Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist eine gleich wichtige Säule im Gesundheitssystem und muss auch wieder eine gleichwertige Säule im Gesundheitssystem werden. Deswegen ist es gut, dass die Regierungsfraktionen einen Antrag dazu vorlegen. Aber wir würden uns auch wünschen, dass er in der weiteren Beratung tatsächlich etwas konkreter wird. Ich möchte das an zwei Beispielen festmachen.
Wenn man schon unter Nr. 1 der Forderungen zu der Auffassung kommt, dass im Öffentlichen Gesundheitsdienst die medizinische Ausbildung zu verankern ist, dann brauche ich eigentlich unter Nr. 5 nicht mehr die Landesregierung aufzufordern, zu prüfen, ob es einen Lehrstuhl geben soll, sondern dann muss ich an den beiden Universitätsmedizinstandorten in Göttingen und Hannover einen Lehrstuhl einrichten. Mindestens das wäre eine Konsequenz aus der Nr. 1. Wie gesagt, dann brauchen wir die Landesregierung unter Nr. 5 nicht mehr aufzufordern, das Ganze zu prüfen. Man muss einfach eine Entscheidung treffen, und man muss es einfach machen.
Das andere ist: Wenn wir uns hier über die Frage der Bezahlung und über die Frage der Personalausstattung beklagen, dann ist es doch eigentlich an uns, nicht den Kommunen zu sagen, dass sie bei ihren Tarifverhandlungen entsprechend positiv auf die Arbeitnehmerseite einwirken und von sich aus Angebote unterbreiten müssten, sondern dann müssen wir das regeln, was wir hier im Land regeln können. Es gibt den eigenen Wirkungskreis im Öffentlichen Gesundheitsdienst - dafür gibt es
Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich -, und es gibt den übertragenen Wirkungskreis - die Finanzausstattung ist im Landesgesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst geregelt. Wenn Sie wollen, dass die Kommunen den Arbeitnehmern für die Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst mehr zahlen können, dann müssen Sie genau an diesen beiden Punkten ansetzen: beim kommunalen Finanzausgleich, beim Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und bei der Erstattung der Kosten des übertragenen Wirkungskreises. Das sind Maßnahmen, die Sie wirklich machen können. Wenn das am Ende der Beratung herauskommt, dann stärken wir tatsächlich die Säule Öffentlicher Gesundheitsdienst im Gesundheitssystem insgesamt. Mit dem vorliegenden Antrag alleine würden wir das noch nicht schaffen.
Wir werden die Beratungen positiv begleiten und hoffen, dass wir dann auch zu wirklich wegweisenden Entscheidungen kommen werden.
Danke schön, Kollege Försterling. - Für die Landesregierung spricht nun die Gesundheitsministerin Dr. Reimann.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeit des öffentlichen Gesundheitswesens und -dienstes, deren zukünftige Ausrichtung und auch die Suche nach Fachärztinnen und Fachärzten für diese Aufgaben beschäftigen uns seit mehreren Jahren.
Schon 2016 hat die Gesundheitsministerinnenkonferenz einen Beschluss zu den Perspektiven des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gefasst. Dieser hatte auch die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zum Ziel. Daraus hat sich eine länderoffene Arbeitsgruppe entwickelt. Sie hat ein Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst entwickelt. Wir haben uns an dieser Arbeitsgruppe beteiligt und unsere Ideen eingebracht. Die Gesundheitsministerinnenkonferenz im Juni dieses Jahres hat dieses Leitbild einstimmig verabschiedet und beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist hier schon angeklungen: Dieses Leitbild sieht den ÖGD als wichtige öffentliche Aufgabe und bedeutsamen Teil der Gesundheitsfürsorge zwischen
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz. Über die vielfältigen Aufgaben haben wir hier schon einiges gehört. Neben den hoheitlichen Aufgaben muss der ÖGD zunehmend auch neue gesellschaftliche Erwartungen erfüllen und soziale Herausforderungen bearbeiten. Ich denke dabei an Beratungsleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz, die neuen Aufgaben aus dem Präventionsgesetz, die nicht nur bevölkerungsmedizinischen, sondern auch individualmedizinischen Charakter besitzen, und die wichtigen Modernisierungs- und Koordinierungsaufgaben im Bereich der Gesundheitsregionen. Das ist in den Ausführungen von Frau Janssen-Kucz schon angeklungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen den ÖGD für diese Aufgaben stärken und zu einem attraktiven Arbeitgeber machen, damit dieser auch zukünftig genügend qualifiziertes Personal erhalten kann. Dafür erarbeitet die Gesundheitsministerkonferenz bis Anfang nächsten Jahres zurzeit eine Imagekampagne.
Uns geht es aber auch darum, ÖGD-Inhalte stärker in Forschung und Lehre aufzunehmen und zu berücksichtigen; denn Studierende sollen auch im Studium schon Gelegenheit bekommen, sich mit den Themenfeldern der öffentlichen Gesundheit auseinanderzusetzen, die, wie wir gehört haben, sehr vielfältig sind.
Ich halte es außerdem für erforderlich, dass Medizinstudierende auch die Möglichkeit haben, den ÖGD auch praktisch kennenzulernen. In Niedersachsen als einem der ersten Bundesländer wird deshalb die Famulatur in einem Gesundheitsamt vom Landesprüfungsamt anerkannt.
Auch bei der Fort- und Weiterbildung bewegt sich etwas. Das ist vielleicht für einige neu. Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, die von neun Bundesländern getragen wird, hat Anfang des Jahres einen Kooperationsvertrag mit der Universität Düsseldorf abgeschlossen. Weiter Universitäten sollen folgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiger Punkt ist noch das Geld; das ist hier auch schon angeklungen. Die Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte stellt schon seit Längerem ein Problem für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Personalgewinnung dar.
Wir unterstützen deshalb arztspezifische tarifliche und besoldungsrechtliche Regelungen für angestellte und beamtete Ärzte im ÖGD in Anlehnung an die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus.
Den Tarifvertragsparteien - sage ich jetzt mal ganz vorsichtig - ist dieses Problem bewusst. Es hat Gespräche mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, dem VKA, gegeben. Weitere Gespräche sind geplant. Es wird nicht leicht, diese Änderungen zu erzielen. Wir bemühen uns aber um geeignete Lösungen, um Verbesserungen für den ÖGD herbeizuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag enthält viele gute Vorschläge, die alle zusammen dazu beitragen, den ÖGD attraktiver zu machen und zukunftsfähig aufzustellen. Wenn ich die Reden richtig interpretiere, wird es ja zu einer sehr konstruktiven Beratung im Fachausschuss kommen.
Wir sind jetzt am Ende unserer Tagesordnung für heute. Wir wünschen Ihnen von hier aus einen wunderschönen - - -
- Entschuldigung, wir müssen den Antrag noch, sofern gewünscht, an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend, ganz besonders natürlich unseren beiden Geburtstagkindern. Bis morgen früh und einen schönen Feierabend!