Protokoll der Sitzung vom 23.08.2018

das vor Ort regeln können. Wir haben jedoch dem Ministerium dringend empfohlen, noch eine Sensibilisierung vor Ort vorzunehmen. Das ist deshalb geschehen, weil wir diese Petition gerade während der Hitzewelle bearbeitet haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brammer. - Ich rufe für die CDU-Fraktion Herrn Schepelmann auf, ebenfalls zu den Petitionen 3417, 3526 und 3596. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Staudte, Sie haben in einem Punkt recht: Der Sommer in diesem Jahr hat gezeigt, dass es bei Weidetieren, die nicht über einen Schattenplatz verfügen, durchaus zu Problemen kommen kann.

Die drei Petitionen kann man eigentlich mit der Überschrift versehen: Wir haben keinen Regelungsbedarf, sondern ein Umsetzungsproblem. Zu allen drei angesprochenen Themen gibt es eine ausreichend formulierte Rechtslage. Die Landkreise vor Ort sind dafür zuständig, für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu sorgen.

Insofern bedarf es keiner weiteren Regelung seitens des Landes. Es bedarf vielmehr eines Hinweises, wenn es vor Ort ein schwarzes Schaf gibt. Ich habe seinerzeit von „schwarzen Schafen“ gesprochen, was im Zusammenhang mit der starken Sonneneinstrahlung ganz witzig ist. Wenn es jedenfalls ein solches schwarzes Schaf gibt, dann kann ich nur empfehlen, den Landkreis vor Ort anzusprechen. Dieser hat das Ganze zu regeln. Dafür bedarf es keiner weiteren Instrumente.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Meyer zu der Petition 244: Rundfunkangelegenheiten. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Petition geht es um einen Freiwilligendienstleistenden beim NABU in Gifhorn. Er beklagt, dass er die Rundfunkgebühren zahlen

muss und dass es für ihn keine sozialen Ausnahmen gibt. Deshalb schlagen wir vor, die Petition der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen.

Mittlerweile gibt es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das wir sehr gut finden. Rundfunkgebühren sind natürlich zulässig, richtig und notwendig. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr entschieden, dass Zweitwohnungsbesitzer von Kosten befreit werden. Ich weiß nicht, ob jeder Zweitwohnungsbesitzer per se immer ein sozialer Härtefall ist.

Da die Regelungen nun ohnehin überarbeitet werden müssen, sollte überlegt werden, ob man neben den bisherigen Ausnahmegründen - Sozialhilfeempfänger etc. - nicht auch die Freiwilligendienstleistenden von der Rundfunkgebühr befreien kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Schließlich noch einmal für die SPD der Kollege Santjer zu der Eingabe 122. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur noch ganz kurz für die die Regierung tragenden Fraktionen: Bei der Finanzierung der Ausbildung in der Physiotherapie ist es natürlich genauso wie bei der Finanzierung anderer Ausbildungen - ich nenne die Pflege und auch den pädagogischen Bereich -: Wir können es uns gar nicht erlauben, Menschen davon abzuhalten, diese Ausbildungen zu machen, indem wir zu hohe Ausbildungsbeiträge erheben. Unser Ziel ist es, sie auch in diesem Bereich freizustellen. Deshalb muss man dem Petenten dafür danken, dass er den Finger in dieser Angelegenheit noch einmal in die Wunde legt.

Wir wissen, dass die Gesetzgebungskompetenz am Ende auf Bundesebene liegt. Das heißt aber nicht, dass wir als Land die Füße stillhalten wollen. Wir prüfen gerade, inwieweit wir im Rahmen anderer, dualer Ausbildungsmöglichkeiten helfen können. Wir wollen die Schulgeldfreiheit auch für diese Berufsausbildung realisieren. Da wollen wir auch den Pflegebereich als Modell nehmen.

Von daher: Wir sind da dran. Damit wir noch besser daran sind, werden wir für „Material“ und „Sach- und Rechtslage“ votieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Santjer.

Meine Damen und Herren, mir liegen zu den Eingaben keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir in die Abstimmungen eintreten können.

(Unruhe)

- Ich darf um Ruhe bitten, auch an der Regierungsbank.

Wir stimmen nun über die Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Ich rufe auf die Nr. 3 der Eingabenübersicht, nämlich die Eingabe 00122/11/18 betreffend die Finanzierung der Ausbildung in der Physiotherapie durch das Land Niedersachsen.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der AfD, der auf „Berücksichtigung“ lautet. Wer für diesen Änderungsantrag der AfD ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die „Material“ und im Übrigen „Unterrichtung des Einsenders über die Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer ihr zustimmen möchte, den darf ich um ein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschuss angenommen worden.

Ich rufe auf die Nr. 5 der Eingabenübersicht: Eingabe 00210/11/18 betreffend die Abordnung von Lehrkräften des Albertus-Magnus-Gymnasiums Friesoythe.

Hierzu gibt es gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion der AfD und der Fraktion der FDP,

(Zuruf von der SPD: Na!)

die „Erwägung“ beantragt haben. Wer für diese Änderungsanträge ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das

Zweite war die Mehrheit. Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der „Material“ und im Übrigen „Unterrichtung des Einsenders über die Sach- und Rechtslage“ vorschlägt. Wer so verfahren möchte, den darf ich um ein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden.

Ich rufe auf die Nr. 8 der Eingabenübersicht: Eingabe 03417/11/17 betreffend die Regelungen zur Darstellung bzw. Behandlung toter Tiere im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf „Berücksichtigung“ lautet. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden.

Ich rufe auf die Nr. 9 der Eingabenübersicht: Eingabe 03526/11/17 betreffend den Sonnenschutz für Weidetiere.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf „Material“ lautet. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der „Sach- und Rechtslage“ vorschlägt. Wer so verfahren will, möge die Hand heben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden.

Ich rufe auf die Nr. 10 der Eingabenübersicht: Eingabe 03565/11/17 betreffend die Grundsicherung; Ermittlung des Einkommens.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der auf „Material“ lautet. Wer so verfahren will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab, der „Sach- und Rechtslage“ vorschlägt. Wer so verfahren will, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden.

Es folgt die Nr. 18 der Eingabenübersicht: Eingabe 00013/11/18 betreffend die Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG).

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der FDPFraktion, der auf „Berücksichtigung“ lautet. Ich stelle ihn zur Abstimmung. Wer für diesen Änderungsantrag ist, der möge die Hand heben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch wenn der Herr Kollege bei der Abstimmung noch gezaudert hat, ist der Änderungsantrag, glaube ich, mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

(Heiterkeit)

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so verfahren will, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die große Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden.

Schließlich kommen wir zur Nr. 53 der Eingabenübersicht: Eingabe 00244/11/18 betreffend Rundfunkangelegenheit; Befreiung von der Beitragspflicht während der Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf „Erwägung“ lautet. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der für „Sach- und Rechtslage“ plädiert. Wer so verfahren will, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? -

Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden.