Wir werden in der nächsten Woche ein Gespräch führen. Ich habe die Fraktionen so verstanden, dass auch sie Gespräche mit dem neuen Vorstand führen werden und entsprechende Signale senden werden.
Insofern ist das ein relativ normaler Vorgang, der weitere Gespräche erforderlich gemacht hat. Wir sind weiterhin daran interessiert, sehr zügig zu einem Abschluss zu kommen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es hat sich der Ministerpräsident gemeldet. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir hier die praktische Übung am Phantom fortsetzen,
- will ich einfach klarstellend darauf hinweisen, dass Frau Pörksen gegenüber der dpa in aller Form die entsprechende Äußerung dementiert hat.
Lassen Sie mich der guten Ordnung halber noch sagen: Für uns sind bei der Frage, wie wir zu einem Vertrag gelangen, nicht die Verhältnisse in der Türkei maßgeblich, sondern die Verhältnisse in Niedersachsen. Uns kommt es darauf an, dass wir miteinander Vertragsverhandlungen führen und Vertragspartner haben, die innerhalb Niedersachsens die entsprechenden Interessen vertreten und insbesondere in diesem Sinne als Niedersachsen vereinbarungsbefugt sind. Das ist der entscheidende Punkt des Ganzen. Darüber haben wir auch im Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden gesprochen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir auf den sachlichen Kern zurückkommen könnten.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt der Herr Fraktionsvorsitzende Björn Thümler, CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Thümler!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Weil, das Problem ist, dass die Muster, in die Sie verfallen, immer wieder die gleichen sind.
Frau Pörksen erzählt irgendjemandem irgendetwas, von dem anschließend behauptet wird, das sei zurückgenommen worden
- oder nie gesagt worden, und die, die es gehört haben, hätten es nicht gehört, weil sie es falsch gehört hätten. Damit diskreditieren Sie die Vertragspartner, die von demokratischen Rechten Gebrauch gemacht haben. Ich finde, Sie hätten sich hier für das entschuldigen können, was gerade von Frau Pörksen gesagt worden ist.
Im Übrigen geht es in der Frage nicht um parteitaktische Spielchen, sondern um ernsthafte Fragen, die sich aus einem Vertrag ergeben. Nachdem Sie nun auch immerhin schon quasi drei Jahre verhandeln und etwas vorgelegt haben, können Sie doch nicht die Erwartung hegen, dass das Parla
ment innerhalb von wenigen Wochen über das Stöckchen springt, nur weil das gerade so in Ihren Kram passt. Das wird hier nicht passieren, nur dass das einmal klar ist.
Es bleibt dabei, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht und dass auf dem Weg auch Befindlichkeiten Dritter mitzunehmen sind. Dabei geht es nicht um die Kirchen. Wir sollten im Übrigen aufhören, so zu tun, als handele es sich bei den Verträgen mit den muslimischen Verbänden um staatskirchenähnliche Verträge. Das sind sie nicht. Das werden sie auch nicht. Das weiß auch jeder. Deswegen sollten wir erst gar nicht so tun.
Meine Damen und Herren, lassen Sie es doch einfach so laufen, wie es läuft. Das wird ein vernünftiges Verfahren sein und nicht so ein verquaster Kram, den Sie hier anrichten. Das ist das Problem, nichts anderes.
Vielen Dank, Herr Thümler. – Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließen wir diesen Punkt. Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Einsetzung eines 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - „Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen“ - Antrag der Abgeordneten Jens Nacke (CDU) und Christian Grascha (FDP) und 48 weiterer Mitglieder der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/5502 - Änderungsantrag der Fraktion der
CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/5562 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 17/5639 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/5682
Der Ältestenrat hat, wie der Beschlussempfehlung zu entnehmen ist, den Antrag in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/5562 beraten. Mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP empfiehlt er dem Landtag, den Antrag in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung anzunehmen. Diese Fassung entspricht dem von der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ältestenrat vorgelegten Änderungsvorschlag.
In der Drucksache 17/5682 wurde heute nun ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vorgelegt, der auf eine Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit einem anderen Untersuchungszeitraum zielt. Während die Beschlussempfehlung des Ältestenrates den Beginn des Untersuchungszeitraums ab Anfang 2011 vorsieht, sieht der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP als Beginn den 19. Februar 2013 vor.
Bereits an dieser Stelle weise ich zur Erläuterung darauf hin, dass der Landtag nach Artikel 27 der Verfassung das Recht und auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht hat, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
Zu dem Antrag in der Drucksache 17/5502 liegen 50 Unterschriften vor. Das nach unserer Verfassung erforderliche Quorum von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Landtages ist damit erreicht. Der Landtag hat also die Pflicht, den beantragten Untersuchungsausschuss einzusetzen. - Das vorab.
Jetzt kommen wir zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Jens Nacke, CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Nacke!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, warnt davor, die Gefahr durch den internationalen Terrorismus zu unterschätzen. So oder so ähnlich konn
te man es am Montag in allen Tageszeitungen nachlesen, und zwar in einem Bericht über ein Symposium vom Wochenende.
Beispielhaft habe ich Die Welt vom vergangenen Montag herausgesucht. Dort heißt es als Zitat von Präsident Maaßen:
„‚Wir müssen künftig multiple Anschlagszenarien einkalkulieren, durch mehrere Zellen, gegen verschiedene Ziele und möglicherweise über mehrere Tage.‘ „Neben im Auftrag des IS handelnden Mordkommandos … kämen auch Dschihad-Rückkehrer … als Täter in Frage.“
„Eine hohe Gefahr gehe zudem von Einzelpersonen und Kleingruppen aus, die zwar keinen Auftrag hätten, aber etwa über das Internet radikalisiert und von der Ideologie des IS inspiriert seien. Maaßen verwies auf die stark steigende Zahl von Salafisten in Deutschland.“
Maaßen weist also noch einmal darauf hin, dass die Sachverhalte, wie wir sie in Niedersachsen erleben, ganz konkrete Gefahren für die Menschen in diesem Land sind.
Leider mussten wir erleben, dass einer der schwersten Anschläge, die auf das Konto des Salafismus gehen, in unserem Bundesland - auf dem Hauptbahnhof in Hannover - stattgefunden hat; eine 15-jährige Attentäterin hat einen Polizisten attackiert.
Leider müssen wir erleben, dass es in Niedersachsen eine Hochburg von Personen gibt, die in Richtung der Kriegsgebiete ausreisen wollen, um sich dem IS anzuschließen und für den IS zu kämpfen.