Protokoll der Sitzung vom 15.04.2016

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir haben hier sehr oft darüber diskutiert, wie viele Polizisten, wie viele

Ermittler in Niedersachsen fehlen. Da ist es fast schon ein Witz, dass Rot-Grün jetzt die Landesregierung auffordern will, Straftaten im Internet konsequent zu verfolgen. Eine effektive Verfolgung ist nur möglich, wenn Polizei und Justiz genug Personal zur Verfügung haben.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Die FDP fordert bereits seit vielen Monaten zusätzliche 1 000 Polizisten in Niedersachsen. Gegen die Überlastung der Polizei auf der einen Seite nichts zu unternehmen und mehr strafrechtliche Verfolgung auf der anderen Seite zu verlangen, ist unseriös.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Rechte Propaganda oder die des sogenannten IS im Netz nimmt bereits seit 2013 zu. Warum hat die Landesregierung nicht längst gehandelt?

Selbstverständlich kann man darüber diskutieren, inwieweit sich deutsche Staatsbürger strafbar machen, wenn sie im Ausland verfassungsfeindliche Propaganda hochladen. Aber das, meine Damen und Herren, ist ein Bundesthema.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie hier ihre Hausaufgaben macht und in Niedersachsen eine effektive Strafverfolgung ermöglicht.

(Beifall bei der FDP)

Da reichen nicht schlichte Lippenbekenntnisse der Regierungsfraktionen wie dieser Entschließungsantrag. Da brauchen wir Taten!

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Jetzt hat sich unsere Justizministerin Niewisch-Lennartz zu Wort gemeldet. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema des Entschließungsantrages ist aktueller und drängender denn je. Im Internet wird gehetzt, gepöbelt, aber auch zur Gewalt aufgerufen. Unter der vermeintlichen Anonymität des Internets werden nicht nur Stammtischparolen ausgetauscht, die mit strafrechtlicher Verfolgung weniger zu tun haben. Auch knallharte Extremisten - rechtsradikale wie islamistische - nutzen das

Netz zur Verbreitung ihrer Botschaften. Ich begrüße deswegen ausdrücklich die eindeutige Positionierung in diesem Entschließungsantrag.

Meine Damen und Herren, die Niedersächsische Landesregierung hat kürzlich bereits einen wichtigen Schritt zur konsequenten Bekämpfung verfassungsfeindlicher Propaganda im Internet unternommen. Das, was man auf Bundesebene erreichen kann, diesen Weg haben wir hier eingeschlagen. Unter anderem von Niedersachsen wurde eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung der Wirksamkeit der §§ 86 und 86 a StGB eingebracht. Sie hat zum Ziel, dass auch das Einstellen von verfassungsfeindlichen Inhalten aus dem Ausland unter Strafe gestellt wird, wenn diese Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland wahrnehmbar sind und hier auch wirksam werden.

In diesem Bereich besteht bislang eine Strafbarkeitslücke, wenn die Verbreitung von Propagandamitteln - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - aus dem Ausland erfolgt. Das deutsche Strafrecht gilt im Prinzip nur im Inland. Es gibt auch sogenannte Auslandstraftaten. Dazu gehören die §§ 86 und 86 a StGB bislang nicht. Ich halte diese bestehende Strafbarkeitslücke für nicht hinnehmbar. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist unumgänglich. Es ist unerträglich, dass nach der derzeitigen Gesetzeslage Täter ihr schmutziges und gefährliches Gedankengut nur deswegen straflos verbreiten können, weil sie sich durch eine schlichte Reise ins Ausland der Strafbarkeit entziehen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Ziel der von Niedersachsen gemeinsam mit anderen Ländern eingebrachten Bundesratsinitiative ist es, diese Privilegierung für Täter zu beseitigen, die ihre Lebensgrundlage in Deutschland haben. Wir alle wissen: Das Netz kennt keine Staatsgrenzen. Es darf deswegen auch keinen Unterschied machen, ob die radikalen Inhalte aus Deutschland oder über den Umweg aus dem Ausland verbreitet werden.

Eine solche Bundesratsinitiative kann kein Signal sein für uns, sich auszuruhen. Das Justizministerium wird auch in weiteren Bereichen des Strafrechts prüfen, ob ein Reformbedarf besteht und welche Möglichkeiten hier bestehen, darauf Einfluss zu nehmen. Vor allen Dingen macht die Niedersächsische Landesregierung aber das, was tägliche Praxis ist. Sie verfolgt aufgrund bestehen

den Rechts konsequent die Straftaten, die im Inland aus dem Internet heraus begangen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, der menschenverachtenden Propaganda und Hetze im Internet müssen wir gemeinsam entgegentreten: mit den Mitteln des Strafrechts, aber auch mit den Mitteln der Gesellschaft auf allen Ebenen. - Ich bitte Sie deswegen, den Entschließungsantrag zu unterstützen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir sind jetzt am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunktes angelangt.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das war einstimmig. Dann wird so verfahren.

Vereinbarungsgemäß rufe ich zusammen auf

Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung: Chancen des Repowerings für verträgliche Windenergie an Land wahrnehmen: Flächen effizient nutzen, Rahmenbedingungen verlässlich gestalten! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5475

Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Konflikte beenden - Windenergieerlass zurücknehmen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5477

Zu diesen Anträgen findet antragsgemäß die erste Beratung statt.

Wir kommen zur Einbringung zunächst des Antrags der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dann des Antrags der Fraktion der FDP.

Es hat sich zur Einbringung der Kollege Karsten Becker, SPD-Fraktion, gemeldet. Herr Becker!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll über Ausschreibungen zu mehr Wettbewerb führen. Damit konkretisiert sich die Marktintegration ab 2017 auch für die Windenergie. Mit einem Anteil der erneuerbaren Energien von einem Drittel am Bruttostromverbrauch in Deutschland ist dieser Schritt prinzipiell richtig.

Allerdings sieht das Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zur Berechnung des Ausschreibungsvolumens vor, dass die Windenergie als Korrekturfaktor für die bis 2025 definierten Gesamtziele herangezogen werden soll. Das bedeutet nun nicht weniger, als dass die Zubaumenge der Windenergie an Land vom Zubau der Photovoltaik und vom Zubau der Windenergie auf See abhängig gemacht wird.

Das träfe den Norden und das träfe Niedersachsen auch unter wirtschaftspolitischen Aspekten. Nach Angaben des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages haben bei uns 30 000 Menschen allein im Bereich der Windenergie ihren Arbeitsplatz gefunden. Der Landesverband Windenergie Niedersachsen geht davon aus, dass allein 2013 in Niedersachsen 500 Millionen Euro in neue Windparkprojekte investiert wurden. Das Consulting-Unternehmen DIW econ kommt in einer Analyse von 2014 zu dem Ergebnis, dass in Niedersachsen und Bremen in der Windenergiebranche eine jährliche Bruttowertschöpfung von 3,4 Milliarden Euro entsteht.

Es ist vor diesem Hintergrund sehr erfreulich, meine Damen und Herren, dass die Niedersächsische Landesregierung mit den übrigen norddeutschen Ländern, mit der Windindustrie, mit Nordmetall und mit der IG Metall Küste frühzeitig initiativ geworden ist und die norddeutschen Interessen mit dem Wismarer Appell nachdrücklich in die Debatte eingebracht hat.

Die Stärkung der Windenergie, zumal an Land, macht auch volkswirtschaftlich Sinn und liegt damit ebenfalls im Interesse des Bundes; denn die Windenergie an Land ist mittlerweile zu dem kosteneffizientesten erneuerbaren Energieträger entwickelt worden. Die Kilowattstunde aus Windenergie an Land kann mittlerweile für 7 Cent und weniger angeboten werden.

Meine Damen und Herren, wenn der verlässliche und kontinuierliche Ausbau der Windenergie auch für die Zukunft gewährleistet bleiben soll, darf der

45-prozentige Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch nicht als Obergrenze missinterpretiert werden; denn das ist das Kernproblem. 33 % sind nämlich bereits erreicht. Bis Ende 2016 dürfte der Anteil auf 36 % ansteigen. Damit ist der verlässliche und kontinuierliche Ausbau der Windenergie für die verbleibenden neun Jahre massiv infrage gestellt.

Darum ist es jetzt wichtig, den im EEG 2014 vorgesehenen Nettoausbaupfad für Onshorewindenergie von jährlich 2,5 GW auch weiterhin abzusichern. Das ist im Übrigen auch gesamtenergiepolitisch sinnvoll, meine Damen und Herren; denn der Bedarf an erneuerbar erzeugtem Strom wird sich z. B. im Wärme- und Mobilitätsbereich deutlich erhöhen. Zudem fallen allein durch den bis 2022 vollendeten Atomausstieg ca. 16 % der deutschen Stromerzeugung weg, und ohne Kompensation durch erneuerbare Energien müsste Strom vermehrt importiert oder aus fossilen Energieträgern erzeugt werden.

Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Anteil des weiteren Ausbaus der Windenergieerzeugung muss auch durch Repowering bewerkstelligt werden. Allerdings verändert das ab 2017 für die Windenergie geplante Ausschreibungsmodell die Rahmenbedingungen dafür erheblich, und zwar insbesondere für repoweringfähige Altanlagen mit ihren nach heutigen Maßstäben beschränkten Erzeugungsleistungen von 500 bis 1 800 kW. Diese Anlagen werden häufig von lokalen Akteuren - von Bürgergenossenschaften, von Stadtwerken - betrieben, deren weitere Marktteilnahme unter dem Aspekt der Akteursvielfalt und der Akzeptanzerhaltung für die Windenergie auch in hohem Maße wünschenswert ist. Allerdings bedeutet die Umstellung auf die Ausschreibung gerade für diese kleinen Akteure eine enorme Herausforderung. Daher muss es für diese Marktteilnehmer Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht geben, wenn die Akteursvielfalt auch langfristig gesichert werden soll.

Ein weiteres Hemmnis für das Repowering stellt die mit dem EEG 2014 vollzogene Streichung des Repoweringbonus dar. Seitdem gibt es keine Anreize mehr, die Anlagen vor Ablauf ihrer Betriebszeit zu erneuern. Genau das wäre aber wünschenswert, weil durch die Effizienzgewinne beim Ersatz von Altanlagen die Gesamtzahl der Windkraftanlagen deutlich reduziert werden kann. Außerdem können Anlagen an wenig geeigneten Standorten oder - auch das soll es geben - an sogar ungeeigneten Altstandorten abgebaut und

an neueren, besseren Standorten gebündelt errichtet werden.

Dazu müssten dann allerdings auch Zusammenschlüsse von Einzelanlagenbetreibern gezielt angereizt werden - ein Vorgehen, von dem ich meine, dass es auch unter Akzeptanzgesichtspunkten durchaus Sinn macht, nicht zuletzt weil neue Anlagen leiser laufen, niedrigere Rotordrehzahlen aufweisen und damit auch als weniger störend wahrgenommen werden. Alles gute Gründe, um ein neues Repoweringmodell zu entwickeln, das auch unter der Regie eines Ausschreibungsmodells Anreize für eine vorzeitige Erneuerung von Altanlagen bietet!

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen von der FDP, dass wir Ihren Antrag zum Stopp des Windenergieausbaus in Niedersachsen oder vielmehr des Rückbaus der bestehenden Anlagen -

(Dr. Gero Hocker [FDP]: „Rücknahme des Erlasses“ heißt es in unserem An- trag!)

- na ja, mal langsam; Sie halten ja erkennbar an Ihrer Forderung nach 10H, also nach der zehnfachen Nabenhöhe als Abstand zwischen Windenergieanlage und Bebauung fest - ablehnen müssen, wird Sie nicht verwundern. Wenn Sie 10H fordern - - -

(Jörg Bode [FDP]: Das ist richtig!)

- Lassen Sie mich das doch mal entwickeln! Ich beantworte das gleich.