Wir setzen uns allerdings für den im Grundgesetz verankerten Tierschutz ein und folglich für eine möglichst artgerechte Form der Tierhaltung, sei es in der Landwirtschaft, bei Hobbytierhaltungen oder in Zoo und Zirkus. Wir werden im Gegenzug darauf achten, dass unsere Landwirte vor einer wettbewerbsverzerrenden Konkurrenz aus Staaten mit niedrigeren Tierschutzstandards geschützt werden.“
Sie können Ihre gespielte Empörung von heute Morgen also gern wieder herunterfahren. Lesen hilft. Und ein paar Worte aus dem Zusammenhang zu reißen, um hier eine konzertierte Reaktion zu erzeugen, ist wohl kaum eine seriöse Debatte, sondern eher als Theater zu bezeichnen. Aber wir können das auch.
Herr Grupe, Ihr Einsatz! Die Grünen schreiben tränenfeuchte Sachverhalte sogar in ihre Programmatik! Und Sie selbst bei der FDP?
„Der Land- und Forstwirtschaft dürfen wichtige Wirkstoffe nicht aus ideologischen Gründen entzogen werden.“
Und nun? Wenn Sie diese Art der Auseinandersetzung so weiterführen wollen: Viel Spaß dabei! Leider geht das an Inhalten und dem Sinn und Zweck, gemeinsam eine gute Politik für Niedersachsen zu machen, vollkommen vorbei.
Wir stimmen dem vorliegenden Antrag vollumfänglich zu. Besonders positiv sehen wir, dass die Forderungen nunmehr wahrscheinlich sogar realisiert werden.
Im Beantragen von Maßnahmen sind Sie offensichtlich effektiver als in der eigenen Umsetzung. Sonst wären viele Ihrer Ansätze schon in der letzten Legislaturperiode Standard geworden.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Logemann das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte nicht alles wiederholen. Es ist genug dazu gesagt worden, in welcher Mission Frau Professor Dr. große Beilage glücklicherweise und absolut dankenswerterweise - es war wirklich keine einfache Arbeit - mit ihren Kolleginnen und Kollegen unterwegs war.
Ich habe ein paar Zahlen mitgebracht. Sie beziehen sich auf das Ergebnis der Studie von Frau Dr. große Beilage. Sie hat gemeinsam mit ihren Kollegen in vier Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte verendete oder getötete Schweine untersucht. Die Ergebnisse sprachen dafür, dass die Tiere vor ihrem Tode leiden mussten.
13,2 % der Mastschweine und 11,6 % der Zuchtschweine wiesen Zeichen dafür auf, dass sie vor ihrem Tod über längere Zeit Schmerzen oder Leid ertragen mussten. Diese Zahlen sagen einem vielleicht nicht gleich etwas. Aber gehen wir einen Schritt weiter: Bei insgesamt 61 % der 165 Schweine, die Anzeichen für eine Tötung durch den Halter aufwiesen, fiel den Tierärzten auf, dass die Tötung und/oder die vorherige Betäubung mangelhaft durchgeführt wurde. Das ist schon bedenklich.
Übertragen auf die für 2016 ermittelte Gesamtzahl von 2,1 Millionen Mastschweinen und 158 000 Sauen, die bei den VTN angeliefert wurden, ist davon auszugehen - das muss man sich einmal zu Gemüte führen -, dass bei den VTN-Anlagen in Deutschland jährlich etwa 277 000 Mastschweine und 18 345 Sauen mit Befunden angeliefert werden, die darauf hindeuten, dass ihrem Tod länger anhaltende erhebliche Schmerzen und/oder Leiden vorangegangen sind. Das schlussfolgert Frau Professor Dr. große Beilage.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Zahlen offenbaren ein Problem, das nicht mit den Versäumnissen oder Unterlassungen weniger schwarzer Schafe erklärt werden kann, wie man es gerne tut. Diese Zahlen sind alarmierend. Diese Zahlen habe ich nicht für möglich gehalten. Diese Zahlen müssen Konsequenzen haben. Ich bin sehr dankbar dafür, dass sich alle hier einig sind und wir hier absolute Geschlossenheit zeigen.
Wir wollen - Frau Staudte hat es erwähnt - eine Ausweitung der tierärztlichen Kontrollen auf die VTN-Betriebe und eine rechtliche Grundlage für diese Untersuchungen. Die gibt es nämlich noch nicht.
Wir wollen eine Rückverfolgbarkeit der angelieferten Kadaver - auch das wurde gesagt: bei Rindern ist das möglich, bei Schweinen noch nicht -, um die Verantwortlichen ausfindig machen, ihre Arbeit hinterfragen und sie gegebenenfalls natürlich auch beraten zu können.
Wir wollen eine Ausweitung der Aus- und Fortbildung zum Thema „Umgang mit kranken Tieren und Nottötungen“. Sicherlich ist es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht immer einfach - das hat uns Frau Professor Dr. große Beilage sehr eindrucksvoll geschildert -, den richtigen Zeitpunkt dafür zu bestimmen, ein Tier von seinen Leiden zu befreien. Wir wollen eine Intensivierung der Ausbildung von Landwirtinnen und Landwirten bei diesem speziellen Thema.
Der vorliegende Antrag und die gerade erläuterten Punkte sind notwendig, um die angetroffenen Missstände zu beheben. Sie sind ein Baustein, um das Tierwohl im Nutztierbereich zu verbessern. Die Gesundheit und das Wohl unserer Nutztiere müssen uns allen wichtig sein, und zwar von der Geburt bis zum Tod.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Hermann Grupe das Wort. Bitte schön!
dass hier wirklich alle an einem Strang ziehen. Ich möchte mich ganz herzlich dafür bedanken, dass alle Fraktionen der Versuchung widerstanden haben, im Angesicht der wirklich sehr erschreckenden Bilder anhand dieses Themas die hervorragende Eignung ihrer jeweiligen Partei darzulegen.
Wir haben heute Morgen darüber diskutiert, wie ein Teil der Tiere, die noch der Schlachtung zugeführt werden sollen, den Schlachthof erreicht. Es ist die Frage: Wann muss ein krankes Tier notgetötet werden?
In diesem Spannungsfeld brauchen wir bessere Ausbildung. Dass wir zu Verbesserungen kommen müssen, davon haben uns alle die Bilder überzeugt, im einen wie im anderen Fall. Sie haben vielleicht dazu geführt, dass wir hier der Sachlichkeit den Vorrang gegeben haben.
Dass die AfD selbst bei diesem Thema versucht, uns ihr Parteiprogramm vorzutragen, und auf Effekthascherei aus ist, muss man wirklich einmal besonders hervorheben. Die von Ihnen so bezeichneten Altparteien jedenfalls widmen sich diesem Thema absolut seriös.
Wir sollten weiter - das wurde eben schon gesagt - gemeinsam an dem gesamten Thema arbeiten, sowohl was die Tiere angeht, die der Schlachtung zugeführt werden, als auch was diejenigen angeht, die keine Chance mehr haben und getötet werden müssen. Wir brauchen da Kontrolle und Überwachung. Wir brauchen da wesentlich bessere Schulung und müssen zu absolut durchgreifenden Verbesserungen im Tierschutz kommen.
Die vorgefundenen Zustände haben einige von uns - mich jedenfalls - sprachlos gemacht. Ich hoffe, dass wir alle gemeinsam weiter daran arbeiten, hier zu Fortschritten zu kommen. Die Tiere können erwarten, dass wir uns dafür einsetzen.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Otte-Kinast das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kam in seiner 16. Sitzung am 10. Oktober einstimmig überein, dem Plenum des Landtages zu empfehlen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/150, in der Fassung eines Änderungsvorschlages der Koalition von SPD und CDU anzunehmen.
Die besagte Studie der Tierärztlichen Hochschule hat ergeben, dass bei in VTN-Betrieben angelieferten Tierkörpern festgestellte Veränderungen darauf hindeuten, dass betroffene Tiere vor ihrem Tod im Herkunftsbetrieb länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren. Weiterhin wurde festgestellt, dass bei durchgeführten Nottötungen Betäubung und Tötung teilweise mangelhaft waren.
Um dies festzustellen, muss am Flaschenhals Beseitigungsbetrieb nachgesehen werden. Selbst unangemeldete Kontrollen bei Tierhaltern können das nicht leisten.
Als Konsequenz dieser erschütternden Ergebnisse hat die Landesregierung bereits unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet, um den festgestellten Mängeln entgegenzusteuern.
Da nicht bei allen Nutztierarten die Rückverfolgbarkeit zum letzten Haltungsbetrieb gewährleistet ist, ist die Ahndung festgestellter tierschutzrelevanter Verstöße, selbst wenn es Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in VTN-Betrieben gäbe, nicht bei allen Tierarten möglich. So werden Schweine lediglich mit der Ohrmarke des Ferkelerzeugers versehen und sind bei Anlieferung von einem Mastbetrieb zum VTN-Betrieb nicht zum letzten Tierhalter zurückzuverfolgen.
Die Forderungen des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Fassung des Änderungsvorschlags der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU sind sinnvoll und notwendig.
Die Landesregierung setzt sich auf Bund-LänderEbene aktiv für die erforderliche Aufnahme der VTN-Betriebe in den Kreis der den tierschutzrechtlichen Kontrollen unterliegenden Betriebe ein. Niedersachsen hat bereits vor zwei Jahren in der AMK angestoßen, die Verpflichtung der Kennzeichnung der an VTN-Betriebe abzugebenden Tierkörper zwecks Rückverfolgbarkeit zum Herkunftsbetrieb einzuführen. Da auf Bund-Länder-Ebene keine Einigung erzielt werden konnte, erscheint eine
Bundesratsinitiative, wie in der Nr. 1 gefordert, zielführend. Ich bin sicher, hierfür Verbündete unter den Ländern finden zu können.
Die Nr. 2 der Beschlussempfehlung fordert, weiterhin in niedersächsischen VTN-Betrieben Stichproben zu nehmen, um eine Evaluation über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Ich begrüße dies ausdrücklich. Die Stichproben sollten sich auf alle angelieferten Nutztierarten erstrecken, um auch bei den anderen Tierarten Hinweise auf eventuelle Defizite in Umgang und Haltung der Tiere in den Herkunftsbetrieben zu erlangen.