- Ja, ich habe mich ja sozusagen beobachtend zurückhalten können. Neben emotionalen Spannungen, die aufzunehmen waren, kann man, glaube ich, trotzdem feststellen, dass es eine große Einigkeit gibt.
Es gibt einen Unterschied. Der Unterschied ist, dass wir einen Riesenbedarf haben, uns darum zu kümmern, die Region Holzminden anzubinden. Deswegen werden wir uns auch für die IthQuerung einsetzen. Aber, meine Damen und Herren, auch alle anderen Regionen haben zum Teil einen extremen Handlungsbedarf. Ich glaube, dass es genau richtig ist, die Landesregierung aufzufor
dern, sich - deswegen ist der Ith ja als einziges Beispiel extra aufgeführt - genau dafür, aber auch bei den anderen Projekten, die von elementarer Bedeutung sind, also bei Straße, Schiene und Wasserstraße, mit Nachdruck in Berlin einzusetzen und dafür zu sorgen, dass eine höhere Einstufung erfolgt.
Das ist der Unterschied. Er ändert aber nichts an Ihrer Zielsetzung. Nehmen wir an, Ihr Antrag kommt nicht durch, dann können Sie dem anderen zustimmen, weil er genau das fordert, was Sie gemeinsam wollen.
Herr Bode, auch der Antrag von CDU/FDP fordert mich nur auf, Dinge zu tun, die ich sowieso schon tue. Das ist, glaube ich, nicht so schlimm. Es ist ja gut, wenn die Landesregierung in der Folge dessen, was die Fraktionen erwarten, was der Landtag erwartet, schon einmal handelt.
Insofern, meine Damen und Herren: Wir sind nicht auseinander. Wir können an dieser Stelle noch einmal sehr genau über das Thema reden. Wir als Land Niedersachsen sind im Bundesverkehrswegeplan gut weggekommen. Das ist ein großer Erfolg für Niedersachsen. Das müssen wir immer wieder betonen: Es ist ein großer Erfolg für Niedersachsen, dass uns das gemeinsam gelungen ist.
Das gilt für alle Maßnahmen, für alle Maßnahmenträger oder Baulastträger. Das gilt für Schiene, Straße und Wasserstraße. Das gilt für die gemeinsame Liga. Niedersachsen spielt in der gleichen Liga wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, was die Mittel angeht. Das ist richtig so. Das ist ein großer Schritt.
Wir haben, meine Damen und Herren, die Dringlichkeitsstufen gesehen, und ich bin zuversichtlich - das will ich gleich vorweg sagen -, dass es uns gelingt, mit genügend großem Nachdruck weitere Maßnahmen in ihrer Priorität anzuheben, also aus dem weiteren Bedarf in weiteren Bedarf mit Planungsrecht zu kommen und aus dem weiteren Bedarf mit Planungsrecht in den vordringlichen Bedarf zu kommen. Das kann uns gelingen. Ich glaube, dass wir gute Argumente haben, und für die werden wir bei den Projekten, die Niedersach
Denn, meine Damen und Herren, neben vielen guten großen Projekten, die drin sind und über die wir schon intensiv diskutiert haben, zeigt sich gerade die fehlende Anbindung beispielhaft am Landkreis Holzminden. Das muss man ganz offen sagen. Wir haben dort dringenden Handlungsbedarf. Was mich wundert, ist, dass ein wesentliches Kriterium, das wir ja hier auch diskutiert haben, im Vorfeld von der Bundesregierung ein bisschen schleppend bewertet wurde. Es hieß immer: Na ja, da, wo die demografische Entwicklung nicht so gut ist, können wir eigentlich nicht in Infrastruktur investieren. - Sie wissen, dass wir hier gemeinsam gesagt haben: Das darf kein Kriterium sein. - Wir haben das eingebracht. Aber genau dieser Punkt, nämlich die Bewertung der raumordnerischen Bedeutung, die in die Systematik aufgenommen wurde, wird nun mit dem lapidaren Satz bewertet wird: keine besondere raumordnerische Bedeutung. Da zeigt sich ja der Fehler der Bewertung. Das will ich aber nicht negativ unterstellen. Wenn der Bund von einer nicht besonderen raumordnerischen Bedeutung spricht, dann ist das falsch. Also müssen wir die besondere raumordnerische Bedeutung darstellen und einen Punkt dafür setzen, dass diese Maßnahme oben eingestuft werden muss und nicht da stehen bleiben kann, wo sie ist. Das zeigt eindeutig, dass wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind.
Es ist auch deutlich geworden, dass es um die Anbindung für die Unternehmen geht. Wir sind uns völlig einig: Wir brauchen eine starke Anbindung für diesen Wirtschaftsraum.
Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich sagen: Das gilt für den Bereich im Norden, wenn ich an die Wesermarsch und die B 212 (neu) denke, genauso, nämlich dass dort Bedarf besteht aufzustufen. Es gilt genauso für den Hafen Emden, der an den Schienenverkehr angebunden werden muss. Ich will nicht nur ein Projekt nennen, zu dem ich sage, dass es mir reicht, sondern ich bin davon überzeugt, dass der Anspruch Niedersachsens größer sein muss, als dieses eine Projekt zu benennen. Das ist meine Forderung und mein Selbstverständnis von starker niedersächsischer Politik.
Das gilt übrigens auch, meine Damen und Herren, für die Ortsumfahrung Barnstorf. Gestern habe ich mit den Kollegen aus dem Landtag, aber auch mit
Deswegen meine Bitte: Wenn Ihr Antrag nicht durchkommen sollte, beschließen Sie gemeinsam mit uns allen den zweiten, von uns eingebrachten Antrag! Er stärkt der Landesregierung den Rücken, den Ith nach vorne zu bringen, aber genauso die anderen Maßnahmen, die höhergestuft werden müssen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es liegt mir eine weitere Wortmeldung der FDP-Fraktion vor. Die Landesregierung hat die Redezeit um rund 34 Sekunden überzogen. Die FDP hat eine Restredezeit von 57 Sekunden. Das ergibt dann anderthalb Minuten für Sie, Herr Bode.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, in der Tat: Wir haben einen relativ großen Konsens von ungefähr zwei Dritteln in diesem Haus. Wir werden Sie auch weiter in Ihrem nahezu verzweifelten Kampf gegen den grünen Koalitionspartner unterstützen. Da haben Sie uns bei den Verkehrsprojekten an Ihrer Seite.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister Lies, es gibt einen qualitativen Unterschied. Der zweite Antrag sagt: Sie mögen alle Projekte bewerten und nach Berlin melden. - Wir sagen: Der Niedersächsische Landtag soll bei einem Einzelprojekt, das etwas Besonderes ist und das sich auch von allen anderen unterscheidet, nämlich einen Tunnel durch einen Berg zu bauen, eine besondere Stellungnahme abgeben, um die Staatssekretär Ferlemann quasi gebeten hat. - Er hat gesagt: Unterstützt mich durch solche Meldungen vor Ort.
Der Landtag beschließt, und der Landtagspräsident leitet es weiter nach Berlin, um diese Botschaft abzusenden. Ich denke, das ist eine einmalige Verkehrsanbindung, ein einmaliges Projekt und bedarf eines einmaligen Votums des Hauses hier in Gänze. Das ist keine abschließende Meldung. Die anderen von Ihnen genannten Projekte kommen natürlich dazu. Aber das Projekt, das in der Vergangenheit auch immer besonders behandelt wurde, sollten wir auch so melden. Deshalb beantrage ich für heute hier die sofortige Abstimmung.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, über den Antrag wird jetzt automatisch abgestimmt. Wenn die sofortige Abstimmung zustande kommt, dann, Herr Kollege Will, ist der Änderungsantrag einzubeziehen. Das war eben eine Auskunftsfrage an das Präsidium.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, und es ist durch Herrn Bode sofortige Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 17/5503 beantragt worden. Damit sollen die zweite Beratung und somit die Entscheidung über den Antrag gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung sofort angeschlossen werden.
Wie erwähnt, liegt der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/5570 vor.
Ich frage jetzt, ob alle Fraktionen mit der sofortigen Abstimmung einverstanden sind oder ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Sie wissen, das ist ein Minderheitenrecht von 30 Abgeordneten. Wird Ausschussüberweisung beantragt? - Das ist nicht der Fall. Dann brauche ich das auch nicht abzufragen und somit auch keine entsprechenden Stimmen einzuholen.
Wir sind damit nach den Geschäftsordnungsbestimmungen in der Lage, die sofortige Abstimmung durchzuführen, da ein erforderliches Quorum von 30 Mitgliedern, die die Ausschussüberweisung beantragt haben, nicht zustande gekommen ist. Wir kommen jetzt zur Abstimmung.
Entsprechend § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen in der Drucksache 17/5570 ab. Nur im Falle der Ablehnung dieses Änderungsantrags stimmen wir anschließend über den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 17/5503 ab.
Wer den Änderungsantrag in der Drucksache 17/5570 zu dem Antrag in der Drucksache 17/5503 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit. Damit haben Sie den Änderungsantrag beschlossen.
Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen, weil über den Ursprungsantrag keine Entscheidung mehr herbeigeführt werden muss.
- Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, auf Ihren Plätzen zu bleiben. Ich muss Ihnen jetzt noch etwas bekannt geben, wie es üblicherweise am Schluss der Sitzung geschieht. Es geht nämlich um die Festlegung von Zeit und Tagesordnung für den nächsten Tagungsabschnitt.
Im Ältestenrat wurde gestern angeregt, am 4. Mai eine Plenarsitzung durchzuführen. Wie dem Sitzungsvorstand alle Fraktionen signalisiert haben, haben Sie sich im Hause darauf verständigt, dass der nächste Sitzungsabschnitt des Landtags am 4. Mai - die Fraktionen haben mir auch die Uhrzeit signalisiert - um 14 Uhr beginnen soll.
Darf ich das Einverständnis des Hauses mit dieser Absprache feststellen? - Das ist der Fall. Dann wird der Präsident im Einvernehmen mit dem Ältestenrat für diesen 35. Tagungsabschnitt die Tagesordnung der Sitzung festlegen und für den 4. Mai zur Landtagssitzung einladen. Die Ältestenratssitzung ist voraussichtlich - so hat mir der Präsident mitgeteilt - am 27. April zu der üblichen Zeit.