Besonders hohe Grundstückspreise gibt es eben nicht nur in den bevorzugten Lagen der Großstädte, sondern auch in anderen Orten in Niedersachsen; u. a. auf den Ostfriesischen Inseln. Schon heute schöpft das Land alle derzeit bestehenden Möglichkeiten aus, um auf den Inseln sozialen Wohnungsbau zu realisieren. Die Rahmenbedingungen hierfür sollen in Zukunft noch weiter verbessert werden.
LNG-Importterminal: Hinsichtlich des Themas LNG-Terminal verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage mit dem Titel „Quo vadis LNGImportterminal in Niedersachsen?“ vom 18. Juli 2018. Meine Haltung als Umweltminister ist exakt die gleiche, die ich seinerzeit als Wirtschaftsminister eingenommen habe. Wilhelmshaven ist als Standort für einen LNG-Terminal bestens geeignet. Mein persönliches Ziel besteht darin - das gebe ich als jemand, der aus der betreffenden Region stammt, durchaus zu -, alles dafür zu tun, dass dieses Terminal dort entwickelt wird. Gutachten, die in der Vergangenheit auf den Weg gebracht wurden, zeigen einen eindeutigen Vorteil dieses Standorts.
Übrigens ist LNG ein klassisches Thema der Energie- und Netzpolitik. Es begleitet mich von daher nicht nur in meiner Funktion als Minister, sondern auch in meiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender im Beirat der Bundesnetzagentur.
Elektrofahrzeuge im Landesfuhrpark: Niedersachsen soll bei der Elektromobilität zum Spitzenreiter unter den Bundesländern werden. Wir haben vorhin darüber diskutiert. Wir können Energie nicht nur erzeugen, sondern wir müssen Energie auch sinnvoll einsetzen. Also müssen wir auch zeigen, dass die Energiewende - insbesondere die strombasierte Energiewende - funktioniert. Deswegen ist das Thema Elektromobilität richtig.
Die Partner der Koalitionsvereinbarung - also CDU und SPD - haben sich ganz konkret das Ziel gesetzt, bis zu 10 % der neu beschafften Fahrzeuge im landeseigenen Fuhrpark mit emissionsarmen Antrieben auszustatten. Elektromobilität ist ein Sektor, der sich mit großer Dynamik entwickelt und in dem sich die technologischen Möglichkeiten, das verfügbare Angebot und die Kosten kurzfristig verändern. Mit der Aufnahme einer immer größeren Anzahl von E-Fahrzeugen in den Fuhrpark des Landes werden wir wertvolle Erfahrungen über Einsatzmöglichkeiten, über optimierte Nutzung, aber auch über den Fortschritt der Technologie gewinnen.
Deshalb halte ich auch ehrgeizige Ziele für realistisch. Im Jahr 2022 sollen mindestens 20 % der Fahrzeuge im Landesfuhrpark elektrisch angetrieben werden. Schon heute wäre es möglich, einen wesentlichen Teil der Fahrzeuge im Landesfuhrpark durch echte batterieelektrische Fahrzeuge - jetzt kann man sicherlich noch darüber diskutieren, ob man Hybridfahrzeuge oder batterieelektrische Fahrzeuge meint - zu ersetzen.
An der Umsetzung der Ziele arbeitet eine breite in der letzten Legislaturperiode eingesetzte Arbeitsgruppe „Beschaffungsallianz“ unter Federführung des Wirtschaftsministeriums. Ein Aspekt - um auf die konkreten Punkte hinzuarbeiten - ist auch das Klimagesetz eines Landes, weil das Klimagesetz eines Landes nur Dinge regeln kann, für die das Land eine eigene Verantwortung hat. Die Fahrzeuge im Landesfuhrpark sind eine originäre Angelegenheit, bei der wir zeigen können, dass wir den Klimaschutz und die Verantwortung für das Klima ernst nehmen.
Staatsziel Klimaschutz: Im Hinblick auf die großen Herausforderungen, die der Klimawandel auch an Niedersachsen stellt, habe ich Anfang August dieses Jahres vorgeschlagen, den Klimaschutz und übrigens auch die Klimafolgenanpassung als Staatsziel in die Landesverfassung aufzunehmen. Darüber haben wir am Mittwoch diskutiert. Dieser Vorschlag wird und muss - es liegt ja eine Gesetzesinitiative vor - innerhalb der Landesregierung, aber auch im Landtag diskutiert werden. Nach Abschluss dieses Diskussionsprozesses kann in einem nächsten Schritt natürlich auch über konkrete Formulierungen und über einen Zeitplan beraten werden.
Klimakompetenzzentrum: Ein Klimakompetenzzentrum wird benötigt, um das Klimawissen im Land zu bündeln. Es soll dazu beitragen, dass sich Niedersachsen auf den bereits eingetretenen Klimawandel verantwortungsvoll einstellen kann. Sie wissen: Küstenschutz, Hochwasserschutz, Starkregenereignisse, Dürre. Wir reden nicht immer nur über die wasserbasierten Ereignisse, also über ein „Zuviel“, sondern wir reden auch über die möglicherweise eintretenden Auswirkungen der Dürre.
Gegenwärtig berät der Landtag den Entwurf eines Klimagesetzes. In dessen Rahmen könnten auch die Einrichtung des Klimakompetenzzentrums geregelt und damit ein deutliches Signal in Richtung Klimaschutz, aber auch in Richtung Klimafolgenanpassung gegeben werden. Der Ausgang der Beratungen im Landtag muss aber zunächst ab
Netzausbau: Als Energieminister habe ich in Niedersachsen zwölf Netzausbauprojekte im Höchstspannungsnetz mit einer Gesamtlänge von ca. 900 km zu genehmigen. Etwa ein Viertel davon ist bereits genehmigt, realisiert, in Bau oder in Bauvorbereitung. Die Landesregierung strebt an, die Genehmigungsverfahren für die Netzausbauprojekte in der Verantwortung des Landes bis 2020 abzuschließen. Dafür wurde ein Projektsteuerungsprozess für den Netzausbau im Übertragungsnetz mit dem in Niedersachsen verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern TenneT und Amprion eingerichtet.
Die jeweiligen ressortübergreifenden Prozesssteuerkreise befassen sich in etwa zweimonatigen Abständen mit Fragen des Netzausbaus insgesamt sowie mit den Projekten in Niedersachsen im Besonderen. Damit können Konfliktpunkte frühzeitig identifiziert und Lösungsansätze entwickelt werden. Auf diesem Wege sollen u. a. auch die Möglichkeiten zur Verbesserung der Akzeptanz und der Verfahrensbeschleunigung ausgeschöpft werden. Erfolge zeigen sich in der zunehmenden Länge genehmigter Trassenkilometer in Niedersachsen.
Zu Frage 2: Sämtliche der in der Anfrage aufgeführten Forderungen betreffen ausschließlich oder zumindest auch den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Eine Folgeabstimmung der jeweiligen Äußerungen mit anderen Mitgliedern der Landesregierung war vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht erforderlich und hat insofern auch nicht immer stattgefunden.
Zu Frage 3: Ich glaube, ich habe hier deutlich gemacht, von wie vielen Themen mein Haus berührt ist. Das ist, wie ich finde, ganz wichtig. Dazu gehört nun aber auch die Bildung. Ich habe nur einige Beispiele aus dem Bereich der Umweltbildung mitgebracht, die wir betreiben. Das nur, um diesen Begriff einmal aufzugreifen, der sicherlich eine große Rolle spielt.
Ansonsten will ich sagen: In allen anderen Funktionen und als Mitglied des Kabinetts bin ich immer gern bereit, die wirklich hervorragende Arbeit unseres Kultusministers Grant Hendrik Tonne überall zu präsentieren und darzustellen. Ich glaube, es zeichnet eine Landesregierung aus, wenn sie mit Blick auf die Themen und ihre Überzeugungen gemeinsam auftritt und darüber hinaus in der Lage
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die erste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Jörg Bode, FDPFraktion. Bitte schön!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Minister Lies, wir haben die Landesregierung in Gänze gefragt und nicht nur Sie allein. Das heißt, Ihre Antwort muss die Meinung der Landesregierung insgesamt widerspiegeln.
Ich habe jetzt eine Frage zum Fuhrparkmanagement. Im Rahmen Ihrer Antwort haben Sie eben zunächst auf den Koalitionsvertrag abgehoben und gesagt, Sie wollten 10 % der neu angeschafften Fahrzeuge mit emissionsarmen Antrieben ausstatten. Dann haben Sie aber gesagt: Ich stelle mir zum Jahr 2020 20 % und zum Jahr 2030 50 % der Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb vor. - Dann haben Sie auch noch den Hybridantrieb erwähnt. Den Hybridantrieb haben Sie in Ihren öffentlichen Aussagen und in Ihren Pressemitteilungen aber immer nicht mit erwähnt, sondern Sie haben immer nur von rein elektrischen Fahrzeugen gesprochen.
Deshalb meine Frage: Teilt die Landesregierung das Ziel des Umweltministers, bis zum Jahr 2022 eine Quote von 20 % und bis zum Jahr 2030 eine Quote von 50 % an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu erreichen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, ich habe vorhin das beschrieben, was schon Teil des Koalitionsvertrages ist. Ich habe auch das beschrieben, was Teil des Klimagesetzes wird. Ich habe hohe Erwartungen an die Beratungen dieses Gesetzes in den Ausschüssen und hier im Parlament. Übrigens
heißt dieses Gesetz „Klimagesetz“ und nicht „Klimaschutzgesetz“; denn es geht auch um die Folgen des Klimawandels. Dann wird die Landesregierung am Ende entscheiden, welchen Weg sie gehen wird.
(Zuruf von Jörg Bode [FDP] - Ja, genau. Das ist ja mein Impuls, den ich in die Beratung der Landesregierung einbringe. Die Lan- desregierung wird eine Entscheidung dazu treffen. Das ist der ganz normale Weg. Wenn Ressortmi- nister nicht dazu in der Lage wären, mit einer eige- nen Position einen Diskussionsprozess in der Lan- desregierung zu befruchten, dann wäre das schlecht. Ich habe nie gesagt: „Die Landesregierung hat das entschieden“, sondern ich habe immer gesagt: Das ist die Position, mit der ich hineingehe. - Das habe ich für das Thema Verfassungsrang gesagt, und das sage ich auch für alle anderen Themen. Ich werde mich sehr dafür einsetzen. Ich bin immer sehr erstaunt, wenn es heißt, es gebe keine konkreten Punkte, die ich mir für ein Klimagesetz vorstellen könnte. Es gibt sogar ganz konkrete Punkte, und ich werbe sehr dafür, dass wir für die Umsetzung dieser Punkte eine Mehrheit bekommen. Ich persönlich glaube allerdings, dass wir uns auf die richtigen batterieelektrischen Fahrzeuge kon- zentrieren können, weil mit dem nächsten Jahr und den darauf folgenden Jahren der Einsatz der wirk- lich batterieelektrischen Fahrzeuge gerade in ei- nem Fuhrpark einen relevanten Anteil einnehmen kann. Die von mir erhobenen Forderungen können daher realistisch eingehalten werden. Ich werde selbstverständlich meine Position in den Diskussi- onsprozess einbringen. Damit habe ich meine Haltung zu diesem Thema sehr deutlich gemacht. (Beifall bei der SPD)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine Frage vor dem Hintergrund einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 5. Februar dieses Jahres. Dort heißt es:
„Lies kündigte deshalb an, dass die KfzRichtlinie des Landes angepasst, der Ausbau der Ladeinfrastruktur, des Verteilnetz- und des Wasserstofftankstellennetzes unterstützt werden sollen.“
Ich frage die Landesregierung: Wann beabsichtigt die Landesregierung, die seit einem halben Jahr überfällige Änderung, die Minister Lies versprochen hat, in Bezug auf reine batteriebetriebene Fahrzeuge umzusetzen, und mit welcher Quote wird dort gearbeitet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bode, herzlichen Dank für die Frage. Die Kfz-Richtlinie sieht schon heute vor, dass wir ökologische Sachverhalte, insbesondere Klimaschutz, in die Abwägung und in die Anschaffungsmodalitäten mit einbeziehen. Insofern ist aus meiner Sicht keine Änderung der Richtlinie notwendig, um Klimaschutzziele zu verfolgen.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Immer dort, wo es sinnvoll und vernünftig ist, klimaschonende Technologien wie Elektromobilität einzusetzen, gewährleistet die Richtlinie dies bereits heute.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage ebenfalls aus der FDP-Fraktion: der Abgeordnete Hermann Grupe, bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Frage an die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass Minister Lies hier ausgeführt hat, dass er sich für die Weidetierhaltung einsetzen will, dass er sich aber auch für die Entwicklung der Gänse einsetzen will. Die haben sich in bestimmten Gebieten zu einer reinen Gänseplage ausgeweitet, mit Totalschaden an den Flächen und einer entsprechenden Verkotung. Die Landwirte sagen, dass die Schäden zum Teil ein Vielfaches dessen ausmachen, was an Entschädigung geleistet wird.
Meine Frage lautet daher: Wie will die Landesregierung diesen Widerspruch auflösen: zugunsten der Weidetierhaltung, zugunsten der Gänse oder weiterhin zulasten der Bauern?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Grupe, beide Aspekte bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit. Das Thema Weidetierhaltung ist besonders konfliktbehaftet. Ich will jetzt nicht jeden einzelnen Konflikt aufzählen. Wir können uns sicher auch Konflikte vorstellen, die noch auf uns zukommen werden. Wir stehen da vor einer schwierigen Situation.
Wir alle haben aus ökologischen Gründen - für meine Region kann ich sagen: sogar aus touristischen Gründen - ein großes Interesse daran, dass die Weidetierhaltung erhalten bleibt. Im Zusammenhang mit Rindern, Ziegen und Schafen haben wir ein großes Interesse auch aus naturschutzfachlichen Gründen. Das Ganze wird aus wirtschaftlicher Sicht immer schwieriger. Bei den Schafen denke ich auch an die Sicherheit auf den Deichen und alles, was damit zusammenhängt.
Unser Ziel ist es, gerade mit Blick auf die für die EU-Strukturförderperiode zu verhandelnden Punkte, zu überlegen, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt. Ich bin sehr dankbar, dass die Umweltminister das aufgreifen und wir ein starkes Signal senden, dafür eine starke Unterstützung zu gewährleisten; denn es macht einen Unterschied, auch im Aufwand, wenn die Weidetierhaltung hoffentlich weiterhin erhalten bleibt. Wir alle können uns in unseren Regionen nicht vorstellen, irgendwann auf die Weidetierhaltung zu verzichten.
Eine besondere Herausforderung - da haben Sie völlig recht - stellt das Gänsemanagement dar; das ist der Beschluss aus dem Jahr 2014, den das damalige Parlament getroffen hat.
Gänsemanagement meint nicht nur: Wie sorge ich dafür, dass der Landwirt, der noch nicht mal mehr in der Lage ist, seinen Ertrag vom Feld zu holen, einen Ausgleich bekommt? - Das allein kann nicht die Lösung sein. Ich habe volles Verständnis dafür,
dass ein Landwirt die Erwartung hat, seinen Betrieb tatsächlich zu bewirtschaften und nicht ausschließlich Finanzierungsbestandteile für in Kauf genommene Nachteile bekommt. Da sind wir uns völlig einig. Das kann nicht die Maßgabe sein. Im Gänsemanagement geht es daher nicht nur um die Frage, wie wir mit dem Ausgleich umgehen - das halte ich für wichtig -, vielmehr wird gerade das Rastspitzenprogramm ganz entscheidend sein, um einen absoluten Ausgleich für die Landwirte zu schaffen, für die es sonst ganz schwierig wird. In diesen Zusammenhang gehören auch solche Fragen wie: Wie gehen wir mit Vergrämung oder Bestandsreduzierung um?
Das ist ein Thema, mit dem sich dieser Landtag bereits intensiv beschäftigt hat. Wir stehen in intensiven Gesprächen, in großen und kleinen Runden, um eine nicht ganz einfache artenschutzrechtliche Frage so zu lösen, dass wir den Interessen aller gerecht werden können, nämlich einen gesunden Bestand an Gänsen und eine funktionierende Landwirtschaft zu haben. Dabei wollen wir weiterhin auf Landwirte setzen, die einen ganz wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz leisten, weil sie bereit sind, über die Nutzung der Agrarumweltmaßnahmen etwas für die Umwelt zu tun.