Herr Kollege Bode, ich will ja keinen filigranen Streit beginnen. Aber ich finde, der Unterschied zwischen zwei zusätzlichen Öffnungssonntagen und zwölf ist nicht ganz minimal.
- Doch, Sie haben zwölf reingeschrieben! Ich habe das Thema durchaus verstanden. Hinzu kommt eine anlassbezogene Sonntagsöffnung, das macht 13.
Wenn es darum geht, Lebensmittel nicht wegzuwerfen, sollten Sie es bitte anders formulieren. Denn Sie beziehen sich auf die Formulierung in § 2 des Ladenöffnungsgesetzes. Dazu gehört all das, was ich Ihnen vorgelesen habe. Dazu gehört im Prinzip eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung. Das ist in der Tat das, was Sie in Ihrer Alternative eröffnen.
Sie wollen doch etwas ganz anderes: Sie wollen alle Läden rund um die Uhr öffnen, weil Sie glauben, das sei die richtige Konkurrenz zum Internethandel. Das steht in Ihrer Begründung! Dazu sage ich Ihnen: Das ist mit uns nicht zu machen!
(Christian Grascha [FDP]: Das ist ein ideologischer Grabenkampf! - Gegen- ruf von Uwe Schwarz [SPD]: Den führt ihr!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen von der FDP, unstrittig ist, dass wir in Niedersachsen dringend Rechtssicherheit bei der Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen brauchen, damit nicht immer wieder die
Verwaltungsgerichte und das Verfassungsgericht eingeschaltet werden müssen. Auch wir hier warten eigentlich schon seit August 2017 - noch unter der vorherigen Regierung - darauf, dass hierzu ein Gesetz gemacht wird.
Daher ist der von Ihnen eingebrachte Gesetzentwurf sogar nachvollziehbar. Allerdings sticht mir in diesem Entwurf zu sehr Ihr Wahlprogramm durch,
In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf heißt es: „Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist eine Anpassung der Verkaufszeiten unter Berücksichtigung“ - jetzt kommt es: - „der Arbeitnehmerrechte“ - die kann ich nicht finden - „und des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes“ - auch den finde ich nicht - „an aktuelle Rechtsprechung und Rechtsansichten.“ „Rechtsansichten“: schön, aber gegriffen!
Verehrte Kollegen, das nehmen wir Ihnen nicht ab; denn in der Begründung sagen Sie unter II doch unmissverständlich, was Sie eigentlich wirklich wollen, nur trauen Sie sich nicht, das zu vertreten. Sie verstecken sich hinter einem Wort: Das sei eine „Alternative“.
Ihre Kollegen in Bund und anderen Ländern sind hierbei weitaus ehrlicher. In Ihrem Wahlprogramm aus dem Bundestagswahlkampf 2017 fordern Sie:
„Jedes Geschäft soll demnach selbst entscheiden können, wann es öffnet und schließt. Das allgemeine Verkaufsverbot für den Einzelhandel an Sonntagen wollen wir aufheben. Wir wollen auch andere Verbote, wie Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen anzubieten, aufheben.“
So steht es auch in Ihrem bayerischen Wahlprogramm. Das nur, um die Aktualität Ihres Standpunkts zweifelsfrei zu belegen!
Weitere Ladenöffnungszeiten dienen zunächst nur den großen Konzernen und ihren Filialen. Die Wettbewerbssituation der kleinen und mittleren Betriebe verschlechtert sich sogar weiter, weil sie nun nicht nur gegen die Onlinekonkurrenz, sondern auch gegen ihre regionalen und größeren Wettbewerber antreten müssten.
Wir wollen auch den Interessen der Mitarbeiter gerade in solchen Betrieben Rechnung tragen. Auch sie brauchen ein Wochenende zur Erholung. Schließlich sind sie Menschen und keine Maschinen! Es wäre schön, wenn Sie auch das einmal in den Blick nehmen würden.
Danke, Herr Kollege Henze. - Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Christoph Eilers das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten beschäftigt dieses Haus schon sehr lange. Ich will auf die Historie nicht eingehen; meine Vorredner Herr Schwarz und Herr Bode haben es ausgeführt. Wir alle haben aufmerksam die Diskussion und die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema verfolgt.
Die Koalition ist sich bewusst, dass das Gesetz einer Nachjustierung bedarf und hat bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen folgende Eckpunkte festgehalten:
Zweitens. Dabei sind insbesondere die Arbeitnehmerrechte und der verfassungsrechtliche Sonntagsschutz zu berücksichtigen.
Viertens. Bei der Zulassung von Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung muss eine Gleichbehandlung zwischen den Kommunen - Uwe Schwarz hat es erwähnt - unabhängig von deren Größe gewährleistet sein.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der FDP steht auf den ersten Blick im Einklang mit diesen Zielsetzungen. Allerdings hat die FDP hierbei nach der Maxime „Schnelligkeit statt Sorgfalt“ einen Entwurf vorgelegt, der es zwar vor unserem auf die Tagesord
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 und die des Verwaltungsgerichts Hannover aus dem Oktober 2015 bedingen eine Novellierung des Gesetzes, obwohl - die Anmerkung sei hier erlaubt - das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 5. Mai 2017 festgestellt hat, dass die bestehende Vorschrift verfassungskonform ausgelegt werden könne. In Anbetracht der genannten Urteile ist eine genauere Ausgestaltung des Gesetzes gefordert.
Nach dem Vorschlag der FDP wäre eine Öffnung nur zulässig, wenn ein im Verhältnis zum beabsichtigten Öffnungsumfang „angemessener Anlass“ vorliegt. Ich bin kein Jurist. Allerdings wage ich zu behaupten, dass diese Formulierung nicht für Rechtsklarheit sorgen wird. Der Begriff „angemessener Anlass“ wird eher die Kreativität zur Definition unbestimmter Rechtsbegriffe der Gerichte fordern als Rechtsklarheit für Bürger und Genehmigungsbehörden bringen.
Sonntagsöffnungen sind für viele Unternehmen in unseren Grund-, Mittel- und Oberzentren wichtig. Sie bringen zusätzlichen Umsatz, neue Kunden werden akquiriert, und die Unternehmen können ihre Leistungsfähigkeit präsentieren. Oft bieten die Sonntagsöffnungen mit ihrer Anlassbezogenheit parallel zu den Einkaufsmöglichkeiten eine Plattform für Vereine und Ehrenamtliche, um ihre Arbeit der Öffentlichkeit vorzustellen.
Bei dem neuen Ladenöffnungsgesetz darf es aber nicht zu einem inflationären Umgang mit Sonntagsöffnungen kommen. Der verkaufsoffene Sonntag muss etwas Besonderes bleiben!
Wir begrüßen, dass die FDP mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf Druck macht. Gerade für unsere kleinen Unternehmen in den Grund- und Mittelzentren sowie für Vereine und Ehrenamtliche ist es wichtig, dass hier Rechtssicherheit geschaffen wird.
Kritisch sehen wir im Gesetzentwurf der FDP die Möglichkeit von bis zu vier Öffnungen je Stadt bzw. Ortsteil bei maximal zwölf verkaufsoffenen Sonntagen pro Gemeinde. Diese Regelung führt zu einer Ungleichbehandlung der Kommunen. Profitieren würden die großen Städte, die Oberzentren.
Unsere Grund- und Mittelzentren hätten hier eindeutig einen Nachteil, und der Sonntagsschutz würde in den Oberzentren konterkariert werden.
Die SPD und die CDU werden einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, der speziell bei der Anzahl der insgesamt möglichen Sonntagsöffnungen pro Kommune von dem der FDP abweichen wird. Wir freuen uns auf die Diskussion und Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank, Herr Kollege Eilers. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Kollegin Viehoff das Wort. Bitte schön!