Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Fahren im Zug habe ich neulich in einer Naturschutzinformation etwas gefunden, was ich Ihnen gerne vorlesen würde, weil ich daraus eine Frage entwickeln möchte.
„Während man mit Blick auf die Pressemitteilung des Ministeriums regelmäßig den Eindruck bekommt, dass das ganze Haus an der Calenberger Str. 2 in höchste Erregung gerät, wenn an irgendeinem Zaun eines Atomkraftwerks eine Schraube locker ist, werden bei der praktischen Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts nicht einmal die gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen ausgeschöpft.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bäumer, von diesem Argument halte ich nichts.
Danke schön. - Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Sie stehen in Kürze im Intranet und Internet als unkorrigierte Drucksache elektronisch zur Verfügung.1
1Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 57, die nicht in der 96. Sitzung des Landtages am 15. April 2016 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/5555 abgedruckt.
Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Verfassungsfeindliche Propaganda und Hetze im Internet konsequent bekämpfen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5287
Den Antrag möchte Herr Kollege Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, einbringen. Bitte sehr, Herr Limburg! Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erleben gegenwärtig in ganz Deutschland und so auch in Niedersachsen eine große Herausforderung durch den Zuzug von Geflüchteten.
Aber wir erleben auch eine Welle der Hilfsbereitschaft und des Engagements quer durch alle gesellschaftlichen Gruppen, Parteien und Verbände. Wir alle haben hier immer wieder zu Recht betont, wie eindrucksvoll dieses Engagement ist.
Aber wir erleben gleichzeitig auch die andere Seite. Wir erleben in ganz Deutschland und leider auch in Niedersachsen eine drastische Zunahme rechtsextremer Straftaten. Das reicht von Delikten wie Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen bis hin zu brutalen Brand- und Mordanschlägen.
Meine Damen und Herren, diese Anschläge finden nicht im luftleeren Raum statt. Sie sind zumindest auch Ausdruck eines sich in Teilen verschärfenden gesellschaftlichen Klimas, wo insbesondere in den sogenannten sozialen Netzwerken Hasskommentare, Hetze und andere Formen der Verunglimpfung sich immer mehr ausbreiten.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass Einigkeit in diesem Hohen Hause besteht, dass diese Formen der Hetze und des um sich greifenden Hasses völlig inakzeptabel sind und auf das Schärfste zu verurteilen sind.
Es ist wichtig, solchen Formen der Hassrede zu widersprechen, zu Hause, am Arbeitsplatz und auch im Internet klar und eindeutig Position zu beziehen und dem zu widersprechen. Aber genau
so wichtig ist es auch, dass, wenn die Grenze zur Strafbarkeit überschritten ist, die Strafverfolgungsbehörden informiert werden. Genauso wichtig ist, dass diese dann konsequent handeln und einschreiten. Wer im Internet zu Straftaten aufruft, macht sich selber strafbar. Das muss jedem klar sein und im Notfall jedem klar gemacht werden.
Gegenwärtig gibt es in vielen Fällen rechtliche Hürden, wenn solche Straftaten im Internet begangen werden. Genau dort setzt unser Antrag an. Werden nämlich Posts im Internet vom Ausland, von dem benachbarten Ausland, dem europäischen Ausland, aus getätigt, sind sie im Regelfall nicht einmal dann strafbar, wenn es sich um einen deutschsprachigen Account handelt, der sich an ein überwiegend deutschsprachiges Publikum in Deutschland richtet. Selbst dann greift das deutsche Strafrecht aufgrund des Territorialitätprinzips nicht. Mit anderen Worten: Sie müssen lediglich über die Grenze fahren und dort in ein Internetcafé gehen, dann können Sie verfassungsfeindliche Kennzeichen und Propaganda an Ihre deutsche Peergroup verteilen, und die deutschen Staatsanwaltschaften sind machtlos.
Diese Hürde, meine Damen und Herren, entstammt einer Zeit, in der das Internet, wie wir es heute kennen, noch nicht einmal denkbar war. Deshalb begrüßen wir nachdrücklich die Bundesratsinitiative der Frau Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und einiger Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern, die auf eine - „Verschärfung“ ist vielleicht das falsche Wort - Ausweitung der Straftatbestände in §§ 86 und 86 a des Strafgesetzbuches abzielt, damit diese Straftaten künftig auch dann verfolgt werden können, wenn sie vom Ausland aus gegenüber einem deutschen Publikum begangen werden.
Wir hoffen nachdrücklich, dass der gesamte Bundesrat und dann auch der Bundestag und die Bundesregierung dieser wichtigen Initiative zustimmen. Das wäre ein wichtiges Signal, dass auch das Strafrecht im 21. Jahrhundert ankommt!
Gefordert sind aber auch die Betreiber sogenannter sozialer Netzwerke. Bislang dauert es oft viel zu lange, bis gemeldete verfassungsfeindliche oder
Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, wenn aus einem verqueren Verständnis der Meinungsfreiheit heraus Rassismus und Verfassungsfeindlichkeit im Internet toleriert werden. Dass es anders geht, zeigt z. B. der Umgang von Facebook mit Nacktheit. Selbst vergleichsweise harmlose Bilder, die nackte Körperstellen zeigen, werden schnell und umgehend gelöscht und beseitigt. Volksverhetzung hingegen darf bestehen bleiben. Das ist inakzeptabel, meine Damen und Herren!
Wir begrüßen deshalb die Taskforce, die Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzt hat, um im Gespräch mit den Betreibern sozialer Netzwerke zu einem anderen Umgang hiermit zu kommen.
Ich sage aber auch ganz klar: Das ist aus meiner Sicht die letzte Chance für Facebook und Co. Das Strafgesetzbuch gilt auch im Internet. Es gilt auch für Facebook und Co. sowie für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn strafbare Inhalte trotz entsprechender Kenntnis und entsprechender Hinweise nicht gelöscht werden, können sich die Betreiber sozialer Netzwerke selbst strafbar machen. Ich gehe davon aus, dass wir, wenn sich nichts ändert, bald Strafverfahren gegen Managerinnen und Manager dieser sogenannten sozialen Netzwerke hier in Deutschland erleben werden. Ich möchte hinzufügen: Das wäre dann auch richtig so.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Es folgt sodann für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Andrea Schröder-Ehlers. Bitte sehr, Frau Schröder-Ehlers! Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Verfassungsfeindliche Propaganda und Hetze im Netz müssen konsequent bekämpft werden. Wir müssen dem Hass, der uns im Netz entgegenschlägt, begegnen. Das ist mühsam und anstrengend, aber die digitale Welt darf nicht dem Hass und den Vor
Meine Damen und Herren, es besteht Handlungsbedarf. Seit der Erfindung der sozialen Netzwerke und des interaktiven Internets erfahren wir mehr über den Hass und die Vorurteile unserer Mitmenschen, als uns lieb ist. Im Netz ist es wie im richtigen Leben: So, wie wir den Lautesten zuerst hören, hören wir auch den Hass zuerst.
Hass wirkt ansteckend, wenn er geduldet wird oder gar Beifall bekommt. Die Hemmschwelle, ihn zum Ausdruck zu bringen, sinkt in der Anonymität und vor dem Bildschirm. Denn der Hasser muss niemandem ins Gesicht schauen. Ob der Hass grob oder subtil vorgetragen wird - in einer hasserfüllten Atmosphäre in Foren und Kommentaren ziehen sich die schnell zurück, denen der Hass als Persönlichkeitsmerkmal oder als Frustreaktion nicht zur Verfügung steht. Was sollen sie auch tun? Aber ist das Feld erst einmal geräumt, siegt der Hass. Dabei wissen wir: Die Angriffe auf die Würde eines Menschen beginnen im Kopf und beginnen mit Worten. Wer in seinen Reden oder Tweets, in Kommentaren oder Blogs andere Menschen attackiert, wer ganze Bevölkerungsgruppen pauschal abwertet, etwa wegen ihrer Herkunft oder ihrer Hautfarbe, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Identität, der greift die Würde und damit auch den Grundkonsens unserer Gesellschaft an.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es im Grundgesetz, und so sagen es die Menschenrechte.
Meine Damen und Herren, Bundespräsident Joachim Gauck hat das in seiner Festrede zur Eröffnung der Woche der Brüderlichkeit vor Kurzem hier in Hannover noch einmal deutlich gesagt:
„Wer, wie einige Verwirrte, glaubt, das christliche Abendland mit der Herabsetzung Anderer, mit Ausgrenzung Andersgläubiger, mit Hassparolen oder gar Säuberungsphantasien verteidigen zu sollen, der hat es schon verraten.“
Häufig bleibt es nicht bei Hassreden. Oft sind Worte die Vorstufe zu Taten. Aus geistiger Brandstiftung wird viel zu oft Gewalt. Dabei sind die Täter nicht unbedingt in einschlägigen Vereinen oder Kameradschaften organisiert. Viele radikalisieren