Protokoll der Sitzung vom 15.04.2016

Häufig bleibt es nicht bei Hassreden. Oft sind Worte die Vorstufe zu Taten. Aus geistiger Brandstiftung wird viel zu oft Gewalt. Dabei sind die Täter nicht unbedingt in einschlägigen Vereinen oder Kameradschaften organisiert. Viele radikalisieren

sich im Internet. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Hasspropaganda aller Art und Gewalt.

Das Netz ist voll von rechtsextremistischen Kennzeichen, Bildern und Songtexten. Mein Kollege hat gerade darauf hingewiesen. Obwohl es in Deutschland verboten ist, so etwas zu verbreiten, gelangen sie in das Netz - häufig über den Umweg über Länder, in denen die Verbreitung solcher Parolen zulässig ist.

Mit der aktuellen Bundesratsinitiative versuchen wir, eine Gesetzeslücke ein wenig zu schließen. Aber auch uns ist klar, dass das letztlich nicht reichen wird. Auch wenn viele Länder diese Initiative mittragen werden, wird das nicht reichen. Wir werden auch andere Aktionen starten müssen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deshalb sind die Bemühungen unseres Justizministers Heiko Maas so wichtig; sie müssen unbedingt weitergeführt werden.

Sie haben es bestimmt verfolgt - Herr Limburg hat das gerade schon gesagt -: Die Taskforce hat im Dezember ihren Bericht vorgestellt. Gestatten Sie mir trotz allem einen kurzen Rückblick. Ausgangspunkt war der Ärger ganz vieler Facebook-Nutzer, dass das Netzwerk zwar bei sexistischen Bildern relativ häufig und schnell durchgriff, aber Hassbotschaften und Inhalte mit extremer Gewalt trotz Protesten stehen blieben, oft versehen mit dem Hinweis, man habe die Beschwerde geprüft, aber sie verstoße nicht gegen die Richtlinien von Facebook. Es gab dann Anzeigen gegen Zuckerberg und seine Topmanager wegen Beihilfe zur Volksverhetzung bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg mit der Begründung, Facebook habe die illegalen Inhalte weiterhin öffentlich gemacht.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Zuvor hatten die Anzeigeerstatter den Konzern auf ungefähr 300 Rechtsverstöße aufmerksam gemacht, bei denen es sogar um geschändete Leichen oder geköpfte Menschen ging, und Facebook habe eine Löschung abgelehnt mit der Begründung, die Gewaltdarstellung verstoße nicht gegen die Gemeinschaftsrichtlinien.

Das war der Hintergrund, vor dem Heiko Maaß die verschiedenen Anbieter von Internetplattformen eingeladen hat: Facebook, Google für seine Videoplattform YouTube und Twitter nahmen teil.

Seit dem 15. Dezember liegen nun Handreichungen vor.

Die Unternehmen haben sich verpflichtet, strikte und transparente Nutzungsbedingungen zu implementieren und den Umgang stärker zu regulieren. Sie haben sich verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu entfernen. Die Mehrzahl der Inhalte soll jetzt nach 24 Stunden geprüft und, wenn sie gegen § 130 StGB verstoßen, sofort entfernt werden.

Meine Damen und Herren, das ist ein guter Anfang, aber auch nicht mehr; denn wenn heute immer noch Inhalte nicht innerhalb von 24 Stunden aus dem Netz genommen werden können bzw. von Facebook genommen werden, dann stellen wir fest, dass in dieser Hinsicht noch viel zu tun ist.

Auf jeden Fall sind wir alle gefordert, unseren Beitrag zu leisten; denn wenn uns Hasspropaganda oder strafbare Inhalte auffallen, dann sollten auch wir sie anzeigen, und dann sollten auch wir darauf achten, ob eine entsprechende Löschung erfolgt. Ich weiß, liebe Kolleginnen, einige von uns tun das schon sehr regelmäßig. Dafür möchte ich mich ganz ausdrücklich bedanken, z. B. bei dir, lieber Michael Höntsch. Ich weiß, du machst das wirklich sehr regelmäßig und sehr konsequent. Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Wer auf strafbare Inhalte im Netz aufmerksam macht, verstößt nicht gegen die Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie ist die Grundlage unserer freien und demokratischen Gesellschaft. Sie schützt aber nur die rechtmäßigen Meinungsäußerungen, allerdings auch dann, wenn sie anstößig sind. Wir alle sind gefordert, rassistischer Stimmungsmache und fremdenfeindlichen Vorurteile entschlossen entgegenzutreten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns auch mit diesem Antrag heute ein Zeichen setzen! Ich freue mich auf die Beratungen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schröder-Ehlers. - Herr Höntsch ist ja im Saal. Ich dachte, er wäre gar nicht hier. Somit hat er das Lob mitbekommen. - Vielen Dank.

Es hat sich Christian Calderone, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet. Herr Calderone, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage es gleich zu Beginn: Das Thema dieses Entschließungsantrages findet die Unterstützung der CDU-Landtagsfraktion. Verfassungsfeindliche Propaganda und Hetze müssen konsequent bekämpft werden - im täglichen Leben wie auch im Internet.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Insoweit haben die Antragsteller SPD und Bündnis 90/Die Grünen die größte Fraktion des Niedersächsischen Landtages an ihrer Seite. Ich würde es tatsächlich begrüßen, wie auch die Kollegin Schröder-Ehlers es eben betont hat, wenn wir am Ende der Beratungen eine einvernehmliche Formulierung dieses Entschließungsantrages mit breiter parlamentarischer Unterstützung beschließen könnten. Dafür muss das Thema notwendigerweise bleiben, die Intonation, meine Damen und Herren, muss sich jedoch ändern. Das will ich in vier Punkten ausführen.

Es gibt - damit will die CDU nichts relativieren, und ich schon gar nicht - eben nicht nur Hetze gegen Flüchtlinge, gegen die vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer, die sich in vielfältiger Weise in dieser außergewöhnlichen Situation außergewöhnlich engagieren. Es gibt nicht nur rechtsradikale Propaganda.

Wir haben es in Deutschland - das treibt mich persönlich um, und ich sehe mich dabei auch in Übereinstimmung mit dem Kollegen Limburg - mit einer Polarisierung von Teilen der Gesellschaft zu tun. Da hilft es eben nicht, wenn wir Teile radikaler, rechtswidriger oder gar verfassungsfeindlicher Tendenzen ausblenden. Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass wir uns in dem Antragstext und in den Beratungen nicht nur mit rechter schriftlicher Gewalt im Internet befassen, sondern auch mit jener anderer Ideologien, die in diesem Entschließungstext aus unserer Sicht nicht hinreichend betrachtet werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich nenne natürlich Hasskommentare und verfassungsfeindliche Propaganda - um bei der Wortwahl der Antragsteller zu bleiben - linksextremistischer Natur. Nach Aussagen von Verfassungsschutzbehörden der Länder haben Linksextremisten früher als andere Extremismusbereiche damit begonnen, im virtuellen Raum eigene politische Inhalte zu verbreiten. Ich nenne jene antisemitischer Natur, die, wie es der Zentralrat der Juden in Deutschland unlängst formulierte, auch unter Zuwanderern existieren und damit nicht zwingend rechtsradikal begründet sein müssen. Ich nenne jene des Ausländerextremismus, also extremistische Bestrebungen von Ausländerorganisationen, die beispielsweise gegen unsere Grundordnung oder gegen die Beziehungen des deutschen Staates zu ausländischen Staaten agieren. Da das ausländische Potenzial nach Aussagen der Verfassungsschutzbehörden in den vergangenen Jahren in der Bundesrepublik deutlich zugenommen hat, wäre es geradezu fahrlässig, das in diesem Zusammenhang nicht zu betrachten,

(Beifall bei der CDU)

zumal diese Migrantenorganisationen insbesondere das Mittel der sogenannten neuen Medien und des Internets nutzen, um über Server aus dem Ausland auch in deutscher Sprache auf hier lebende Migranten einzuwirken. Ich nenne natürlich jene islamistischer und salafistischer Natur, die der Antragstext am Rande erwähnt, aber aus unserer Sicht nicht hinreichend vertieft; denn gerade das Internet wird von islamistischen Radikalen genutzt, um Menschen für die eigenen verblendeten Ziele bis hin zum Kampfeinsatz im Dschihad zu gewinnen. Gerade diesen Aspekt intensiv zu betrachten, ist in den Zeiten, in denen der Verfassungsschutz von einem steigenden islamistischen Potenzial auch in unserer Gesellschaft spricht, politisch und sachlich geboten.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie uns also das Thema der mangelnden Toleranz, die Straftatbestände erfüllt, umfassend behandeln! Lassen Sie uns alle Ursachen mangelnder Toleranz, die rassistisch, politisch und religiösen Ursprungs sein können, als das betrachten, was sie sind: widerliche Ausprägungen eines überzogenen, intoleranten, selbstbezogenen Lebens und Denkens.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, wir als CDULandtagsfraktion wollen natürlich nicht in die gleichen Fehler verfallen, wie sie der Pressesprecher des Bundesjustizministers in der Talkrunde der ARD gemacht hat. Nein, wir wollen nicht applaudieren, wenn sonst wenige applaudieren, sondern halten es mit der Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, die sich über die bisherigen Bemühungen des Bundesjustizministers Maaß enttäuscht äußerte, gegen Hasskommentare bei Facebook und bei Twitter vorzugehen.

Jedenfalls sollten sich Niedersachsen und der Niedersächsische Landtag auch vor diesem Hintergrund nicht als Claqueur der Bundespolitik, wie es der Antragstext suggeriert, verstehen, sondern Forderungen an die Bundesebene formulieren.

(Beifall bei der CDU)

Wir befinden uns im Internet auch in einem Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und rechtlicher Verfolgung; meine Vorredner sind darauf eingegangen. Nicht jeder widerliche, wie auch immer motivierte Kommentar überschreitet diese Grenze. Das mag man bedauern. Aber diese Grenze zu ziehen und zu schützen, erfordert bei einer Fülle von Posts in den unterschiedlichen sozialen Medien einen hohen Aufwand. Polizei und Staatsanwaltschaften sagen uns, dass sie diesen Aufwand mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Personal nicht in hinreichender Weise stemmen können. Hier sind Entschließungsanträge nett, Handeln der Landesregierung aber wäre besser!

(Beifall bei der CDU)

Wir brauchen mehr Personal in genau den betrachteten Bereichen der Internetkriminalität. Die Landesregierung mag dazu auf vermeintliche Erfolge verweisen. Wenn uns die, die es am Ende leisten müssen, sagen, es reicht nicht aus, dann wird an diesen Aussagen etwas dran sein.

Schließlich wollen wir uns zusammen mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst intensiv der Erweiterung des Kataloges der Auslandsstraftaten widmen, mithin allerdings ein Punkt, den nicht nur der Landtag beschließen kann, sondern der vielmehr in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers fällt, wie wir alle wissen.

In diesem Sinne, meine Damen, meine Herren, freuen wir uns auf die Beratungen im Ausschuss.

Ich erwähne es noch einmal: Das wichtige und immer wichtiger werdende Thema des Extremismus im Inland verlangt nach einer umfassenden

Betrachtung. Sie nicht zu versuchen, bedeutet auch ein politisches Versagen. Auf der anderen Seite wären genau diese gemeinsame Betrachtung des politischen Extremismus in Deutschland und in Niedersachsen im Rahmen der Antragsberatung und ein sich anschließender Beschluss zu einem modifizierten Entschließungsantrag ein gutes Zeichen der demokratischen Kräfte in diesem Bundesland, jeder Form von Extremismus gemeinsam die Stimme und die Mittel des demokratischen Rechtsstaates entgegenzusetzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Calderone. - Die nächste Wortmeldung kommt von Dr. Marco Genthe, FDP-Fraktion. Herr Dr. Genthe, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was zum Teil an Hetze im Internet und in den sozialen Medien verbreitet wird, lässt einen nur fassungslos zurück. Da schließe ich mich ganz ausdrücklich den Ausführungen meiner Vorredner an.

Gegen diese Autoren strafrechtlich vorzugehen, ist jedoch nur ein Aspekt. Genauso wichtig ist es, eine ehrliche gesellschaftliche Debatte zu führen, um diese Menschen zu entlarven. Der Bürger erwartet zu Recht, dass sich der Staat auch im Internet und in der digitalen Welt durchzusetzen weiß. Insoweit finde ich es völlig richtig, dass der Bundesjustizminister das Gespräch mit den Betreibern der sozialen Netzwerke sucht. Ich habe jedoch nicht den Eindruck, als seien die Betreiber, die sich allesamt im Ausland befinden, sonderlich stark beeindruckt. Der Minister sollte sich Möglichkeiten suchen, sich da mehr Gehör zu verschaffen. Einen durchsetzungsstarken Eindruck vermittelt er im Moment jedenfalls nicht.

(Beifall bei der FDP)

Doch auch die Landesregierung könnte etwas tun. Sich einer Bundesratsinitiative zur Strafverschärfung anzuschließen und den Landtag aufzufordern, das zu begrüßen, ist allerdings nur eine Scheinaktivität.

(Beifall bei der FDP)