Protokoll der Sitzung vom 10.06.2021

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 33: 33. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben -

Drs. 18/9400 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/9451 - Änderungsantrag der Fraktion der Fraktion der FDP - Drs. 18/9460

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 33. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/9400 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, und komme zur Abstimmung.

Wer zu diesen Eingaben den Ausschussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Auch nicht. Damit wurde den Ausschussempfehlungen einstimmig gefolgt.

Ich rufe nun die Eingaben aus der 33. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/9400 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.

Hier kommen wir erst einmal zur Beratung. Es liegt eine Wortmeldung aus der FDP-Fraktion zur Eingabe 02286/11/18 vor. Dabei geht es um die alternierende Telearbeit.

Herr Abgeordneter Bode, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hier geht es um ein bisher noch nicht groß beachtetes und diskutiertes Problem im Zuge der Corona-Pandemie.

Die Landesregierung macht bereits seit Jahren, seit der großen Verwaltungsreform mit der Umstrukturierung der Bezirksregierungen, Telearbeit und Heimarbeit möglich, damit sozusagen die Akten und nicht die Mitarbeiter umziehen müssen und um das alles sozialverträglich zu machen.

Durch die Corona-Pandemie gab es noch einmal einen Schub, was mobiles Arbeiten und Homeoffice angeht. Mitarbeiter haben ihren digitalen Arbeitsplatz quasi mit nach Hause genommen und dort aufgebaut, haben neue Laptops und andere Anbindungssysteme bekommen etc.

Wir haben jetzt folgende Situation: Die bisher eingerichtete Telearbeit ist sehr streng reglementiert. Das neue, im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführte mobile Arbeiten wird sehr flexibel, einfach und ohne große Anforderungen an die Mitarbeiter gehandhabt. Von daher müsste die Landesregierung dringend dazu kommen, eine neue Strategie zur Tele- und Heimarbeit zu entwickeln.

Der Vorschlag des Petenten kann so natürlich nicht umgesetzt werden. Hier bräuchte man nicht eine Einzelfall-, sondern eine grundsätzliche Lösung. Diese sollte sich aus unserer Sicht auch an dem derzeitigen Standard orientieren und nicht an dem alten, vor etlichen Jahren einmal unter dem Begriff „Telearbeit“ eingeführten Standard, und so für mehr Flexibilität, mehr Möglichkeiten und die

Nutzung der heutigen technologischen Möglichkeiten sorgen. Das gilt übrigens bitte auch für die Vorgaben zur Arbeitsplatzsicherheit. Zu Hause muss man sicherlich andere Vorgaben erfüllen und hat andere Kontrollpflichten, als sie Büro im Ministerium erforderlich sind.

Die Landesregierung sollte erwägen, hier schnell zu einer vernünftigen einheitlichen Regelung zu kommen und keine weiteren Benachteiligungen auszulösen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bode. - Ebenfalls zu dieser Eingabe - alternierende Telearbeit - hat sich aus der SPD-Fraktion der Abgeordnete Volker Senftleben zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eben bereits gehört, handelt es sich bei der Petition 02286 um einen Vorgang hinsichtlich der Telearbeit im Land Niedersachsen. Ganz konkret geht es um das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften. Das heißt, wir sprechen über eine Einrichtung, die auch viel im operativen Bereich unterwegs ist und wo viele Projektarbeiten abzustimmen ist. Das hat natürlich dazu geführt, dass im Rahmen einer Dienstvereinbarung zwischen Dienststelle und dem Bezirkspersonalrat strenge Regeln an die Ausführung möglicher Telearbeitsplätze geknüpft werden mussten.

Wir haben es im Rahmen der Pandemiesituation seitens des Landes tatsächlich dahin gehend verändern können, dass bis zu vier Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit in Telearbeit verbracht werden können. Nichtsdestotrotz ist das im Normalbetrieb, um die Steuerbarkeit zu erhalten, hier tatsächlich auf maximal zwei Fünftel begrenzt. Das macht vor dem Hintergrund der abzuschließenden Projektarbeit auch Sinn.

Der Petent wendet sich auch noch ganz speziell gegen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten hinsichtlich der Belegbarkeit der Arbeitsplätze vor Ort. Wir sind der festen Auffassung, dass die vorgelegte Stellungnahme sehr eindrücklich zeigt, dass das dem Arbeitsanfall geschuldet ist. Das kann auch mit Zeichnungen und Skizzen dokumentiert werden. Wir sehen an der Stelle insofern auch keinen Handlungsbedarf.

Insofern ist bei dieser Petition entsprechend mit „Sach- und Rechtslage“ zu votieren. Wir können hier nicht erkennen, dass es dem Land Niedersachsen an Weitsicht mangelt, der Telearbeit maximalen Vorschub zu leisten. Insofern bitte ich im Rahmen der Positionierung der regierungstragenden Fraktionen, mit „Sach- und Rechtslage“ zu votieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Senftleben.

Es liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Christian Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Da geht es um die laufende Nr. 16 der Eingabenübersicht, betr. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19Pandemie und deren Folgen, hier: kostenfreie Ausgabe von FFP2-Masken.

Bitte, Herr Abgeordneter Meyer!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Petent aus Ritterhude hat gelesen, dass die Gesundheitsministerin in Bremen ganz pragmatisch an alle Bürger des Landes Bremens fünf kostenlose FFP2-Masken verteilt hat,

(Beifall bei den GRÜNEN)

und fragt: Warum kann Niedersachsen das nicht auch machen?

Niedersachsen - wir haben das hier mehrfach gefordert - hat ja aus eigener Hand noch nicht einmal für Bedürftige kostenlose Masken oder Gutscheine ausgegeben. Vom Bund gab es Gutscheine - sehr bürokratisch -, zum Teil noch mit Eigenanteil. Die über 60-Jährigen bekamen sechs Gutscheine und mussten 2 Euro bezahlen. Dann gab es noch einmal zehn Masken für Bedürftige, aber auch per Gutschein.

Jetzt möchte ich einmal Friedrich Merz zitieren. Der hat nämlich den rot-rot-grünen Senat in Bremen gelobt und gesagt: Das einzige Bundesland, dass das mit den ganzen Masken pragmatisch gemacht hat, war Bremen. Es hat nämlich keine Gutscheine ausgegeben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir wissen ja auch, wie Herr Spahn die Masken eingekauft hat etc. Wir wissen auch, dass die Apotheker zum Teil 6 Euro pro Maske gekriegt haben, obwohl man die Masken für 1,10 Euro oder so bekam. Deshalb war es sehr pragmatisch, Leuten keine Gutscheine zu schicken, sondern ihnen die Masken einfach nach Hause zu schicken.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dieser Petent aus Niedersachsen fragt also, warum Niedersachsen das nicht auch gekonnt hat.

Wir plädieren für solch Vorgehen, zumindest dann, wenn wieder so eine Situation kommt. Hier geht es auch um Verteilungsfragen und um das Armutsrisiko. Wir können uns das vielleicht leisten, aber wenn die Maskenpflicht weitergeht und man immer wieder Masken kaufen muss, ist das natürlich ein Kostenfaktor.

Die hochwertigen Masken sind da. Deshalb plädieren wir dafür, dem Beispiel des Bremer Senats zu folgen und auch in Niedersachsen kostenlose Masken an die Bevölkerung zu verteilen, und zwar nicht durch Gutscheine, sondern pragmatisch direkt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. - Ebenfalls zu dieser Eingabe spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Oliver Schatta.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Bitte schön!

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Beim Thema Masken komme ich mir so ein bisschen vor wie auf einer Reise in die Vergangenheit, die noch gar nicht lange her ist. Wir sehen die Inzidenzen, wir sehen das Wetter, wir schauen mal raus, wir wissen, was in der Stadt los ist, und wir wissen, wie das alles gesunken ist.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Und deshalb brauchen wir nicht mehr dar- über zu reden? Das ist ja wohl aben- teuerlich!)

Ich denke, alle Hinweise und Vorschläge sind gemacht, und ich denke, dass auch die Regierung Zeitung liest und soziale Medien konsumiert. Wir haben diese Petition im Ausschuss mit „Material“

und „Sach- und Rechtslage“ beschieden, und ich bitte Sie, sich diesem Votum anzuschließen.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank.

Es liegt eine Wortmeldung zur laufenden Nr. 57 der Eingabenübersicht vor: Eingabe 2388/11/18, betr. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und deren Folgen, hier: Berücksichtigung der Bedürfnisse von Familien.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich der Abgeordnete Christian Meyer zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Meyer!