Sebastian Lechner
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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten diesen Innenhaushalt in Zeiten aufzustellen, in denen die klare Botschaft ist, dass in den kommenden Jahren nicht mehr der finanzielle Spielraum vorhanden sein wird, den wir in den letzten Jahren noch hatten.
Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen und die nötigen Schwerpunkte im Innenhaushalt setzen. Insofern habe ich mich schon gewundert, Frau Menge und Herr Dr. Genthe: Was Sie an Ausgabensteigerungen und Programmen vorgeschlagen haben, wäre aus unserer Sicht weder seriös noch verantwortungsvoll im Innenhaushalt des nächsten Jahres finanzierbar.
Sie haben recht: Wir stehen vor großen Herausforderungen. Ich nenne etwa die Themen Extremismus, Cybermobbing und Hasskriminalität, die wir eingehend beobachten, oder auch die immer noch hohe und zunehmende Gefahr des Terrorismus.
Meines Erachtens haben wir als Koalitionsfraktionen zusammen mit dem Innenminister hiermit einen sehr ausgewogenen, diesen Herausforderungen begegnenden Haushalt für das Innenministerium vorgelegt, der eine gute Arbeitsgrundlage für unsere Sicherheitsbehörden im nächsten Jahr bilden wird.
Wir haben dabei fünf Schwerpunkte gesetzt, die uns besonders wichtig sind.
Der erste Schwerpunkt ist die Polizei. Herr Birkner ist jetzt leider nicht anwesend; unser Koalitionsvertrag wurde heute schon zweimal zitiert. Es ist richtig, dass darin steht, dass CDU und SPD anstreben, bis zu 3 000 Einstellungsmöglichkeiten bei der Polizei zu schaffen. Den nächsten Satz hat die FDP aber wohlweislich weggelassen. Denn da steht: In einem ersten Schritt wollen wir 1 500 Stel
len für Vollzugskräfte, Verwaltungskräfte und Spezialisten in der Polizei schaffen.
Die schöne Botschaft ist: Mit der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Umwandlung der Anwärterstellen in Vollzeitstellen und den Anwärterstellen, die wir in den letzten zwei Jahren geschaffen haben, haben wir dieses Ziel erreicht. Wir haben heute einen nie dagewesenen Höchststand bei den Einstellungsmöglichkeiten der Polizei. Ich finde, das ist ein nicht zu unterschätzender Erfolg dieser Koalitionsfraktionen, den wir uns auch nicht kleinreden lassen.
Dieser Erfolg wird in den nächsten Jahren, wenn die Anwärterstellen auf die Kommissariatsstellen zulaufen, in der Fläche spürbar werden.
Wir werden ein weiteres Thema anpacken, das in der Vergangenheit meines Erachtens noch zu stiefmütterlich behandelt wurde: den Datenaustausch mit den anderen Bundesländern, dem Bund und auch mit der europäischen Ebene. Ich danke sowohl der Bundesebene als auch der Ministerebene, dass wir uns mit dem IT-Fonds jetzt endlich auf den Weg machen zu einer konsistenten und harmonisierten IT-Landschaft, in der der Datenaustausch in Zukunft besser gelingen wird, als es in der Vergangenheit der Fall war. Das ist ein erwähnenswerter und nicht zu unterschätzender Punkt. Dafür geben wir 3,8 Millionen Euro aus.
Zweiter Schwerpunkt, Katastrophenschutz: Eben hieß es, dass wir nur wenig für den Katastrophenschutz täten. Herr Dr. Genthe, wir haben die Investitionen für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes - nicht der „weißen Einheiten“, sondern auch der „roten Einheiten“ der Hilfsorganisationen - schon im letzten Jahr um 1,5 Millionen Euro erhöht, während wir die Investitionen in diesem Jahr noch einmal um 1 Million Euro erhöhen und in den nächsten vier Jahren jeweils 2,5 Millionen Euro beisteuern werden, womit wir den Mitteleinsatz höher halten als in den vergangenen Jahren.
Warum? - Weil wir exakt das möchten! Wir möchten, dass von diesen Mitteln Feuerwehrfahrzeuge für die Bekämpfung von Vegetationsbränden angeschafft werden. Und damit stärken wir unsere Hilfsorganisationen! Damit stärken wir den Katastrophenschutz vor Ort! Das ist auch ein Beitrag für die Kommunen. Und ich finde, uns ist hiermit etwas richtig Gutes gelungen.
Zudem werden wir den Katastrophenschutz umstrukturieren. Es wird ein Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz geben. Auf Drängen der CDU wird es mit sechs Regionalbüros auch weiterhin eine Verortung in der Fläche geben.
Wir haben in diesem Jahr im Rahmen des CoronaBündelungsgesetzes das Katastrophenschutzgesetz angepasst, was uns jetzt zugutekommt. Denn wir können über dieses Gesetz jetzt die Impfzentren - auch über die Katastrophenschutzorganisationen - aufbauen. Wir stellen im Haushalt eine Viertelmilliarde Euro zur Verfügung, damit wir diese Impfzentren aufbauen können. Dass wir dazu die Katastrophenschutzorganisationen heranziehen können, liegt auch an unserer Gesetzesänderung. Insofern sind wir alles andere als nicht gut im Katastrophenschutz unterwegs! Das ist ein
Schwerpunkt unserer Arbeit, und zwar ein, wie ich finde, gelungener Schwerpunkt!
Ein Schwerpunkt, über den ich mich sehr gefreut habe, ist das Verfassungsschutzgebäude. Lieber Kollege Uli Watermann und auch alle anderen, wir wissen genau, wie unser Verfassungsschutz aktuell untergebracht ist, und ich glaube, das weiß auch Herr Dr. Genthe. Und, lieber Thomas, ich glaube, die aktuelle Unterbringung des Verfassungsschutzes ist nicht mehr lange tragbar.
Wir haben in den letzten Jahren 50 neue Stellen geschaffen, den Verfassungsschutz technisch aufgestockt, und nun kümmern wir uns auch um die Unterbringung. Es ist gut und richtig, dass wir die Verpflichtungsermächtigung eingesetzt haben, um jetzt die Möglichkeit zu haben, dieses Gebäude grundsätzlich zu sanieren, zu restaurieren und auch technisch aufzurüsten. Dann haben wir am Ende einen Verfassungsschutz, der personell verstärkt ist, technisch aufgerüstet ist und auch noch besser untergebracht ist. Ich glaube, das ist ein wirklich großer Erfolg dieser Koalitionsfraktionen.
Wir haben auch neue Mittel für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen vorgesehen, und zwar 21 Millionen Euro zur verstärkten Anmietung von Flächen und Unterbringungsmöglichkeiten. Denn erstens wird es im nächsten Jahr vielleicht einen Flächenabgang geben, und zweitens gibt es das von der CDU sehr geschätzte „GeordneteRückkehr-Gesetz“.
Als Konsequenz dieses Gesetzes gibt es mehr Flüchtlinge in unseren Aufnahmebehörden. Die CDU wünscht sich ehrlicherweise ein noch stringenteres und konsequenteres Vorgehen. Wir würden - gerade jetzt, da wir die Kapazitäten auch im nächsten Jahr ausweiten wollen - gerne nochmal über die Themen „Integrationsverweigerer“ und „Mitwirkungsverweigerer“ sprechen, also auch über all diejenigen, die keinerlei Anstrengungen unternehmen, bei der Identitätsfeststellung mitzuwirken.
Aus unserer Sicht muss es möglich sein, dass wir all diejenigen, die bei dem Prozess der Identitätsfeststellung nicht mitwirken, nicht mehr auf die Kommunen verteilen, weil es genau diese Fälle sind, die bei den Kommunen zu wirklich großen Schwierigkeiten führen.
Die CDU-Fraktion wünscht sich, dass wir eine Arbeitsteilung erreichen, Frau Kollegin, sodass wir die komplizierten Fälle bei der Identitätsfeststellung in der Landesaufnahmebehörde bearbeiten und die Fälle mit guter Bleibe- und Integrationsperspektive auf die Kommunen verteilen. Diesen Weg sollten wir nächstes Jahr einschlagen!
Letzter Punkt, E-Government: In den letzten Jahren haben wir mit dem Masterplan Digitalisierung und dem Handlungsplan „Digitale Verwaltung und Justiz“ ein Sondervermögen von über 150 Millionen Euro geschaffen. Jetzt packen wir noch einmal 4,18 Millionen Euro für IT.Niedersachsen dazu, um die Digitalisierung der Verwaltung und das Thema E-Government nach vorne zu bringen. Die Kommunen warten auf die Basisdienste. Die Bürger warten auf das Bürger- und das Unternehmenskonto.
Insofern ist es die klare Auffassung der CDUFraktion, dass wir nächstes Jahr gerade in diesem Beriech wirklich mess- und fassbare Erfolge brauchen. Wir sollten den Schub, den wir jetzt in Pandemiezeiten bei der Digitalisierung haben, nutzen, wir sollten ihn mitnehmen, und wir sollten im nächsten Jahr Fortschritte beim E-Government machen. Insofern finde ich es richtig, dass wir hier Geld einstellen. Das muss ein Schwerpunkt im nächsten Jahr sein! Der Haushalt bietet dazu alle Möglichkeiten, und insofern sollten wir das auch umsetzen.
Das sind fünf Schwerpunkte, die wir als CDUFraktion in diesem Haushalt sehen. Ich finde, es ist ein gelungener Haushalt.
Ich bedanke mich bei den Koalitionären, lieber Uli Watermann, für die Zusammenarbeit. Ich bedanke mich beim Innenminister für die Entwurfserarbeitung und für die guten Beratungen.
Insgesamt haben wir damit, glaube ich, eine herausragend gute Arbeitsgrundlage für unsere Sicherheitsbehörden geschaffen.
Am Ende will ich mich bei all denjenigen bedanken, die auf Basis dieses Haushaltes im nächsten Jahr arbeiten müssen und die schon in diesen Pandemiezeiten einen hervorragenden Job machen, nämlich bei unseren Polizisten, bei den Feuerwehrleuten, bei den Krankenschwestern. Bei all denjenigen, die von diesem Haushalt profitieren werden und die ihre Arbeit auf dieser Basis machen, möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Sie leisten eine ganz tolle Arbeit! Wir wertschätzen sie durch diesen Haushalt.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bilder aus Leipzig, die uns in den vergangenen Tagen erreicht haben und die wir auch schon Berlin und Stuttgart kennen, wo Tausende von Menschen ohne Masken, ohne Abstand durch die Innenstadt einer großen deutschen Stadt ziehen und gegen Corona-Maßnahmen demonstrieren, sind nach wie vor und immer wieder irritierend, verstörend, und es ist ganz klar, dass das Verhalten, das die Menschen dort an den Tag legen, eine Gesundheitsgefährdung für sie und für all diejenigen, die dort anwesend waren, aber auch für die Gemeinschaft insgesamt ist. Insofern verurteilen wir als CDU dieses Verhalten in Gänze und ganz klar.
Es ist auch völlig klar: Wenn Journalisten und Polizisten tätlich angegriffen werden, sind das Straftaten, die verfolgt gehören, die wir angehen müssen, denen wir entschieden entgegentreten müssen und bei denen wir als Rechtsstaat aufgerufen sind, diejenigen, die sie begehen, mit aller Härte und allen Instrumenten, die wir haben, einer Strafe zuzuführen.
Insofern waren und sind diese Bilder natürlich kein Ausweis für unseren Rechtsstaat.
Ich will aber auch sagen: Wir sollten uns vor pauschalen Verurteilungen aus der Ferne hüten. Ich fand es wirklich sehr angenehm, Deniz Kurku, dass du dich mit Äußerungen in Richtung der Polizei in Sachsen zurückgehalten hast. Das kann man leider von eurer Bundesvorsitzenden Esken nicht behaupten. Ich muss ehrlicherweise sagen, dass mich die Pauschalkritik in Richtung Polizei, die Frau Esken gestern Abend in den „Tagesthemen“ abgelassen hat, wirklich verärgert hat. Ich glaube nicht, dass gerade Frau Esken nach ihren
Entgleisungen in der letzten Zeit diejenige ist, die sich hierzu als Allererstes zu Wort melden sollte.
Ich nehme aber zur Kenntnis, dass die niedersächsische SPD-Fraktion und auch die niedersächsische SPD dazu ganz andere Töne anschlagen. Insofern sollten wir uns, was das Urteil über diesen Polizeieinsatz angeht, insgesamt und gemeinsam zurückhalten. Das muss in den sächsischen Landtagsgremien aufgeklärt werden. Wenn dort Fehler passiert sind, dann müssen sie benannt werden, und wenn dort Fehler nicht passiert sind, dann muss auch das benannt werden. Das ist Aufgabe der sächsischen Landespolitik.
Was mir allerdings Sorgen macht, ist das, was auf Basis des sächsischen Versammlungsrechts möglich ist - und ich frage mich, ob das auch auf der Basis des niedersächsischen Versammlungsrechtes möglich ist -: dass wir Entscheidungen von Gerichten bekommen, die Demonstrationen in einer Innenstadt mit 16 000 Menschen als Höchstgrenze und 1,5 m Abstand, die die Menschen einhalten müssen, zulassen.
Ich meine, wir sollten uns überlegen und das Versammlungsrecht in Niedersachsen daraufhin anschauen, ob wir so etwas in diesen Pandemiezeiten wirklich zulassen möchten. Ich glaube, dass das Demonstrationsrecht ein wirklich wichtiges ist. Ich unterstütze sehr, dass wir Demonstrationen auch in Pandemiezeiten ermöglichen. Aber sie müssen unter Auflagen und Gegebenheiten passieren, die am Ende von der Polizei und von den Ordnungskräften beherrschbar sind, sodass daraus keine Gesundheitsrisiken für andere Menschen entstehen,
insbesondere vor dem Hintergrund - lieber Deniz Kurku, das hast du richtigerweise angesprochen -, dass wir zunehmend beobachten, dass diese Demonstrationen durch Rechtsextreme gekapert und ganz gezielt genutzt werden.
Wir haben in Leipzig die sächsische HooliganSzene, die dort mobilisiert wurde und aufgetreten ist, gesehen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es teilweise eine Arbeitsteilung zwischen denjenigen, die diese Veranstaltung angemeldet und betrieben haben, und denjenigen - wie den Hooligans - gab, die dazu da waren, Polizei anzugreifen und Aufruhr zu veranstalten.
Ich möchte deshalb, dass wir uns diese Verbindungen, diese Connections ganz genau anschauen und auch „Querdenken“ aufseiten der Veranstalter beleuchten. Wir als Staat müssen diesem Treiben ganz entschieden entgegentreten! Es kann nicht sein, dass Rechtsextremisten Demonstrationen für ihre Zwecke missbrauchen und in unserem Land solche Signale setzen.
Insofern will ich abschließend sagen: Lassen Sie uns in Niedersachsen gemeinsam - ich bin ziemlich vertrauenswürdig - - -
- Oder: Ich bin ziemlich hoffnungsvoll, Herr Birkner, dass das bei uns nicht möglich sein wird.
Lassen Sie uns gemeinsam das Versammlungsrecht überprüfen! Ich habe großes Vertrauen in unsere Genehmigungsbehörden und Gerichte und auch in unsere Polizei. Deswegen hoffe ich, dass uns in Niedersachsen solche Bilder erspart bleiben.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten hier ziemlich oft gestanden und darüber debattiert, wie wir mit steigender Gewaltbereitschaft im linksextremen Bereich - laut Verfassungsschutzbericht - umgehen wollen, mit der nach wie vor hohen Bedrohungslage durch islamistischen Extremismus und Terrorismus und vor
allem auch explizit mit der wachsenden Bedrohungslage von rechts, mit der Vernetzung von rechtsextremistischen Gruppen, mit dem Hass und der Hetze im Internet. Insofern kann man aus diesen ganzen Debatten, die wir dort geführt haben, eigentlich nur einen Schluss ziehen: Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz, ein Frühwarnsystem für unsere Demokratie, einen Schutzschild. Genau das beabsichtigen wir mit dieser Gesetzesvorlage.
Wir haben es uns wirklich nicht einfach gemacht. Wir haben sehr intensiv beraten,
auch in der Koalition, lieber Uli Watermann. Wir haben miteinander gerungen. Ich finde, dass wir am Ende einen Weg gefunden haben, der ein guter Ausgleich zwischen erweiterten Instrumenten und gleichzeitig Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit ist.
- Herr Limburg, zu Ihnen komme ich gleich noch.
Wir werden als Erstes - Sie haben es schon angesprochen - eine Ausweitung des Einsatzes von V-Leuten vornehmen.
Ich erinnere einmal an die jetzige Gesetzeslage, Herr Limburg. Danach darf man Vertrauensleute bei Beobachtungsobjekten mit erheblicher Bedeutung einsetzen.
Im Übrigen, Herr Wichmann, heißt der Text: „auf Gewalt gerichtet oder aus anderen erheblichen Gründen.“ Das bedeutet: Das, was Sie im Rundblick an möglichen erheblichen Gründen zu Notiz getragen haben, ist heute bereits Gesetzeslage und auch heute schon möglich, um einen Einsatz von Vertrauensleuten zu begründen.
Die Gesetzeslage besagt zudem, dass Beobachtungsobjekte von nicht erheblicher Bedeutung keinen Einsatz von Vertrauenspersonen erlauben. Aber - und jetzt kommt es, Herr Limburg -: Bei Verdachtsobjekten, bei denen noch nicht die er
hebliche Bedeutung festgestellt werden konnte, kann vorübergehend eine Vertrauensperson eingesetzt werden.
Bei Verdachtsobjekten braucht man Anhaltspunkte, bei Beobachtungsobjekten Tatsachen für extremistische Bestrebungen. Das heißt: Wir haben ehrlicherweise bereits nach der jetzt geltenden Gesetzeslage eine gewisse Unlogik.
Der Einsatz von V-Leuten ist eines der wichtigsten nachrichtendienstlichen Mittel. Das gilt insbesondere auch - insofern, Herr Wichmann, habe ich mich über Ihre Kritik gewundert -, um genau in den Vereinigungen im Umfeld Ihrer Partei, mit denen Teile Ihrer Partei vernetzt sind - Sie sehen es mir nach, dass ich das hier darstelle -, um genau in diesem Bereich des Rechtsextremismus an wichtige und bedeutende Informationen zu gelangen.
Der Einsatz von V-Leuten ist eines der wichtigsten nachrichtendienstlichen Mittel, um Rechtsextremismus wirksam zu bekämpfen.
Immer gerne.
Nein, Herr Wichmann, meine Ausführungen besagen, dass wir insbesondere auch in diese Richtung blicken wollen. Das haben wir in mehreren Debatten klargemacht. Ich wollte Ihnen nur zurufen, dass die Nervosität, die Sie im Rundblick gezeigt haben, für uns keine Warnung ist, auf dem falschen Weg zu sein, sondern eher Bestätigung dafür, mit der Ausweitung dieses Instruments auf dem richtigen Weg zu sein.
Was dazu gehört, hat der Minister richtigerweise dargestellt: Jedes Beobachtungsobjekt, bei dem Vertrauensleute eingesetzt werden sollen, muss durch die G 10-Kommission freigegeben werden. Auch die Verlängerung der Beobachtung dieses Beobachtungsobjektes muss durch die G 10-Kommission bestätigt werden.
Insofern haben wir den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als mögliche Grenze und die Bestätigung durch die G 10-Kommission. Damit ist das alles andere als willkürlich. Ich habe großes Vertrauen in die G 10-Kommission und in all diejenigen, die dort arbeiten, dass sie mit großem Augenmaß die Entscheidung treffen werden.
Zweitens werden wir den Auskunftsanspruch begrenzen - da haben Sie recht, Herr Limburg -, allerdings auf eine Regelung, die Sie exakt so in § 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes finden. Das heißt, wir gehen in Niedersachsen keinen Sonderweg. Es ist vielmehr umgekehrt: Wir korrigieren einen niedersächsischen Sonderweg aus der Vergangenheit. Die Regelung, die wir bisher im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz haben, gibt es in keinem anderen Bundesland und auch nicht im Bund. Insofern ist es richtig, dass wir diesem Zustand abhelfen.
Sie müssen sich einmal überlegen, dass man in Niedersachsen über die Herkunft der Daten Auskunft geben musste. Das bedeutete im Kern: Auskunft zu geben über das nachrichtendienstliche Mittel, mit dem diese Daten erhoben wurde.
- Ja, aber so steht es im Gesetz. Der Verfassungsschutz muss auch darüber Auskunft geben, wer die Daten empfangen hat.
Es gibt kaum Anforderungen zu der Frage, wann man diese Auskunftsersuchen stellen kann, und es ist kein Geheimnis, Herr Limburg, dass es durch
aus interessierte Kreise, auch Anwaltskanzleien, gibt, die den Niedersächsischen Verfassungsschutz systematisch und strategisch mit Auskunftsersuchen überziehen, und zwar mit dem Ziel, die operative Arbeit dieser Abteilung zu behindern und daraus Informationen über eventuelle Einsatzziele des Verfassungsschutzes zu gewinnen. Das geht nicht, dem muss ein Riegel vorgeschoben werden!
Drittens: Es ist vielleicht noch nicht aufgefallen, aber für uns als CDU-Fraktion ist es ein durchaus wichtiger Punkt, der § 11 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes betrifft, als wir die Verhandlungen mit dem Bund geführt haben im Zusammenhang mit der eingebrachten Gesetzesnovelle zur Abänderung des G 10-Gesetzes im Bund.
Ich muss einschränkend und schmerzhaft sagen, dass wir uns im Rahmen der Novellierung des G 10-Gesetzes nicht nur die Quellen-TKÜ hätten vorstellen können, sondern auch die Onlinedurchsuchung. Wenn diese Gesetzesvorlage im Bund verabschiedet wird, dann werden auch wir über § 11 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes die Quellen-TKÜ in Niedersachsen einsetzen können. Das ist ein ganz wichtiges Instrument.
Sie wissen, ich bin ein Befürworter von Onlinedurchsuchungen und Quellen-TKÜ. Wir müssen aber dafür Sorge tragen, dass unser Verfassungsschutz in den digitalen Zeiten die gleichen Kompetenzen und Rechte hat, die er früher in den analogen Zeiten hatte. Ich freue mich darauf, dass das dann geht. Das wird ein wichtiger Fortschritt in Niedersachsen sein.
Sehr gerne.
Nein, das ist nicht gleichzusetzen. Das dürfen Sie daraus auch nicht lesen. Es gibt aber durchaus andere Einsatzzwecke der Onlinedurchsuchung. Im Übrigen finden Sie jetzt - zu meinem Schmerze - in der Bundesnovelle auch keine Onlinedurchsuchung, sondern nur die Quellen-TKÜ.
Ich glaube aber, dass wir über kurz oder lang diese Instrumente benötigen werden, und zwar auch im nachrichtendienstlichen Bereich. Zur Begründung gebe ich Ihnen ein Beispiel: Wenn Sie heute einen Computer feststellen, um daraus wichtige Informationen zu extrahieren, werden Sie in der Regel keine mehr finden, weil derjenige diese Informationen, während er am Computer saß, auf Servern in der ganzen Welt abgespeichert hat, auf die Sie keinen Zugriff haben. Das bedeutet im Kern, dass Sie nur eine einzige Chance haben, an diese Informationen zu gelangen, nämlich zu dem Zeitpunkt, zu dem er vor dem Computer sitzt.
Das ist Fakt. Insofern sind wir als CDU-Fraktion der Überzeugung: Auch wenn es jetzt nur die Quellen-TKÜ ist, werden wir in Zukunft auch im Bereich des Verfassungsschutzes die Onlinedurchsuchung benötigen.
Alles in allem ist diese Gesetzesänderung mit diesen drei wichtigen Punkten eine Gesetzesänderung mit Augenmaß. Wir werden dem Verfassungsschutz in Niedersachsen dadurch eine schlagkräftigere Grundlage geben. Es ist eine Grundlage, die auch im operativen Bereich - auch durch die Verlängerung der Prüfungsfristen - viel bürokratischen Aufwand wird vermeiden können. Am Ende werden die Arbeit des Verfassungsschutzes, seine Effektivität und Zielgenauigkeit dadurch verbessert. Insofern ist das eine gute Vorlage.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und am Ende auf ein gutes Gesetz für Niedersachsen und den Verfassungsschutz.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Genthe, erst einmal möchte ich festhalten, dass die Landesregierung nicht nur einen Nachtragshaushalt vorgelegt hat, mit dem in einem enormen Kraftakt
den Herausforderungen dieser pandemischen Lage entgegengetreten wird, sondern die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben auch noch ein Gesetzespaket vorgelegt, das viele sinnvolle Maßnahmen enthält, mit dem viele Probleme adressiert werden können und das am Ende dazu führen wird, dass wir in dieser pandemischen Lage besser und zielgenauer agieren können, als wir das vielleicht in den letzten Wochen konnten.
Frau Menge, es ist natürlich grob falsch dargestellt - so würde ich mal sagen -, wenn Sie sagen, wir hätten den Gesetzentwurf nicht intensiv beraten. Ich habe vorhin nachgeschlagen: Wir haben diesen Gesetzentwurf in vier verschiedenen Ausschüssen in oft mehr als zwei Sitzungen beraten. Wir haben 30 schriftliche Stellungnahmen von allen möglichen Verbänden und Institutionen entgegengenommen und gewertet, und wir haben fast 20 GBD-Vorlagen zu den Gesetzestexten beraten, intensiv geprüft und die Vorschläge daraus auch aufgenommen.
Wir haben sicherlich - das geben wir zu -, weil wir schnell reagieren wollten und mussten, auch Vorschläge gemacht, die wir - weil wir so intensiv beraten und darauf gehört haben, was dort vorgetragen wurde - korrigiert und in einer anderen Fassung vorgelegt haben. Am Ende - das muss man ehrlicherweise sagen - haben wir das sehr intensiv, sehr gründlich und verantwortungsvoll behandelt. Am Ende steht ein Gesetz, das auch nach Maßgabe des GBD in allen Bereichen verfassungsgemäß und insofern gutes Handwerk ist und das den Menschen helfen wird.
Man kann ja sagen, dass die Beratung nicht so zügig hätte durchgeführt werden müssen. Aber ich will an wenigen Beispielen klarmachen, dass es eben doch wichtig ist, dass wir jetzt zügig handeln.
Ich habe mich gewundert, dass FDP und Grüne insbesondere im Katastrophenschutzrecht Regelungen komplett aus dem Gesetzentwurf herausstreichen möchten. Ich will Ihnen sagen, welcher Fall uns da vorschwebt. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten Hilfsorganisationen erlebt, die sich in einer Art und Weise, für die man nur dankbar sein kann, haben mobilisieren lassen, obwohl kein Katastrophenfall ausgerufen worden war. Sie haben geholfen, Zelte aufgebaut, personell unterstützt. Das alles haben sie getan, obwohl es keine Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung und auch nicht im Hinblick auf die Freistellungsansprüche gibt. Wir schaffen in dem Artikel, den Sie streichen wollen, die Rechtsgrundlage für die Regelung von Kostenerstattungen und Freistellungsansprüchen. Das ist etwas Gutes für diese Hilfsorganisationen. Das ist wichtig, und es ist gut, dass wir das schnell und zügig schaffen.
Herr Genthe, Sie haben es eben etwas in die Lächerlichkeit gezogen: die Beschlagnahmeregeln, die wir jetzt im Katastrophenschutzrecht vorsehen. Natürlich kann man sagen, dass das alles viel zu theoretisch ist. Aber wir haben uns wirklich intensiv Gedanken gemacht, welche weiteren Fälle man sich neben der Regelung vorstellen kann, die es jetzt seitens des Bundes für den Fall einer bundesweiten pandemischen Lage gibt, und auf die wir reagieren müssen. Das ist eben nicht in Gänze der Fall, den Sie geschildert haben, sondern ein etwas anders gelagerter Fall, nämlich ein Superspreading-Ereignis, das wir in diesem Land durchaus schon gehabt haben.
Es kann ja durchaus möglich sein, dass man Schutzmaterial aus anderen Bundesländern und auch aus dem Ausland holt; wir gehen nicht wie Sie in Ihrem Beispiel davon aus, dass die internationalen Lieferketten gestört sind. Aber es kann durchaus sein, dass die Anlieferung zu lange dauert. Bei solchen besonderen Ereignissen möchten wir, dass eine Katastrophenschutzbehörde in der Lage ist, auch wenn sie den Katastrophenschutzalarm nicht ausgerufen hat, auf eventuelle Vorräte zuzugreifen. Das ist übrigens ein völlig gewöhnliches Konstrukt; das ist in Katastrophenschutzfällen völlig üblich.
Insofern will ich Ihnen sagen: Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den letzten Wochen und Monaten können wir gar nicht theoretisch genug denken. Es ist staatspolitische Verantwortung, dass wir die Fälle durchdenken, dass wir überlegen, wofür wir gewappnet sein müssen, damit wir vorbereitet sind, damit wir handeln können - und zwar im Sinne der Menschen und der Verantwortung für die Menschen.
Man kann natürlich anderer Meinung sein, wenn es um die kommunalpolitischen Regeln geht. Ich glaube aber, dass auch dafür zügiges Handeln angebracht ist. Das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung hat in den letzten Monaten durchaus schwere Zeiten erlebt - wir alle wissen das, weil viele von uns kommunalpolitisch aktiv sind -, weil man nicht wusste, wie man tagen soll, weil man nicht wusste, wie die Entscheidungen herbeigeführt werden sollen, weil man nicht wusste, wie man in einer pandemischen Lage als kommunale Vertretung agiert.
Wir schaffen nun mit diesem COVID-19-Gesetz die Möglichkeit - es ist nur die Möglichkeit, Frau Menge, nicht die Pflicht! -, dass Vertretungen, also Räte, ihre Entscheidungskompetenz für eine kurze Zeit auf den VA übertragen, weil dort weniger Menschen als im ganzen großen Rat tagen. Wir schaffen die Möglichkeit für Tagungen per Videokonferenzschaltungen, d. h. es ist auch möglich, das nicht zu tun. Und wir schaffen die Möglichkeit, um im Umlaufverfahren auch tatsächlich rechtssichere Beschlüsse zu fassen.
Das sind ganz wichtige Regeln, die wir jetzt brauchen, um die kommunale Selbstverwaltung auch in dieser pandemischen Lage sicherzustellen. Es ist gut, dass sie in diesem Gesetz stehen.
Wir haben auch nicht nur heute Morgen im Nachtragshaushalt 1 Milliarde Euro und mehr für die Kommunen bereitgestellt, sondern wir ändern auch bestimmte Finanzregelungen, und zwar nur für die Zeit der Pandemie. Es gibt nun einmal das Phänomen, dass viele Kommunen mit ihren Haushalten in den letzten Jahren hervorragend gewirtschaftet haben. Sie haben sich angestrengt, sie haben gespart, sie haben gewisse Rücklagen aufgebaut. Aber aufgrund der Kosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden diese Haushalte ins Negative gerissen. In vielen Fällen droht diesen Kommunen sogar, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufstellen zu müssen.
Wir sind der Meinung, dass das nicht fair und nicht richtig ist. Deswegen werden wir über das Bündelungsgesetz regeln, dass man die Corona-bedingten Ausgaben auf 30 Jahre in der Doppik passivieren kann. Außerdem regeln wir, dass ein Haushaltskonsolidierungskonzept, das eigentlich nur aufgrund der Pandemie aufgestellt werden müsste, nicht aufgestellt werden muss, sondern dass die Räte in eigener Hoheit reagieren und überlegen können, wie sie mit dieser Situation umgehen.
Das sind wichtige Regeln. Diese Regeln brauchen wir jetzt, weil kommunale Politiker planen wollen und kommunale Haushalte geplant werden müssen. Deshalb können wir nicht warten, finde ich. Das müssen wir jetzt regeln, damit Verlässlichkeit besteht, damit dort auf dieser Basis gearbeitet werden kann und damit vor Ort auch finanzpolitisch richtig auf die Corona-Pandemie reagiert werden kann.
Wir haben auch Regeln geschaffen, um zusätzliches Personal zu mobilisieren. Das Freiwilligenregister wurde angesprochen. Ja, vielleicht war es kein geschickter Weg, auf dem wir dahin gekommen sind. Aber am Ende steht das Freiwilligenregister als sinnvolle Lösung in dem Gesetz.
Die Bauregelungen, die Sie kritisiert haben und streichen wollen, dienen dazu, dass man kurzfristig Räumlichkeiten mobilisieren kann und Nutzungsänderungen vornehmen kann, ohne dafür Baugenehmigungen zu benötigen. Denn dann ist das in der Regel nicht kurzfristig möglich. Diese Regelungen brauchen wir und haben wir auch in der Vergangenheit gebraucht, um auf die Pandemie zu reagieren.
Das Gesetz enthält zudem finanzielle Regelungen. Wir regeln dort auch nicht ganz unwichtige Dinge wie andere Abrechnungsmodalitäten für Pflegeeinrichtungen, teilstationär und stationär, oder auch die Erwachsenenbildung für die Zeit der Pandemie, damit sie noch an ihre finanzielle Förderung kommen. Auch das steht in diesem Gesetz.
Alles in allem sind das wirklich wichtige, gute Regelungen, die jetzt zügig umgesetzt werden müssen und die ab heute, wenn wir das Gesetz beschlossen haben, gelten. Ich halte das für eine gute, verantwortungsvolle Antwort der Regierungskoalition auf diese Krisensituation.
Abschließend: Mit diesem Gesetz setzen wir auch als Landtag einen durchaus selbstbewussten Punkt. Denn alle diese Regelungen treten nur in Kraft, wenn entweder der Bundestag die pandemische Lage feststellt oder aber der Landtag die pandemische Lage für Niedersachsen feststellt. Frau Menge, es ist natürlich nicht mehr so - entsprechend steht es jetzt im Gesetz -, dass bei einer bestehenden bundesweiten Lage der Landtag noch zusätzlich eine entsprechende Lage feststellen kann. Diesen Punkt haben wir geklärt. Das geht nur, wenn es keine bundesweit ausgerufene pandemische Lage gibt. Das ist auch völlig klar und in der Gesetzeskonformität so angelegt.
Wir haben uns in der Debatte extra darauf festgelegt, dass wir einen Feststellungsbeschluss des Landtags wollen und eben nicht nur ein Einverständnis. Jetzt ist die Regel, dass die Landesregierung die Feststellung durch den Landtag beantragen kann, was dann für zwei Monate gilt. Wenn die Landesregierung dann keinen neuen Antrag stellt, läuft die Feststellung automatisch aus. Nur der Landtag kann sie verlängern, und nur der Landtag kann sie beenden. Ich finde, dass das eine wirklich gute Regelung mit sehr viel demokratischer Legitimation ist. Damit haben wir es in der Hand, wann diese Regeln in Kraft gesetzt werden. Das ist angemessen; das ist gut, und das zeigt, dass wir durchaus sehr selbstbewusste Parlamentarier sind.
In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn wir dieses Gesetz heute verabschieden.
Ich will mich auch ganz besonders beim GBD bedanken, der eine wirklich herausragende Arbeit geleistet hat - fast in voller Mannstärke - bei der Begleitung dieses Gesetzes.
- Weil es so intensiv beraten werden musste!
Am Ende ist ein gutes Gesetz herausgekommen. In diesem Sinne auch ein ganz herzliches Dankeschön an den GBD. Ich würde mich freuen, wenn wir es heute beschließen.
Herzlichen Dank.
Herr Genthe, gerne entgegne ich.
Erstens zum Katastrophenschutzgesetz: Es ist völlig unbenommen, dass wir noch eine ordentliche und auch umfassendere Katastrophenschutzgesetzreform machen. Das ist bei der Regierungskoalition, glaube ich, auch angedacht. Allerdings trägt Ihre Logik nicht. Auch wenn ich später noch eine grundständige Katastrophenschutzgesetzreform
mache, kann ich doch jetzt schon Regelungen vorziehen und zügig umsetzen, wenn ich weiß, dass sie Menschen helfen, uns in der Pandemie Hilfe zu leisten. Und genau das tun wir. Wir ziehen aus einer möglichen grundständigen Katastrophenschutzgesetzreform die Regelungen vor, die jetzt anwendbar sind, die jetzt notwendig sind, die wir jetzt brauchen. Ich halte das für verantwortungsvolles Handeln.
Zweitens. Sie haben gesagt, dann könne man Schutzausrüstung kaufen. Ja, richtig. Nach dem Katastrophenschutzgesetz ist eine Beschlagnahme auch nur dann möglich, wenn es keine anderen Wege und auch keine anderen Möglichkeiten gibt, an die Schutzausrüstung zu kommen, oder wenn der Aufwand zur Nutzung dieser Möglichkeiten zu hoch ist, sodass sich das nicht lohnt. Nur dann darf ich überhaupt beschlagnahmen. Wir hatten allerdings - und das gehört zur Wahrheit dazu - in der Vergangenheit auch viele Fälle, in denen Menschen im Besitz von Schutzmaterial waren und es uns gerne verkauft hätten, aber natürlich zu horrenden Preisen. Sie haben also versucht, aus dieser Notlage Nutzen zu ziehen. Genau das wollen wir in der Zukunft nicht mehr erleben.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Genthe, ich probiere es mal mit diesem Gerät; damit kann man die Schriftgröße verändern.
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/6763 einstimmig, den Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dieser Empfehlung einstimmig angeschlossen.
Der Ausschuss hat sich ergänzend zum Gesetzentwurf dafür entschieden, einen auf Anregung des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure von den Regierungsfraktionen vorgelegten Änderungsvorschlag zu empfehlen, der die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure dazu befugt, die Ergebnisse von bestimmten Tätigkeiten in das Liegenschaftsregister zu übermitteln, um eine Schnittstellenoptimierung im Rahmen der Digitalisierung zu ermöglichen.
Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung bildete die Erörterung der Frage, ob bei der Regelung der Bestellvoraussetzungen für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die Vorgaben der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie zu beachten sind und dementsprechend das Niedersächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Anwendung finden muss.
Der Ausschuss ist im Ergebnis der Rechtsauffassung des Innenministeriums gefolgt, dass dies nicht der Fall ist, weil es sich bei der Amtstätigkeit um Ausübung öffentlicher Gewalt handelt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf meinen ausführlichen schriftlichen Bericht.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin erst einmal froh, dass unser Kollege Björn Försterling das Wichtigste schon vorneweg festgestellt hat - das möchte auch ich tun -: Der Katastrophenschutz in Niedersachsen ist gut aufgestellt und funktionsfähig. Er wird im Übrigen in der ganz großen Menge von Ehrenamtlichen getragen, die jeden Tag, an jeder Stelle, in den Hilfsorganisationen, in den Feuerwehren ganz hervorragende Arbeit leisten. Dies tun sie auch jetzt im Pandemiefall, und wir alle sind ihnen dafür zu Dank verpflichtet.
Im Übrigen tun das auch die unteren Katastrophenschutzbehörden, die Landkreise und Gemeinden. Sie nehmen ihre Verantwortung sehr verantwortungsvoll wahr. Sie haben auch in den anderen Krisen, die wir schon zu bewältigen hatten - Hochwasserlagen, Waldbrände -, eine ganz hervorragende Arbeit geleistet.
Auch diese Koalition, Herr Meyer, nimmt ihre Verantwortung im Bereich Katastrophenschutz sehr wohl sehr stark wahr - auch finanziell.
Im Übrigen hat das Land - falls Ihnen das nicht aufgefallen ist; oder Sie haben es wohl wissend verschwiegen - die Aufgaben, von denen Sie sprachen, nämlich den Katastrophenschutz bei Unfällen an Atomkraftwerken usw., in den letzten Jahren von den Landkreisen übernommen. Wir haben allein deswegen die Haushaltsmittel im Bereich Katastrophenschutz ganz wesentlich erhöht. Es ist auch eine Mär, dass wir, wie Sie behaupten, im letzten Haushalt die Katastrophenschutzmittel
gekürzt hätten. Es war diese Regierungskoalition zusammen mit der Landesregierung, die den Etat um 3 Millionen Euro erhöht hat, damit ganz wesentliche Investitionen getätigt werden können.
Das ist die Wahrheit mit Blick auf die finanzielle Lage im Katastrophenschutz.
Deswegen ist die grundsätzliche Ausgangslage, dass unser Bevölkerungs- und Katastrophenschutz gut aufgestellt ist. Er wird auch von unserem Finanzminister und unserem Innenminister gut unterhalten und gepflegt.
Aber wir haben gerade ein paar besondere Lagen, deren Auswirkungen wir aktuell spüren, und das ist der Hintergrund dafür, dass die Regierungskoalition diese Aktuelle Stunde beantragt hat. Eine Pandemie ist etwas anderes als die Katastrophenschutzfälle, die wir aus der Vergangenheit kennen. Denn eine Pandemie ist erstens nicht örtlich abgrenzbar, sondern sie betrifft das ganze Land. Zweitens kommt sie schleichend. Man muss sich praktisch schon vorbereitend darauf einstellen, was noch alles kommen könnte.
Gerade bei dieser Pandemie gab es schon die Situation, dass die Katastrophenschutzbehörden auch schon im Vorfeld die Katastrophenschutzorganisationen hätten mobilisieren wollen, ohne den eigentlichen Katastrophenschutzfall auszurufen. Das kann man auch heute schon. Aber es wäre viel besser, wenn man das unter den Regelungen zu Kostendeckungen, die das Katastrophenschutzgesetz bietet, machen könnte. Insofern kann ich mir für die CDU-Fraktion vorstellen, dass wir jetzt ganz zügig im Katastrophenschutzgesetz Änderungen vornehmen, damit wir das für den aktuellen Pandemiefall absichern und damit die Arbeit der Hilfsorganisationen im ganzen Lande ganz wesentlich unterstützen können.
Ein weiterer Punkt ist: Dieses Charakteristikum ist natürlich nicht nur einer Pandemie zu eigen, sondern es gibt auch andere denkbare Katastrophenfälle, die dieses Charakteristikum haben. Der Risikobericht der Bundesregierung beschreibt jedes Jahr wieder mögliche Katastrophenfälle. Darin sind genannt: Dürrekatastrophen - Herr Meyer, völlig richtig -, Sturmflutkatastrophen, aber auch großflächige Terrorlagen und großflächige Waldbrandlagen, auf die wir uns einstellen und auf die wir reagieren müssen. Schon im Risikobericht 2013 wurde im Übrigen eine Pandemielage beschrieben. Insofern sollten wir das sehr ernst nehmen.
Dabei stellt sich schon die Frage, ob es nicht einer zusätzlichen, zentraleren Koordinierung - so will ich es einmal nennen - bedarf. Nichtsdestotrotz
sehen wir als CDU-Fraktion, dass sich das aktuell aufgestellte Modell sehr bewährt hat. Das heißt, dass die Polizeidirektionen in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen auch größere, landkreisübergreifende Lagen führen. In der Vergangenheit hat sich dieses Modell bewährt. Insofern sind wir sehr dafür, diese dezentralen Strukturen zu stärken. Aber wir können gerne über eine koordinierende, zentrale Funktion sprechen.
Genauso geht es um den Ausbau bestimmter Fähigkeiten, die wir vielleicht brauchen, um zentrale Lagen zu beherrschen. Ich nenne als Beispiel einen Cyberangriff auf die Stromnetze dieses Landes. Das ist u. a. ein denkbares Szenario, und es wäre wichtig, hierfür zusätzliche Fähigkeiten aufzubauen, um auf diese Lagen reagieren zu können.
Das gilt auch für das Thema Waldbrand und insbesondere die Frage der Ausstattung der Feuerwehren. Zum Beispiel sind Spezialfahrzeuge wie Unimogs wichtig, die auch in Mooren fahren können, um dort Feuer zu bekämpfen. Deswegen teilen wir als CDU-Fraktion ganz wesentlich die Idee, zu einer gebündelten, zentralen Fahrzeugbeschaffung auf Landesebene zu kommen.
Alles in allem würde ich mich freuen, wenn wir zügig in eine grundsätzliche Reform des niedersächsischen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes eintreten würden - verbunden mit einer Reform des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Das alles muss von einer Überprüfung der finanziellen Ressourcen begleitet werden, damit am Ende ein schlüssiges und stimmiges Konzept herauskommt, mit dem wir den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen ganz wesentlich weiterentwickeln können.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Ehrenamt in Niedersachen und die Leistung derer, die sich jeden Tag vielfältig in unserem Lande engagieren, sind gar nicht zu überschätzen. Es sind die Johanniter, die DLRG, die Feuerwehr, die Flüchtlingshelfer, die Sportvereine, es sind die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker, die unsere Demokratie ganz wesentlich am Leben erhalten und sich jeden Tag engagieren, sich einbringen.
Deswegen: Auch ich weiß nicht, Herr Birkner, was in unserer Gesellschaft verrutscht ist, dass wir es mittlerweile mit der nahezu perfiden Situation zu tun haben, dass gerade diese Menschen jetzt Bedrohungen, Beleidigungen, teilweise sogar Gewalt ausgesetzt sind - bis hin zu der Situation, dass Rettungssanitäter, die Menschen retten wollen, bedroht und beschimpft werden. Das ist ein Zustand - den können und werden wir nicht dulden!
Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass wir sie schützen, und wir müssen das konsequent und entschlossen tun.
Konsequent und entschlossen bedeutet: Wenn diese Täter darauf spekulieren und daher ihre Drohungen genau so formulieren, dass sie heute nicht von einem Straftatbestand umfasst sind, dann müssen wir die Straftatbestände anpassen. Insofern unterstützt die CDU-Fraktion die Bundesjustizministerin der SPD darin - und damit ihren neuen Referentenentwurf -, dass wir manche Straftatbestände anpassen, dass wir den Bedrohungstatbestand - § 241 StGB - anpassen, sodass auch Drohung mit Körperverletzung umfasst ist, dass wir Notfallhelfer und Rettungssanitäter besser schützen und auch die Kommunalpolitiker in § 181 aufnehmen. Es darf keine Straflücken geben, die am Ende dazu führen, dass strafbare Handlungen, Taten, die wir nicht wollen, nicht zur Verurteilung führen.
Wenn Täter darauf spekulieren, dass Verfahren in vielen Fällen wegen geringen öffentlichen Interesses oder Geringwertigkeit des Schutzgutes eingestellt werden, was nicht der Fall ist, dann müssen wir das - falls es doch so sein sollte - abstellen. Insofern danke ich unserer Landesjustizministerin dafür, dass sie die Generalstaatsanwälte im Lande gebeten hat, eine Richtlinie zu erlassen, damit Straftaten gegen Personen des öffentlichen Lebens - und damit sind in Zukunft auch Kommunalpolitiker umfasst - nicht mehr eingestellt, sondern konsequent verfolgt werden. Das ist genau das Zeichen, das wir heute in solchen Situationen setzen müssen.
Ich danke auch dem Innenminister dafür, dass jetzt eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität eingerichtet wurde, um konsequenter dagegen vorzugehen. Wir müssen Staatsanwaltschaft und Polizei stärken, damit sie in Zukunft die zusätzlichen Fälle, die auf uns zukommen, auch bewältigen können - vielleicht auch technisch. Am Ende muss der Grundsatz gelten: Auf die Straftat muss die Strafe folgen, und das möglichst schnell, damit den Tätern klar ist, dass sie etwas Verbotenes tun.
Wenn die Täter darauf spekulieren, dass der höhere Verfolgungsdruck und die Veränderung der Strafbarkeiten keinen Unterschied machen, weil man sich im Internet anonym bewegen kann, dann müssen wir die Täter identifizierbar machen.
Ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass Sie, Herr Ministerpräsident, sich auch dafür stark gemacht haben, dass wir über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und auch § 100 g der Strafprozessordnung wie bei den Telekommunikationsunternehmen in Zukunft auch von den Telemediendiensten die Ausleitung von IP-Adressen und Portnummern verlangen können, um die Verfolgung zu stärken. Das ist richtig und wichtig, reicht aber nicht. Denn zur Wahrheit - und da müssen wir uns ehrlich machen - gehört auch, dass wir heute dynamische IP-Adressierung haben. Das heißt, die IP-Adresse, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeleitet wird, führt am Ende zu einem Anschluss, der nicht derselbe ist wie zu dem Zeitpunkt, zu dem die Straftat begangen wurde, da die IP-Adressen auf den Computern jeden Tag wechseln.
Das ist der eigentliche Grund für die tatsächlich vorhandene Anonymität im Internet. Wenn wir das durchbrechen wollen - und ich weiß, das ist vermintes Gelände; das ist schwierig zu debattieren; aber vielleicht fangen wir mit einer abgespeckten Version an, die aus unserer Sicht europarechtskonform und verfassungsrechtlich möglich ist -, müssen wir IP-Adresse und Anschlusskennung sowie Portnummer länger speichern, als das heute möglich ist - möglicherweise drei bis sechs Monate. Das ist eine IP-Vorratsdatenspeicherung, von der Ihnen jeder Praktiker sagt, dass wir sie für eine bessere Verfolgung brauchen. Das würde wirklich einen Beitrag leisten, um gegen Hasskriminalität voranzukommen, und ich würde mich freuen, wenn wir da einen gemeinsamen Vorstoß machten.
Abschließend: Frau Modder, Sie haben völlig recht und rennen bei uns offene Türen ein: Es war Innenminister Uwe Schünemann, der in Niedersachsen die Ehrenamtskarte eingeführt hat. Insofern werden wir sehr gerne darüber diskutieren, wie wir auch das stärken und voranbringen können.
Ich finde auch, dass eine Kampagne ein sinnvoller Beitrag sein kann. Das Bundesinnenministerium hat eine hervorragende Kampagne zum Thema „Sicher in Deutschland“ gestartet, wo gesagt wurde: Hinter jedem Uniformierten steht ein Mensch. - All das kann ein Beitrag sein, aber am Ende ist der wichtigste Beitrag, den wir für unsere Ehrenamtlichen im Lande Niedersachsen leisten können, dass wir sie schützen, und zwar konsequent und durchsetzungsfähig. Das wollen wir als CDU erreichen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Haushaltsplanentwurf und der politischen und der technischen Liste legen wir als Koalitionsfraktionen einen ausgewogenen, den Sicherheitsherausforderungen angemessenen Entwurf vor, der dieses Land im nächsten Jahr sicherer machen wird. Er wird ein großer Wurf für die Polizei und all diejenigen sein, die im Innenbereich Geld und Unterstützung bekommen. Wir werden damit ganz besonders die Polizei, den Katastrophenschutz, die LAB NI und den Sport fördern und unterstützen.
Ich will mich bei unserem Koalitionspartner für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit während der Haushaltsberatungen im Innenbereich bedanken. Ich will mich auch bei unserem Innenminister und bei allen Mitarbeitern des Innenministeriums für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich finde, dass wir hier einen großen Erfolg erzielt haben, mit ganz wichtigen Schwerpunkten.
Ein Schwerpunkt wurde heute schon genannt: die Polizei.
Herr Kollege Dr. Genthe, es ist eben nicht so, dass wir unser im Koalitionsvertrag formuliertes Ziel aufgegeben hätten. Herr Becker hat Ihnen eben klar gesagt: Wir machen nächstes Jahr keine Stellenmehrung, weil es an den allgemeinbildenden Schulen keinen Abiturjahrgang gibt. Aber wir werden in den Jahren 2021 und 2022 selbstverständlich mit den Stellenmehrungen weitermachen. Denn wir wollen unser Koalitionsziel erreichen. Wir wollen definitiv einen großen Aufwuchs der Polizei in Niedersachsen. Den werden wir am Ende auch erreichen.
Wir werden auch weiter in die Attraktivität der Polizei investieren. Der Haushalt sieht schon 250 Stellenhebungen vor. Wir steigen in das Weihnachtsgeld ein; lieber Uli, dir auch da ein ganz herzliches Dankeschön.
Damit verbinden wir ein Programm zur Steigerung der Attraktivität der Verwaltung insgesamt. Da geht es nicht nur um das Weihnachtsgeld, sondern auch um eine Sonderlaufbahn, um Homeoffice, um Telearbeitsplätze, um viele Weiterbildungen.
Wir werden uns im Rahmen dieses Attraktivitätssteigerungsprogramms noch einmal anschauen müssen, welche Rechtsgrundlagen für Incentives für Mitarbeiter gelten. Vielleicht müssen wir da noch etwas machen. Aber ich glaube, wir haben das gut im Blick.
Gewundert habe ich mich darüber, dass die Grünen ihre 500 Stellenhebungen dadurch finanzieren wollen, dass sie bei der LAB NI 6 Millionen Euro streichen. Zum Hintergrund: Wir machen die Stellenstärkung bei der LAB NI, weil wir die Polizei in Abschiebungs- und Rückführungsdingen entlasten wollen. Wenn man da jetzt die Mittel streicht, dann wird die Polizei woanders wieder belastet. Das macht im Kern gar keinen Sinn. Wir wollen eine starke LAB NI und eine starke Polizei. Wir kürzen
da nicht, sondern finanzieren die Attraktivitätssteigerung aus dem Haushalt.
Auf ein besonders tolles Projekt im Sachmittelbereich möchte ich hinweisen: Wir werden 1 Million Euro investieren, um KNIME - das ist eine Plattform, mit der man beim LKA Massendatenauswertungen macht - zu unterstützen. Das ist ganz besonders wichtig, wenn es darum geht, Massendaten in schwierigen Verfahren auszuwerten. Ich nenne da nur Verfahren zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Da sitzen heute noch Beamte vor dem Bildschirm und werten Millionen von Fotos aus. Wir wollen mit dem Beitrag, den wir leisten, einen technischen Fortschritt erzielen, damit wir das den Beamten nicht mehr zumuten müssen und gleichzeitig Ermittlungserfolge erzielen. Das ist ebenfalls ein ganz wichtiger Beitrag in diesem Haushalt.
Dieser Haushalt ist - dieser Schwerpunkt wurde heute noch nicht angesprochen - insgesamt sehr technikfreundlich. Wir haben in diesem Jahr das NDIG beschlossen, das Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit. In diesem Haushalt - dafür bin ich sehr dankbar - sind sowohl 7,5 Millionen Euro für eine große Personalmehrung bei IT.N als auch weitere 7,5 Millionen Euro zur Stärkung der Sicherheit unserer IT-Netze und unserer Verwaltung verankert. Im Rahmen des Handlungsplans „Digitale Verwaltung und Justiz“ sind 51,5 Millionen Euro für die Digitalisierung der Verwaltung vorgesehen. Das ist eine ganz enorme Summe.
Herr Genthe, es stimmt eben nicht, dass Sie 10 Millionen Euro extra zur Verfügung stellen wollen. Sie buchen 10 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Digitalisierungsmaßnahmen aus und stellen diese 10 Millionen Euro in den Haushalt ein. Das ist kein einziger Euro mehr. Das, was wir machen, ist wesentlich seriöser. Das wird dieses Land nach vorne bringen und seine Verwaltung digitalisieren. Da machen wir jetzt die ersten wichtigen Schritte. Ich bin dankbar, dass das in diesem Haushalt verankert ist.
Vorhin wurde gesagt, wir würden die Katastrophenschutzmittel gegenüber dem Vorjahr kürzen. Das stimmt nur, wenn man die 1 Million Euro für
die Hilfsorganisationen singulär betrachtet. Sie haben aber vergessen, dass es noch 1 Million Euro für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen - gerade zur Waldbekämpfung - und über die politische Liste noch einmal 1 Million Euro extra für die Anschaffung von Dienstfahrzeugen bei der NABK gibt. Alle drei Posten sind gegenseitig deckungsfähig, sodass es am Ende um 3 Millionen Euro mehr für den Katastrophenschutz geht. Das ist mehr als im letzten Jahr und nicht weniger.
Ich freue mich, dass wir bei der LAB NI, der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, den Einstieg in die zentrale Rückführung geschafft haben. Ich will mich beim Innenminister dafür bedanken, dass eine Beratungsstelle eingerichtet wurde, die in Zukunft die Kommunen insbesondere bei der Beschaffung von Passersatzpapieren und auch bei Dublin-Fällen ganz maßgeblich unterstützen wird. Es ist kein Geheimnis, dass die CDU sich dafür einsetzen wird, im nächsten Jahr zu einer noch zentraleren Bearbeitung der Rückführung in Niedersachsen zu kommen.
Insbesondere möchte ich ansprechen, dass wir auch Mittel für freiwillige Ausreisen zur Verfügung stellen. Aus unserer Sicht ist es immer besser, wenn die Menschen freiwillig ausreisen und wir nicht zu repressiven Maßnahmen greifen müssen. Wir haben in diesem Jahr das Raphaelswerk besucht, dessen Arbeit ich sehr beeindruckend finde. Ich finde es gut, dass wir das unterstützen.
Ein Wort an die AfD: Sie wollen die Haushaltsmittel für die freiwillige Rückkehr komplett streichen. Das ist total kontraproduktiv. Das Raphaelswerk leistet eine tolle Arbeit. Ich bin froh, dass wir diese Mittel nicht streichen, sondern die freiwillige Rückkehr weiterhin unterstützen.
Wir stärken den BdV, den Bund der Vertriebenen, mit 10 000 Euro; das haben wir fortgeschrieben. Wir stellen 100 000 Euro für das Verbindungsbüro der Landsmannschaft Schlesien zur Verfügung; das müssen wir im nächsten Jahr verstärken und verstetigen.
Alles in allem ist das ein sehr guter Entwurf, mit dem wir nächstes Jahr arbeiten können.
Ich freue mich auf das neue Jahr, die Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner und darauf, mit ihm weitere wichtige Schwerpunkte im Innenbereich zu setzen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Mai dieses Jahres eine gute, eine wegweisende, eine die Sicherheit dieses Landes erhöhende und eine verfassungsgemäße Polizeireform erlassen.
Was wir ausdrücklich nicht gemacht haben, Herr Meyer, ist,
dass wir eine verfassungswidrige Polizeigesetzreform erlassen haben. Denn die von Ihnen angesprochenen Paragrafen, um die es heute geht, wurden ausdrücklich von der Polizeigesetzreform im Mai nicht umfasst. Und wenn etwas, was nicht
umfasst ist, verfassungswidrig ist, kann es nicht das, was umfasst ist, verfassungswidrig machen. Das ist reine Logik. Insofern ist Ihr Argument hier verfehlt.
Wir haben damals ausdrücklich gesagt, dass die beiden Paragrafen, um die es hier geht, nicht umfasst sein werden, wir sie aber innerhalb der Frist des Bundesverfassungsgerichtes bis Ende dieses Jahres verfassungskonform aufstellen werden.
Genau das machen wir jetzt mit dieser Reform. Wir halten Wort. Wir machen das, was wir zugesagt und versprochen haben.
Wir haben, um das gleichzeitig zu sagen, in dem gleichen Redebeitrag - den kann man ja noch nachlesen - gesagt, dass wir die JI-Richtlinie im nächsten Jahr zusammen mit der Regelung des europäischen Datenaustausches umsetzen werden. Und wir werden das auch genauso einhalten, wie wir die Zusage zu diesem Paragrafen eingehalten haben.
Es stimmt eben nicht, dass das, was wir heute regeln, nicht verfassungsgemäß sei, Herr Meyer; denn das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich bejaht, dass Bundesautobahnen und Europastraßen zulässig sind. Es hat aber nicht gesagt, dass Bundesfernstraßen nicht zulässig sein könnten. Dieser Umkehrschluss ist einfach nicht zulässig.
Jetzt frage ich Sie einfach mal: Wir sind hier in dem Bereich, in dem es um Schleierfahndung, um automatische Kennzeichenlesegeräte und um
Kontrollstellen geht. Diese setzen wir ein, um erhebliche Straftaten wie internationalen Drogenschmuggel und grenzüberschreitende Schlepperei sowie Einbruchsbanden zu bekämpfen. Wenn wir das nur auf Bundesautobahnen und Europastraßen tun könnten, dann ist doch klar - in Niedersachsen gibt es viele Fernstraßen, die genau für diese Kriminalität genutzt werden -, dass das umgangen wird. Dann ist schon völlig klar, wohin die Kriminalität flieht. Diese rechtsfreien Räume wollen wir nicht dulden, und deswegen nehmen wir die Bundesfernstraßen natürlich mit hinein.
Das ist auch ausdrücklich zulässig; denn der GBD hat eben nicht davon gesprochen, dass das in irgendeiner Weise verfassungsrechtlich bedenklich oder gar verfassungswidrig sein könnte.
Das heißt, im Kern bleibt von Ihren Vorwürfen, die Sie eben schon wieder formuliert haben, nicht wirklich viel übrig. Sie haben gesagt, dass unser Polizeigesetz wegen dieser beiden Paragrafen verfassungswidrig sei.
Die reformieren wir jetzt. Sie haben angedeutet, es könnte verfassungswidrig sein - Einigen wir uns darauf, Herr Birkner! - wegen der Präventivhaftlänge, obwohl wir damals auch schon mit den 14 Tagen und den 7 Tagen auf die Verfassungsgerichtsrechtsprechung abgestellt haben.
Sie haben gesagt, das Prerecording könnte verfassungswidrig sein, obwohl wir Ihnen damals schon ganz klar - auch mit Segen des GBD - nachgewiesen haben, dass das eben keine verfassungswidrige Regelung ist. Am Ende bleiben im Kern kaum - bis gar keine - Punkte übrig, die noch überprüfungsbedürftig wären.
Das Einzige, woran Sie immer herumkritisieren, ist die Onlinedurchsuchung und die Quellen-TKÜ. Die sind ganz besonders - das ist Ihre Meinung. Bis heute habe ich nicht gehört, wie Sie eigentlich diesen Kriminalitätsphänomenen und dem Umstand begegnen wollen, dass wir als Staat - wenn wir diese Instrumente nicht nutzen könnten - bei
80 % der Kommunikation, die heute unter Kriminellen stattfindet, im Grunde genommen blind wären.
Wir als CDU wollen uns diese Sicherheitslücken nicht leisten. Wir wollen, dass die Polizei und der Verfassungsschutz auch in digitalen Zeiten genauso schlagkräftig sind, wie sie es in analogen Zeiten waren. Deswegen werden wir diese Instrumente eher ausweiten, als dass wir sie einschränken werden.
Sie können uns gerne ominöse Briefe schreiben, in denen Sie uns verleiten wollen, unser eigenes Reformgesetz vor dem Staatsgerichtshof überprüfen zu lassen.
Ich kann Ihnen aber sagen: Wir investieren hier sehr viel Zeit. Die Mitarbeiter des MI investieren sehr viel Zeit. Der Innenminister investiert sehr viel Zeit. Wir machen eine aus meiner Sicht solide, sehr gute Arbeit, die verfassungskonform ist, die durchdacht ist, und genauso werden wir sie weitermachen. Das ist ein guter weiterer Schritt für ein gutes Polizeirecht in Niedersachsen, und weitere werden folgen.
Herzlichen Dank.
Herr Meyer, wortwörtlich stand da drin: „verfassungsrechtliches Risiko“.
- Genau: „Es spricht viel dafür“, steht da drin.
Wir haben das im Ausschuss sehr intensiv diskutiert. Ich komme noch einmal darauf zurück: Es steht dort nicht drin, dass das Bundesverfassungsgericht Bundesfernstraßen für unzulässig erklären würde. Und wir haben den Grenzbezug. Es ist eine Mär, wenn hier vorgetragen wird, dass es keinen Grenzbezug gebe.
Herr Meyer, wenn man das im Zusammenhang auch mit dem ersten Absatz liest, wo es darum geht, dass das insgesamt nur anwendbar ist für Straftaten mit Grenzbezug von erheblicher Bedeutung, bedeutet das im Zusammenhang mit dieser Nummer, dass es nur auf Bundesfernstraßen an
gewendet werden darf, wo auch Straftaten mit erheblicher Bedeutung mit Grenzbezug vollzogen werden. Das ist eine Einschränkung, und das sind eben nicht alle Bundesfernstraßen. Deswegen folgen wir hier der Rechtsprechung und sind aus unserer Sicht auf verfassungsgemäßem Boden unterwegs.
Insofern, Herr Meyer: Ich würde mir wünschen, Sie machten Ihren Frieden mit unserer gelungenen Polizeirechtsreform und gäben uns die Chance, miteinander die nächsten Schritte der Polizeirechtsreform zu gehen und intensiv darüber zu debattieren. Denn wir werden dieses Polizeirecht - auch in den nächsten Jahren - immer wieder ändern müssen, weil wir in einer Welt leben, in der allein die Technik dafür sorgt, dass unser Polizeirecht ständig reformiert werden muss.
Insofern sehen wir uns nächstes Jahr wieder, und dann freue ich mich auf eine gute Einbringung durch Sie und Ihre Fraktion.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich teile die Analyse meiner Vorrednerinnen. Die Zustände auf Lesbos - aber nicht nur dort, sondern auf vielen der griechischen Inseln - sind zum Teil unerträglich. Und wenn es dann auch noch um Jugendliche oder gar Kinder geht, kann ein menschliches Herz davon nicht unberührt bleiben. Insofern sieht auch die CDU-Fraktion ihre humane und christliche Verantwortung und will dort zusammen mit ihrem Koalitionspartner helfen.
Allerdings begleitet uns dabei ein moralisches Dilemma. Wir müssen eine kluge Antwort geben und beachten, dass wir keine falschen Zeichen setzen. Denn wenn wir ein Zeichen setzen, das dazu führt, dass Eltern in türkischen Flüchtlingslagern ihre Jugendlichen und Kinder zu leichtfertig auf einen lebensgefährlichen Weg schicken, dann haben wir, was Kinderschutz und Humanität angeht, nichts gewonnen. Deswegen bedarf es einer klugen Antwort.
Diese kluge Antwort beginnt in Europa. Ich bin froh, dass sich unser Innenminister dort einsetzen will, und empfehle, den Eckpunkteplan unseres Bundesinnenministers Seehofer zu unterstützen, in dem es am Ende darum geht, das Asylsystem in Europa neu zu denken. Wir müssen zu einer Zuständigkeit kommen, zu einem Asylverfahren und zu einem europaweiten Verteilverfahren. Wenn es das gäbe und das Dublin-Verfahren ersetzen würde, gäbe es Situationen wie in Spanien, Italien oder auf den griechischen Inseln nicht.
Wir müssen aber auch in die Flüchtlingsarbeit vor Ort investieren - und zwar in Griechenland. Deutschland hilft schon finanziell, aber ich finde, wir sollten gerade angesichts dessen, was heute schon geschildert wurde, überlegen, ob wir diese finanzielle Hilfe nicht noch ausweiten, d. h. dass wir das, was Frau Schröder-Köpf gesagt hat, um den Aspekt ergänzen, dass wir die Bundesregierung zusammen mit der Übermittlung der Ideen auch darum bitten, ein Programm zur kurzfristigen und schnellen finanziellen Hilfe aufzulegen, um die
humanitäre Situation in Griechenland - auf Lesbos und in den Regionen, über die wir hier sprechen - schnell und unbürokratisch zu entspannen.
Natürlich ist es für uns auch denkbar, über ein Bundesaufnahmeprogramm in Richtung der Jugendlichen und Kinder auf Lesbos zu sprechen. Dabei muss aber klar sein, dass dieses Programm zeitlich, örtlich und auch von den Kriterien her eng umgrenzt ist. Ich finde es zwar richtig, dass unser Landesinnenminister nach Lesbos fährt und sich die Situation dort anschaut - das begrüße ich ausdrücklich -, aber das allein reicht natürlich nicht als Begründung aus. Ich glaube dennoch, dass man Lesbos schon als besonderen Fall klassifizieren kann, weil es dort eine besondere Situation gibt und weil es dort insbesondere um Kinder und Jugendliche geht. Deswegen glaube ich, dass man das herleiten kann.
Ich bin aber auch sicher, dass im Verfahren sichergestellt werden muss, dass wir diejenigen zu uns holen, die wir zu uns holen wollen, und dass wir diejenigen auch so begleiten, wie sie es verdient haben. Da bin ich der Meinung, dass wir schon noch einmal darüber reden sollten, wie unbegleitete minderjährige Ausländer in Niedersachsen behandelt werden. Das heißt, wir sollten die Verantwortung des Landes herausstellen. Aus unserer Sicht müssen wir dahin kommen, dass wir bei diesem Thema wieder eine Fachaufsicht des Landes bekommen. Ich glaube, der Richtige Weg, um diesem Thema zu begegnen, wäre eine entsprechende Änderung des Ausführungsgesetz zum SGB VIII.
Und natürlich dürfen wir die Kommunen dabei nicht alleinlassen. Wenn wir das entscheiden, ist es unsere Verantwortung. Wir übernehmen sie.
Insofern müssen wir das dann auch auf unserer Ebene handhaben. Das heißt, wir müssen auch das Geld zur Verfügung stellen. Wir müssen es aus dem Innenetat bezahlen und diese Hilfe dann auch als Landesverantwortung begreifen.
Unter diesen Gesichtspunkten - in einem so eng abgegrenzten Bereich mit dem zusätzlichen Aspekt, dass wir auch vor Ort helfen wollen, eingebettet in eine europäische Initiative - wäre das unsere Antwort, wie wir helfen wollen. So können wir uns gemeinsam auf den Weg machen.