Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf noch einmal um einen Augenblick Aufmerksamkeit bitten. Der Namensaufruf ist beendet. Ich bitte nun die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer - Frau Tippelt, Herr Onay und Frau Eilers -, nacheinander abzustimmen. Anschließend wählt dann der Sitzungsvorstand, und Frau Vizepräsidentin Janssen-Kucz wird kurz diesen Platz hier einnehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die oder der noch nicht gewählt hat. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Der Wahlgang ist geschlossen. Das Wahlergebnis wird in Kürze bekanntgegeben.
Ich unterbreche gleich die Sitzung, bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. In dieser Zeit werden die am Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer - Frau Tippelt, Herr Onay und Frau Eilers - sowie Frau Vizepräsidentin Janssen-Kucz, Herr Vizepräsident Busemann und ich die Stimmen auszählen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Wir haben schon angedeutet, dass es bei solchen Wahlen sinnvoll wäre, eine zweite Zählkabine aufzustellen
und mehr Stimmzähler einzusetzen. Ein Vorschlag aus der Praxis - darüber wird demnächst beraten werden.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis zu Nr. 1 a des Wahlvorschlages für die Wahl eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt. Abgegeben wurden 134 Stimmen, davon 134 gültige; keine Stimme war ungültig. 130 Mitglieder des Landtags haben mit Ja und drei mit Nein gestimmt. Es gibt eine Enthaltung.
Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 137 Abgeordneten beträgt 69. Die Zweidrittelmehrheit von 134 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 89. Mit Ja haben 130 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Landesverfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Herr Professor Dr. Butzer ist zum Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt worden.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis zu Nr. 1 b des Wahlvorschlages für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt. Abgegeben wurden 134 Stimmen, davon 134 gültig; keine Stimme ist ungültig. 122 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 11 mit Nein gestimmt. Ein Mitglied des Landtages hat sich der Stimme enthalten.
Mit Ja haben, wie bereits erwähnt, 122 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Herr Sonnemann ist zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis zu Nr. 1 c des Wahlvorschlags für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt. Abgegeben wurden 134 Stimmen, davon 134 gültig, keine ungültig. 128 Mitglieder des Landtages haben mit Ja, 5 mit Nein gestimmt. Ein Abgeordneter/eine Abgeordnete hat sich enthalten.
Mit Ja haben, wie bereits erwähnt, 128 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Herr Mestwerdt ist zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt worden.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis zur Nr. 2 des Wahlvorschlags für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt. Abgegeben wurden 134 Stimmen, alle 134 gültig, keine ungültig. 122 Mitglieder des Landtags haben mit Ja, 12 haben mit Nein gestimmt. Enthaltungen gibt es nicht.
Mit Ja haben, wie bereits erwähnt, 122 Mitglieder des Landtags gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Frau van Hove ist zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt worden.