatung in der LAB NI, stehen seit 2014 im Haushalt 300 000 Euro, seit 2016 sogar 600 000 Euro zur Verfügung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie kommen in Frage 12 auf die Zahlen der Geduldeten zu sprechen. Ich möchte an dieser Stelle gerne einmal auf Ihren Antrag mit dem Titel „‚Deine Chance in Niedersachsen‘ - Ein niedersächsisches Programm als Ausweg aus der Duldung“ aus dem Juli 2015 hinweisen. Dieser Antrag zeigte bemerkenswerte Perspektiven auf und wurde durch einen großen Presseaufschlag begleitet. Nur hat die CDU-Fraktion diesen Antrag im Januar wieder zurückgezogen. Hatten Sie plötzlich Angst vor Ihrer eigenen Courage?

(Adrian Mohr [CDU]: Das können wir ausschließen!)

Ich hoffe doch sehr, dass Sie in Sachen Abschiebung nicht wieder in alte Zeiten, in die Ära Schünemann, zurückwollen. Ihre Redebeiträge, Ihre Zwischenrufe lassen das irgendwie befürchten. Ihnen kann es mit den Abschiebungen nicht schnell genug gehen. Ein erstaunlicher Tunnelblick - als hätten Sie nichts gelernt! Immerhin war es Ihr letzter Ministerpräsident, David McAllister, der nach der Landtagswahl treffend die Fehler in der Flüchtlingspolitik identifiziert hat. Gehen Sie in sich, wiederholen Sie diese Fehler nicht!

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr von Holtz. - Meine Damen und Herren, zur Besprechung als solcher liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Allerdings hat sich in Reaktion auf den Herrn Innenminister Pistorius die Abgeordnete Jahns gemeldet. Sie möchte eine persönliche Bemerkung nach § 76 der Geschäftsordnung abgeben.

Frau Jahns, unter den Ihnen bekannten Bedingungen des § 76 erteile ich Ihnen das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat mir in seiner Rede vorgeworfen, ich hätte deutlich gemacht, dass ich gegen freiwillige Ausreisen sei bzw. die CDU diese ablehne.

Ich habe in meiner Rede aber ausdrücklich Unterstützung dafür signalisiert, dass freiwillige Ausreisen angeboten und auch durchgeführt werden. Aber wo freiwillige Ausreisen durchgeführt werden, ist es natürlich auch notwendig, Abschiebungen vorzunehmen. Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn es in einem Land keine oder nur relativ wenige Abschiebungen gibt, dann kann man davon ausgehen, dass es auch keine freiwilligen Ausreisen geben wird; denn dann wissen die betroffenen Personen, dass sie nicht abgeschoben werden, also generell hierbleiben können.

Ich bitte darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir uns für freiwillige Ausreisen ausgesprochen haben.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Meine Damen und Herren, nunmehr liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Ich darf also feststellen, dass die Besprechung der Großen Anfrage damit abgeschlossen ist.

Bevor es gleich mit Tagesordnungspunkt 22 weitergeht, darf ich zunächst darauf hinweisen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 23 ohne Aussprache direkt in den Ältestenrat zu überweisen.

Für den Tagesordnungspunkt 22 sind 30 Minuten vorgesehen. Danach haben wir das Ende der heutigen Sitzung erreicht. Ich habe - die Betroffenen wissen es - für 18 Uhr den Ältestenrat einberufen. Das geht auf einen Antrag der Oppositionsfraktionen zurück. Auf der Tagesordnung steht der Antrag zur Einsetzung eines 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Wenn mir die Fraktionsführungen signalisieren würden, dass sie auch schon um 17 Uhr tagen wollen würden, und dabei gewährleistet ist, dass alle Mitglieder des Ältestenrates darüber informiert werden und sich darauf einstellen können, würde ich diesen Vorschlag aufgreifen. Ich wäre dankbar, wenn das in den nächsten Minuten abgeklärt werden könnte.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Mobilfunk im Elbrevier verbessern - Sicherheit für Mensch und Umwelt schaffen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5476

Einbringen möchte den Antrag der Abgeordnete Uwe Santjer. Herr Santjer, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Herzlichen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass ich den Antrag „Mobilfunk im Elbrevier verbessern - Sicherheit für Mensch und Umwelt schaffen“ heute einbringen darf.

Ich will zu Beginn meiner Ausführungen darauf hinweisen, dass der zweite Teil der Überschrift der entscheidende ist. Es geht uns darum, durch eine bessere Mobilfunkversorgung die Sicherheit für Mensch und Umwelt in diesem Bereich noch zu verbessern; denn von und nach Hamburg herrscht die Elbe rauf und die Elbe runter täglich ein starker Schiffsverkehr. Jede Schlagzeile über eine Havarie auf der Elbe oder anderswo ist eine zu viel.

Wir verfolgen mit dem Antrag mehrere Ziele, und ich bin überzeugt, dass wir im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ fraktionsübergreifend eine Lösung finden. Dort diskutieren wir ja immer sehr sachorientiert.

Das erste Ziel ist, die Sicherheit für Leib und Leben weiter zu verbessern. Vor dem Hintergrund der Havarien, die stattgefunden haben, ist es notwendig, immer wieder zu prüfen, wie wir Leib und Leben derjenigen, die auf den Schiffen arbeiten, die mit den Schiffen transportiert werden, aber auch derjenigen, die am Rande der Elbe leben, besser schützen können.

Das zweite Ziel ist, die Umwelt besser zu schützen. Jede Havarie löst auch in diesem Zusammenhang Sorgen aus. Es stellt sich die Frage, was mit der Umwelt passiert, was passiert, wenn Chemikalien auslaufen, wenn Öl austritt und in die Elbe fließt. Es wird dann immer sofort gesagt, dass das nicht passieren darf, weil das die Umwelt stark gefährdet.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist, den Transport über die Wasserstraße noch verlässlicher zu machen. Insbesondere die zeitliche Dimension muss planbar sein.

Ich fasse zusammen: Leib und Leben müssen geschützt werden, die Umwelt muss geschützt werden, und die Planbarkeit muss gesichert werden.

Das alles, sehr geehrte Damen und Herren, gelingt aber nur über eine vernünftige Koordination und Kommunikation. Bisher funktioniert das gut, weil die Lotsinnen und Lotsen - im Elbrevier sind es über 280 - einen hervorragenden Job machen. Die haben das beste Patent, das man haben kann. Die haben hervorragende Weiterqualifizierungen und viel Erfahrung. Im NDR wurde letztens gesagt: „Sie haben das beste Seefahrerauge.“ Und das braucht man als Lotsin, als Lotse nun wahrlich, um die schweren Pötte gut durch die Gewässer zu bringen.

Allerdings: Heute ist in einem Drittel des Elbreviers keine verlässliche Kommunikation möglich, weil dort - ich sage es einmal so - das Netz fehlt. Sie müssen sich das einmal vorstellen: Da fahren über 300 m lange Schiffe den Fluss rauf und runter, aber können nicht mit den entgegenkommenden, den nachfolgenden oder den vorwegfahrenden Schiffen kommunizieren.

Ein Beispiel ist die Situation an der Elbmündung, als Eintritt vor Cuxhaven. Dort liegen die Schiffe auch schon mal. Man muss nämlich genau abwägen, wer wann an welchem Liegeplatz in Hamburg sein muss. Es gibt lange und kurze Schiffe, schnelle und langsame. Da kann man nicht einfach losfahren, sondern das muss gut koordiniert werden. Die Reihenfolge muss abgestimmt werden, man muss wissen, wer wann wem an welcher Stelle begegnet. Und wenn dann die Kapitäne und Lotsen nicht miteinander sprechen können - weil manchmal ein Drittel dieses Bereichs vom Netz abgeschnitten ist - gibt es Probleme.

Wir brauchen bessere Kommunikationsmöglichkeiten, weil wir immer mehr Fracht auf immer größeren Schiffen zu bewerkstelligen haben. Pro Jahr fahren durchschnittlich 55 000 Schiffe die Elbe rauf und runter. Damit gehört die Elbe zu den meistbefahrenen Wasserstraßen der Welt.

In diesem Zusammenhang will ich einmal auf etwas hinweisen, wessen ich mir bislang gar nicht so gewärtig war. Um ein über 300 m langes Schiff abzubremsen und in eine andere Richtung zu

bringen, braucht man 6 bis 8 km. Und wenn man dann nicht vorausschauend fahren kann, hat man ein großes Problem. Deshalb sind die Lotsinnen und Lotsen bis heute unverzichtbar. Von dieser Stelle aus herzlichen Dank für die unverzichtbare und sehr gute Arbeit!