Wir danken auch, Herr Kollege Bode. - Auf Ihren Redebeitrag gibt es einen Wunsch nach einer Kurzintervention. Herr Henze, bitte sehr! 90 Sekunden! Auf geht’s!
Herr Bode, das haben Sie sehr schön gesagt, und in vielen Teilen ist das, was Sie sagen, auch richtig; das muss ich sogar bestätigen. Aber Sie glauben doch wohl nicht ernsthaft, dass wir auch noch die letzte Hallig ans Glasfaserkabel anschließen können und dort keinen Richtfunk benutzen müssen. Und Sie glauben doch wohl genauso wenig, dass wir das 2020 hier in Niedersachsen fertig haben. Aber das haben Sie gerade gesagt, und ich nehme Sie beim Wort.
Dann noch zu den Bauern. Wir wissen natürlich auch, dass die Bauern für die Düngung ihrer Felder inzwischen Programme nutzen, die ihnen sagen, wohin wieviel Dünger muss. Aber Sie glauben doch wohl nicht, dass der Bauer mit einem Kabel hinter seinem Trecker über das Feld schlappt!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Henze, 2020 überall LTE verfügbar zu haben, wäre natürlich möglich. Aber dafür müsste man hier in Niedersachsen endlich einmal anfangen. Wir haben mit unserem Nachtragshaushalt das Geld dafür bereitstellen wollen, aber das ist von der GroKo abgelehnt worden. Wenn die weiter Fünfjahrespläne schreiben wollen, bevor es losgeht, dann kann man das natürlich nicht erreichen; da gebe ich Ihnen völlig recht. Aber das ist dann die Verantwortung von SPD und von CDU.
Also, möglich wäre es, und es ist auch unser Ziel, das zu schaffen, damit man im ländlichen Raum nicht abgehängt wird, sondern an der Digitalisierung teilhaben kann.
Herr Henze, vielleicht gibt es hier aber auch ein technisches Missverständnis. Sie müssen die mobilen Sendestationen für 5G - das werden die gleichen sein, die heute 4G übertragen - mit Glasfaser anschließen, damit das 5G-Signal übertragen wird. Sie müssen das Glasfasernetz nicht wirklich auf die Hallig legen. Aber ein Sendemast mit Glasfaseranbindung muss in die Nähe der Hallig kommen, weil Sie nur dann die Anbindung haben.
Deshalb unsere Aussage: bis 2020 LTE, 4G nur mit 5G-Option, also 5G ready, weil Glasfaser dann tatsächlich schon da ist. Dann kann der Landwirt auf dem Bauernhof wie auch auf dem Feld mit Highspeed surfen und hoffentlich eine gute Ernte einfahren.
Danke schön, Herr Kollege Bode. - Es folgt jetzt für die CDU-Fraktion unser Kollege Oliver Schatta. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich schon ein bisschen krass, dass wir bei einem Thema, das jeder will - die Digitalisierung brauchen wir, und sie ist in aller Munde -, so impulsiv diskutieren. Aber sei es drum!
Der vorliegende Antrag beschäftigt sich also mit einem für unser Land enorm wichtigen Thema. Aber zumindest mit Blick auf die Überschrift ist er doch eine kleine Mogelpackung bzw. ein Nadelstich im Kontext des kommenden Masterplans Digitalisierung.
Denn Mobilfunk ist nicht gleich Digitalisierung, und ÖPNV und SPNV plus ein paar Autobahnen sind von den Hauptverkehrsachsen noch ein gutes Stück weit entfernt. Wo wir nun gerade so emotional sind, könnte man sagen: Der Antrag ist wie ein Schneeball, der im beginnenden Frühlingssonnenschein schmilzt.
Als Braunschweiger bin ich sofort darüber gestolpert, dass in dem Antrag zwar das 5G-Testnetz an der A 9 angesprochen, aber das Testfeld „Autonomes Fahren“ nicht genannt wird. Dabei ist dies bei uns in Braunschweig und in unserem Umland die digitale Realität.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausbau öffentlicher WLAN-Angebote ist ein gutes und wichtiges Ziel. Diesem Ziel haben sich auch die Koalitionsfraktionen verpflichtet, beispielsweise mit Blick auf die Ausstattung aller öffentlichen Gebäude mit WLAN. Hier sollte das Land mit gutem Beispiel vorangehen, sodass es auch für Private attraktiv wird, mit ähnlichen Angeboten zu folgen.
Im ÖPNV und im SPNV ist es sicherlich sinnvoll, zunächst auf die Freiwilligkeit zu setzen, um mitzuhelfen, entsprechende Angebote attraktiver zu machen. Auch da ist das Henne- Ei-Problem in dem Antrag zu thematisieren. Man kann schwerlich WLAN in Regionen vorschreiben, in denen es noch nicht einmal verlässliche 3G/LTE-Abdeckung gibt. Es muss also erst das notwendige Netz verfügbar sein, bevor man unerfüllbare Vorgaben an ÖPNV und SPNV formuliert.
Außerdem ist zu beachten, welche Konsequenzen diese Anforderungen auf das Nahverkehrsnetz haben. Es wurde schon mehrfach angesprochen: Wir wollen Verbesserungen bei Barrierefreiheit, Taktung und Umweltfreundlichkeit der Busse und Bahnen erreichen. Ob hier eine Pflicht zu WLAN nun hilfreich ist oder einfach nur zu unklaren Gemengelagen führt, sei dahingestellt.
Sinnvoller erscheint es mir, z. B. Haltestellen mit Hotspots auszustatten, damit Fahrgäste möglichst in Echtzeit über Fahrzeiten und Anschlüsse informiert werden. Das wäre ein kleines Stückchen angewandte Digitalisierung, die den Menschen auch spürbar hilft.
Sobald die letzten weißen Flecken versorgt sind und in Bus und Bahn verlässlich WLAN bereitgestellt werden kann, werden die Unternehmen schon aus eigenem Interesse das Thema WLAN neu betrachten.
Darüber hinaus empfehle ich die Lektüre der Stellungnahmen, die im Rahmen der schriftlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Thema Digitalisierung abgegeben worden sind. Wären diese Antworten ernsthaft durchgearbeitet worden, wäre dieser Antrag vielleicht sogar noch zurückgezogen worden.
Auch die vorgesehene Berichterstattung durch das Ministerium im Wirtschaftsausschuss zeugt nicht unbedingt von einem durchdachtem Vorgehen.
Das Thema Digitalisierung wird die Landesregierung, den Landtag, die Kommunen, die Kreise, Vereine, Verbände, uns alle - alle Menschen in Niedersachsen, in ganz Deutschland, in Europa und in der Welt -, jeden Einzelnen auf absehbare Zeit durchgängig beschäftigen. Mit dem Masterplan Digitalisierung wird gerade die Handlungsgrundlage dafür entwickelt, wie wir zügig Fortschritte erreichen und kontinuierlich prüfen können. Es geht um den Breitbandausbau mit Glasfaser, es geht um Mobilfunk, es geht um WLAN, es geht um alle Fragen der digitalen Infrastruktur und vor allen Dingen auch darum, wie sie anschließend verwendet werden. Auch hier bleibt der Antrag nur im Ungefähren.
Unklar bleibt auch, woher die zusätzlichen Mittel für WLAN im ÖPNV und im SPNV kommen sollen und wie Sie im Nahverkehr mit privaten und öffentlichen Anbietern umgehen wollen, damit die Chancengerechtigkeit gewahrt bleibt.
Vor diesem Hintergrund sollte es nicht schwerfallen, den Antrag fachlich begründet als nicht zustimmungsfähig zu bewerten. Die bedenkenswerten Aspekte des Antrags finden sich sicherlich im Masterplan Digitalisierung wieder. Dort werden sie in ein vernünftiges und durchdachtes Konzept eingebettet und Anwendung finden.
Vielen Dank, Herr Kollege Schatta. Und da es Ihre erste Rede war, gibt es noch ein Schulterklopfen obendrauf. - Meine Damen und Herren, aus dem Plenum liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Jetzt möchte die Landesregierung das Wort nehmen. Herr Minister Dr. Althusmann, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will einmal etwas provokant einleiten: Dem Grunde nach haben wir in Deutschland aufgrund zum Teil nicht mutig und entschlossen genug vorgenommener Weichenstellungen mindestens fünf Jahre verloren. Das, was wir im Moment an aktueller wirtschaftlicher Entwicklung positiv verzeichnen können, ist nur deshalb so positiv, weil wir noch keine Wohlstandsverluste dadurch erleiden, dass wir die digitale Infrastruktur Deutschlands noch nicht so ausgebaut haben, wie es andere Industrieländer längst unternommen haben oder es zum Teil schon auf den Weg gebracht haben.
Deutschland ist ein digitales Entwicklungsland. Ich sage das immer wieder. Die Gigabitfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland beträgt 1,6 %. In Niedersachsen liegt sie im Durchschnitt bei etwa 4 %. Bei der Bereitstellung von 50 Mbit/s liegen wir zwischen 70 % und 75 %, vielleicht auch ein bisschen höher. Aber 50 Mbit/s können nicht unser Anspruch sein. Wir wollen in den nächsten Jahren bis 2025 in allen Teilen des Landes Niedersachsen zur Gigabitfähigkeit kommen.
Ich sage sehr deutlich: Wenn die Digitalisierung in diesem Bundesland gelingen soll, müssen wir den Schwerpunkt zunächst auf den Ausbau der Infrastruktur legen. Der Glasfaserausbau ist die Grund
Von daher bin ich sehr froh und dankbar, dass die Landesregierung in Kürze das sogenannte Sondervermögen auf den Weg bringen wird. Sie haben der Koalitionsvereinbarung entnommen, dass wir in dieser Legislaturperiode 1 Milliarde Euro in die Hand nehmen wollen, um im Rahmen eines Masterplans insbesondere mit Schwerpunkt des Ausbaus der digitalen Infrastruktur, aber auch mit zahlreichen inhaltlichen Projekten, getragen von den jeweiligen Fachministerien, jetzt wirklich ambitioniert voranzuschreiten.
Meine Damen und Herren, Digitalisierung ist unzweifelhaft mehr als Breitbandausbau, ist mehr als 5G-Mobilfunkstandard, ist mehr als das, was zum Teil sehr verklausuliert letztlich auch im vorliegenden Antrag steht.
Die Digitalisierung wird die Gesellschaft Niedersachsens verändern. Das betrifft den Bereich Automobil, den Bereich Verkehr, den Bereich Logistik, den Bereich Gesundheit, den Bereich Schule, den Bereich Wissenschaft und Forschung, den Bereich Agrar und viele andere Lebensbereiche eines jeden von uns. Von daher ist es Ziel der Landesregierung, in den kommenden viereinhalb Jahren, die uns in dieser Legislaturperiode verbleiben, mit Hochdruck voranzukommen.
Lassen Sie mich zu dem Antrag, der hier in Rede steht, jedoch etwas klarstellen. Der Antrag fordert umfangreiche Fonds zur Ausstattung von Zügen im Schienenpersonennahverkehr. Den Antragstellern ist nicht bekannt, dass Teile des Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen bereits mit WLAN ausgerüstet sind. Ich nenne die niedersächsischen Teilnetze „EMIL“ mit den Strecken Emden–Münster, Bielefeld–Braunschweig und Rheine–Braunschweig. Ich nenne „enno“ mit den Strecken Hannover–Wolfsburg und Wolfsburg– Hildesheim. Ich nenne das Kreuz Bremen mit Bremerhaven–Bremen–Osnabrück und Hannover– Bremen–Norddeich Mole. Die dort eingesetzten Züge sind, wie gesagt, mit WLAN ausgestattet.
Zudem sollen die Fahrzeuge im DINSO-I-Netz mit den Strecken Braunschweig–Schöppenstedt, Braunschweig–Herzberg, Bad Harzburg–Kreiensen, Göttingen–Nordhausen und Bodenfelde–Göttingen - bis zu diesem Sommer komplett mit WLAN ausgestattet sein. Auch im Rahmen der Neuausschreibung des S-Bahn-Verkehrs hier in Hannover ist von den SPNV-Aufgabenträgern zur Betriebs
Bei allen weiteren neuen Teilausschreibungen auf den Regio-S-Bahn-Strecken Bremen/Niedersachsen - das betrifft die Strecken Bremen-Farge– Verden, Bremerhaven–Twistringen, Nordenham– Bremen und Bad Zwischenahn–Bremen - mit geplanter Betriebsaufnahme 2022 und beim Expresskreuz Niedersachsen/Bremen mit den Strecken Hannover–Bremen–Bremerhaven, Hannover–Bremen–Norddeich Mole und Bremerhaven– Bremen–Osnabrück ist die Betriebsaufnahme ebenfalls bis 2023 vorgesehen. Auch diese Fahrzeuge werden alle komplett mit WLAN ausgestattet sein.
Ferner sind alle Fahrzeuge des Landesnahverkehrsgesellschaftspools turnusmäßig mit den Hauptuntersuchungen, den TÜV-Untersuchungen, mit WLAN nachgerüstet worden. Das gilt für die vorhandenen Doppelstockwagen auf den Strecken Hamburg–Uelzen–Göttingen und Hamburg–Lüneburg im Zeitraum 2018 bis 2025. Auch in den verschiedenen Teilnetzen der Dieseltriebwagen ist dies bereits vorgenommen worden.
Es gibt auch noch einen zweiten fachlich-inhaltlichen Fehler. Ich will Ihnen das gar nicht zum Vorwurf machen; möglicherweise haben Sie das noch nicht gewusst. Der Antrag fordert, es den Betreibern der Autobahnen und der Hauptstrecken des SPNV zur Pflicht zu machen, diese Strecken mit einem 4G-Netz und einem 5G-Netz bis Mitte 2022 auszustatten. Die Antragsteller wenden sich an den falschen Adressaten. Verantwortlich für die Funknetze entlang von Straßen und Schienenstrecken sind nicht primär die Straßenbaulastträger oder die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sondern die Telekommunikationsunternehmen.
Hierbei wird es jetzt darauf ankommen, mit der Bundesnetzagentur bis Mitte dieses Jahres insbesondere mit Blick auf Funkfrequenzversteigerungen an rechtliche Vorgaben zu erinnern; denn im Rahmen der Frequenzversteigerung zur sogenannten Digitalen Dividende II sind diese verpflichtet, eine umfassende Versorgung der Bevölkerung bis Ende 2019 vorzunehmen. Das betrifft 98 % aller Haushalte.
Die Versorgung mit 4G und 5G ist eine Verpflichtung. Die Bundesnetzagentur wird die entsprechenden Frequenzversteigerungen und die Rahmenbedingungen dazu bis Mitte dieses Jahres voranbringen.