Wir diskutieren heute hier erneut darüber, ob wir Polizisten ein Gesetz an die Hand geben sollen, das es ihnen ermöglicht, Anschläge zu verhindern, anstatt nach erfolgten Anschlägen nach den Tätern zu suchen und dabei festzustellen, dass womöglich wertvolle Informationen nicht verfügbar waren.
Es muss uns klar sein: Wenn wir einen Anschlag nicht verhindern können, werden wir Tote beklagen müssen, so wie wir es bereits am Breitscheidplatz tun mussten.
Ich sagte es bereits hier im Landtag: Auch ich habe Bauchschmerzen, wenn wir in die Grundrechte der Menschen eingreifen. Aber seit 2015 haben wir, wie erwähnt, eine unbekannte Anzahl von Terroristen im Land.
Unsere Grenzen werden nicht kontrolliert. Wir wissen nicht, wann die Terroristen zuschlagen. Wir wissen nicht, womit sie zuschlagen. Wir wissen nicht, wie sie zuschlagen. Aber eines wissen wir: Sie werden zuschlagen. Denn deswegen sind sie in unserem Land.
Es ist unsere oberste Pflicht als gewählte Vertreter der Bürger, für die Sicherheit in Niedersachsen zu sorgen. Wenn durch das neue NPOG auch nur ein einziger Anschlag verhindert und damit der Tod von Menschen vermieden werden kann, dann hat sich die Einführung dieses Gesetzes bereits gelohnt.
In der Anhörung haben wir sowohl Kritiker als auch Befürworter dieses Gesetzes gehört. Wir sind dabei, die geäußerten Bedenken zu überprüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Aber, meine Damen und Herren, die Terroristen sind im Land, und wir haben eine hohe Bedrohungslage. Wir wissen, dass es jeden Tag zu einem Anschlag kommen kann. Wenn wir alles beim Alten belassen, kann unsere Polizei erst dann handeln, wenn ein Anschlag geschehen ist.
Das neue Gesetz ist besser; denn es ist ein Gefahrenabwehrgesetz. Es soll Gefahren abwehren, bevor Anschläge passiert sind. Das ist ein Novum. Es ist ein Gesetz, das die Polizei hoffentlich umfassend in die Lage versetzen wird, den Terroristen immer einen Schritt voraus zu sein, und wird deswegen von der AfD unterstützt.
Dass gerade Sie als Grüne sich gegen dieses Gesetz stellen, da Sie stets die unkontrollierte Zuwanderung befürwortet haben und immer noch befürworten und sogar die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten strikt ablehnen und somit alles tun, um Deutschland die Möglichkeit zu nehmen -
nein -, kriminelle Migranten z. B. nach Tunesien oder Marokko - das sind Länder, in denen wir Urlaub machen - abzuschieben, ist unbegreiflich.
Gerade Ihre Partei stellt sich zum Thema Abschiebung von Gefährdern quer. Sie möchte anscheinend jeden Verdächtigen im Land behalten. Aber Sie wehren sich gleichzeitig gegen schärfere Gesetze, um diese Verdächtigen dementsprechend auch zu kontrollieren. Das ist ein klassischer Widerspruch, den sich die Bürger und auch der Wähler merken werden.
Sie wollen die Gesetze nicht erweitern, die unsere Polizei in die Lage versetzen, wieder Herr der Situation zu werden und so die Sicherheit in Niedersachsen zu gewährleisten. Aber auch Sie wurden gewählt, um die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen zu garantieren. Manchmal muss man eine Güterabwägung machen. Der Schutz von Menschenleben und die Sicherheit der Bürger in Niedersachsen stehen für uns als AfD-Fraktion
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Ahrends, ob der Verquickung, die Sie hier gerade mal wieder vorgenommen haben, ist die Information, dass zwei Drittel der in Niedersachsen registrierten Gefährder die deutsche Staatsbürgerschaft haben und nur ein Drittel der Gefährder ausschließlich eine ausländische Staatsbürgerschaft, für Sie bei der zukünftigen Beratung solcher Themen vielleicht hilfreich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass sich viele Tausend Menschen durch die Demonstration in dieses Verfahren zum Polizeigesetz eingebracht haben. Das ist, sehr geehrter Herr Kollege Becker - unabhängig davon, ob es 8 000 oder 15 000 gewesen sind -, die größte Demonstration gewesen, die es seit Langem in Hannover gegeben hat.
Das ist eine Demonstration gewesen, die sich gegen die Rechtsverschärfungen im Polizeigesetz ausgesprochen hat. Das ist eine Tatsache, die Sie an dieser Stelle auch nicht negieren können.
Als Freie Demokraten sehen wir in dem vorgelegten Polizeigesetz durchaus Punkte, die richtig sind und die wir auch unterstützen. Ich nenne hier nur das Aufenthaltsverbot bei häuslicher Gewalt und die Neuregelung bei der Gefährderansprache.
Als FDP unterstützen wir grundsätzlich auch die Einführung der Bodycam und der Fußfessel, auch wenn wir uns über die genaue Ausgestaltung des Gesetzestextes vielleicht noch einmal verständigen müssen, weil es da noch rechtliche Probleme gibt. Aber vom Grundsatz her sind das richtige Ansätze.
Nur: Es überwiegen zwei sehr große, schwerwiegende verfassungsrechtliche Probleme, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auf die ich kurz eingehen möchte.
Das ist als Erstes das Thema Staatstrojaner. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Staatstrojaner ist ein Instrument, mit dem der Staat mit einer Software, die er von einem ausländischen Unternehmen erworben hat, durch eine Sicherheitslücke auf Computer oder Mobilfunktelefone von Personen zugreift und dieses Programm aufspielt, um die Telekommunikation zu überwachen oder online alle Daten auf diesem Gerät zu untersuchen.
Dabei ist gerade die Onlinedurchsuchung ein sehr tiefer Eingriff in die Grundrechte der Personen. Denn es gibt einen sogenannten Kernbereichsschutz. Er umfasst alle persönlichsten, intimsten Daten. - Da können Sie alle sich jetzt einmal überlegen, was Sie auf Ihren Computern an persönlichen und intimen Informationen gespeichert haben.
Dieser Kernbereichsschutz ist unantastbar, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie können bei der Onlinedurchsuchung nicht sicherstellen, dass dieser Kernbereichsschutz gewährleistet ist. Deswegen ist das ein Instrument, das verfassungsrechtlich höchst problematisch ist und deshalb aus unserer Sicht auch nicht in das Gesetz gehört.
Zweitens möchte ich auf die Präventivhaft eingehen. Bis zu 74 Tage sind vorgesehen. So viel gibt es in keinem anderen europäischen Land. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in keinem anderen europäischen Land ist eine so lange vorbeugende, präventive Haft vorgesehen. Überall sind es maximal 14 Tage. Auch das ist ein Ergebnis der Anhörung.
Sie haben mit keiner Silbe eine Begründung dafür geliefert, warum es bis zu 74 Tage sein müssen. Sie müssen entweder dazu nachliefern oder diesen Gesetzentwurf ganz dringend ändern; denn diese 74 Tage dürfen niemals so in diesem Gesetzentwurf stehen bleiben, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass das heißt, dass man jemanden zweieinhalb Monate vorbeugend in Haft nehmen kann, ohne dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen muss. Ein so langer Zeitraum, ohne dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen muss, ist aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig, deswegen verfassungsrechtlich höchst problematisch und gehört aus unserer Sicht aus dem Gesetzentwurf gestrichen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Sie haben deutlich gemacht, dass Sie für Sicherheit sorgen und auch das Sicherheitsgefühl bei der Bevölkerung erhöhen möchten. Diese Ziele teile ich durchaus. Aber dafür taugt dieses Polizeigesetz wirklich nur bedingt, insbesondere aufgrund dieser beiden Punkte.
Als Freie Demokraten sagen wir Ihnen: Wir müssen uns nicht um Rechtsverschärfungen kümmern, sondern die beste Erhöhung der Sicherheit und des Gefühls von Sicherheit bei unserer Bevölkerung kommt dadurch zustande, unsere Polizei und unsere Gerichte personell und materiell besser auszustatten, als es jetzt der Fall ist. Da müssen wir ansetzen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und nicht bei Rechtsverschärfungen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Fraktion wäre es wirklich sehr wünschenswert, wenn wir in der Debatte zum Polizeigesetz jetzt wieder ein bisschen mehr Sachlichkeit einkehren lassen würden.
Das fängt schon mit den Fakten an, Belit Onay. Es waren eben nicht 15 000, die dort demonstriert haben.
Die Polizei hat 8 300 gezählt. Wenn Sie die Ehefrauen unseres Fraktionsvorsitzenden, die da nur zufällig hineingeraten sind, noch abziehen, dann sind es wohl eher 8 000 anstatt 15 000.
(Heiterkeit - Wiard Siebels [SPD]: Das ist ja mal eine gute Information! - Christian Meyer [GRÜNE]: Das kann aber eigentlich nur eine sein! - Zuruf: Wie viele sind es denn? - Wiard Sie- bels [SPD]: Ich glaube, du hast heute Nachmittag einen Termin bei deinem Vorsitzenden!)
Ich will auch klar sagen, dass wir die Menschen, die dort demonstriert haben, ernst nehmen. Ich fand es höchst respektabel, dass es so friedlich abgelaufen ist und dass es so kreativ vorangegangen ist. Wir haben immer gesagt, dass wir auf die Kritiken, die konstruktiv vorgetragen werden, eingehen werden, dass wir die Anmerkungen aus der Expertenanhörung bewerten werden und dass wir dort, wo es offensichtliche Krücken in dem Gesetzentwurf gibt, sicherlich auch Verbesserungen vornehmen werden. Aber Fakt ist schlicht und einfach auch: Es gibt keine Volksbewegung gegen dieses Polizeigesetz, sondern es gibt auch viel, viel Zustimmung bei der Bevölkerung dafür.