Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/5877 sieht Änderungen in Artikel 1 Nr. 10 und Artikel 2 des Gesetzentwurfs vor.
Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rot-Grün hatte das niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz Ende 2013 neu auf den Weg gebracht, weil das blutleere Vorgängergesetz von CDU und FDP seinerzeit einen fairen Wettbewerb völlig unmöglich machte und weil grundsätzlich die Arbeitnehmer die Leidtragenden dieser Politik gewesen sind. Deshalb musste es geändert werden.
Wir stellen heute fest, dass unser Vergabegesetz Wirkung zeigt und einen fairen Wettbewerb ermöglicht. Das bestätigt uns auch eindrucksvoll die Arbeitgeberseite. Wenn Frau Höltkemeier als Geschäftsführerin der Landesvereinigung der Bauwirtschaft die Auswirkungen des Vergabegesetzes ausdrücklich lobt, dann bekommen wir dadurch starken Rückenwind von den Unternehmen, und zwar von den Unternehmen, die das Gesetz in der Praxis anwenden. Mehr Bestätigung kann man, glaube ich, gar nicht bekommen.
Bereits 2013 hatten wir darauf hingewiesen, dass wir das Vergabegesetz begleiten, Ende 2015 evaluieren und gesetzliche Anpassungen dann einarbeiten wollen, sobald es erforderlich wird, auch deshalb, damit Unternehmen und die öffentlichen Auftraggeber Rechtssicherheit bekommen. Heute werden wir solche Anpassungen vornehmen, nachdem wir zuvor gewissenhaft und unter Beteiligung des GBD eine Anhörung im Ausschuss durchgeführt haben. Unser Dank gilt dabei allen denjenigen, die sich bei der Anhörung mit guten und klugen Beiträgen eingebracht und Formulierungsvorschläge gegeben haben.
Wenn ich bei meinem Dank den GBD besonders hervorhebe, so gilt dieser Dank natürlich auch für das Wirtschaftsministerium. An dieser Stelle möchte ich unserem Wirtschaftsminister Olaf Lies ausdrücklich mitgeben: Herzlichen Dank, hier wurde gute Vorarbeit geleistet!
Meine Damen und Herren, wir werden heute eine Anpassung an eine veränderte Bundesgesetzgebung vornehmen. Dabei reagieren wir auf eine veränderte Rechtslage. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es den bundesweiten flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Bislang existierte im Vergabegesetz ein Mindestgeld
in gleicher Höhe. Diese Regelung benötigen wir nun nicht mehr, weil es ja das Bundesgesetz gibt. Das ist die erste Änderung.
Ferner haben wir eine Änderung vorzunehmen, weil beim freigestellten Schülerverkehr die Vorgabe eines repräsentativen Tarifvertrages bei Vergaben rechtlich unzulässig ist. Mindestentgelte dürfen nur bei Vergaben im Inland angewendet werden - so urteilte der Europäische Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Vergabegesetz in NRW. Somit muss auch unsere niedersächsische Regelung an die europäische Vorgabe zur Dienstleistungsfreiheit angepasst werden.
Dazu noch ein Wort: Wir müssen nicht alles richtig finden, was an Vorgaben aus Brüssel kommt. Wir würden viel lieber heute als morgen europaweit arbeitsrechtliche Schutznormen umsetzen. Aber wir sind nicht alleine auf der Welt und haben deshalb auch dann europarechtliche Anpassungen vorzunehmen, wenn wir diese kontraproduktiv im Sinne eines fairen Arbeitsmarktes finden. - So viel dazu.
Meine Damen und Herren, wir haben immer besonderen Wert darauf gelegt, dass öffentliche Auftraggeber die Kalkulationsgrundlagen überprüfen, wenn das Angebot eine Abweichung von mindestens 10 % im Vergleich zum nächsten Bieter aufweist. Das soll auch so bleiben. Diese Forderung erhebt auch unsere Bauwirtschaft, und zwar ohne Abstriche. Auch darum wollen wir den § 7 unverändert bestehen lassen.
Mindestens genauso wichtig sind für uns die Kontrollen im Rahmen des Gesetzes. Es gibt nach wie vor ein erhebliches Potenzial grober, zum Teil vorsätzlicher und auch krimineller Verstöße. Das belegen die Kontrollen der Hauptzollämter deutlich. Darum werden wir den Formulierungsvorschlag zu § 14 des Gesetzentwurfs verändern. Während im Entwurf der Landesregierung die Kannformulierung aufgenommen wurde, finden wir es sprachlich klarer und stärker formuliert, wenn öffentliche Auftraggeber „gehalten sind“, die Kontrollen auch tatsächlich durchzuführen.
Meine Damen und Herren, es geht uns um die Wirkung des Gesetzes. Darum sollte es auch den Städten und Gemeinden gehen. Denn wer will schon Sodom und Gomorrha? Wer will schon, dass der Unehrliche den Auftrag bekommt und die Kaufkraft der heimischen Arbeitnehmer sinkt, weil
Solche Zustände müssen wir bekämpfen! Darum handeln wir, während Sie, Herr Bley, die Opposition, schweigen und die Missstände kleinreden und alles ablehnen, was wir hier vorschlagen. Herr Bley, von Ihnen als Handwerkspräsident hätte ich an dieser Stelle etwas mehr Einsatz erwartet.
Wir müssen zukünftig weitere gesetzliche Veränderungen vornehmen. Denn uns sind auch die sozial- und umweltpolitischen Kriterien sowie die Beschaffung von Materialien wichtig. Das will ich hier ausdrücklich betonen. Das ist zwar noch Zukunftsmusik, aber man muss das Ganze trotzdem schon angehen.
Wer einerseits das Elend dieser Welt beklagt, wenn er im Fernsehen die Kinderarbeit vor Augen geführt bekommt, der muss irgendwann auch bei der Vergabe von Aufträgen ausschließen, dass die blutigen Kinderhände in Indien den billigen Naturstein für deutsche Gartenanlagen und für hiesige Bauunternehmen schlagen.
Wer Europa stärken will, der muss sich auch für auskömmliche und faire Löhne einsetzen. Auch die Lebensbedingungen in Osteuropa dürfen uns nicht egal sein. Wir sind für ein faires Europa, gerade jetzt umso mehr. Wir sind für mehr europäische Tarifverträge, für mehr Angleichung von Löhnen und Gehältern. Wir wollen den fairen Wettbewerb in Europa und in der Welt. Das unterscheidet uns deutlich von der Position der Opposition.
Darum wollen wir in unserem Vergabegesetz vorbildlich aufzeigen, Herr Bode, wohin zukünftig europapolitisch die Reise gehen muss und welche Akzente gesetzt werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schminke, wenn ich mir das alles anhöre, dann denke ich, wir sind im falschen Film.
Herr Schminke, Sie loben den GBD, aber würdigen dessen Ausführungen nicht. Sie loben den Minister für die gute Vorarbeit, die ich nicht sehe. Sie reden von Kontrollen, die sehr wichtig sind, sind aber nicht gewillt, sie verpflichtend zu machen.
Ich frage mich deshalb, weswegen Sie sagen, dass Frau Höltkemeier das ausdrücklich gelobt habe. Sie wissen genau, dass die Tariftreue gelobt wird, aber alles andere in vielen Punkten kritisiert wird. Das sollten Sie der Ehrlichkeit halber hier auch sagen.
Lassen Sie mich noch Folgendes sagen. Sie haben vorhin auch gesagt, dass die CDU schweige. Zufällig steht gerade der Handwerkspräsident KarlHeinz Bley vor Ihnen. Wir schweigen nicht! Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf, mit dem wir dem Volk, den Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der Wirtschaft gerecht werden. Das ist aber kein solches bürokratisches Monster, das in der Praxis nichts taugt.
Sie haben gesagt, die SPD seien die Guten. In der Tat haben wir in der letzten Woche erlebt, dass Herr Schminke eine hervorragende Mettwurst hat. Die hat er hervorragend gemacht. - Damit hört es aber auch auf.
Herr Kollege Bley, ich glaube, die letzte Ausführung gehörte nicht zum parlamentarischen Gebrauch. Wir diskutieren jetzt auch nicht weiter über die Wurst des Kollegen Schminke, sondern über
Herr Bley, wenn Sie Frau Höltkemeier zugehört haben, dann werden Sie vernommen haben, dass sie uns im Ausschuss sehr deutlich gesagt hat, dass sie das Gesetz für zwingend notwendig hält. Sie hat auch gesagt, dass die darin formulierten Vorschläge weitestgehend das treffen, was die Bauwirtschaft von einem solchen Gesetz erwartet.
Eines will ich hier noch einmal deutlich sagen. Sie haben das vielleicht nicht gelesen, weil Sie solche Überschriften nicht so gerne sehen. Aber am 19. April dieses Jahres stand in der Berliner Zeitung: „Wir konkurrieren täglich mit Kriminellen“. Das sagt nicht irgendjemand, sondern der Bauarbeitgeber-Vertreter Schröer, der auch Tarifverträge mit schließt. Er ist Arbeitgeberpräsident.
Wenn Sie dann weiter lesen, dass wir auch, bezogen auf die Minijobs, richtig gute Zahlen haben, dass die Minijobs insofern deutlich weniger geworden sind in vielen anderen Branchen und dass wir dazu gekommen sind, richtig anständige Beschäftigung dafür zu kriegen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, dann muss das doch auch Sie irgendwann wach machen. Die Überschrift „Mehr Jobs trotz Mindestlohn“ müsste doch auch Sie zu der Überzeugung bringen, dass ein solches Gesetz, auch unter Bezugnahme auf Entsendegesetz und Mindestlohn, das genau Richtige ist.
Das brauchen wir. Das sehen viele Arbeitgeber so, übrigens auch viele von denen im Handwerk, die Sie hier als Präsident vertreten. Deshalb wäre es schon interessant, einmal zuzuhören, was Ihre Mitgliedschaft tatsächlich möchte. Das sollten Sie hier dann auch vertreten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schminke, selbst für Ihre Verhältnisse war das, was Sie hier gerade in Ihrer Rede abgezogen haben, ein dickes Ding. Eine so verklärte Wahr