Und Ihnen allen danke für die große Geduld. Der Herr Ministerpräsident wird den Gewählten gleich in der Mittagspause - wenn man sie noch so nennen darf - im Leibnizsaal die Ernennungsurkunden aushändigen. Die nach dem Gesetz vorgesehene Vereidigung ist dann als erster Tagesordnungspunkt unserer Nachmittagssitzung vorgesehen, die um 17.30 Uhr beginnt, wie mir gerade mitgeteilt wurde.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir setzen nun die Beratungen fort. Ich darf Sie dazu um Ihre Aufmerksamkeit bitten.
Ich bitte Herrn Professor Dr. Butzer, Herrn Sonnemann, Herrn Mestwerdt und Frau van Hove, nach vorne zu kommen und sich hier vor der Bank der Landesregierung aufzustellen. Ich werde Sie gleich bitten, nacheinander den in § 4 Abs. 2 Satz 1 des Staatsgerichtshofsgesetzes vorgeschriebenen Eid zu leisten.
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Ich darf Ihnen allen nochmals die Glückwünsche des gesamten Landtages aussprechen. Mögen Sie mit Ihrem Wirken dem Wohle des Landes Niedersachsen und seinen Bürgerinnen und Bürgern dienen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, möchte ich darauf hinweisen, dass die Fraktion der AfD nach Ablauf der Frist für die Umverteilung der Redezeiten darum gebeten hat, die von ihr mitgeteilten Redezeiten in vier Fällen noch einmal korrigieren zu dürfen.
Wie mir mitgeteilt wurde, haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen darauf verständigt, diesem Wunsch der Fraktion der AfD zu entsprechen.
Tagesordnungspunkten 11, 18, 20 in Verbindung mit 21 und 29 gegenüber den Ihnen vorliegenden Zeiten noch einmal geringfügig verändert werden. Die Landtagsverwaltung wird die geänderten Redezeiten in das Redezeitverwaltungssystem einarbeiten, sodass dem entsprochen wird. Vielen Dank.
Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/1384
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Individualverfassungsbeschwerde ist eigentlich schon ein Wortungetüm, das sich wirklich nur Juristen ausdenken können. Der Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, ist denn auch relativ lang und sicherlich keine lockere Abendlektüre.
Um was geht es? - Nach Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung ist das Grundgesetz Bestandteil unserer Landesverfassung. Unsere Landesverfassung geht jedoch in manchen Bereichen über das Grundgesetz hinaus. Das gilt für den Bereich der Diskriminierungsverbote, für den Bereich Bildung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen und auch den Bereich der Wissenschaftsfreiheit.
Die Bürger in Niedersachsen haben jedoch keine Möglichkeit, den Staatsgerichtshof in Bückeburg anzurufen, wenn sie den Eindruck haben, in diesen niedersächsischen Rechten verletzt worden zu sein. Sie haben keine Möglichkeit, durch einen Antrag bei dem niedersächsischen Verfassungsgericht eine Bestimmung des niedersächsischen Rechtes auf die Vereinbarkeit mit der niedersächsischen Landesverfassung überprüfen zu lassen.
In einem solchen Fall gibt es auch nicht die Möglichkeit, dies durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vornehmen zu lassen. Denn das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung der Bundesverfassung, sprich: des Grundgesetzes. Es überprüft nicht die Vereinbarkeit mit den in der niedersächsischen Landesverfassung verbürg
Die FDP-Fraktion hat das bereits in der letzten Wahlperiode zum Anlass genommen, sich mit diesem Thema zu befassen. Wir haben eine Expertenanhörung durchgeführt, die wir auch in einem Tagungsband dokumentiert haben. Dieser Tagungsband ist hier in der Bibliothek einsehbar. An der Anhörung hatten der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, Herr van Nieuwland, der damalige Staatsminister der Justiz aus Sachsen, Herr Martens, und Herr Professor - und nunmehr Richter beim Staatsgerichtshof - Butzer teilgenommen. Beteiligt waren also die Praxis und auch die Wissenschaft.