bereits seit 2016 einen neuen Entwurf angemahnt. - Die CDU hatte vollkommen recht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nach der Landtagswahl in Niedersachsen gab es dann eine Große Koalition. Der Koalitionsvertrag widmet sich auch der Frage der Sonntagsöffnung. Es gibt durchaus eine etwas unklare Formulierung, wie sie denn geändert werden sollte. Deshalb meldete sich der Fraktionsvorsitzende der CDU, der Kollege Toepffer, am 5. Februar 2018 zu Wort. Er erklärte: „Niedersachsen benötigt schnell ein neues Ladenöffnungsgesetz.“ Herr Kollege Toepffer, Sie haben vollkommen recht.
Sie haben das am 5. Februar gesagt. Zwischen uns beiden scheint es aber eine Differenz in der Bewertung des Wortes „schnell“ zu geben. Das ist jetzt schon ein halbes Jahr her. Für mich ist es nicht „schnell“, dass es bis heute noch keinen Entwurf der CDU, der SPD oder der Landesregierung gibt. Für mich ist das eher langsam.
Das mag aber auch daran liegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Kollege Toepffer ein Problem in der Abstimmung über die Frage hat, ob die Sonntagsöffnung - so wie es das Gesetz in Niedersachsen früher eigentlich vorsah - auf die einzelne Verkaufsstelle bezogen werden sollte, d. h. ob es stadtteilbezogen auch andere Öffnungszeiten als in der übrigen Kommune geben kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege Toepffer hat jetzt einen großen Erfolg erzielt. Die FDP-Fraktion hat in diesem Gesetzentwurf ebenfalls seine Forderung vorgelegt, dass es bei jeder Verkaufsstelle einzelne Regelungen geben darf, dass stadtteilbezogen andere Sonntagsöffnungen als im Rest der Kommune gemacht werden können.
Durch unsere - dem Kollegen Toepffer sehr nahe kommende - Formulierung im Gesetzentwurf hat sich offenbar, wie wir heute Presseberichten entnehmen konnten, auch die Landesregierung entschlossen, in dieser Frage eine ähnliche Regelung ins Auge zu fassen, die aber nicht ganz so weitgehend ist, wie der Kollege Toepffer es eigentlich
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sei‘s drum! Diese Frage ist noch nicht der Kern des Problems. Der Kern des Problems ist eigentlich die Frage: Wie definieren wir - und da wissen wir von der Landesregierung nicht, wie sie sich verhalten will - die Ereignisse, an denen sonntags geöffnet werden darf?
Wir wollen, dass nicht nur die Personenanzahl, die an einer Veranstaltung in einer Kommune teilnimmt, entscheidend ist. Wir wollen, dass auch gemeinwohlbezogene Veranstaltungen als ein entsprechendes Ereignis genutzt werden können. Wir wollen, dass auch die Innenstadtbelebung, die Attraktivierung von Innenstädten durchaus Werte sein können, bei denen eine Kommune entscheiden darf: Das ist es uns tatsächlich wert. Das wollen die Menschen bei uns als Gemeinwohlorientierung haben. - Das ist der wichtige Grund, den wir brauchen.
Die FDP schlägt Ihnen ebenfalls vor - das kam in den letzten Wochen auch wieder in die Diskussion -, die Frage der Öffnungszeiten beispielsweise von Bäckereien mit auszuräumen. Die bisherigen Öffnungszeiten von drei Stunden, die im alten Gesetz stehen, waren damals ja auch ein gegriffener Kompromiss. Sie haben sich aber einfach nicht als praktikabel herausgestellt. Wenn ein Bäcker oder ein Konditor Brötchen backt und morgens verkaufen will, hat er dafür drei Stunden Zeit. Wenn er aber am Nachmittag seinen Kuchen verkaufen will, darf er die übriggebliebenen Brötchen nicht mehr mit verkaufen. Da entstehen irre Situationen, in denen man die Brötchen dann teilweise mit Butter beschmiert, damit es keine frischen Brötchen mehr sind, sondern ein anderes Produkt, das man dann verkaufen darf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns auch hier eine praktikable Regelung finden! Wir schlagen Ihnen deshalb vor, auf fünf Stunden zu erhöhen, um dieses Problem zu lösen. Wir sind aber in der Ausschussberatung auch gerne bereit zuzustimmen, falls es andere Vorschläge - beispielsweise vom Kollegen Toepffer - geben würde, die eine noch praktikablere Lösung ins Auge fassen.
Wichtig wäre jetzt aber, dass wir hinsichtlich der Frage der Sonntagsöffnung, der Rechtssicherheit für Kunden, für Beschäftigte, aber auch für den Bürger und die Kommune bei der Entscheidungs
Wir freuen uns, dass sich die Landesregierung jetzt anscheinend doch bewegt. Wir würden aber als Landtag empfehlen, nicht darauf zu warten. Denn - der Kollege Toepffer hat uns alle ermahnt - wir brauchen dieses Gesetz schnell. Deshalb freue ich mich auf die schnelle Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für die Fraktion der SPD hat sich nun Herr Kollege Uwe Schwarz gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Bode, ich hatte schon fast Entzugserscheinungen. Normalerweise kommen Sie jährlich; dieses Mal haben Sie zwei Jahre gebraucht.
Ich will nur noch einmal daran erinnern, dass das aktuelle Ladenschlussgesetz, welches beklagt wurde, aus der Feder der früheren Landesregierung von CDU und FDP stammt, unter maßgeblichem Einsatz des damaligen Wirtschaftsministers. Ich denke, wir beide wissen, wer das gewesen ist.
2009 hat dann das Bundesverfassungsgericht strenge Regeln für die punktuelle Aufhebung des Schutzes an Sonn- und Feiertagen vorgegeben und festgestellt: Ein rein wirtschaftliches Interesse rechtfertigt keine Sonntagsöffnung. - Dennoch stellte die Landesregierung anschließend fest, dass sich das niedersächsische Ladenschlussgesetz bewährt habe und verfassungskonform sei.
Dann gab es den 27. Dezember 2015, also den ersten Sonntag nach Weihnachten. In Hannover wurden die Läden geöffnet, und ver.di beklagte auch diese Öffnung vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. Trotzdem stellte die FDP in Person ihres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Herrn Bode - ich sage mal: trotzig - fest, ich zitiere: Eine Ausweitung der Zahl der Tabusonntage sei nicht nachvollziehbar und schränke die Möglichkeiten der Händler unnötig ein.
Mindestens diesbezüglich stelle ich fest, dass Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf korrigiert haben, denn nun würden auch Sie ja am 27. Dezember nicht mehr öffnen.
„Bei der Zulassung von Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung sollen alle Kommunen gleichbehandelt werden, insbesondere dürfen kleine Gebietskörperschaften hinsichtlich der möglichen Öffnungen nicht gegenüber großen Städten benachteiligt werden.“
Ehrlich gesagt: Das kam mir bekannt vor. Wissen Sie auch warum? Diese Formulierung haben Sie 1 : 1 aus der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU abgeschrieben.
Es gibt einen Unterschied: Bei uns steht nicht „sollen“, sondern „müssen“. Das ist ein ziemlich gravierender Unterschied.
Ich denke, das ist ein Versehen von Ihnen gewesen, denn das passt tatsächlich überhaupt nicht zu Ihrem Gesetzestext. Darin werden die Öffnungsmöglichkeiten von bisher vier auf zwölf Sonntage, plus ein Anlass, also auf 13, ausgeweitet. Und Sie haben darauf hingewiesen, dass in der gestern verteilten Neufassung Ihres Gesetzentwurfs nun die bisher zulässigen drei Stunden Ladenöffnung an jedem Sonntag bei bestimmten Waren sogar auf fünf Stunden erweitert werden sollen, d. h. Backwaren, Zeitungen, Straßenkarten, Schreibmaterialien, Toilettenartikel, Filme, Tonträger, Geschenkartikel, Spielzeug, Lebens- und Genussmittel usw. Also alles, was man nur dringend am Sonntag kaufen kann und was man offenkundig auch nicht in drei Stunden erledigen kann.
Meine Damen und Herren, die Begründung lautet bei der FDP ganz schlicht: In der Praxis haben sich drei Stunden als nicht ausreichend erwiesen. - Na gut, da ist sie wieder - man muss nämlich noch weiter lesen -, die alte FDP-Ideologie, Geschäfte rund um die Uhr zu öffnen. Spannend ist nämlich Ihr Alternativvorschlag unter II:
„Schaffung flexibler Öffnungszeiten, die es traditionellen Geschäften ermöglicht, rund um die Uhr zu öffnen. Dies beträfe dann auch das allgemeine Verkaufsverbot an Sonntagen, das aufzuheben wäre.“
Von einer Nichtausweitung sind Sie meilenweit entfernt. Die Gewinner dieser Vorgehensweise - das haben wir hier zigmal diskutiert - sind die großen Handelsketten, sind die Discounter, mit dem Ziel entsprechender Gewinnmaximierung. Die Verlierer Ihres Vorschlages sind die kleinen Einzelhändler, die nicht 24 Stunden selber arbeiten können und sich auch kein zusätzliches Personal leisten können. Es sind Zehntausende Beschäftigte, vorwiegend Frauen, die zusätzlich in Minijobs abgedrängt werden und bei denen Altersarmut vorprogrammiert ist. Und es sind Familien, bei denen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nahezu unmöglich wird.
Meine Damen und Herren, in Wirklichkeit gibt es nichts, was zwingend nur nach 20 Uhr oder an einem Sonntag gekauft werden muss, allenfalls aus der Apotheke, und dafür gibt es entsprechende Bereitschaftsdienste. Wir wissen, dass es in einem Flächenland wie Niedersachsen ausgesprochen schwierig ist, eine allgemein verträgliche Regelung hinzubekommen, die sowohl in den Ballungsgebieten, insbesondere in den beiden Großstädten, als auch in der Fläche einvernehmlich gelöst werden kann. Das ist mehr oder weniger die Quadratur des Kreises.
Aber eines steht auch fest: Diese Koalition wird das Ladenöffnungsgesetz, wie vereinbart, unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Sonntagschutzes an die aktuelle Rechtsprechung anpassen. Vor allem allerdings werden wir dabei die Interessen von Beschäftigten mit in den Fokus nehmen und nicht ausschließlich das Thema der Gewinnmaximierung, was bei Ihnen wieder im Vordergrund steht. Ich denke, insofern werden Sie sich nicht wundern:
Dieser Gesetzentwurf ist genau das Gegenteil von dem, was das Bundesverfassungsgericht beschlossen und vorgegeben hat, und er wird mit dieser Koalition nicht zu machen sein.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. - Es liegt die Meldung zu einer Kurzintervention vor. Das Wort hat der Kollege Bode. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Kollege Schwarz, Sie haben unseren Gesetzentwurf in einem wesentlichen Teil nicht richtig verstanden oder nicht richtig gelesen.
Wir haben keinesfalls vorgeschlagen, dass je Verkaufsstelle zwölf zusätzliche Öffnungen an Sonntagen ermöglicht werden sollen. Wir haben zu dem Vorschlag des Kollegen Toepffer, den wir schon vorher geteilt haben, gesagt: Es soll auch bezirksweit Möglichkeiten geben, sonntags zu öffnen; das muss aber nicht für die ganze Stadt gelten. Wenn man aber keine Einschränkung machte, wäre es in der Stadt Hannover mit ihren 13 Bezirken möglich, an 52 Sonntagen im Jahr zu öffnen, nämlich dann, wenn alle Bezirke unterschiedliche Sonntage wählen. An dieser Stelle haben wir gesagt, dass es dafür eine Limitierung geben muss. Von daher sollen es insgesamt nur zwölf Sonntage im Jahr je Stadt sein. Bezirksübergreifend soll man sich über gemeinsam ausgewählte Sonntage Gedanken machen müssen.
Wie ich der heutigen Presse entnommen habe, sagt die Landesregierung, dass es zwei zusätzliche Sonntagsöffnungsmöglichkeiten in den Bezirken zusätzlich geben soll. Das heißt, die Landesregierung ist von unserem Regelungsansatz gar nicht so weit entfernt. Da kann man sich relativ schnell verständigen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herr Kollege Schwarz, wenn Sie zu den Bäckereien, die nun einmal so heißen und in diese Beschreibung passen, einen besseren Vorschlag haben, um dem Problem Rechnung zu tragen, dass man Butter auf vom Sonntagmorgen übrig gebliebene Brötchen schmieren muss - das kann man als durchaus irre betrachten -, damit sie am Sonntagnachmittag noch verkauft werden dürfen und nicht als Lebensmittel weggeschmissen werden müssen - das ist die Situation, vor der wir stehen -, wenn Sie eine andere und besser geeignete Formulierung finden, sind wir gerne bereit, zu Ihrer Formulierung zu kommen oder auf die von Herrn Toepffer zurückzukommen. Aber wir müssen doch für die Situation, dass Lebensmittel weggeschmissen werden müssen, eine Lösung finden!
Herr Kollege Bode, ich will ja keinen filigranen Streit beginnen. Aber ich finde, der Unterschied zwischen zwei zusätzlichen Öffnungssonntagen und zwölf ist nicht ganz minimal.