Jörn Schepelmann
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Das ist ja wahrer Luxus. Ich muss jetzt erst einmal etwas trinken.
- Ich habe ja genug Zeit bekommen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe wirklich lange
überlegt, was ich denn nun zum Einzelplan Finanzen sagen soll. Dann kam zum Glück am 3. Dezember der Änderungsantrag der Grünen zum Haushalt. Dafür möchte ich Ihnen wirklich herzlich danken; denn so viel Futter für meine Rede, wie Sie mir geliefert haben, hätte ich gar nicht erwartet.
Den Vogel schießen Sie mit dem Niedersachsenfonds, der eben schon erwähnt worden ist, ab. Mit diesem Antrag und Ihren Ausgabefantasien zum Haushalt verabschieden Sie sich ein weiteres Mal von der finanzpolitischen Seriosität. Allerdings sind wir von Ihnen auch nichts anderes gewohnt.
Natürlich geht es bei Ihnen auch nicht ohne ein gehöriges Maß an Pathos und moralischem Zeigefinger. So darf ich aus Ihrem Antrag Folgendes zitieren - das steht da tatsächlich drin -:
„Massive Zukunftsinvestitionen sind essentiell, um Autokraten, Despoten und Diktaturen auch wirtschaftspolitisch Grenzen aufzeigen zu können.“
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Ich will ehrlich zu Ihnen sein. Ich habe Zweifel daran, dass z. B. Präsident Lukaschenko nervös wird oder gar seinen Rücktritt ankündigt, wenn wir hier in Niedersachsen endlich den Corona-Niedersachsenfonds beschließen.
Aber auch mit weniger Sarkasmus sei erwähnt, dass das bloße Einrichten eines Fonds, der wiederum mit Unterfonds ausgestattet und mit diversen Zielvereinbarungen ergänzt und mit einer bürokratischen Investkommission ausgestattet werden soll, fördert zunächst einmal gar nichts, außer dem Aufbau der Landesverwaltung. Der Umweg über den Fonds, mittels Anleihen 10 Milliarden Euro weitere Schulden aufzunehmen, mag ja Ihr grüner Wunschtraum sein. Sinnvoll und mit der Schuldenbremse vereinbar ist das ganz sicher nicht. Aber das kennen wir auch bei Ihren Geldausgabeorgien. Da stört die Schuldenbremse nur, aber dafür sind wir ja da.
Ich will daher einmal kurz von den grünen Anträgen abschweifen und auf gestern zurückkommen. Herr Kollege Dr. Birkner von der FDP hat die Sorge geäußert, die Regierung sei sich bei der Schuldenbremse uneinig.
- Ja, es scheint so zu sein, dass Teile der SPD die Schuldenbremse kritisch sehen.
Manche Aussage hier am Redepult lässt das auch erahnen, da sind wir auch gar nicht auseinander. Was die Grünen von der Schuldenbremse halten, das wissen wir, das habe ich gerade schon zart angedeutet, nämlich gar nichts.
Aber Herr Kollege, ich kann Sie beruhigen, die Schuldenbremse ist da. Sie ist gut, so wie sie ist, sie braucht auch keine Änderung.
Das Beste ist, sie kriegt auch keine Änderung. Sie bleibt so, wie sie ist. Und das Allerschönste ist: Sie funktioniert genauso, wie sie ist.
- Da haben Sie mein Wort. Gerade jetzt, wo haushalterisch schwierige Zeiten kommen, bin ich froh, dass wir die Schuldenbremse genauso in die Verfassung geschrieben haben; denn gerade jetzt wird sie erst voll zur Geltung kommen.
Kehren wir aber zurück zum Haushalt 2021. Während wir uns den neuen Gegebenheiten mit weniger Steuereinnahmen annehmen und die leider nötige Neuverschuldung auf ein notwendiges Maß mittels der wieder aufzulösenden Konjunkturkomponente beschränken, schießen Sie Grüne ein wahres Feuerwerk ab. Über 1,2 Milliarden Euro Mehrausgaben. Alles muss raus!
Die FDP hingegen schafft sogar erneut die Quadratur des Kreises und übernimmt in ihrem Vorschlag kommunale Aufgaben, gibt mehr Landesgelder in noch neuen Projekten aus und reduziert die Neuverschuldung. Chapeau, liebe Kollegen, Opposition muss wirklich einfach sein.
Meine Damen und Herren, während sich unser Finanzminister der Bekämpfung der Corona-Pandemie widmet, beantragen Sie Grünen allen Ernstes 50 000 Euro für ein Stadttaubenmanagement. Nun wird die Stadttaube im nächsten Jahr „Vogel des Jahres“, nun gut. Aber geht es bei Ihnen noch?
Haben Sie vergessen, dass wir das Geld sinnvoll ausgeben müssen? Haben Sie sich einmal mit den Problemen vor Ort beschäftigt, was die Menschen vor Ort beschäftigt? Es ist nicht die Stadttaube.
Während sich unser Wirtschaftsminister Bernd Althusmann mit aller Kraft für die Stabilisierung und schnelle Wiederbelebung unserer Wirtschaft zum Wohle unserer Mitmenschen und unserer Unternehmen einsetzt, beweisen die Grünen ihre vollkommene Ahnungslosigkeit beim Thema Wirtschaft. So sollen z. B. die wichtigen Planungsmittel im Wirtschaftsressort um satte 18,5 Millionen Euro reduziert werden. Es soll die sinnvolle Ausgliederung der Straßenbauverwaltung für Bundesstraßen und Autobahnen an den Bund durch Schaffung einer neuen Verkehrsmanagementzentrale unnötig bürokratisiert werden.
Das Schönste ist: Die Datenschutzbeauftragte soll mit zwei weiteren Stellen zur Prüfung von Unternehmen und Kommunen ausgestattet werden. Als ob wir beim Thema Datenschutz nicht genug Wahnsinn vor Ort erleben würden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, ich will Ihnen ein kleines Geheimnis verraten: Man muss die Wirtschaft entlasten und nicht belasten, damit sie sich entfalten kann. Aber vielleicht lernen Sie das irgendwann einmal.
Nein, gerade nicht.
Ich freue mich ja, dass ich zum Ende der Debatte - - -
Ich freue mich ja, dass ich heute zum Ende noch ein bisschen Stimmung in die Debatte gebracht habe. Jetzt sind auch alle wieder wach, die vielleicht schon ein bisschen müde geworden sind.
Zu guter Letzt geht es dann bei Ihnen natürlich auch nicht ohne Klima-Symbolpolitik. Das gehört bei Ihnen ja auch dazu. So werden - das ist durchaus beachtlich; bitte nicht falsch verstehen - 80 Millionen Euro für eine Mobilitätsprämie beantragt. Hiermit soll dann die Anschaffung oder Reparatur von Fahrrädern mit bis zu 800 Euro gefördert werden. Das klingt super. Aber mal davon abgesehen, dass der Kauf von ein paar Tausend Fahrrädern das Weltklima nicht retten wird, wäre ein wenig Realitätsbetrachtung bei Ihnen sehr hilfreich.
Niedersachsen ist ein sehr großes Flächenland. Da gibt es eben nicht nur Hannover, Braunschweig oder Osnabrück. Träumen Sie also bitte weniger von der Mobilitätswende in der Stadt, sondern öffnen Sie Ihren Horizont für den ländlichen Raum! Wir Kinder vom Dorf, wir fahren auch ohne irgendwelche Prämien mit dem Rad. Aber den Einkauf müssen wir trotzdem irgendwie nach Hause bringen - ohne Bus und ohne Stadtbahn in unseren Orten. Wir brauchen also keinen Zuschuss für das Freizeit-Bike. Wir brauchen Geld in Forschung für die echte Mobilität der Zukunft, für alle Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, die Redezeit läuft leider ab. Ich muss leider aufhören, auch wenn ich noch sehr viele schöne Dinge aus Ihrer Schatzkiste erzählen könnte. Daher noch zum Schluss: Ich habe hier im Landtag mal Kurt Schumacher zitiert. Nun will ich gerne einmal an Andrea Nahles erinnern. Sie sang von Pippi Langstrumpfs eigener Welt. Ich mache Ihnen aber einen Vorschlag. Ich erspare Ihnen meinen Gesang. Schön würde er nicht werden. Ersparen Sie uns einfach Ihre komischen Anträge! Wir stimmen dem Entwurf des Ministers zu.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht immer leicht, nach dem Kollegen Markus Brinkmann zu sprechen. Denn, lieber Kollege Brinkmann, du hast in deinen Worten nicht nur alles gesagt - dem kann ich mich anschließen -; du hast es sogar noch geschafft, dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses einen gut gemeinten Ratschlag zu geben, den ich ausdrücklich unterstreichen möchte. Das machen Sie immer ganz hervorragend. Ich freue mich darauf, das künftig auch jeden Mittwoch im Haushaltsausschuss zu erleben. Das würde uns die eine oder andere Stunde Zeit ersparen.
Wir haben geprüft. Der Jahresabschluss 2018 liegt vor. Das Jahr 2018 war ein sehr erfolgreiches. Das Land konnte mit 1,8 Milliarden Euro Überschuss abschließen. Das verdanken wir natürlich zuallererst den vielen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, die zu diesem wunderbaren Jahresertrag beigetragen haben. Der erste Dank geht also an alle in diesem Land: Vielen Dank dafür.
Natürlich haben wir auch gut gewirtschaftet. Aber wie in jedem Jahr wurden natürlich auch Dinge vielleicht nicht optimal gemacht. Um das zu überprüfen, haben wir den Landesrechnungshof, der uns jedes Jahr auf die Finger schaut. Er guckt, was wir vielleicht noch nicht ganz optimal gelöst haben und was noch besser geht. Für diese Arbeit möchte ich im Namen der CDU-Fraktion dem Rechnungshof und Frau Dr. von Klaeden an seiner Spitze ausdrücklich herzlichen Dank sagen.
Die Kollegen von FDP und Grünen haben eben ein bisschen aus den Beratungen erzählt. Sie haben aber eines nicht erwähnt: Außer bei einem Tatbestand haben wir immer einstimmig abgestimmt. Wir haben also fast vollumfänglich geeinte Beschlüsse erzielen können, im Sinne des Landes. Insofern danke ich auch den Kollegen von der FDP und von den Grünen - den Kollegen von der SPD habe ich schon gedankt - für die wunderbare Zusammenarbeit im Unterausschuss.
Es ist eben erwähnt worden: Ein Schwerpunktthema in diesem Jahr war die Schuldenbremse. Das Schöne ist: Die Schuldenbremse gilt. Und das besonders Schöne ist - das möchte ich deutlich festhalten -: Sie funktioniert.
Geärgert hat mich, dass im Unterausschuss ein bisschen der Duktus aufgetreten ist, die Schuldenbremse sei nicht ganz so erfolgreich, sie sei in der jetzigen Situation sogar eine Gefahr. Das ist mitnichten so.
Die Schuldenbremse - wir alle haben sie im letzten Jahr in die Verfassung geschrieben - musste schon nach wenigen Monaten zum ersten Mal außer Kraft gesetzt werden. Dass wir das tun konnten, zeigt, dass sie funktioniert, dass wir die richtigen Mittel eingebaut haben, um auf Krisensituationen reagieren zu können.
Zugleich sehen wir immer den mahnenden Finger: Wir wollen nur das Geld ausgeben, das wir vorher eingenommen haben.
Genau das haben wir getan. Wir haben uns nicht sinnlos und überbordend verschuldet. Das hat auch der Rechnungshof bestätigt. Er hat uns in unserem Beschluss vollumfänglich bestärkt. Der Rechnungshof hat gesagt, dass wir nur so viel Schulden machen sollten, wie wir zwingend machen müssen, um der Krise Herr zu werden. Genau das ist unsere Politik.
Insofern sage ich allen Beteiligten vielen Dank. Diesen Weg wollen wir weitergehen.
Schönen Dank.
Vielen Dank. - Herr Minister, ich frage Sie, wie Sie den Personalbedarf für die Reform einschätzen und wie sich das im Verhältnis zwischen dem Bundesmodell und Ihrem Flächen-Lage-Modell verhält.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass im Landkreis Celle ehrenamtliche Wolfsberater mangels Unterstützung und Wertschätzung sowie völliger Überlastung im wolfreichsten Landkreis Niedersachsens von ihrem Amt zurücktreten und zeitgleich an der Aufgabe interessierte Personen aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt werden, frage ich Sie, ob es nicht sinnvoll wäre, das System der ehrenamtlichen Wolfsberater auf komplett neue Füße zu stellen.
Vielen Dank. - Herr Minister, ich frage Sie vor dem Hintergrund des gestrigen Rücktritts eines Wolfsberaters im Landkreis Celle und der Tatsache, dass wir im wolfreichsten Landkreis Niedersachsens jetzt noch vier Wolfsberater haben, von denen einer dauerhaft krank ist und drei nur regional und sehr beschränkt einsetzbar sind, und der Tatsache, dass eine interessierte Bewerberin als Wolfsberaterin ohne Nennung von Gründen abgelehnt worden ist: Gibt es eine Liste mit Vereinen und Institutionen, die zu einem generellen Nein führen? Und wenn es sie gibt: Welche Vereine und Verbände stehen auf dieser Liste?
Das baut Druck auf, ja.
Ich sage schon jetzt: Herzlichen Dank. - Aber ich will auch noch etwas sagen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Bedeutung des Ehrenamts ist in der Tat schon viel gesagt worden. Jede gute Rede bei egal welcher Veranstaltung beinhaltet den Dank an die ehrenamtlichen Helfer vor Ort, und das natürlich zu Recht. Denn Fakt ist doch: Ohne Ehrenamt ist kein Staat zu machen. Jeder Verein, jedes Dorffest und auch große Teile unseres Staatswesens laufen durch Ehrenamtliche und mit Ehrenamtlichen.
Bei uns in Niedersachsen wird das Ehrenamt hochgehalten. Fast jeder Zweite über 14 Jahren in unserem Land engagiert sich ehrenamtlich. Das Spektrum hierbei ist gigantisch. Ob bei der Feuerwehr, beim DRK, im Sportverein, im Heimatverein, im Schulverein, bei der örtlichen Tafel oder z. B. in der Kommunalpolitik: Überall engagieren sich Menschen für andere Menschen.
Auch mein eigenes Leben ist geprägt vom Ehrenamt: sei es in jüngeren Jahren als - nicht wirklich begabter - Nachwuchsfußballer, der den ehrenamtlichen Trainern und - nicht zu vergessen - den ehrenamtlichen Fahrern zu den Spielen viel zu verdanken hat; sei es - seit meinem 17. Lebensjahr - als aktives Mitglied meiner Ortsfeuerwehr.
- Ja, die auch noch, genau.
Wir alle wissen: Ein Ehrenamt gibt einem Menschen sehr viel, und der Wert dieser Arbeit kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Darum ist es natürlich unsere Pflicht, all diesen Mitmenschen jeden Tag aufs Neue für ihr Engagement vor Ort von Herzen Dank zu sagen.
Für uns als verantwortliche Landespolitiker darf es aber eben nicht beim bloßen Dank bleiben. Auch wenn das Ehrenamt in 2020 nicht akut bedroht ist, müssen wir darauf achten, dass die Attraktivität des Ehrenamts hoch bleibt.
Und auch das ist eine Binse: Jede Zeit bringt ihre Herausforderungen mit sich. Wir erleben z. B. seit einigen Jahren eine zunehmende Individualisierung unserer Gesellschaft. Während der Ruf nach dem Staat immer lauter wird, schwindet die Bereitschaft, selbst Verantwortung auch gegenüber anderen Menschen vor Ort zu übernehmen.
Aber auch die finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten vieler unserer Mitmenschen haben sich
geändert. Das wissen wir. Und der Fortschritt der Technik hat natürlich auf das Ehrenamt selber, aber auch auf die Bereitschaft, ein solches auszuüben, erheblichen Einfluss.
Zu guter Letzt - so ehrlich, glaube ich, müssen wir an dieser Stelle sein - sorgte auch die Politik - der Gesetzgeber - in den vergangenen Jahren mit so mancher Entscheidung für Kopfschütteln bei den Ehrenamtlichen vor Ort. Nicht alle Auflagen und Beschlüsse, die wir gefasst haben, nicht alle Verordnungen sind am Ende so gut, wie sie sicherlich gemeint waren.
Als Landtag müssen wir all dies betrachten, und wir müssen ins Gespräch kommen: mit Politikern, mit Parteien, mit Verbänden und natürlich vor allem mit den vielen, vielen Ehrenamtlichen in unseren Ortschaften und Städten. Hierfür brauchen wir die Enquetekommission „Ehrenamt“, und hierfür wollen wir sie einrichten.
Die alles entscheidende Frage, die wir gemeinsam beantworten müssen, ist doch: Wie müssen wir die Rahmenbedingungen fürs Ehrenamt festsetzen, ergänzen und überarbeiten, damit Niedersachsen auch in Zukunft ein Land mit starkem ehrenamtlichem Gemeinwesen bleibt?
Ja, dabei werden wir auch übers Geld reden müssen, hier aber mehr aus der Sicht der Bürokratie. Kein ehrenamtlicher Bürgermeister, keine ehrenamtliche Übungsleiterin und kein Vereinsvorsitzender erfüllt seine bzw. ihre Aufgabe schließlich allein wegen der Aufwandsentschädigung. Dass aber z. B. ein solches Ehrenamt die jährliche Steuererklärung verkompliziert, das muss nicht sein. Ich glaube nicht, dass es im Sinne der Erfinder war, dass man, wenn man ein Ehrenamt übernimmt, als Allererstes einen Termin bei der örtlichen Versicherung vereinbaren sollte, um sich vor drohenden Gefahren zu schützen.
Meine Damen und Herren, der Begriff „Ehrenamt“ beinhaltet „Ehre“ und „Amt“. Damit kommt schon zum Ausdruck, dass es den Ehrenamtlichen nicht um Geld geht. Das heißt, in dieser Enquetekommission wird es mal nicht so sehr um Geld und um Verteilungskämpfe gehen, sondern darum, wie wir die Ehre und Freude daran, ein Amt auszuüben, hochhalten können.
Und natürlich wird es auch darum gehen, Maßnahmen und Ideen zu entwickeln, die geeignet sind, alle Niedersachsen weiterhin zu motivieren, ein Ehrenamt egal welcher Art und Weise auszuüben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bode, wenn ich auf der Straße 100 Menschen frage, was sie von der Bonpflicht halten, spiele ich nicht „Familien-Duell“ mit Werner Schulze-Erdel, sondern erhalte 100-mal die Antwort: „Unsinn!“ Und wer will dem schon widersprechen?
Die Bonpflicht ist ein Ärgernis sowohl für Unternehmen als auch für Kunden. Hinsichtlich des Ziels des Entschließungsantrags sind wir daher einer Meinung: Selbstverständlich müssen wir die überflüssigen Bons schnellstmöglich beseitigen. Dafür ist Ihr Antrag aber weder nötig noch hilfreich.
Warum gibt es denn die Belegausgabepflicht? - Nach über 20 Jahren Befassung mit dem Thema hat der Bundesrat im Dezember 2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet. Dieses Gesetz hat die Finanzverwaltung in die Lage versetzt, elektronische Kassen auszulesen, und es hat Unternehmer verpflichtet, elektronische Kassen bis Ende 2019 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten. Die dreijährige Übergangsfrist ist jetzt noch einmal bis zum Herbst dieses Jahres verlängert worden.
Mit diesem Gesetz hat der Bundestag auf die Erkenntnis reagiert, dass ein Ausspruch von Benjamin Franklin im Bargeldbereich wohl nur zur Hälfte gilt: „Nur zwei Sachen“, soll Franklin gesagt haben, „sind sicher: Der Tod und die Steuer.“
Damit eines ganz klar ist: Ich gehe davon aus, dass die allermeisten Händler, Frisöre, Taxifahrer und natürlich auch die meisten Bäcker, die zuletzt so oft bemüht worden sind, steuerehrlich sind. Aber eines ist auch klar: Deutschland ist Bargeldland. Es ist mitnichten so, dass das Wegdrücken von Bargeldeinnahmen nur in geringen Dosen stattfindet. Wenn man sich, wie wir es getan haben, mit Finanzämtern und vor allem Betriebsprüfern unterhält, dann weiß man, dass die Gelegen
heiten, die Bargeldgeschäfte bieten, nur allzu oft genutzt werden.
Selbst bei größeren Beträgen ist sicher der eine oder andere hier im Raum schon einmal gefragt worden, ob es nicht auch ohne Quittung ginge, oder?
Bei Geschäften über die Ladentheke war bisher nicht einmal diese Frage nötig, um zu entscheiden, ob man als Unternehmer einen Umsatz versteuern will oder nicht. Und die Betrüger werden auch immer besser. Die Zeiten, in denen der Würstchenbudenbetreiber aufgeflogen ist, weil er 100 Würstchen und drei Zentner Senf verkauft haben will, sind längst vorbei. Heute werden z. B. Tagesendsummen nach Bedarf und passend zum Wochentag nach unten korrigiert, oder es werden mittels Software Getränke und Speisen passend zueinander aus den Aufzeichnungen weggelöscht.
Denjenigen, die dieses Problem leugnen oder es nicht wahrhaben wollen, sei gesagt: Das Landgericht Osnabrück hat im November letzten Jahres zwei knapp 60-jährige Brüder zu Strafen von siebeneinhalb und dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die beiden hatten über Jahre Restaurants mit Kassensystemen beliefert, deren Aufzeichnungen im laufenden Betrieb, aber auch nachträglich noch manipuliert werden konnten. Allein der steuerliche Schaden aus diesen Geschäften wird auf über 1 Milliarde Euro geschätzt.
Damit sollte hoffentlich auch dem Letzten klar sein: Wir brauchen endlich Kassensysteme, die manipulationssicher sind und Umsätze vollständig aufzeichnen.
Wir brauchen sie im Interesse aller, wir brauchen sie vor allen Dingen im Interesse der vielen, vielen ehrlichen Unternehmer in diesem Land.
Was wir in Deutschland aber auch brauchen, meine Damen und Herren, liebe Kollegen der FDP, ist ein Mentalitätswechsel hin zum bargeldlosen Bezahlen.
Denn während man in London selbst auf jedem Wochenmarkt per Karte bezahlt und den Bon im Nachgang als E-Mail erhält, hinken wir in Deutschland hier sehr weit zurück.
- Das sollen sie auch! Das Bargeld soll auch niemand abschaffen. Ich denke aber, in dem Bereich können und sollten wir dringend aufholen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was mich an Ihrem Antrag aber am allermeisten ärgert, ist, dass Sie es tatsächlich hinbekommen, selbst bei diesem Thema mit dem Aspekt Umweltschutz zu argumentieren.
Ich weiß gar nicht, warum das Wort „Klimahysterie“ zum Unwort des Jahres erklärt worden ist.
Kein Thema, keine Diskussion und keine Auseinandersetzung in diesem Landtag ohne Klimaschutz! Und sei es noch so absurd - es kommt garantiert.
Dabei warnte selbst Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Dr. Birkner - wie ich finde, zu Recht - vor Kurzem hier im Landtag vor einem zunehmenden Klimaabsolutismus. Und jetzt sorgt sich die FDP also um die Papiermüllberge, die entstehen.
Aber sind die Bons hier wirklich das größte Problem? - Wenn ich in mein Abgeordnetenfach schaue und die vielen mehr oder weniger notwendigen Drucksachen sehe, die ich bekomme, dann wüsste ich ganz schnell, wo wir sehr viel Papier einsparen könnten.
Im Übrigen, Herr Bode: Auch Sie hängen doch regelmäßig Wahlplakate auf. Das sollen Sie gerne tun, aber auch da könnten Sie direkt einen wunderbaren Beitrag leisten, um viel Papier zu sparen.
Noch etwas anderes: Hysterischen Eskapaden, wie sie hier in Hannover passiert sind, sollten bitte ganz unterbleiben. Dort warnte ein Bäcker allen Ernstes alle Schwangeren, die Bons ja nicht ohne Handschuhe entgegenzunehmen oder sogleich die Hände zu waschen - wegen Kindeswohlgefährdung.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir sollten bitte etwas mehr Gelassenheit und Wahrheit walten lassen. Der Zustand ständiger Erregung, der z. B. jetzt gerade in Sachen Coronavirus herrscht,
tut einer sachlichen und nüchternen Abarbeitung der Themen nicht gut.
Abschließend sei gesagt: Ja, auch mich nervt die Bonpflicht, und zwar sehr.
Daher fordern wir auch schnellstmöglich technische Lösungen. Wenn die da sind, muss die Belegausgabepflicht - die im Übrigen keine Belegannahmepflicht für den Kunden bedeutet - beendet werden. Bis es aber so weit ist, können wir nur um Verständnis und Akzeptanz bitten. Am Ende dient dies der Gerechtigkeit für alle Unternehmer.
Meine Damen und Herren, zu guter Letzt noch zu etwas, was auch in Ihrem Antrag vorkam. Allen denjenigen, die die Bonpflicht mit Verweis auf unser Klima beenden wollen, sei gesagt: Thermopapier mit dem chemischen Stoff Bisphenol A ist seit Anfang dieses Jahres verboten. Das seit Jahren erhältliche ökologische Bonpapier fristet bisher ein sehr trauriges Dasein, weil es etwas teurer ist. Wem es also Ernst mit dem Thema ist, der kann zur ökologischen Alternative greifen und mit gutem Beispiel vorangehen - ganz ohne Symbolik oder Schwafelei, einfach durch Taten.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Bode, im Kern Ihres Anliegens - und auch des Anliegens der Petentin - bin ich ganz bei Ihnen: Natürlich brauchen wir mehr Bürokratieabbau.
Die Forderung an sich ist richtig. Ich kann Sie auch beruhigen: Wir arbeiten schon intensiv daran. Im Wirtschaftsministerium gibt es unter unserem Minister Dr. Althusmann, ich glaube, drei Stellen, die sich nur darum kümmern. Dem Anliegen wird bereits Rechnung getragen, weil es richtig ist.
- Nein, eben nicht!
In einigen Punkten muss ich Ihnen widersprechen. Zunächst einmal lautet der Beschluss des Ausschusses „Material“ und „Sach- und Rechtslage“. Dieser Beschluss ist deutlich besser geeignet als „Berücksichtigung“. Denn - da muss ich Sie einmal darüber aufklären, wie wir im Ausschuss arbeiten -
„Berücksichtigung“ nutzt man dann, wenn man ein konkretes Anliegen von der Landesregierung bearbeitet wissen will. Die Forderung nach Bürokratieabbau ist aber eine sehr allgemeine, wenn auch richtige. Deswegen geben wir der Landesregierung diese allgemeine, aber richtige und wichtige Forderung sozusagen als „Material“ an die Hand, damit sie sie bei allen zukünftigen Gesetzesvorlagen berücksichtigt und so auch dem Wunsch der Petentin gerecht wird.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Markus Brinkmann, ich komme nicht umhin, meine Rede mit einem Dank zu verbinden, den ich gerne an dich zurückgeben möchte: Du hast in deiner Rede viel Gutes und Schönes gesagt.
Auch ich möchte meine Rede mit einem Dank beginnen. Ich glaube in der Tat, wir haben das gemeinsam gut gemacht. Es macht sehr viel Freude. Auch dir namentlich herzlichen Dank für die wunderbare Arbeit im Unterausschuss.
Der Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ ist zwar nur ein Unterausschuss, er ist aber ein sehr wichtiger Unterausschuss. Der Jahresbericht des Landesrechnungshofes - er hat in der Tat 253 Seiten - befasst sich mit einem ganzen Haushaltsjahr. Er prüft alle Ministerien und schaut uns auf die Finger. Das ist eine sehr wichtige Arbeit. Auch ich möchte dem Landesrechnungshof
mit Frau Dr. von Klaeden an der Spitze für diese alljährliche Arbeit herzlich Dank sagen.
So eine Prüfung eines Haushaltsjahres ist gerade in haushalterisch guten Zeiten besonders wichtig. Jetzt kommt es darauf an, obwohl sehr viel Geld vorhanden ist, mit dem Geld sehr effizient zu arbeiten. Der Prüfbericht hat ergeben: In weiten Teilen tun wir das auch. Aber natürlich gibt es in jedem Ministerium hier und da Dinge, die noch weiter optimiert werden können. Dieser Punkte haben wir uns umfassend angenommen, und wir haben mit den vorliegenden Beschlussempfehlungen die richtige Konsequenzen gezogen, sodass unsere Ministerien zukünftig noch besser mit dem Geld werden arbeiten können.
Ich möchte dem Landesrechnungshof Dank dafür sagen, dass er in seiner Schwerpunktprüfung zwei ganz wichtige Themen aufgegriffen hat. Er hat sich nämlich auf der einen Seite das Thema Landesverschuldung noch einmal genauer angeschaut und auf der anderen Seite auch die Frage der strukturellen Nachhaltigkeit. Herr Grascha hatte das schon angesprochen.
Ich glaube, wir tun gut daran, dass wir uns die Schulden, die wir haben, alljährlich vergegenwärtigen. Wir reden über 60 Milliarden Euro Landesverschuldung bei einem 34 Milliarden Euro großen Haushalt. Ich blicke in diesem Zusammenhang mit Freude auf vorgestern zurück, wo wir die Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben haben. Denn das war eine zentrale Forderung vom Rechnungshof, das war eine zentrale Forderung unserer Fraktion. Dieses Signal ans Land, dass wir nur noch das Geld ausgeben, das wir auch eingenommen haben, war ganz, ganz wichtig.
Auch das Thema strukturelle Nachhaltigkeit darf uns nicht unwichtiger werden. Wir müssen natürlich unsere Landesverwaltung daraufhin anschauen, wo es Veränderungsbedarf bzw. Optimierungsbedarf gibt und wo wir gegebenenfalls auch mal ein paar Stellen einsparen können. Das müssen wir angehen. Die Digitalisierung bietet uns da sicherlich große Möglichkeiten. Ich danke dem Rechnungshof, dass er dort den Finger in die Wunde gelegt hat. Dort wollen wir besser werden, dort können wir besser werden, und dort werden wir zukünftig auch besser.
Lange Rede, kurzer Sinn: Vielen Dank dem Landesrechnungshof für die Prüfung. Vielen Dank allen Mitgliedern im Unterausschuss, die sich dieser Punkte sehr gewissenhaft und sehr detailliert angenommen haben. Vielen Dank allen Ministerien, die stets bestrebt und auch erfolgreich dabei sind, mit dem Rechnungshof Einvernehmen zu erzielen, um die Häuser weiter zu optimieren. So soll es weitergehen!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Genthe, schöne Rede, viel harter Tobak. Aber vor allem: Sie irren in vielen Dingen. Wir haben in dem Gesetzentwurf viele Verbesserungen, die ich Ihnen gleich aufzeigen werde.
Ich möchte meine Rede mit einem Dank beginnen. Ich freue mich, dass mit dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes eine Regelung aufgenommen wird, um deren Aufnahme ich selbst vor einigen Monaten bat. Mit der zukünftig möglichen Ratenzahlung innerhalb von 20 Jahren zu einem günstigen Zins, sogar zu einem NullProzent-Zins, und das auf einfachem Antrag der Anlieger hin, ist ein guter und wichtiger Schritt, um die teilweisen großen Lasten vor Ort für jeden Einzelnen abzumildern, getan. Dafür bin ich sehr dankbar.
- Man kann sie zahlen.
Aber auch die weiteren Änderungen bringen Verbesserungen für die Kommunen und die Anlieger mit sich.
So wird es einerseits zukünftig möglich sein, dass die Kommunen selbst die sogenannte Vorteilsbemessung durchführen. Mit anderen Worten gesagt: Die Kommunen können zukünftig selbst festlegen, wie viel Prozent der Gesamtkosten zwischen Anlieger und Kommune verteilt werden.
Weiter können zukünftig Zuschüsse auch den Anliegern zugutekommen, und damit den Anliegeranteil reduzieren. Bisher war es immer so, dass Zuschüsse zunächst den Gemeindeanteil reduzieren. Ich denke, das ist ein sehr guter und wichtiger Schritt zum Wohle der Anlieger vor Ort.
Außerdem tragen wir dem verständlichen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Transparenz vor Ort Rechnung und legen fest, dass zukünftig Kommunen drei Monate vor Maßnahmenbeginn die voraussichtlichen Kosten offenlegen müssen. Das machen zwar schon viele Kommunen im Rahmen einer Anliegerversammlung, aber zukünftig müssen es auch die machen, die es bisher nicht tun. Auch dort tragen wir dem Wunsch nach mehr Transparenz Rechnung. Auch das halte ich für gut und richtig.
Aber, meine Damen und Herren - das hatten Sie eben auch angesprochen -, bei aller Zustimmung zu diesen guten Änderungen sehen wir natürlich, dass die Straßenausbaubeiträge in vielen Kommunen zu Streit führen. Natürlich zahlt niemand gerne Ausbaubeiträge, und schon gar nicht für die
als selbstverständlich empfundene vorhandene Straße vor dem eigenen Haus. Spätestens wenn dann in den Satzungen vor Ort noch von Vorteilen die Rede ist, sorgt dies für Kopfschütteln. Das ist nachvollziehbar.
Es gibt viele Bürgerinnen und Bürger, die diese Summen nicht mal eben so überweisen können. Das sehen wir alles. Ich kann daher auch gut verstehen, dass viele auf den ersten Blick den Ursprungsantrag der FDP, Straßenausbaubeiträge zu verbieten, gut finden.
Ganz so einfach und insbesondere so gut, wie sie glauben, ist es aber nicht. Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv sowohl hier im Landtag, im Ausschuss, als auch parteiintern - ich kann mir vorstellen, sehr viele von Ihnen auch vor Ort in den Kommunen - mit dem Thema beschäftigt. Es wurden Vor- und Nachteile diskutiert, und besonders auch die Länderbeispiele Bayern und Brandenburg, weil als Flächenländer vergleichbar, angeschaut.
Heute wissen wir, dass dort insbesondere die angepriesenen Vorteile wie die Befriedung der Debatte und der Abbau von Verwaltungsbürokratie mitnichten eingetreten sind.
Aus Bayern wird uns geschildert, dass eine große Gerechtigkeitsdebatte entbrannt ist. Warum? - Sie ist dort entbrannt, weil man natürlich bei einer Abschaffung auch einen Stichtag festlegen muss. Alle, die noch kurz vor dem Stichtag zahlen mussten, finden erwartungsgemäß dieses Gesetz nicht wirklich erfreulich.
In Brandenburg erleben wir jetzt, dass die wegfallende Bürokratie bei der Abrechnung mit den Anliegern 1 : 1 durch neu anfallende Bürokratie beim Nachweis der Ausbaukosten für die Erstattung vom Land ersetzt worden ist. Also kein Vorteil!
Auch die in den Haushalt eingestellten Gelder reichen nicht aus. So ehrlich müssen wir sein. So ehrlich dürften auch Sie sein, Sie sind es aber nicht.
Wenn nun manche sagen, 50 Millionen Euro würden reichen, und es damit begründen, dass in einem Beispieljahr diese Summe landesweit ausgereicht hat, dann mag das in diesem einen Jahr so gewesen sein. Ich weise aber einmal freundlich auf die kostenlose Kita hin. Jetzt, wo sie kostenlos ist, ist Bedarf entstanden, wo vorher vielleicht kei
ner war. Die Kommunen können Lieder davon singen. Wer will nun ernsthaft behaupten, dass dieses Spiel nicht auch dort eintreten würde, gemäß dem Motto: „Kostet ja nichts.“?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist absehbar, dass die Gelder am Ende niemals reichen würden. Wir würden - und das ist das, worauf ich hinauswill - sehr schnell dazu kommen, dass das Land die Gelder zuteilen müsste; dann allerdings wieder mit sehr viel Bürokratie - das ist meistens nicht Ihr Wunsch - und umständlichen Antragsstellungen. Am Ende entscheidet das Land, ob, wann und wo vor Ort Straßen ausgebaut werden können.
Davor kann ich nur warnen. Wenn dann gerade noch diese Posten in haushalterisch schwierigen Zeiten oder bei veränderten politischen Mehrheiten gekürzt würde, dann würde das Land stark in die Kommunen hineinregieren. Das wollen wir als Landtag nicht, das wollen die Kommunen ganz sicher nicht wollen, und das wollen die Bürger vor Ort am Ende auch nicht.
Als verantwortliche Landespolitiker dürfen wir die Augen vor diesem Problem nicht verschließen.
Weil wir das nicht tun, weil wir die Probleme der aktuellen Rechtslage erkannt haben und die teils schwindende Akzeptanz der Bürger vor Ort verstehen, geben wir mit der heute vorliegenden Änderung den Kommunen vor Ort das nötige Rüstzeug an die Hand. Das heißt - auch darauf will ich hinaus -: Niemand verpflichtet doch Kommunen, dass sie eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen müssen! Sie können auch ohne sie verfahren. - Das heißt, zukünftig können Kommunen weiterhin auf eine Straßenausbaubeitragssatzung verzichten. Sie können nun aber auch bestehende Regelungen anpassen, um vor Ort eine sozialverträglichere Lösung anbieten zu können.
Das Land darf, kann und sollte nicht alle Aufgaben von den Kommunen übernehmen. Auch der Landeshaushalt ist weder unbegrenzt noch zahlen in diesen andere als die eigene Bevölkerung sowie die Unternehmen Niedersachsens ein. Das würde bedeuten, die Landesmehrausgaben müssten dort eingenommen werden. Am Ende wäre das eine Milchmädchenrechnung, und das Land würde bestimmen, wo ausgebaut wird. Das wollen wir nicht!
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass wir mit der heutigen Änderung des Kommunalabgabengesetzes einen Schritt in die richtige Richtung gehen. Welcher Weg vor Ort der
richtige ist, sollen die Kommunen entscheiden. Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung, und das ist gut und das ist richtig so.
Ich finde, dass das Prinzip der Subsidiarität - sprich: dass nicht alles von Berlin oder Hannover aus geregelt werden soll, sondern alles das, was vor Ort entschieden werden kann, auch vor Ort entschieden werden soll - richtig bleibt. Unsere Kommunen werden auch weiterhin mit viel Umsicht und die örtlichen Entscheidungsträger jeglicher Fraktionen mit Augenmaß die richtigen Entscheidungen vor Ort treffen.
Herzlichen Dank.
Ja, mir fällt ganz sicher etwas ein.
Herr Präsident! Lieber Kollege Dr. Genthe, ich will darauf gerne antworten. Ich will zwei Dinge zurechtrücken.
Sie haben eben ausgeführt, an Kreisstraßen, Landes- und Bundesstraßen zahlen die Anlieger vor Ort gar nichts. Das betrifft aber nur die Fahrbahn. Wenn dort ein Gehweg, Beleuchtung etc. ist, werden die Anlieger leider auch - bzw. wenn es dort keine Straßenausbaubeitragssatzung gibt, eben nicht - herangezogen. Was Sie dazu sagen, ist also schlichtweg Unsinn.
Nun zu dem, was Sie zu Anfang gesagt haben. Was war das noch gleich?
Entscheidend - das will ich hochhalten, und ich hatte gehofft, dass Sie dabei sind - ist ein Prinzip. Das nennt sich „kommunale Selbstverwaltung“. Wir zwingen, wie es vor vielen Jahren noch der Fall war, Kommunen nicht dazu, eine Ausbausatzung zu erlassen, sondern sie haben das Recht dazu. Niemand muss so eine Satzung erlassen. Ich persönlich finde es immer besser, wenn die Kommunen vor Ort mit dem nötigen Augenmaß und dem Blick auf die Gegebenheiten vor Ort so entscheiden, wie sie es für richtig halten. Wir als Land wissen nicht alles besser.
Ich wünsche mir, dass Sie bei Ihren Anträgen einmal einen Blick dafür entwickeln, dass das alles auch bezahlt werden muss. Ich höre von der FDP ständig: Wir müssen mehr Schulden abbauen. - Ich bin im Prinzip bei Ihnen.
Sie wollen natürlich keine Steuererhöhungen haben. Auch hier bin ich bei Ihnen. Aber Sie wollen überall mehr Geld ausgeben und nirgends kürzen. Wie soll das gehen? Das, was Sie da aufbauen,
funktioniert so nicht. Sie müssen auch einmal die Wahrheit sagen, aber das tun Sie leider nicht.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegin Staudte, letztlich ist es nur konsequent: Wer die A 39 generell ablehnt, der lehnt auch alles ab, was damit im Zusammenhang steht.
Aber wir brauchen die A 39. Die Region braucht die A 39.
Die Petition geht fehl. Aber dazu komme ich gleich.
Noch ein allgemeiner Hinweis vorweg: Wir haben schon oft genug gehört, dass es bundesweit zu wenige Stellplätze gibt. Nun bauen wir endlich einen vernünftig dimensionierten Stellplatz, um diesem Problem ein wenig Luft zu verschaffen, und was machen die Grünen? - Sie sind dagegen. Das ist der falsche Weg.
Aber abgesehen davon: Das Planfeststellungsverfahren wird erst noch anlaufen. Es soll im nächsten Jahr erfolgen. Dann kann natürlich jede Anwohnerin und jeder Anwohner ihre bzw. seine Bedenken vorbringen. Dann werden diese Bedenken auch behandelt. So muss es auch sein.
Allerdings geht die Petition unseres Erachtens fehl. So wird u. a. behauptet, dass der Lärmschutz nicht ausreichend sei und es viel zu laut werde. Es gibt hinlänglich ausreichende Bewertungen, die besagen, dass der Grenzwert für ein Mischgebiet - das ist dort planerisch vorgesehen - deutlich unterschritten wird. Die Behauptung, dass die Fläche des Parkplatzes doppelt so groß sei wie die Ortschaft, ist ebenfalls nicht korrekt. Die Flächen sind ziemlich genau gleich groß.
Außerdem wird die Bodenqualität zum Anlass genommen. Natürlich ist der Boden dort gut. Aber er ist mitnichten überall so gut, wie die Petentin vorträgt. Dieser Aspekt geht also auch fehl.
Dass die Verkehrsbelastung steigt - ja, das will wohl niemand in diesem Raum wegdiskutieren. Allerdings möge man einmal die Anwohner an der B 4 fragen, die momentan jeden Tag den ganzen Mist dort erleben müssen. Ich glaube, dass der Mehrverkehr dann richtig auf die Autobahn geleitet wird und deswegen nicht negativ zu sehen ist.
Ein wenig wird sozusagen der Vogel abgeschossen, indem die Erhöhung der Kriminalitätsbelastung angeführt wird. Ich will nicht ausschließen, dass auf dem Rastplatz mal eine Straftat passiert. Aber dass die Region Uelzen und vor allem der Bereich Riestedt/Rätzlingen dann zu einem Hotspot für kriminelle Handlungen wird, glaube ich nun wahrlich nicht.
Kurzum: Wir brauchen die A 39. Wir brauchen auch dort einen vernünftig dimensionierten Rastplatz. Deswegen bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben meinem Landtagsmandat habe ich die große Ehre und Aufgabe übertragen bekommen, meiner Heimatgemeinde als Bürgermeister dienen zu dürfen. Als Kommunalpolitiker ist mir die bisherige Regelung im NFAG seit Jahren ein Dorn im Auge. Daher danke ich der FDP-Fraktion für diesen Gesetzentwurf.
Wir haben eine kommunale Steuererhöhungsspirale, die beendet werden muss. Wir haben sie, weil das bisherige System sie begünstigt.
Die Idee weg von der dynamischen Festsetzung hin zu einer gesetzlichen Festlegung des Nivellierungshebesatzes ist gut. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass der Nivellierungshebesatz sowohl für die Gelder aus dem Kommunalen Finanzausgleich für die Kommunen als auch für die Berechnung der zu zahlenden Samtgemeinde- und Kreisumlage von den Kommunen jährlich aufgrund des Landesdurchschnitts aller Kommunen neu festgelegt wird. Dies bedeutet, dass jede Erhöhung und - leider eher theoretisch - natürlich auch jede Senkung der Grundsteuer oder Gewerbesteuer in irgendeiner Kommune Niedersachsens dazu führt, dass sich der Landesdurchschnitt verändert.
Die HAZ titelte am 1. Oktober 2018 wie folgt:
„Höhere Grundsteuer in vielen Kommunen“
Im ersten Absatz steht dann:
„Fast jede fünfte Stadt oder Gemeinde in Niedersachsen hat nach Angaben des Steuerzahlerbunds in diesem Jahr den Hebesatz der Grundsteuer B angehoben. Bei der Steuer gibt es große regionale Unterschiede.“
Fast jede fünfte! Das muss man sich einmal vergegenwärtigen!
Weiter hinten im Text werden dann Beispielkommunen genannt. So erhebt Gorleben im Kreis Lüchow-Dannenberg lediglich 250 Punkte, allerdings - um gleich eventuellen Unkenrufen zu begegnen - die Stadt Hitzacker, ebenfalls aus Lüchow-Dannenberg, gar 600 Punkte. Das ist eine Differenz von 350 Punkten bei der Grundsteuer innerhalb eines Landkreises!
Die Frage ist nun: Wer handelt richtig und wer falsch? - Beide Gemeinden werden gewiss gute Gründe für ihren Hebesatz haben. Das ist ja auch richtigerweise und Gott sei Dank eine Entscheidung innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung.
Nur, ist es richtig, wenn Steuererhöhungen einer Kommune dazu führen, dass wir finanziellen Druck auf andere Kommunen ausüben? - Ich finde, nicht. Meines Erachtens ist es richtig, einen Hebesatz für den kommunalen Finanzausgleich festzusetzen. Damit wird ein ungesunder Steuerwettbewerb nach unten insbesondere bei der Gewerbesteuer vermieden. Das wollen wir natürlich nicht.
Nur, wenn eine Gemeinde so gut wirtschaftet, dass Steuererhöhungen nicht notwendig sind, dann darf es nicht sein, dass sie über die Jahre und durch Erhöhungen anderer Kommunen im Land darunter leidet und am Ende Einkommensnachteile erfährt. Meine eigene Gemeinde Eicklingen hat vor wenigen Jahren trotz Rücklagen die Hebesätze erhöht. Einziges Argument war damals das Abrutschen unter den Landesdurchschnitt. Wir hatten es also finanziell nicht nötig. Wir haben es aber gemacht, damit wir unsere Rücklage nicht durch dieses meines Erachtens falsche System verlieren. Das kann man keinem normalen Menschen draußen erklären.
Das bisherige System zwingt irgendwann jede Kommune, die Steuern zu erhöhen. Das, meine Damen und Herren, kann es nicht sein.
Ich möchte Ihnen noch ein weiteres Beispiel aus meinem eigenen Wahlkreis nennen: Im Zuge der Diskussionen über die Straßenausbaubeiträge gehen manche Kommunen dazu über, die Satzungen abzuschaffen und in der Folge die Grundsteuer zur Finanzierung zu erhöhen. Die Gemeinde Winsen (Aller) beispielsweise hat sich für diesen Weg entschieden. Die Grundsteuer B wurde von 400 auf nun 560 Punkte erhöht. Man ist damit fast an der Spitze aller Gemeinden im Land.
Ich will jetzt gar nicht über den Sinn oder Unsinn einer solchen Entscheidung debattieren. Auch dies liegt richtigerweise weiterhin im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Sofern dies nur ganz wenige Kommunen im Land machen, ist es auch kein Problem. Nur, wenn diesem Beispiel mehr und mehr Kommunen im Land folgen und wir nichts am bisherigen System verändern, wird folgende Kausalkette eintreten:
Erstens. Der Landesdurchschnitt der Hebesätze bei der Grundsteuer erhöht sich.
Zweitens. Dadurch erhöht sich der finanzielle Druck auf alle anderen Kommunen, ebenfalls ihre Hebesätze zu überarbeiten.
Drittens. Der Durchschnitt steigt weiter an.
Viertens. Die Kommunen, die über eine höhere Grundsteuer den Straßenausbau finanzieren, stellen fest, dass die Mehreinnahmen sinken. Hintergrund ist, wie ich es eingangs erwähnt habe: Die zu zahlende Samtgemeinde- und Kreisumlage wird auf den deutlich erhöhten Landesdurchschnitt gezahlt. Folglich sinken die Mehreinnahmen.
Fünftens. Um den Straßenausbau weiter finanzieren zu können, wird der Grundsteuerhebesatz erhöht.
Was sechstens ist, kann sich jeder hier im Raum denken.
Verehrte Kollegen, das aktuelle System ist mitverantwortlich für eine Steuererhöhungsspirale in unseren Gemeinden. Mit dem Wechsel zu einem festgelegten Nivellierungshebesatz kann der Landtag dieses System stoppen. Wenn der Landtag zukünftig einen Satz festlegt und diesen alle paar Jahre gegebenenfalls mal anpackt, können wir steuern. Vor allem aber bleiben die Bürgerinnen und Bürger vor Ort von systembedingten Steuererhöhungen verschont.
Ob allerdings das bloße Festsetzen dieses Hebesatzes in diesem komplexen System - denn ganz einfach ist es in der Tat nicht - dann die richtige, weil einfache Lösung ist, bleibt natürlich abzuwarten. Daher freue ich mich sehr auf umfassende Beratungen im Innenausschuss.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Pancescu, ich hätte Ihnen noch ein paar Sekunden Redezeit gegönnt. Ich hätte gern erfahren, was die Russen Ihnen geschrieben haben.
Aber vielleicht können Sie es ja gleich noch beantworten.
Seit einem Monat freue ich mich auf diesen Tag. Endlich geht es wieder um Atomwaffen. Niedersachsen kann die Weltpolitik bestimmen. Ich kann es nicht verhehlen, der eine oder andere Kollege meiner Fraktion kam auf mich zu und fragte, ob ich die Cantina Band mache und denselben Song einfach noch mal spiele. Leider muss ich Sie enttäuschen - obwohl, wieso eigentlich?
In meiner letzten Rede zu diesem Antrag habe ich eigentlich bereits alles gesagt. Der Atomwaffenverbotsvertrag ist und bleibt ein Thema des Bundes als Teil der Vereinten Nationen.
Und der Landtag ist und bleibt für Ihre grüne Symbol- und Wohlfühlpolitik der falsche Ort.
Sie haben ja eben aus den Ausschussberatungen berichtet. Die Ausschussberatung hat wenig überraschend exakt diesen Umstand beschrieben. Ich darf aus dem Protokoll zitieren. Dort sagte Frau Oberregierungsrätin Benke:
„Abschließend zur Zuständigkeitsfrage: Über Artikel 32 Abs. 1 des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten beim Bund.“
Damit, liebe Kollegen der Grünen, wäre das nun hoffentlich auch für Sie geklärt.
Oder? Sie hatten es ja eben angesprochen. Vielleicht geht es Ihnen ja gar nicht um den Vertrag. Vielleicht wollen Sie etwas ganz anderes erreichen?
Sie wissen ganz genau, dass sämtliche NATOMitgliedstaaten diesen Vertrag nicht ratifiziert haben.
- Alle.
Wir sind ebenfalls Teil der NATO. Deswegen muss ich Sie fragen: Wollen Sie allen Ernstes einen Keil
in dieses Bündnis treiben? Was glauben Sie denn, was passieren würde, was passieren müsste, wenn Deutschland diesen Vertrag unterschreiben würde? - Wir würden einen verdammt großen Schaden bei der NATO anrichten. Ich hoffe nicht, dass Sie das ernsthaft wollen.
Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. - Dies hat Kurt Schumacher einmal gesagt.
So fern mir seine politischen Ansichten auch sind, liebe Kollegen der SPD, dieser Satz stammt von einem Mann, der von seinen schlimmen Erfahrungen der Vorjahrzehnte gezeichnet war. Was hat er damit wohl sagen wollen? - Ich glaube, er hat damit Folgendes gemeint: Wir brauchen keine Tagträumer und keine Schönwetteranträge.
Wir brauchen Realisten, die mit offenen Augen durch die Welt gehen.
Die Grünen sind ganz offensichtlich den Ersten zuzuschreiben. Wir sind die Realisten.
Während die Grünen glauben, mit einem solchen Antrag die Welt atomwaffenfrei zu machen, wissen wir, dass dies hierdurch mitnichten erfolgen wird.
Nordkorea und womöglich bald auch der Iran streben danach, Atommächte zu werden. Das muss uns allen Warnung genug sein. Aber glaubt irgendjemand hier im Plenum, dass unsere Antwort darauf die Unterzeichnung eines umstrittenen Vertrages sein kann? Nein, das kann es nicht sein!
Ehe Sie mich falsch verstehen: Wir wollen natürlich kein neues Wettrüsten. Ja, auch weiterhin möchte ich und möchten wir eine atomwaffenfreie Welt.
Wir verschließen aber nicht die Augen vor der Realität, wie Sie es leider bei fast jedem Thema generell tun.
Sie wissen ganz genau, dass eine alleinige Unterschrift Deutschlands oder ein alleiniger Abzug der Waffen aus Deutschland rein gar nichts bringt. Wir müssen als Europa und als Teil der NATO darauf achten, dass Atomwaffen verschwinden, dass sie insbesondere nie wieder zum Einsatz kommen. Das geht aber nicht mit einer Unterschrift.
Dieser Antrag ist einfach nur Symbol- und Wohlfühlpolitik. Dafür sind wir nicht zu haben. Der Antrag muss abgelehnt werden.
Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Hilbers, ich frage Sie: Welche Veränderung des Geschäftsmodells hätte eine Herauslösung und Übereignung der BLSK zur Folge?
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Falls es irgendwer noch nicht wusste: Am 26. Mai ist Europawahl. Anders als mit Blick auf diese Wahl kann ich mir diesen Antrag der Grünen heute nicht erklären. Hier soll ein wohlig-warmes Gefühl des Wirkümmern-uns vermittelt werden. Wir Niedersachsen - besser noch: Sie Grünen - machen die Welt atomwaffenfrei.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, das Thema Atomwaffen ist aber viel zu ernst und viel zu wichtig,