Vielen Dank, Kollegin Schütz. - Wir kommen jetzt zum Beitrag von Bündnis 90/Die Grünen von Eva Viehoff.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD bringt heute ein Thema auf die Tagesordnung, das hier im Landtag auch schon vor Jahren beraten worden ist, allerdings noch nicht von der AfD.
Zur Vorbereitung hat die AfD natürlich wieder - auch ich habe ihn gelesen - einen umfassenden Antrag geschrieben. Selber geschrieben hat sie ihn aber nur in Teilen, den Rest haben Sie abgeschrieben von der CSU. - Liebe AfD, wir sind nicht in Bayern, wir sind hier Niedersachsen!
(Beifall bei den GRÜNEN sowie Zu- stimmung bei der SPD und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist auch gut so!)
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Meine Damen und Herren, ich glaube, niemand hier im Hause wird den Eltern dieses Recht absprechen. Es war nie infrage gestellt.
Die AfD suggeriert ja, dass Eltern - Paare und Alleinerziehende - keine staatliche Förderung für die Erziehung bekommen. Für die Erfüllung von Erziehungsaufgaben gibt es natürlich staatliche Förderungen in vielfältiger Weise. Es ist also tatsächlich so, dass der Staat die Erziehung und das Familienleben mit Kindern unterstützt.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen meinen, da könnte noch mehr getan werden. Aber da setzen wir uns eher für eine Kindergrundsicherung ein; denn diese kommt den Kindern zugute.
Auch das Wahlrecht - das hat schon Susi Schütz in meinem Sinne ausgeführt - bestand schon immer. Auch ich hatte die Wahlfreiheit, zu Hause zu bleiben oder einer Arbeit nachzugehen und meine Kinder betreuen zu lassen.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, die Wahlfreiheit wird ja nicht erst geschaffen, wenn es dafür Geld gibt.
Oder wollen Sie den Eltern Geld geben, damit sie ihr Kind nicht in eine Kindertageseinrichtung stecken? Brauchen wir wirklich eine Mütterprämie? Und bitte: Was ist mit den Alleinerziehenden? Denn diese bekommen diese Unterstützung Ihrem Antrag zufolge nicht, weil sie entweder im Bezug von Sozialleistungen sind oder aber arbeiten gehen.
Meine Damen und Herren, die politisch breit getragene Strategie ist die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten. Dafür geben wir viel Geld aus. Sie ist gut für die Bildungsentwicklung aller Kinder in diesem Land. Wir wünschen uns im Interesse der Kinder, dass das möglichst breit getragen wird. Und wir engagieren uns auch dafür, die Qualität in den Kindertagesstätten zu verbessern, damit die Kinder dort besser betreut und gefördert werden können.
Was meinen Sie im Einzelnen mit Ihren Vorstellungen? Sie wollen Eltern fördern, die für die Kindererziehung auf eine Berufstätigkeit verzichten. Aber warum bekommen das dann nicht diejenigen, die noch nicht zwölf Monate vor dem beantragten Leistungsbeginn in Niedersachsen gewohnt haben?
Frau Viehoff, vor dem Hintergrund, dass die AfD ja immer betont, sie wolle nicht ausgrenzen, jetzt aber nach Ihrem Bekunden beispielsweise Alleinerziehende ausgrenzt: Können Sie einmal erläutern, an welcher Stelle Sie Ausgrenzungen wahrnehmen und warum Alleinerziehende nicht von diesem Geld profitieren können?
Unter Nr. 4 des AfD-Antrags wird ausgeführt, dass Bezieher von ALG II und anderen Sozialleistungen das geforderte Landeserziehungsgeld nicht erhalten. Ansonsten soll das Landeserziehungsgeld steuerfrei gestellt werden.
Das bedeutet, meine Damen und Herren von der AfD, dass die einkommensschwachen Haushalte nicht von Ihrem Vorschlag profitieren würden. Ihnen geht es nicht um die Unterstützung der Schwächsten, was Sie in Interventionen bei Reden von Personen, die hier ihre erste Rede gehalten haben, gesagt haben.
Es geht Ihnen nicht um die Unterstützung der Schwächsten, sondern nur um mehr Geld für gut Verdienende. Das soziale Mäntelchen, das Sie sich im Wahlkampf gerne umhängen, tragen Sie
Sie wollen die soziale Schieflage verstärken, anstatt sie zu verringern. Das werden wir Grüne nicht mittragen.
Fazit: Ihr Antrag ist von einer Mentalität der Diskriminierung, Ausgrenzung und Spaltung getragen. Bündnis 90/Die Grünen wird diesen nicht mittragen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Abgeordnete! Die AfD stellt hier den Antrag, eine längst überholte familienpolitische Leistung wiedereinzuführen. Die Vorschläge entsprechen im Kern den Forderungen einer Wiedereinführung eines Betreuungsgeldes - ein Modell von gestern! Damit widerspricht der vorliegende Antrag den familienpolitischen Weichenstellungen der letzten Jahre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Einführung eines Landeserziehungsgeldes würden gleichstellungs- und familienpolitische Ziele fundamental verfehlt; denn Elternzeit und die Versorgung der Kinder werden immer noch vor allem von Müttern übernommen. Wir sind durch die modernen Instrumente von Vätermonaten und ElterngeldPlus gute Schritte in Richtung Partnerschaftlichkeit vorwärts gekommen. Das Landeserziehungsgeld unterstützt aber alte, überholte Rollenverteilungen und widerspricht der Gleichstellung von Frauen und Männern. Damit würden wir ganz offensichtlich Fehlanreize setzen; denn es setzt den falschen Anreiz, die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit aufzuschieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei ist es wichtiger denn je, dass sich Frauen eine eigene Existenz und Alterssicherung aufbauen. Altersarmut ist in erster Linie weiblich. Frauen sollen eigene Rentenansprüche erarbeiten, um später auch
eine ausreichende eigene Rente zu erzielen. Und auch Alleinerziehenden nützt ein früherer Wiedereinstieg in den Beruf, um ausreichend Geld und Gehalt für ihre kleine Familie verdienen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Eltern können entscheiden, was für sie und ihre Kinder das Richtige ist: die Betreuung zu Hause, in der Krippe oder im Kindergarten. Ich halte die Krippenbetreuung nicht nur aus den genannten familien- und gleichstellungspolitischen Gründen für ein gutes Modell, sondern auch, weil Kinder so früh in der Gruppe lernen und einen guten Start in die Bildung erleben. Der Schlüssel zum Bildungserfolg und zur gesellschaftlichen Teilhabe sind frühkindliche Bildung und Betreuung.
Das kann man mannigfaltig belegen. Deshalb hat sich die Landesregierung für die vollständige Beitragsfreiheit im Kindergarten ausgesprochen.
Wir wollen Zugang zu frühkindlicher Bildung erleichtern und nicht verhindern. Auch wissen wir, dass Menschen mit Zuwanderungsgeschichte nach wie vor in Regelstrukturen wie dem Kindergarten unterrepräsentiert sind. Das gemeinsame Ziel sollte es also sein, ihnen den Zugang zu erleichtern; denn Sprache - das wissen wir alle - ist ein wichtiger Schlüssel zur Integration und wird am besten früh gelernt. Deshalb ist es wichtig, möglichst allen Kindern den frühen Besuch einer Kindertagesstätte zu ermöglichen. Aber jeder entscheidet frei und für sich. Und das ist richtig so.
Es geht aber nicht, zu behaupten, dass derzeit keine Wahlfreiheit zwischen diesen beiden Möglichkeiten besteht. Jahrzehntelang gab es nicht genügend Krippen und Kindertagesstätten, keinen Ganztag und kein Mittagessen. Mütter konnten nicht arbeiten gehen. Frauen hatten eben keine Wahlfreiheit. Sehr geehrte Abgeordnete, durch den Ausbau der Kinderbetreuung kommen wir zum ersten Mal überhaupt in die Nähe echter Wahlfreiheit. Nur so herum ist es richtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Landeserziehungsgeld würde den Zugang zu frühkindlicher Bildung verschlechtern und Fehlanreize schaffen, die Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen zu verringern. Deshalb entspringt das - das ist hier schon klar gesagt worden - einem rückwärtsgewandten Denkmodell, das sich mit einer