Axel Brammer

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz Corona-Pandemie wird der Monat November für uns als Lichtblick im Jahr 2020 in die Geschichte eingehen. In den USA fällt ein Trampeltier auf die Nase. Damit kommen wir weltweit weiter, vor allen Dingen auch beim Thema Klimaschutz.
Ich persönlich werde wieder von einer friedlicheren Welt träumen können. Die letzten vier Jahre waren diesbezüglich in jeder Hinsicht ein Albtraum.
In diesem Hause beschließen wir heute die Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“. Für jemanden wie mich, der seit Jahren für Artenschutz eintritt - deshalb war der Beitrag von Herrn Meyer in Richtung der SPD nicht gerade erfrischend -, ist heute ein ganz besonderer Tag. Ein ganz beson
deres Dankeschön an alle Beteiligten, die dieses Vorhaben auf den Weg gebracht haben!
Ich will an dieser Stelle, auch wenn es nicht jedem passt, etwas zu der Rolle des NABU-Landesvorsitzenden sagen. Wenn wir uns fragen würden, wie wir uns als Strategen eines Naturschutzverbandes verhalten hätten, würden die meisten wahrscheinlich sagen: Genau wie er.
Ich habe im letzten halben Jahr immer wieder einmal versucht, mich in seine Lage zu versetzen. Dr. Buschmann hat mit seinem Eintreten für Flora und Fauna ein Dreivierteljahr lang zwischen den Stühlen gesessen. Ich wäre wahrscheinlich sogar zu feige gewesen, mir so etwas anzutun: Anfeindungen aus den regierungstragenden Fraktionen, den Oppositionsfraktionen, der Landwirtschaft und selbst aus dem eigenen Verband. Er hatte klare Ziele, was der „Niedersächsische Weg“ leisten muss. Lieber Holger Buschmann, vielen Dank, dass du am Ende Wort gehalten hast.
Es geht aber auch darum, vorauszuschauen. Zur Wahrheit gehört nämlich auch, dass die Auseinandersetzung um den „Niedersächsischen Weg“ und um das Volksbegehren vor Ort teilweise massiv ausgetragen und dadurch einiges Porzellan zerschlagen wurde. Es liegt jetzt in der Verantwortung aller Beteiligten, die Scherben einzusammeln und alle Akteure vor Ort an einen Tisch zu holen.
Die Situation ist in der Tat regional unterschiedlich zu bewerten. Ich setze dabei insbesondere auf Punkt 2 des „Niedersächsischen Weges“. Mit 15 zusätzlichen ökologischen Stationen bis 2025, um die Gebietsbetreuung vor Ort zu sichern, schaffen wir gleichzeitig Kooperationen zwischen den Betroffenen. Dazu gehören neben den Naturschutzverwaltungen, den Landschaftspflegeverbänden und der Landwirtschaft auch die Naturschutzverbände.
Dazu gehören ausdrücklich auch die Landesjägerschaft und die Fischereiverbände, die ebenfalls anerkannte Naturschutzverbände sind. Ein großer Teil unserer Insekten hat seine Kinderstube im Wasser. Deshalb können wir auf die Angler überhaupt nicht verzichten. Das gilt auch für die Jäger, die beispielsweise den Rückgang des Rebhuhns
besser bewerten können als manche untere Naturschutzbehörde.
Hier setze ich auf eine Dynamik bei der Bewältigung der bestehenden Probleme. Wir könnten durch die Zusammenarbeit aller Betroffenen verhindern, dass wir bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in ein genauso unsicheres Fahrwasser geraten, wie es in der Vergangenheit mit den FFH-Gebieten der Fall war. Wir als Parlament senden heute ausdrücklich ein Signal für das gemeinsame Miteinander der Betroffenen. Ich kann nur alle Kolleginnen und Kollegen, die kommunalpolitisch tätig sind, darum bitten, dabei mitzuhelfen, dieses Signal vor Ort auch umsetzen.
Genau an der Stelle, Herr Meyer, passt der Redebeitrag, so wie Sie ihn heute hier gebracht haben, nicht rein. Wenn Sie solche Reden vor Ort halten, gibt es kein gemeinsames Miteinander. Und wenn Sie meinen, dass man Politik besser als außerparlamentarische Opposition machen kann, dann müssen Sie wegbleiben.
Viel zu oft sind Auseinandersetzungen aus diesem Parlament heraus in die Kommunalparlamente getragen worden. Das muss ein Ende haben! Landwirtschaft und Naturschutz haben gemeinsame Ziele. Die müssen wir umsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich aber auch nicht davor drücken, noch etwas zur Erhöhung der Wasserentnahmegebühr zu sagen. Ich bringe da nur ein Beispiel: Die Brauereien haben gesagt, das wird alles zu teuer. - 1 m3 Bier sind 1 000 l Bier. Wenn ich annehme, dass ich die zehnfache Menge brauche, um dann noch alle Gläser sauberzumachen, und dann einmal gucke, um wie viel ein Glas Bier, ein halber Liter, teurer wird, stelle ich fest, dass das 0,035 Cent sind.
Wir wollen immer etwas für die Umwelt tun, damit sind auch alle einverstanden - nur dann nicht mehr, wenn es an unser Portemonnaie geht. - Leute, bei so billigem Bier! Gehtʼs noch?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ vor Ort wird spannend. Er eröffnet uns viele Möglichkeiten, unser Land lebens- und liebenswerter zu gestalten. Die Möglichkeiten sind unendlich, wir müssen sie nur nutzen.
In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, das ist ambitioniert. Ich werde verkürzt vortragen.
Lassen Sie mich aber zunächst meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass wir dieses Thema heute in dieser Art und Weise behandeln. Dies war mir ein Herzenswunsch. Er geht in Erfüllung.
Ich war mir immer mit dem ehemaligen Kollegen Hans-Joachim Janßen darin einig, dass wir das nur im Miteinander aller Betroffenen hinkriegen. Es ist schade, dass der ehemalige Kollege jetzt vor Ort ohne Ende polarisiert. Das hilft dem Niedersächsischen Weg, das hilft Natur und Landschaft nicht weiter.
Am Ende werden wir - denn wir müssen die Beteiligten nach wie vor mitnehmen - vor Ort eine Menge zerschlagenes Porzellan kitten.
Lassen Sie mich wegen der Kürze der Zeit nur noch ausführen, wie es am Ende der Wahlperiode aussehen wird.
2017 steht für ein grünes Umweltministerium, 2022 für ein rotes. - Landschaftsprogramm: 2017 Fehlanzeige, 2022 erledigt. - Niedersächsisches Naturschutzgesetz: 2017 Fehlanzeige, 2022 erledigt. - Niedersächsisches Wassergesetz: 2017 Fehlanzeige, 2022 erledigt.
Waldgesetz: 2017 Fehlanzeige, 2022 erledigt. - Natura-2000-Schutzgebietsverordnung: 2017 dürftig, 2022 erledigt.
Ja.
Ich habe ja Verständnis dafür, dass die Kompetenz von Minister Olaf Lies für Sie erschreckend ist. Er stellt hier alles in den Schatten. Helfen Sie uns dennoch, das gesamte Programm umzusetzen! Dann kommen wir im Naturschutz weiter.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Weidetiere retten, aktives Wolfsmanagement einführen“ - sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie präsentieren uns mit diesem Beitrag zur Aktuellen Stunde eine Neuauflage der Diskussion vom 1. März 2019.
- Nun lassen Sie mich doch erst einmal ausführen!
Damals hatten Sie beantragt, eine Niedersächsische Wolfsverordnung zu beschließen.
Am Ende ist die Debatte heute wieder die gleiche, nur unter einer anderen Überschrift.
- Erst dazwischenreden und dann nicht zuhören!
Es ist natürlich Aufgabe und Recht der Opposition nachzufragen, zumal Minister Lies am 1. März in der Tat gesagt hat, dass sich eine Wolfsverordnung in Vorbereitung befindet.
Er hat seinerzeit aber auch gesagt, dass er aus Berlin einen rechtlichen Rahmen braucht, damit die Wolfsverordnung für die Herdenbesitzer auch zielführend ist. Leider gibt es diesen rechtlichen Rahmen noch nicht.
Niedersachsen hat sich im Verbund mit anderen Ländern für eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen im Bundesnaturschutzgesetz stark gemacht - Herr Dr. Schmädeke hat dies vorhin schon gesagt -, um zukünftig leichter und schneller auf Konfliktlagen reagieren zu können.
Das Bundesnaturschutzgesetz soll Ende Januar 2020 endlich abschließend beraten werden. Erst dann wird es logischerweise zeitnah eine Wolfsverordnung geben können. Das wird dann aber auch Zeit; denn die Probleme vor Ort sind in der Tat riesengroß.
Ich habe schon am 1. März dieses Jahres gesagt, dass es letztendlich an uns liegt, wie wir diese Debatte vor Ort führen. Klar ist: Auf beiden Seiten gibt es Scharfmacher, bei den Wolfsgegnern, aber auch bei den Wolfsbefürwortern, und die tragen bestimmt nicht dazu bei, die Debatte zu versachlichen. Aber genau das, eine Versachlichung der Debatte, sollte unser Ziel sein. Es liegt an uns, nach gemeinsamen Lösungen mit den Wolfsbefürwortern und Wolfsgegnern zu suchen.
Wir als Parlament - Herr Grupe und auch Herr Meyer - sind der Impulsgeber für die Debattenkultur vor Ort. Ich habe schon am 1. März gesagt: Wir brauchen dringend eine emotionale und verbale Abrüstung. Die Debatte von heute Morgen hat mich wieder erschreckt. Wir haben erlebt, wie um minimale Prozente beim WLAN, glaube ich, gekämpft wurde. Aber um die Betroffenen ging es dabei nicht wirklich.
- Die Prozentzahlen liegen meistens sogar hinter dem Komma.
Es liegt in unserer Verantwortung, dass die Anfeindungen sowohl seitens der Wolfsbefürworter als auch seitens der Wolfsgegner endlich aufhören. Es kann nicht sein, dass sich unsere Wolfsberater sogar Bedrohungen von beiden Seiten ausgesetzt sehen. Meine Damen und Herren, es handelt sich um Mitbürger, die dieses Amt ehrenamtlich ausüben. Wo bleibt da die notwendige Wertschätzung? Was sind wir eigentlich für eine Gesellschaft, wenn sich Ehrenamtliche von ihrer Aufgabe freistellen lassen, weil sie den Druck und die Anfeindungen nicht mehr aushalten? Das muss aufhören, und dafür sind wir verantwortlich.
Deshalb würde ich mich freuen, wenn es Ende 2020 endlich ein Bundesnaturschutzgesetz gibt, das Niedersachsen rechtlich in die Lage versetzt, handeln zu können - zum Wohle unserer Weidetierhalter.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „30 Jahre Ende der Teilung Europas - Grenzen trennen. Natur verbindet. Grünes Band endlich vollenden“ ist eine schöne Überschrift für einen Antrag im Herbst 2019, 30 Jahre nach dem Mauerfall. Ich glaube, das ist auch der richtige Augenblick, zurückzuschauen und der damaligen Ereignisse zu gedenken.
Die in dem Antrag aufgestellten vier Forderungen werden allerdings größtenteils schon erfüllt. Zu dieser Auffassung kann man kommen, wenn man sich die Antworten auf eine entsprechende Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Julia Willie Hamburg und Imke Byl vom 8. August dieses Jahres anschaut. Ob es dennoch Handlungsbedarf gibt, werden wir im Ausschuss klären.
Eines möchte ich hier richtigstellen. Herr Kortlang hat es eben schon gesagt: Wir haben am 25. September 2013 nicht - wie in der Begründung Ihres Antrags geschrieben - das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Eichsfeld-Werratal“ beschlossen. Vielmehr haben wir seinerzeit einen Antrag der FDP geändert. In diesem Antrag wurde gefordert, am Ende das Projekt nur dann zu unterstützen, wenn die Zustimmung der Betroffenen gegeben ist. Wir haben es hinbekommen, dass das in Zusammenarbeit läuft. Hätten wir dem zugestimmt, hätte es ein Vetorecht gegeben. Dann wäre das Grüne Band aufgrund dieses Vetorechts der Betroffenen löchrig wie ein Schweizer Käse.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, viel interessanter ist die politische Dimension dieses Antrages. Wie in Ihrem Antrag beschrieben, muss das Grüne Band auch als Zeichen der friedlichen Revolution für die Deutsche Einheit erhalten bleiben. Ja, es erinnert an die Konflikte zwischen Ost und West. Es ist letztendlich auch das Ergebnis des Kniefalls von Warschau am 7. Dezember 1970. Das Grüne Band zu erhalten und weiterzuentwickeln, kann und muss deshalb für uns alle nicht nur aus der Sicht des Naturschutzes eine Herzensangelegenheit sein. Hier wurde seinerzeit eine Chance genutzt. Es ist mit ca. 1 400 km Länge der längste Biotopverbund von Nord nach Süd durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Flächen beherbergen zwischenzeitlich allein auf niedersächsischem Gebiet
ca. 340 Arten, die auf der Roten Liste stehen. Die Natur hat dieses Angebot dankend angenommen.
Und was ist mit den Menschen? - Für die Menschen in Ost und West ging ein jahrzehntealter Traum in Erfüllung: der Fall der innerdeutschen Grenze. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es gab Wünsche, Träume, aber auch Begehrlichkeiten. Einige - vor allem in Ostdeutschland - haben mehr, vielleicht auch zu viel erwartet. Bei ihnen ist dann irgendwann eine gewisse Ernüchterung und Enttäuschung eingetreten. Sie fühlen sich zweifellos als Verlierer und werden jetzt von politischen Phrasendreschern verführt. Das macht sich bei Wahlen bemerkbar. Die Ergebnisse sitzen auf der rechten Seite der Parlamente. Was das bedeutet, haben wir in dieser Woche wieder ausführlich zu spüren bekommen. Aber ganz ehrlich: Das muss eine parlamentarische Demokratie aber aushalten.
Meine Damen und Herren, letztendlich ist das Grüne Band nicht nur ein Gewinn für Mensch und Natur, sondern es kann auch als Vorbild gesehen werden. Ich würde mir wünschen, dass sich die gesamte Weltbevölkerung ein Beispiel daran nähme. Weltweit wurden unzählige Gebiete durch Kriegshandlungen zerstört. Wenn wir sie offensichtlich nicht brauchen, können wir sie ja der Natur überlassen. Die kann damit umgehen. Das Grüne Band beweist das. Die Gelder für nicht benötigte Waffen können wir dann für den Klimaschutz und für soziale Belange einsetzen.
Meine Damen und Herren, ich bin mir bewusst: Das ist ein Traum. Anders als die Natur ist der Mensch nicht dazu fähig, weil sein Egoismus, seine Macht- und Raffgier und vieles andere entgegenstehen. Aber es gilt das Sprichwort: Die Hoffnung stirbt zuletzt!
In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wortlaut der Petition 1011 ist: Rettet die Bienen. Das Land Niedersachsen möge das neue bayerische Gesetz übernehmen.
Das ist zunächst einmal mager. Wir können aber davon ausgehen, dass es darum geht, die Inhalte des bayerischen Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen!“ in niedersächsisches Recht zu übernehmen.
- Haben Sie das Wort?
Die Landesregierung hat festgestellt, dass mittlerweile auch seitens des Bundesumweltministeriums gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Insekten vorgesehen sind.
Das Ergebnis dieser Maßnahmen sollte zunächst abgewartet werden, bevor Niedersachsen bayerische Ideen übernimmt. Bayern ist nun auch ein bisschen in Not gekommen. Ich erinnere nur an die Grundschutzverordnung bei Natura-2000-Gebieten usw., wo offenbar mesophile Grünlandflächen in den letzten 20 Jahren einfach verschwunden sind. Von solch einer Landesregierung übernehmen wir keine Gesetze.
Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen hat sich bewusst dafür ent
schieden, dass die Schutzgebietsverordnungen durch die unteren Naturschutzbehörden vor Ort erarbeitet werden. Das findet unter ausführlicher Beteiligung der Betroffenen und der örtlichen Politik statt. Herr Birkner hat es eben schon erwähnt. Da gibt es auch Interessen, die da eingebracht werden - manchmal mit Erfolg.
Deshalb ist es verkehrt, wenn Sie annehmen, dass durch eine Grundschutzverordnung der erhebliche Zeitdruck genommen würde. Im Gegenteil. Bereits laufende Entscheidungsprozesse müssten unter erheblichem Zeitdruck neu begonnen werden. Da stellt sich die Frage: Wer soll das eigentlich leisten? - Das in Ihrem Antrag beispielhaft genannte Land Bayern hat noch sieben Bezirksregierungen, die das personell leisten konnten. Aber in Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, gibt es seit 2004 keine Bezirksregierungen mehr.
Wer hat die abgeschafft?
Wer hat damals gesagt, dass ein Großteil der Aufgaben der Bezirksregierungen vor Ort von den Landkreisen geleistet werden könnte? Und jetzt bescheinigen Sie den unteren Naturschutzbehörden, dass sie es nicht können!
Wie gehen Sie eigentlich mit den Landkreisen - - -
- Herr Grascha, ich glaube, ich rede gerade, obwohl ich mir eigentlich vorgenommen hatte, gar nichts zu sagen und den Antrag einfach abzulehnen. Sie reden hier laufend dazwischen. Hören Sie mal auf!
Jetzt bescheinigen Sie den - - -
Und jetzt bescheinigen Sie den unteren Naturschutzbehörden, dass sie es nicht können. Wie gehen Sie eigentlich mit den Landkreisen und vor allen Dingen mit der Kommunalpolitik um?
Wenn Sie meinen, dass die Größen der Natura2000-Flächen infrage zu stellen sind, weil auch Bayern einen geringeren Anteil an Flächen gesichert hat, dann sind Sie auf dem Holzweg. Die Flächengrößen sind bereits in den 90er-Jahren festgelegt worden. Wir reden jetzt lediglich noch über eine naturschutzfachliche Sicherung und nicht mehr über die Veränderung der Gebietsgrößen.
Wenn Bayern nach Ihren Ausführungen eine Grundschutz-Landesverordnung beschließt, die grundsätzlich ohne Ge- und Verbote für Eigentümer durchzusetzen ist, dann wird so eine Verordnung in Brüssel scheitern. Das wird auch schon in dem Schreiben vom 24. Januar 2019 deutlich, das Sie eben erwähnt haben.
Dort wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass es in Bayern Einbrüche bei Lebensraumtypen von über 90 % bei den ursprünglich erfassten Gebieten gibt. Wiederherstellungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. So sind die Bayern - und Sie nehmen die als Beispiel!
Grundsätzlich: Es geht bei der Richtlinie 92/43/EWG, besser bekannt als FFH-Richtlinie, um den Erhalt der natürlichen Lebensräume von wild lebenden Pflanzen und Tieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, es geht eben nicht um Einschränkungen für Eigentümer und Nutzer.
Dass der Umweltminister, wie von Ihnen beschrieben, permanent auf Vertragsverletzungsverfahren durch die EU hinweist, ist richtig und wichtig. Aber der Zeitdruck entsteht nicht nur darüber. Er entsteht auch, weil Deutschland bis zum 7. Dezember 2010 bzw. spätestens 12. November 2013 hätte fertig sein müssen. Und wer hatte damals die Verantwortung für das Umweltressort? Wer hat die Sicherung der Schutzgebiete über Jahre schleifen lassen? - Und jetzt reden Sie von Zeitdruck!
Nun zu Ihren Forderungen.
Zu 1: Wir werden uns aus den vorgenannten Gründen kein Beispiel am Freistaat Bayern nehmen. Zeitnah ist so etwas eben auch nicht umzusetzen.
Zu 2: Ob es Vertragsnaturschutzmaßnahmen geben wird, wo es geht, ist in den Managementplänen zu erarbeiten und zu entscheiden.
Zu 3: Die Arbeitshilfen des Landes, aber auch des NLT werden mit Sicherheit nicht aufgehoben. Gerade diese Hilfen haben dazu geführt, dass die Arbeit vor Ort im Jahre 2018 sehr viel effektiver lief.
Meine Damen und Herren der FDP, ich habe es eben schon gesagt: Es gibt zum derzeitigen Zeitpunkt wohl keinen Antrag im laufenden Verfahren, der so entbehrlich ist wie der uns vorliegende über die Grundschutzverordnung. Deshalb werden wir ihn heute ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Grupe, ich glaube, zu dem, was Sie gerade vorgetragen hat, kann Herr Meyer, der sicherlich gleich noch reden wird, mehr erzählen.
Ich kann Ihnen das nur - - -
- Herr Dr. Birkner, ich habe eben auch zugehört.
- Dann lassen Sie es jetzt mal!
Ich kann Ihnen aus meinem Landkreis sagen, dass wir dort, wo es Schwierigkeiten gab, zusammengesessen und eine Einigung erzielt haben. Das kriegt man hin. Wenn man mit den Betroffenen am Tisch sitzt, weiß jeder, worum es geht, und jeder kennt die Ängste des anderen. Genau darum geht es, und das kriegen wir vor Ort einfach besser hin.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wolf ist seit seiner Rückkehr nach Niedersachsen mit emotionalen Reaktionen verbunden. Insbesondere seitens des seinerzeit FDP-geführten Umweltministeriums herrschte große Freude über seine Rückkehr. Heute erfahren wir hier ganz andere Reaktionen. Wie sich die Zeiten doch ändern!
Es ist eine gewisse Ernüchterung eingetreten.
Viel schlimmer finde ich die Art und Weise, wie die Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern geführt wird. Wir brauchen, glaube ich, an dieser Stelle dringend eine emotionale und verbale Abrüstung.
Insbesondere die Anfeindungen - bis hin zu Bedrohungen! - sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern müssen unbedingt aufhören! Es kann nicht sein, dass sich beispielsweise unsere Wolfsberater Bedrohungen von beiden Seiten ausgesetzt sehen. Meine Damen und Herren, es handelt sich bei ihnen um Mitbürger, die dieses Amt ehrenamtlich ausüben. Wo bleibt da eigentlich die notwendige Wertschätzung?
Was für eine Gesellschaft sind wir eigentlich, in der sich Ehrenamtliche von einer Aufgabe freistellen lassen, weil sie den Druck und die Anfeindungen nicht mehr aushalten? Letztendlich sind auch wir hier im Hause mitverantwortlich. Es liegt an uns, wie sachlich wir die Debatte führen. Es liegt an uns, ob wir polarisieren oder ob wir gemeinsam nach Lösungen suchen; denn wir sind die Impulsgeber für die Debattenkultur vor Ort.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Art der Debatte um den Wolf sagen: Die Wolfsgegner sagen: Ja, der ursprünglich mit großer Freude begrüßte Wolf ist zwischenzeitlich unstrittig zum Problem geworden. Er kommt immer näher an unsere Häuser heran, und irgendwann fällt er unsere Kinder an. - Die Bilder, die wir im Ausschuss dazu gesehen haben, machen diese Ängste durchaus verständlich.
Die Wolfsbefürworter hingegen sagen: Nein, der Wolf ist kein Kinderfresser, wie die Brüder Grimm ihn beschrieben haben. - Sie sagen auch: Kinder sind durch schlecht beaufsichtigte Hunde stärker gefährdet als durch den Wolf. Hier hilft nur, dass Eltern ihre Aufsichtspflicht zuverlässig erfüllen. - Die Statistiken geben auch ihnen recht.
Meine Damen und Herren, für eines sorgt der Wolf: Wir werden dem Wald in Zukunft wieder mit dem nötigen Respekt begegnen müssen. Nicht jeder lässt dann seinen Fiffi während der Brut- und Setzzeit ohne Leine laufen.
Aber dennoch bleiben die mittlerweile auftretenden Probleme mit dem Wolf. Diese müssen wir natürlich lösen.
Tierschützer sagen: Wenn wir den Wolf töten, nehmen wir den armen Welpen Vater oder Mutter. - Wolfsgegner halten dem entgegen, dass der Wolf ja auch die Kinder von Schafen und Kühen reißt. Der eine oder andere Landwirt denkt da schon realistischer. Wenn der Wolf geschossen wird, kann ich die geretteten Kinder meiner Kühe nach ein paar Monaten verwursten. - So schräg ist diese Diskussion! Gefühle treffen auf Realitäten und sorgen damit für Emotionen.
Genau an dieser Stelle kommt die FDP mit ihrem Antrag, rein wirtschaftlich orientiert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP,
Ihr Entwurf einer Wolfsverordnung ist ein orientierungsloser Schnellschuss. Sie haben es in der Begründung ja selbst erwähnt, dass diese Verordnung hinsichtlich ihres Regelungsgehalts an die Kormoranverordnung angelehnt ist.
Angelehnt? - Komplett abgeschrieben!
Sie haben lediglich den Kormoran gegen den Wolf ausgetauscht, die ursprünglichen §§ 3 und 5 haben Sie ausgelassen. Mit dem Weglassen des § 3 machen Sie sogar deutlich, dass Sie eine Schonzeit für die Tiere gar nicht wollen. Sie wollen hier eine Politik fortsetzen, die von FDP-Umweltministern begonnen wurde, die notfalls auch schon mal persönlich zur Kettensäge gegriffen haben
und damit die mangelnde Wertschätzung gegenüber dem bestehenden Umweltrecht verdeutlicht haben. Diese Mentalität, mit unserer Umwelt umzugehen, ist seit 2013 beendet.
Minister Lies ist da, glaube ich, schon sehr viel weiter. Er hat in Brüssel und in Berlin deutlich gemacht, dass wir einen anderen, vor allem einen verlässlichen Rechtsrahmen brauchen. Erst dann können wir hier eventuell über Verordnungen reden, die sich an einem modernisierten und den heutigen Bedingungen Rechnung tragenden Rechtsrahmen orientieren.
Die Gerichtsentscheidungen in den vergangenen Wochen haben uns an der Stelle schon weitergeholfen. Ich hatte mich zunächst geärgert, dass eine Naturschutzvereinigung gegen diese Entscheidung des Ministers, einen Wolf zu entnehmen, geklagt hat. Ich hielt die Klage für überzogen und im Konflikt für wenig zielführend. Wie man sich doch täuschen kann! Die Gerichte haben dem Minister bescheinigt, dass er auf einem guten und vor allem auf einem richtigen Weg ist.
Wenn es dann erforderlich ist, bekommen wir irgendwann eine Verordnung, die zielführend und vor allem durchdacht ist, also eine Verordnung, die rechtlich haltbar ist. Ihr Verordnungsentwurf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, ist das nicht.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir diesen Antrag heute endlich beschließen werden. Lange wurde dem Artensterben bei den Insekten wenig Beachtung geschenkt. Noch vor zwei Jahren wurde dieses Thema auch hier im Hause belächelt. Das ist mitt
lerweile anders geworden. Die Realität hat uns eingeholt. Das war ja auch nur eine Frage der Zeit.
Ich habe bei der Einbringung des Antrages am 20. April meine Rede mit den Worten beendet: Ich freue mich auf konstruktive Beratungen im Ausschuss. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Beratungen im Ausschuss waren in der Tat konstruktiv. Zunächst hat die Anhörung im Ausschuss - allerdings mit einer merkwürdigen Ausnahme - die Notwendigkeit dieses Antrages nachhaltig bestätigt. Auch die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und deren Beantwortung hat meines Erachtens diese Diskussion bereichert. Ich freue mich, dass es eine klare Mehrheit für diesen Antrag gibt. Es gab zumindest keine Gegenstimmen.
Ich kann die Kolleginnen und Kollegen der FDP nur bitten, heute diesem Antrag zuzustimmen. Dann sind wir ein ganzes Stück weiter. Es geht darum, einen breiten Dialog anzuschieben. Das können wir nur gemeinsam. Denn eines ist klar: Der uns vorliegende Antrag kann nur ein erster Schritt sein, eine Entwicklung zu verhindern, die keiner will. Das ist in den Verhandlungen im Fachausschuss sehr deutlich geworden. Wir übermitteln der Landesregierung mit diesem Antrag einen Maßnahmenkatalog, der es durchaus in sich hat. Verantwortlich ist dann nicht nur das Umweltministerium, nein, auch das Landwirtschaftsministerium ist erheblich gefordert.
Minister Lies hat in seiner Rede am 20. April auch schon deutlich gemacht, dass dieses Thema ressortübergreifend angegangen wird. Aber auch jeder Einzelne von uns hat seinen Beitrag zu bringen. Das gilt für die Kommunalpolitiker unter uns, die sehr viel erreichen können, wenn sie vor Ort versuchen, die in den Punkten 8, 9, 13 und 14 formulierten Ziele politisch umzusetzen. Der Punkt 15 geht uns alle an. Es wird nicht einfach sein, einen landesweiten Dialogprozess zwischen allen Beteiligten auf den Weg zu bringen. Wer sich - wo auch immer - verweigert, gefährdet den Erfolg.
Zu lange wurde von allen Seiten immer wieder polarisiert. Das muss ein Ende haben. Alle Beteiligten müssen an einen Tisch. Wir brauchen zu diesem Thema eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Neben der im Antrag erwähnten Wirtschaft und Landwirtschaft sowie den Naturschutzverbänden und Kommunen sind alle Bürgerinnen und Bürger gefordert. Wir müssen alle gemeinsam unser Verhalten überdenken. In unseren Gärten müssen wir
der Natur ausreichend Raum für ihren Bestand geben. Kommunale Flächen können intensiver für den Erhalt der Artenvielfalt genutzt werden. Die zunehmende Versiegelung von Flächen muss beschränkt werden.
Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir beispielsweise Veränderungen und damit einhergehende Einschnitte bei der Landwirtschaft bekommen werden. Dazu müssen wir aber auch bereit sein, dass die Landwirte für ihre Arbeit trotzdem anständig bezahlt werden. Viele Landwirte sind heute schon Sklaven auf der eigenen Scholle. Wir müssen Mittel und Wege finden, dass die Preise von Lebensmitteln die wirkliche Leistung unserer Landwirtschaft abbilden. Dieser Prozess mit allen Beteiligten ist spannend und eine Herausforderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, helfen Sie, dass alle demokratischen Kräfte in diesem Parlament diesen spannenden und notwendigen Prozess als Herausforderung sehen und gemeinsam auf den Weg bringen! Alles, was wir gemeinsam hinbekommen, muss am Ende nicht gesetzlich geregelt werden. Wenn dennoch etwas geregelt werden muss, wäre es gut, wenn wir bei den Betroffenen auf Akzeptanz stoßen. Viel Zeit bleibt uns nicht mehr.
Minister Lies hat am 20. April schon gesagt: Bestäubungsaktionen wie in China wollen wir nicht. - Wir könnten ja statt der früheren allgemeinen Wehrpflicht ein verbindliches Bestäubungsjahr für alle Schulabgänger einführen!
Für mich als Pazifist wäre das ein ganz guter Tausch. Aber ich glaube, das will wohl niemand.
Lassen Sie uns dafür sorgen, dass die für die Bestäubung unserer Pflanzen wichtigen Insekten auch den dafür erforderlichen Lebensraum erhalten!
In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Name ist hier ein paarmal gefallen. An dieser Stelle noch einmal vielen Dank, Horst Kortlang, für eure Mühe.
Hier ist angesprochen worden, dass ich gesagt habe, dass es konstruktive Verhandlungen nicht gegeben hätte. - Doch, die waren sehr konstruktiv! Dabei ist sehr viel herausgekommen.
Ich habe - das haben Sie vielleicht nicht verstanden, Herr Wirtz - vorhin gesagt: Wir fangen hier heute mit diesem Antrag einen Prozess an.
Das wurde hier falsch wiedergegeben. - Das ist letztendlich der Ausfluss aus den konstruktiven Verhandlungen.
Dann noch ein Wort zum Artensterben; das haben Sie auch schon bei der Einbringung gesagt.
Zum Artensterben hat Herr Wirtz eben mich persönlich zitiert: Sie haben es immer noch nicht rausgekriegt. - Das möchte ich richtigstellen, wenn es irgendwie geht.
- Er hat mich da persönlich angegriffen. Das kann man im Protokoll nachlesen. Er hat das direkt mit meinem Namen in Verbindung gebracht.
Ich weise das zurück. Er hat eben gesagt: Sie haben es immer noch nicht raus. Herr Brammer hat es das letzte Mal auch schon gesagt.
Herr Wirtz, wenn wir einen Insektenrückgang von 80 % haben, dann ist das irgendwann vorbei. Dann sind eine Menge Arten ausgestorben; das ist nachgewiesen.
- Hören Sie auf!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, dass sie solch eine umfassende Anfrage eingebracht haben. Vielen Dank aber auch an das Umweltministerium für die ebenso umfassenden Antworten.
Die Informationen zeigen, wie wichtig der Entschließungsantrag ist, den die Regierungsfraktionen im April zum Thema Insektensterben eingebracht haben. Zu diesem Entschließungsantrag findet am kommenden Montag eine Anhörung im Umweltausschuss statt. Die Ergebnisse dieser Anhörung werden in die weiteren Beratungen einfließen. Aber auch die Ergebnisse aus der uns vorliegenden Antwort auf die Große Anfrage wer
den eine große Hilfe bei den weiteren Beratungen sein.
Die Ergebnisse der Großen Anfrage belegen, dass Handeln dringend notwendig ist. Es stimmt, was Frau Kollegin Staudte sagt: Wir haben keine Zeit mehr.
Dabei geht es nicht nur darum, ein weiteres Insektensterben zu verhindern. Nein, wir müssen die derzeitige Entwicklung sogar umkehren. Das ist eine große Herausforderung.
Neben den vielen Erkenntnissen, die wir aus der Beantwortung dieser Anfrage mitnehmen, gibt es aber auch erschreckend viele Fragen, die nicht beantwortet werden können, weil die Daten schlichtweg fehlen. Das hängt einfach damit zusammen, dass sich Generationen von Umweltministern nicht darum gekümmert haben, was da auf uns zukommt. Aber nicht nur sie!
Als wir im Juni 2017 erstmals den Antrag zum Thema Insektensterben eingebracht haben, wurden wir von vielen, auch von Kolleginnen und Kollegen hier im Hause, belächelt. Dieser Antrag ist dann der Diskontinuität anheimgefallen. Er ist jetzt - Sie haben es vorhin gehört - im April wieder eingebracht worden. Über lange Zeit wurde einfach ausgeblendet, dass laufend Flächen als Lebensräume für unsere Insekten verlorengehen. Es wurde auch ausgeblendet, dass es über Jahrzehnte zusätzlich eine qualitative Verschlechterung der Lebensräume für unsere Insekten gegeben hat. Und jetzt ist das einfach ein Thema!
Diese Entwicklungen - Herr Minister Lies sagte es vorhin schon - sind nicht nur auf die Landwirtschaft zurückzuführen. Nein, wir verlieren in beträchtlichem Umfang auch Flächen durch Versiegelung, weil Gärten zugepflastert oder mit Geräten aus Baumärkten so wie die eigene Wohnung behandelt werden. Am Ende entsteht in den Gärten eine Struktur, die der eines Blumentopfes im Wohnzimmer gleicht. Für Insekten bleibt da kein Raum.
Wir sind froh, dass wir mit Olaf Lies einen Minister haben, der dieses Thema aufgegriffen hat und dafür bekannt ist, dass er Probleme auch energisch angeht.
Wer die 108 Fragen und die dazugehörigen Antworten auf diese Große Anfrage gelesen hat, wird zu der Erkenntnis kommen, dass wir schon viel zu viel Zeit verloren haben. Diese Entwicklung macht Angst.
Ich habe schon im April gesagt, Herr Kollege Meyer, Herr Kollege Grupe: Erfolgreich können wir nur sein, wenn wir bei der Diskussion alle mitnehmen. - Das ist nicht nur ein Thema Einzelner. Nein, da sind wir alle gefordert: Politik, Wirtschaft, Landwirtschaft, Imker, Naturschutzverbände, NABU, Angler, BUND, Jägerschaft, aber auch Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Gärten. - Ich möchte es wiederholen: Wir alle müssen einen Prozess mitgestalten, der letztendlich dazu führen soll, dass wir das Insektensterben nicht nur aufhalten. Wir müssen die Entwicklung umkehren! Dazu gehört eine breite Öffentlichkeitsarbeit, über die auch die notwendigen Anreize geschaffen werden müssen. Dazu gehört letztendlich natürlich das Verbot von allen Schädlingsbekämpfungsmitteln, die das Insektensterben verursachen und beschleunigen, wozu auch die - ein unseliges Wort! - Neonicotinoide gehören. - Frau Präsidentin, wir sind uns einig: Wenn wir die verbieten, brauchen wir hier nicht mehr darüber zu diskutieren und herumzustottern.
Dazu gehört aber auch, das eigene Verbraucherverhalten zu hinterfragen, wenn wir im Laden Produkte zu einem Preis kaufen, von dem die Landwirte nicht leben können, wohl wissend, dass der dazwischen liegende Handel noch gewaltige Gewinne einstreicht. Oder wenn wir am Wochenende den teuren neuen, im Baumarkt gekauften Grill anschmeißen - manche von ihnen kosten 500, 600 oder gar 700 Euro - und darauf das Fleisch aus dem Sonderangebot braten.
Deshalb werden viele Maßnahmen, die in den nächsten Jahren notwendig werden, mitunter auch schmerzhaft sein - das liegt aber nicht an den nicht gebratenen Steaks -, sind aber unerlässlich.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was wir jetzt aber nicht brauchen, Herr Kollege Meyer und auch Herr Kollege Grupe, ist eine Verursacherdebatte, die uns durch überflüssige Streitereien wieder über lange Zeit blockiert.
Ich will auf ein Beispiel hinweisen. In den 70erJahren führten wir die Debatte über das Ozonloch. Die Industrie hat über Jahrzehnte geleugnet, dass daran Fluorchlorkohlenwasserstoffe mit schuld sind. Das Ozonloch wurde immer größer. Es war später dramatisch groß, so groß, dass man zu internationalen Ächtungen und Verboten gekommen ist. Man hat damals gesagt, dass es 44 Jahre dauern wird, bevor das Ozonloch wieder geschlossen ist. 2011 bekamen wir das erste Mal die Nachricht, dass sich das Ozonloch wieder schließt.
Wir befinden uns an genau der gleichen Stelle wie in den 70er-Jahren: Wir müssen anfangen! Wenn wir es gemeinsam mit allen Betroffenen erreichen - das wir dem einen oder anderen weh tun -, dann werden wir Erfolg haben.
An dieser Stelle haben wir als Politiker, als Mittler die größte Verantwortung.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Petition zum Thema Gänsereiten haben wir gesagt: Das ist geregelt. Dafür sind die Behörden vor Ort zuständig. Meiner Meinung nach brauchen wir dafür nicht noch eine zusätzliche gesetzliche Regelung. Deshalb lautet unser Votum „Sach- und Rechtslage“.
Bei der Petition hinsichtlich des Schutzes der Tiere vor Hitze ist genau das erfolgt, was Sie gesagt haben, Frau Staudte. Wir haben für „Sach- und Rechtslage“ plädiert, weil die Tierschutzbehörden
das vor Ort regeln können. Wir haben jedoch dem Ministerium dringend empfohlen, noch eine Sensibilisierung vor Ort vorzunehmen. Das ist deshalb geschehen, weil wir diese Petition gerade während der Hitzewelle bearbeitet haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag zum Thema „Artensterben aufhalten - Insekten schützen“ haben wir in sehr ähnlicher Form schon einmal im Juni 2017 eingebracht. Aufgrund der vorgezogenen Landtagswahl ist er dann aber nicht weiterbehandelt worden. Ketzerisch könnte man meinen: Elke wollte das nicht.
Mit diesem Antrag wollen wir dazu beitragen, dass eine Entwicklung umgekehrt wird, die uns in eine ökologische Katastrophe führen kann. In den letzten 25 Jahren sind die Vorkommen unserer Insekten um ca. 70 bis 80 % zurückgegangen. Mit dem Rückgang der Insekten als Bestäuber von Pflanzen gerät unsere Nahrungskette in Gefahr. Unsere heimischen Vogelarten benötigen in der Brut- und Setzzeit erhebliche Mengen an Insekten, um ihre Küken satt zu bekommen. Insekten im Larvenstadium gehören zur Nahrungsgrundlage von Lurchen und Fischen in unseren Gewässern. Das bedeutet:
Die Nahrungsketten sowohl an Land als auch im Wasser geraten aus dem Gleichgewicht. Wir haben das in unserem Antrag ausführlich beschrieben. Hier ist Handeln dringend geboten.
Meine Damen und Herren, der Antrag beschreibt zum einen wichtige Sofortmaßnahmen. Zum anderen wird sich dann aus den beschriebenen Untersuchungen zusätzlicher Handlungsbedarf ergeben. Dieses Thema wird uns also über diese Legislaturperiode hinaus begleiten.
Natürlich hat sich die Landesregierung auch schon in der letzten Legislaturperiode zu diesem Thema auf den Weg gemacht. Dazu gehört die Förderung der Anlage von Grünflächen genauso wie die Förderung unserer Landwirte und Imker im Rahmen gemeinsamer Agrarumweltprogramme. Dazu gehören ferner die Forschung bezüglich des Einsatzes von Blühpflanzen in Biogasanlagen sowie die Einsetzung von Expertenteams, um sich um die sich abzeichnenden Probleme zu kümmern. Für diese Bemühungen zunächst noch einmal ein ausdrückliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums!
Zur Wahrheit gehört aber auch: Das alles ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Hier muss noch sehr viel mehr passieren. Das Artensterben ist kein rein niedersächsisches Problem. Dieses Problem müssen wir auch national und international angehen. Ganz wichtig ist: Das schaffen alle Akteure nur gemeinsam: Politik, Wirtschaft, Landwirtschaft, Imker, Naturschutzverbände wie NABU, Angler, BUND und Jägerschaft, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Gärten.
Klar ist auch: Das bekommen wir nicht zum Nulltarif.
Wir haben in unserem Antrag umfassend dargelegt, welche Maßnahmen aus unserer Sicht zunächst erforderlich sein können. Dafür dürfte klar sein: Einige Maßnahmen, aber auch die Erkenntnisse der anstehenden Untersuchungen können zu schmerzhaften Einschnitten führen. Deshalb ist es gut, wenn alle Betroffenen gemeinsam versuchen, zu Lösungen zu kommen, und diese Lösungen dann von allen getragen werden. Das ist allemal besser, als wenn am Ende dringend notwendige Beschlüsse gefasst werden müssen, ohne dass die Betroffenen ausreichend beteiligt worden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle sind eingeladen, gemeinsam mit uns und allen anderen Akteuren nach den dringend erforderlichen Lösungen zu suchen. Ich befürchte, dass die Chancen,
im Interesse unserer Zukunft etwas auf den Weg zu bringen, immer kleiner werden. Deshalb muss umgehend gehandelt werden. Um erfolgreich zu sein, brauchen wir eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Wir brauchen die Bereitschaft aller Beteiligten, dieses Problem anzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe bereits im Juni des vergangenen Jahres gesagt: Der Planet, auf dem wir leben, ist einmalig. Wenn die Menschheit diesen Planeten zerstört, gibt es keine zweite Chance.
Das stimmt jedoch nicht ganz: Wir sind nicht dabei, diesen Planeten zu zerstören. Wir sind gerade dabei, uns als Menschheit selbst abzuschaffen. Der Planet wird unsere Dummheiten überstehen - die Gattung Mensch aber nicht. In Tausenden von Jahren wird es vielleicht wieder einmal intelligente Wesen geben, die möglicherweise in der Lage sind, unsere Daten zu entschlüsseln. Sie werden sich dann darüber wundern, wie dumm wir gewesen sind, uns selbst zu vernichten.
Das erinnert ein wenig an Noah und die Arche. Wir haben nichts gelernt. Man könnte glauben, Intelligenz neigt aufgrund des damit einhergehenden Egoismus zum Suizid.
Deshalb noch einmal: Es wäre gut, wenn wir es schaffen würden, die anstehenden Probleme gemeinsam zu lösen. Dazu sind alle herzlich eingeladen. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen im zuständigen Fachausschuss. Lassen Sie uns diese Probleme angehen!
Danke.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte etwas Allgemeines zu den Petitionen sagen. Wir haben es im Ausschuss schon mehrfach angesprochen. Das ist auch eine ausdrückliche Bitte von vielen Mitgliedern.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses bemühen sich um eine überaus sachliche Arbeit. Im Vordergrund steht zunächst immer der Petent. Da geht es manchmal um Notlagen, und der Landtag ist die letzte Hoffnung. Wir ringen im Ausschuss manchmal um Entscheidungen, um den Petenten da, wo es geht, gerecht zu werden und zu helfen.
Ich habe im Zusammenhang mit unserer Arbeit eine Bitte an alle Fraktionen, nachdem ich das auch schon im Ausschuss thematisiert habe. Eine ausführliche Beschäftigung mit einer Eingabe ist nur im Ausschuss gewährleistet. Ich halte es deshalb für unglücklich, wenn Petitionen, die der Ausschuss einstimmig beschieden hat, hier wieder strittig gestellt werden.
Ich sage das aus zweierlei Gründen: Erstens bleibt hier aufgrund der beschränkten Redezeiten meist keine Möglichkeit, solch eine Petition anständig abzuarbeiten. Das ist nicht im Sinne der Petentinnen und Petenten. Und zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, führen Sie mit einem derartigen Vorgehen mitunter Ihre eigenen Berichterstatter vor, die im Ausschuss anders gestimmt haben. Die Berichterstatter der Oppositionsfraktionen sind die
am meisten belasteten. Davor habe ich hohen Respekt.
Es wäre, glaube ich, besser, wenn sich die Fachpolitiker der Fraktionen rechtzeitig in die Petitionsberatungen, also schon vor der Behandlung im Ausschuss, einbringen würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist eine ausdrückliche Bitte, damit das Petitionswesen in Niedersachsen die Wertschätzung erfährt, die ihm zusteht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kortlang hat das eben schon gesagt: Die FDP macht mit diesem Antrag das, was sie schon immer gemacht hat. Sie mauert gegen Natura 2000. Deshalb will ich auf die einzelnen Forderungen eingehen.
Zu der Forderung unter Nr. 1: Der Minister hat sehr schnell mit einem entsprechenden Leitfaden klargestellt, dass die Vorgaben zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete 1 : 1 umzusetzen sind. Dabei ist mir nicht so ganz bewusst, was Sie mit der Begrifflichkeit gemeint haben, „das mildeste Mittel“ zu wählen. Bei den Unterschutzstellungen zählt der effektivste Schritt in Richtung Natura 2000.
Zu der Forderung unter der Nr. 2: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wie soll das denn gehen, einen gesetzlichen Grundschutz bis zum Ende des Jahres, also innerhalb von acht Monaten, zu realisieren? Die einzelnen Regelungen einer Schutzgebietsverordnung müssen gemäß dem Bestimmtheitsgebot hinreichend konkret sein. Mit Blick auf den konkreten Schutzzweck dürfen sie allerdings gemäß dem Übermaßverbot auch nicht unverhältnismäßig sein. Deshalb wird ein von oben verordneter Grundschutz in einer so unterschiedlichen Landschaft wie in Niedersachsen nicht umsetzbar sein. Er würde entweder aufgrund einer Unverhältnismäßigkeit bei den Grundeigentümern zu Ärger führen, oder er würde, wenn er nicht hinreichend konkret ist, von Brüssel kassiert werden.
Zu der Forderung unter der Nr. 3: Über Vertragsnaturschutzmaßnahmen kann man reden, wenn nach dem Sicherungsverfahren, um das es hier geht, die Managementpläne erarbeitet werden. Das muss dann aber auch passen.
Heute geht es zunächst um Schutzgebietsverordnungen, bei denen die EU Vertragsnaturschutz nicht anerkennen wird. Das Schlimme ist: Sie wissen das und kommen dennoch mit solchen Forderungen um die Ecke.
Zu der Forderung unter der Nr. 4: In der Konsequenz dessen, dass Sie als Forderung Nr. 2 den Grundschutz thematisiert haben, fordern Sie eine Aufhebung aller Unterschutzstellungserlasse, die von den Landkreisen bereits beschlossen wurden. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller unteren Naturschutzbehörden vor Ort, die sich bei der Erstellung der Erlasse unwahrscheinlich ins Zeug legen. Außerdem unterstellen Sie den örtlichen Kreistagen Inkompetenz bei deren Beschlüssen. Sagen Sie einmal: Wie gehen Sie eigentlich mit Kommunalpolitik um?
Zu der Forderung unter der Nr. 5: Sie fordern, dass der für Naturschutzgebiete bestehende Erschwernisausgleich auf Landschaftsschutzgebiete ausgeweitet wird. Über einen Erschwernisausgleich insbesondere in Bezug auf Waldflächen kann man durchaus reden. Das hat Herr Kortlang eben schon einmal zitiert. Das darf aber nicht dazu führen, dass derartige Zahlungen eine präjudizierende Wirkung für andere Gebiete entwickeln. Das könnte Niedersachsen nicht bezahlen. Allerdings kön
nen wir dieses Thema nur im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz regeln.
Zu der Forderung unter der Nr. 6: Sie fordern, dass die Naturnutzer und die Grundeigentümer eng in die Entscheidungen einbezogen werden. Die Ausweisung der Natura-2000-Gebiete durch die unteren Naturschutzbehörden garantiert eine enge Beteiligung der Betroffenen in einem festgelegten Verfahren vor Ort. Insbesondere Ihre Fraktion war seinerzeit bei der Auflösung der Bezirksregierungen der Meinung, dass die Arbeit sehr gut von den unteren Naturschutzbehörden vor Ort geleistet werden könne. Und jetzt wollen Sie den Grundschutz von oben verordnen!
Die Fraktionen von SPD und CDU haben sich schon Gedanken gemacht, ob sie hier eventuell einen Änderungsantrag einbringen sollten. Dazu müsste Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, allerdings zumindest etwas Substanz aufweisen. Wir haben intensiv gesucht - aber da war nichts!
Wie schon erwähnt: Die Forderung 1 hat der Minister schon abgeräumt, als die Tinte auf Ihrem Antrag noch nicht einmal getrocknet war. Und in Ihren Forderungen 2 bis 6 verlangen Sie, dass die Landesregierung die Fehler des FDP-geführten Umweltministeriums in den Jahren 2003 bis 2012 wiederholt. Da haben Sie nichts gelernt!
Am Ende waren sich SPD und CDU darüber einig, dass dieser Antrag entbehrlich ist.
Wir wollen das auch als Signal verstanden wissen, damit die Planungen vor Ort jetzt zielstrebig weitergehen. Die Verunsicherung in den unteren Naturschutzbehörden muss ein Ende haben. Dass die EU in dieser Frage keinen Spaß versteht, sehen wir an der Tatsache, dass mittlerweile die ersten Staaten, z. B. Portugal, verklagt werden. Unser Ziel bleibt nach wie vor, dass die Schutzgebietsverordnungen bis Ende des Jahres erlassen werden.
In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Natura 2000 gemeinsam mit den Naturnutzern umsetzen“ lautet die Überschrift des Entschließungsantrags der FDP-Fraktion. Bis dahin kann ich diesen Antrag unterstützen; denn Naturschutzbelange sind immer nur mit den Betroffenen vernünftig umsetzbar.
Ansonsten formulieren Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, allerdings in dem Antrag das, was Sie bezüglich der Umsetzung von Natura 2000 immer gemacht haben. Sie mauern, obwohl vorgeschlagene FFH-Gebiete binnen sechs Jahren gesichert werden müssen.
Niedersachsen hat der EU-Kommission in mehreren Tranchen von 1998 bis 2006 insgesamt 385 FFH-Gebiete vorgeschlagen. Das bedeutet, das letzte Gebiet hätte bis 2012 gemeldet sein müssen. Seit 2015 läuft deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Herr Dr. Birkner, ich nehme das ernst. Denn wenn wir zahlen müssen, ist es zu spät.
Die FDP-Umweltminister in der damaligen Niedersächsischen Landesregierung
von 2003 bis 2012 waren an dieser Entwicklung nicht unbeteiligt.
- In diesem halben Monat, Herr Grascha, haben sie ja nichts mehr getan.
Deutschland hat 2015 der EU-Kommission zugesichert, die hoheitliche Sicherung endlich bis 2018 umzusetzen. Bis Dezember 2017 waren in Niedersachsen 153 Gebiete gesichert. 232 stehen noch
aus und sollen bis Ende des Jahres gesichert werden. Das ist ein ambitioniertes Ziel. Und dann kommen Sie mit einem solchen Antrag um die Ecke, der die unteren Naturschutzbehörden vor Ort wie schon oft wieder einmal verunsichert! Das führt wiederum zu Verzögerungen. Am Ende werden die Termine nicht eingehalten. Das wird viel Geld kosten.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie stellen in Ihrem Antrag Forderungen auf, die nicht zielführend sind. Der von Ihnen geforderte Grundschutz wird scheitern. Die einzelnen Regelungen einer Schutzgebietsverordnung müssen gemäß dem Bestimmtheitsgebot hinreichend konkret sein. Mit Blick auf den konkreten Schutzzweck dürfen sie allerdings gemäß dem Übermaßverbot auch nicht unverhältnismäßig sein.
Deshalb wird ein von oben verordneter Grundschutz in einer so unterschiedlichen Landschaft wie in Niedersachsen nicht umsetzbar sein. Er würde entweder aufgrund seiner Unverhältnismäßigkeit bei den Grundeigentümern zu Ärger führen oder, wenn es nicht hinreichend konkret ist, von Brüssel kassiert werden.
Ja, wenn die Zeit angehalten wird.
Ich weiß, es geht um Bayern und Baden-Württemberg. Herr Dr. Birkner, warten wir doch einmal ab, wie die EU-Kommission damit umgeht! Dann werden wir sehen, dass wir hier in Niedersachsen recht damit haben, diesen Weg nicht zu gehen.
Ich fahre fort: Sie fordern erneut Vertragsnaturschutzmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten, obwohl Sie seit Langem wissen, dass Vertragsnaturschutz auf EU-Ebene für Natura-2000-Schutzgebietsverordnungen nicht anerkannt wird. Wenn allerdings abschließend die Managementpläne erstellt werden, könnte Vertragsnaturschutz in dem einen oder anderen Fall vielleicht Sinn machen.
Sie fordern, dass der bei Naturschutzgebieten bestehende Erschwernisausgleich auf Landschaftsschutzgebiete ausgeweitet wird. Über den Ausgleich von wirklichen Erschwernissen, insbesondere im Wald, kann man ja durchaus reden. Das darf aber nicht dazu führen, dass derartige Zahlungen eine präjudizierende Wirkung für alle anderen Gebiete entwickeln. Das wäre auch nicht bezahlbar.
Sie fordern, dass die Naturnutzer und Grundeigentümer eng in die Entscheidungen einbezogen werden. Die Ausweisung der Natura-2000-Gebiete durch die unteren Naturschutzbehörden garantiert eine enge Beteiligung der Betroffenen in einem festgelegten Verfahren vor Ort. Sie haben zwischen 2003 und 2012 zumindest die Weichen dafür gestellt. Ich kann mich noch gut erinnern, dass es insbesondere Ihre Fraktion war, die dafür gesorgt hat, dass seinerzeit die Bezirksregierungen abgeschafft wurden. Sie waren der Meinung, dass die Arbeit sehr gut von den unteren Naturschutzbehörden geleistet werden kann. Und jetzt wollen Sie das Ganze über Grundschutz von oben verordnet regeln? Das kann aus den schon genannten Gründen gar nicht gehen. Ihr Antrag ist überflüssig.
Ich hatte es schon gesagt. Lediglich über die Forderung unter Nr. 5 in Ihrem Antrag können wir reden. Das wird, wenn überhaupt - es geht um die finanzielle Regelung -, nur über die Änderung unseres Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz möglich und finanziell darstellbar sein.