Protokoll der Sitzung vom 16.05.2018

Gerne hätten wir auch die Grünen für ein gemeinsames Vorgehen gewonnen. Doch leider hat der vorgelegte Textentwurf dies unmöglich gemacht. Die Bezüge auf das Umweltrecht ignorieren sowohl die sehr begrenzten landesrechtlichen Spielräume als auch die zahlreichen Gesetzes- und Verordnungsnovellen auf Bundesebene in den vergangenen Jahren. Ich nenne nur die Themen Beweislastumkehr, Entsorgung von Lagerstättenwasser oder Offshorebergbau. Weitere Änderungen auf Bundesebene scheinen aktuell nicht anzustehen.

Problematischer sind jedoch die potenziellen Auswirkungen auf die Rohstoffgewinnung und auf eine hinreichende Unabhängigkeit der industriellen Produktion von Importen. Als rohstoffarmes Land ist Deutschland - und damit auch Niedersachsen - bereits heute von Rohstoffimporten stark abhängig.

Oftmals sind Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte in den rohstoffreichen Exportländern wenig zufriedenstellend. Es ist mir unverständlich, warum wir mit den vorgelegten Formulierungen riskieren wollen, die Abhängigkeit von diesen Ländern in den kommenden Jahren zu erhöhen. Wir hörten ja auch, dass das Bergrecht das Grundrecht schlägt. Das sei hier nur angemerkt.

Zudem ist anzuführen, dass in vielen rohstoffreichen Ländern sowohl der Umweltschutz als auch der Arbeitnehmerschutz bei der Rohstoffförderung weit unterhalb des in Europa üblichen Niveaus in den jeweiligen Rechtsordnungen, aber vor allem in der Praxis verankert sind. Ich nenne hier das Beispiel der sogenannten Seltenen Erden, die unter äußerst schwierigen ökologischen Rahmenbedingungen in China gefördert werden. Ist es wirklich Ihr Ziel, solche Fördermethoden auszuweiten? - Das glaube ich kaum.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man die Förderung von Rohstoffen in Deutschland erschwert, gleichzeitig aber keine Förderung in anderen Weltregionen will, wird eines deutlich: Hinter diesen Vorschlägen steht das Ziel der Deindustrialisierung Niedersachsens, und das ist nicht nur in meiner Heimatregion Braunschweig indiskutabel.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Schatta. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Dieses Verfahren ist nicht einfach. Deswegen bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über die Änderungsanträge ab. Mit anderen Worten, liebe Kolleginnen und Kollegen: Um zu einer Abstimmung über die eingereichten Änderungsanträge zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.

Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses abgelehnt worden.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Änderungsanträge. Da sich im vorliegenden Fall nicht zweifelsfrei feststellen lässt, welcher der sich jeweils auf eine Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsanträge weiter vom ursprünglichen Antrag entfernt, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass wir über die Änderungsanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen. Wir stimmen also zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und im Fall von dessen Ablehnung anschließend über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU ab.

Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/895 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist abgelehnt worden.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU. Wer diesem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/905 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dem Änderungsantrag gefolgt worden. Damit wurde der Antrag in der Fassung dieses Änderungsantrags angenommen.

Herzlichen Dank für die besondere Aufmerksamkeit.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Wahlfreiheit schaffen - Landeserziehungsgeld einführen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/637 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/811

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen nun zur Beratung. Zur Einbringung hat sich der Kollege Bothe gemeldet. Er steht schon in den Startlöchern. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit der Ablehnung unseres Antrags zur Einführung eines Landeserziehungsgelds verhindern die hier versammelten Altparteien die familienpolitische Zukunftsgewandtheit Niedersachsens. Die Wahlfreiheit von Eltern in jungen Familien wird faktisch zu Grabe getragen.

Den Gipfel der Dreistigkeit leistete sich in der letzten Debatte über das Landeserziehungsgeld aber dann die Frau Kollegin Liebelt von der SPD, die allen Ernstes erklärte, unser Vorschlag sei ein „familien- und bildungspolitisch rückwärtsgewandtes Modell.“

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Recht hat sie!)

Sehr geehrte Frau Kollegin, ich halte Ihnen heute entgegen: Die einzige familien- und bildungspolitisch rückwärtsgewandte Kraft in diesem Land, die seit Jahrzehnten Niedersachsen und Deutschland heruntergewirtschaftet hat, ist der Block der Altparteien.

(Zurufe von der SPD, von den GRÜ- NEN und von der FDP: Oh! Sie allesamt haben die Zeichen der Zeit nicht er- kannt; denn, Frau Kollegin, wer alles daransetzt, Kinder so früh wie möglich der Obhut der Eltern zu entziehen, wer die finanzielle - und damit erst fakti- sche - Ermöglichung der Wahlfreiheit bei der Kin- derbetreuung als Fernhalteprämie diffamiert und Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen wollen, da- mit als Gefahr für die Kinder geißelt, der strebt offensichtlich eine Rundumbetreuung von Kindern wie im ehemaligen Arbeiter- und Bauernstaat an. (Jörg Bode [FDP]: Das ist doch un- glaublich!)

Aber das verwundert letzten Endes nicht. Aus Ihrem Hause kommen ja auch Ideen wie die 24Stunden-Kita. Warum also nicht gleich die DDRWochenkrippe wieder einführen? Ich bin mir ganz sicher: Die Genossen Ulbricht und Honecker wären sicherlich sehr stolz auf Sie.

(Unruhe)

Herr Kollege Bothe, zunächst einmal möchte ich um Ruhe im Hause bitten. Vielleicht hat Sie das ein bisschen aufgeregt. Normalerweise vergleichen wir hier nicht mit der NSDAP oder dem Dritten Reich oder der SED oder der DDR. Das konnten Sie vielleicht noch nicht wissen und waren ein bisschen erregt. Beim nächsten Mal bekämen Sie dafür einen Ordnungsruf.

(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: So viele Ordnungsrufe gibt es doch gar nicht, wie er braucht!)

Sie haben das Wort.

Gut. Das war mir nicht bewusst, Herr Präsident.

Doch Sie trieben es in Ihrer Rede noch weiter, Frau Kollegin. Ich darf zitieren:

„Wahlfreiheit bedeutet nicht, dass wir die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mit einer Art Belohnungssystem Erziehungsberechtigten geben, damit diese ihre Kinder zu Hause betreuen können.“

Ja, warum denn nicht? Welch größeren Verdienst um das Gemeinwohl kann eine Mutter denn erbringen, als ihre Arbeitskraft in die frühkindliche Erziehung ihrer eigenen Kinder zu stecken? Es ist doch vollkommener Irrsinn, einen politischen und gesellschaftlichen Zwang aufzubauen, dass die Rückkehr in die Arbeitswelt das Nonplusultra sei, das Zuhausebleiben als Mutter und Hausfrau aber etwas Schlechtes wäre. Ich sage aus eigener Erfahrung: Das Gegenteil ist richtig! Es gibt keine

größere Herausforderung und Arbeitsleistung als die Erziehung der Kinder. Gerade in den ersten drei Jahren führt ein zu Wenig an mütterlicher und elterlicher Liebe zu Beeinträchtigungen.

(Unruhe)

Herr Kollege Bothe, ich bitte noch einmal kurz um Geduld. - Ich kann ja verstehen, dass dieses Thema möglicherweise noch brisanter ist als das Bergrecht.

(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Wie soll man da Geduld haben?)

Aber wenn wir heute zeitlich einigermaßen gut durchkommen wollen, dann, denke ich, sollten wir alle ein bisschen ruhiger sein, dem Redner zuhören und dann die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, also Zwischenfragen, Kurzinterventionen oder sogar die eigene Redezeit. Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Kollegen Bothe.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Meine Damen und Herren, eine Wahlfreiheit, von der Sie behaupten, es gebe sie, bedeutet eben nicht nur, dass ausreichend viele Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Eine Wahlfreiheit ist nur dann gegeben, wenn man sich die angestrebte Wahl auch finanziell leisten kann. Das Kernstück sozialdemokratischer Familienpolitik besteht aber leider einzig und allein in der Ausgliederung der Kinder aus der Familie und der Überführung in ein ständig ausgebautes Fremdbetreuungssystem.

Aber es kam in dieser Debatte noch besser! Nein, ich meine damit nicht das theatermäßig vorgetragene und einstudiert wirkende Frage-Antwort-Spiel der Grünen-Kolleginnen Viehoff und Hamburg, sondern den Redebeitrag von Frau Ministerin Reimann. Frau Ministerin Reimann griff das traditionelle Familienmodell als längst überholt an. Ich frage Sie hier an dieser Stelle, Frau Ministerin: Warum dürfen gerade vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation im Erzieherbereich keine Anreize geschaffen werden, um zu ermöglichen, dass sich Eltern in den ersten drei Lebensjahren selbst um ihre Kinder kümmern?

Was ist hieran überholt? - Nein, Sie brauchen diese Frage nicht zu beantworten; denn jeder, der sich mit der Thematik auseinandersetzt, weiß, dass Ihre sozialdemokratische Familienpolitik in Wirklichkeit eine reine Arbeitsmarktpolitik ist, eine

Politik, die nicht dem Wohle der Familien, sondern einzig und allein dem Wohle der Wirtschaft dient. Die SPD macht es möglich!

(Beifall bei der AfD)

Denn immer, wenn in diesem Landtag die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschworen wird, meinen Sie doch, werte Kollegen, in Wirklichkeit die Maximierung der Arbeitszeit auf Kosten der Familie. Während man es früher tunlichst vermied, das offen anzusprechen, ist das Wording heute deutlicher: Da sitzen Mütter in der Kinderfalle oder fristen am Herd ein unproduktives Dasein. Der Beruf der Hausfrau und Mutter wird systematisch schlechtgeredet und mies gemacht.

(Beifall bei der AfD)

Der heutige Bundesfinanzminister nannte dies einmal treffend den Kampf um die Lufthoheit in den Kinderzimmern. Genau genommen, offenbaren die Äußerungen der SPD-Politikerinnen Reimann und Liebelt ein tiefsitzendes sozialdemokratisches Misstrauen gegen Eltern und vor allem gegen Mütter. Wir erinnern uns: Peer Steinbrück redete einst im Bundestag im Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld bereits den Untergang des Abendlandes herbei

(Christian Meyer [GRÜNE]: Fürs Abendland sind doch Sie zuständig!)

und sprach von einer dadurch ausgelösten bildungspolitischen Katastrophe.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Reden Sie doch mal über Ihre PEGIDA-Freunde!)

Unsere heutige Sozialministerin blies damals in dasselbe Horn und sagte, dass durch das Betreuungsgeld „Kindern Entwicklungschancen vorenthalten“ würden. Dass Sie, werter Kollege Meyer, und auch Sie, werte Kollegen der CDU, dieses familienfeindliche Weltbild der Sozialdemokraten so unwidersprochen mittragen, steht an dieser Stelle für sich. Es ist ein Armutszeugnis für eine einstmals bürgerlich-konservative Kraft. Aber die Wahrheit ist, dass Ihre einstigen Positionen ohnehin inzwischen bei uns in der AfD zu finden sind.