Protokoll der Sitzung vom 19.06.2018

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Novellierung des Fischereigesetzes schafft jetzt den nationalen Rahmen für das EU-Recht. Sie versetzt die anerkannten Fischereiverbände in die Lage, auf einer klaren rechtlichen Grundlage zu handeln. Sie ist aber auch wichtig für die Erwerbsfischerei, für die Betriebe, die in diesem Bereich ihr Geld verdienen.

Meine Damen und Herren, die Angler absolvieren eine Ausbildung. Das heißt, sie sind Fachleute. Der Anglerverband ist gleichzeitig ein anerkannter Naturschutzverband. Das ist aus unserer Sicht ein riesiger Glücksfall. Das sind Menschen, die der Natur verbunden sind und die ihr Wissen an Kinder weitergeben. Es sind Menschen, die in der Natur unterwegs sind und die Dinge nicht aus einer rein theoretischen Perspektive beurteilen. Meine Damen und Herren, sie sind darüber hinaus auch ein wertvoller Partner für uns Landwirte - das möchte ich hier betonen -, genauso wie die Imker. Sie haben natürlich ein ureigenes Interesse daran, dass Gewässer sauber gehalten werden. Da gibt es viele Diskussionen. Es ist ganz wichtig, dass die Menschen, die in der Natur arbeiten, die dort unterwegs sind, miteinander arbeiten.

Dieser Gesetzentwurf schafft jetzt eine klare Grundlage, was an Rechten und Pflichten für die Fischereiverbände besteht. Das Positive ist: Alle anerkannten Fischereiverbände haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Deswegen sind wir froh, dass diese klare Grundlage geschaffen wird, und wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit diesen Verbänden draußen in der Natur. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Grupe. - Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Miriam Staudte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir Grünen werden den vorgelegten Gesetzentwurf ablehnen. Ich möchte auch kurz erläutern, warum. Es ist ja schon richtig dargestellt worden: Es geht hier vor allem um die Umsetzung von EU-Verordnungen. Es geht um Aquakulturen, um invasive Arten, um Aalschutz etc.

Wir sagen aber: Auch wenn Ende der vergangenen Wahlperiode ein schlanker Entwurf hierzu

eingebracht worden ist, hätten wir jetzt zu Beginn der neuen Wahlperiode eigentlich ausreichend Zeit, uns mit der ganzen Thematik intensiver zu befassen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Man muss nur nach Schleswig-Holstein schauen. In dem dortigen Fischereigesetz wird ganz klar schon in der Präambel betont, dass wir ein Gleichgewicht zwischen den natürlichen Lebensgrundlagen und der Regelung der Nutzungsinteressen brauchen. Insofern können wir mit Blick auf die Zukunft nur dafür appellieren, dass wir unser Fischereigesetz noch einmal anpacken und im Ausschuss mit den Naturschutzverbänden den Dialog suchen - und nicht nur auf das Beteiligungsverfahren der Landesregierung verweisen -, um das, was sie vorgebracht haben, einzubringen.

Es ist ja durchaus berechtigt, zu sagen: Die Anglerverbände sind wirklich die Experten, was die Fische angeht. - Wenn man aber das Gewässer betrachtet, muss man sagen: Die übrigen -„normalen“ - Naturschutzverbände, NABU und BUND, sind auch sehr wohl Experten. Sie haben ein Wissen, das die anderen vielleicht nicht einbringen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es geht ja nicht nur darum, dass dem NABU ein Teich gehören kann, in dem nicht geangelt werden darf. Vielmehr geht es darum: Wenn der NABU nicht berechtigt ist, dieses Pachtrecht auszuüben, was im Moment der Fall ist, dann darf er auch nicht untersagen, dass dort ein Fischbesatz vorgenommen wird. An der Stelle gibt es aber aus unserer Sicht Regelungsbedarf, z. B. weil dort eine seltene Frosch- oder Krötenart lebt und die Kaulquappen gefährdet sind, wenn man dort Jungfische aussetzt. Insofern ist das Ganze etwas komplexer, als es gerade dargestellt wurde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Staudte. - Abschließend hat sich die Ministerin Barbara Otte-Kinast zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes im federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirt

schaft und Verbraucherschutz eine so überwältigende Mehrheit gefunden hat. Damit können wir heute dieses zentrale Vorhaben der Landesregierung innerhalb der anvisierten - und, wie ich finde, auch durchaus ambitionierten - Frist umsetzen.

Die heutige Verabschiedung des Änderungsgesetzes ist die Voraussetzung, damit wir nun endlich eine niedersächsische Aalverordnung erlassen und eine grundlegende Novellierung der niedersächsischen Binnenfischereiordnung durchführen können. Durch den Erlass der Aalverordnung und die Novellierung der Binnenfischereiordnung beenden wir die Umsetzungsdefizite im Hinblick auf die europäische Aalverordnung und im Hinblick auf die Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur.

Die vollständige Umsetzung der Bestimmungen der europäischen Aalverordnung verbessert die Chancen, dass Niedersachsen die Maßnahmen zum Wiederaufbau des Aalbestandes auch zukünftig selbstständig festlegen kann. Davon profitiert eben auch die niedersächsische Fischerei.

Darüber hinaus wird die Binnenfischereiordnung an die heutigen Erkenntnisse, Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst werden, selbstverständlich unter intensiver Beteiligung der Landesfischereiverbände. Dabei werden wir dem Grundgedanken des sehr liberalen niedersächsischen Fischereirechts treu bleiben und viel Eigenverantwortung bei den Fischerei Ausübenden belassen. Wir haben damit durchweg gute Erfahrungen gemacht und sehen keinen Anlass für stärkere Reglementierungen, solange die Fischerei Ausübenden und ihre Verbände wie bisher ihrer Verantwortung gerecht werden.

Ich möchte noch kurz auf die von einem einzelnen Naturschutzverband im Laufe des Beratungsverfahrens zur Fischereigesetznovelle geäußerten Befürchtungen eingehen, die heutige Novellierung würde einen Rückschritt für den Schutz der Gewässer bedeuten. Das genaue Gegenteil ist hier der Fall! Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Gewässer vollumfänglich bewusst, und die Novellierung der Binnenfischereiordnung wird dem Schutzanspruch der Gewässer selbstverständlich gerecht werden. Aber ich möchte auch betonen, dass der Gewässerschutz eine Nutzung in aller Regel nicht ausschließt. In den meisten Schutzgebieten ist eine fischereiliche Nutzung mit den Schutzzielen vereinbar.

Ihnen allen vielen Dank für die vorausgegangenen Beratungen und jetzt für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der AfD)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Es liegen uns keine weiteren Wortmeldungen vor, und wir kommen somit zur Einzelberatung.

Artikel 1. - Wer für die Änderungsempfehlung des Ausschusses ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Artikel 1 wurde so angenommen, wie es der Ausschuss empfohlen hat.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt von seinem Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? Der möge sich jetzt erheben. - Und wer sich enthält, der möge sich jetzt erheben.

Wir kommen somit zum

Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/308 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/1096 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/1131 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/1126

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP betrifft die §§ 12 und 14 des Gesetzentwurfs.

Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion der Kollege Uwe Schwarz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Entwurf eines Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofwesen hört sich eigentlich ziemlich unspektakulär an. Ich darf Ihnen versichern, dass er das in den Beratungen nicht war.

Dabei geht es sehr schnell um sittliche, religiöse und weltanschauliche Fragen, die jeder Mensch - übrigens auch jeder Verband - sehr individuell und persönlich beurteilt. Hinsichtlich der sehr unterschiedlichen denkbaren und gewünschten Bestattungsformen bei einer sich auch deutlich verändernden Bestattungskultur ergaben sich durchaus sehr komplexe Fragen, z. B. hinsichtlich möglicher Gefahren für die Gesundheit bzw. Belastungen für Boden und Trinkwasser. Über die Frage, wann z. B. die Voraussetzungen für eine sarglose Bestattung gegeben sind, und die entsprechende Genehmigung soll nach Willen des Ausschusses wie bisher die örtlich zuständige Gemeinde entscheiden.

Es ging in den Beratungen auch um die Fragen, ob nach einer Einäscherung die Urne zu Hause aufgestellt oder die Asche verstreut werden darf bzw. ob Ascheanteile in Schmuckstücken verarbeitet werden dürfen. Beispielsweise in Bremen ist das möglich, und dieses Thema greift ja die FDP im vorgelegten Änderungsantrag wieder auf. Ich will deutlich sagen, derartige Ansinnen der oder des engsten Angehörigen sind für uns emotional durchaus nachvollziehbar. Aber wir haben uns natürlich auch die Frage gestellt, was eigentlich passiert, wenn dieser Angehörige selbst nicht mehr da ist. Landet dann die Urne in der Mülltonne bzw. wer kontrolliert, dass das nicht der Fall ist?

Die übergroße Zahl der Verbände hat in der mündlichen Anhörung bei diesen Fragen die Wahrung der Totenruhe als übergeordnetes Kriterium angesehen. Dieser Auffassung haben sich die Regierungsfraktionen angeschlossen.

Meine Damen und Herren, der wirklich entscheidende Grund für den vorliegenden Gesetzentwurf waren allerdings die Krankenhausmorde in Delmenhorst und Oldenburg. Nach Feststellung der Ermittlungsbehörden ist Niels Högel der größte Massenmörder in der Geschichte unseres Bundeslandes. Mehr als 100 Morde an Krankenhauspatienten konnten ihm nachgewiesen werden. Es könnten durchaus mehr als doppelt so viele gewesen sind, wenn man allein bedenkt, dass z. B. bei erfolgten Feuerbestattungen dies nicht mehr nachvollziehbar ist.

Im Herbst dieses Jahres - ich glaube, im Oktober - wird in Oldenburg ein weiterer und mit Sicherheit unter großer öffentlicher Beachtung stehender Prozess gegen den bereits zu lebenslänglicher Haft Verurteilten durchgeführt.

Högel hatte kein Opferprofil. Er tötete wahllos - alt, jung, Mann, Frau. Er spritzte seinen Opfern u. a. ein Medikament, das zum Kreislaufversagen führte, damit er dann bei der Reanimation brillieren konnte.

Unser Landtag hatte sich 2015 und 2016 in einem Sonderausschuss intensiv mit den Vorgängen um diese Mordserie befasst. Uns war damals und ist heute klar, dass es im Gesundheitswesen schon immer Gewaltverbrechen gegeben hat und vermutlich auch immer geben wird. Dennoch hat der Sonderausschuss in seinem Abschlussbericht Möglichkeiten aufgezeigt, um solche Verbrechen weitgehend zu minimieren bzw. solche Taten frühzeitig erkennbar zu machen.

Wir haben versucht, diesem Anspruch mit der Gesetzesnovelle nachzukommen. Zukünftig werden z. B. die Meldetatbestände für die den Tod feststellenden Ärzte - das betrifft die sogenannte Leichenschau - deutlich erweitert. Sie müssen die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei zukünftig unterrichten, z. B. bei Anhaltspunkten für einen Selbstmord, bei Anhaltspunkten für eine ärztliche bzw. pflegerische Fehlbehandlung - das zweite ist neu -, wenn der Tod während oder innerhalb von 24 Stunden nach einer Operation eingetreten ist, wenn die Todesursache nicht klar ist und wenn es sich um ein Kind von unter 14 Jahren handelt. Kommt die Staatsanwaltschaft dann zu dem Ergebnis, dass ein Gewaltverbrechen vorliegen könnte, so ordnet sie wie bisher die gerichtsmedizinische Obduktion an.

Das Gesetz legt ferner fest, unter welchen Voraussetzungen und durch welche Fachärzte klinische Leichenöffnungen vorgenommen werden müssen. Es legt außerdem die Tatbestände fest, bei denen eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt auch ohne Einwilligung eine Leichenöffnung anordnen kann, z. B. bei einem Kind unter sechs Jahren, wenn die Todesursache nicht zweifelsfrei feststeht. Uns ist bewusst, dass wir mit diesem Tatbestand juristisches Neuland betreten. Es ist aber eine Möglichkeit, Kindesmisshandlungen mit Todesfolge im Nachhinein zu ermitteln.

Meine Damen und Herren, neben etlichen weiteren Änderungen haben wir auch eine Anregung von „terre des hommes“ übernommen. Wie Sie wissen, werden viele der hier benutzten Grabsteine aus Naturstein hergestellt, der in der Regel importiert wird. Zukünftig soll in kommunalen Friedhofssatzungen festgelegt werden können, dass nur solche Natursteine aufgestellt werden dürfen, bei denen

nachgewiesen bzw. zertifiziert wird, dass sie nicht durch Kinderarbeit entstanden sind.

(Zustimmung bei der SPD und Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich finde, der Sozialausschuss hat gemeinsam sehr konzentriert und zielorientiert an diesem Gesetz gearbeitet. Dafür meinen herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen!

Zwischenzeitlich haben wir ebenfalls mit der Überarbeitung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes begonnen, dessen geplante Änderungen wiederum überwiegend im Zusammenhang mit der Krankenhausmordserie stehen.

Ich bin mir sicher, dass sich ein Vorgang wie der Fall Högel mit diesen Gesetzesänderungen nicht wiederholen kann. Er wäre zumindest deutlich früher aufgeflogen. Es wäre sicherlich nicht allen, aber vielen Menschen das Leben gerettet worden.

Von daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.