Protokoll der Sitzung vom 24.10.2018

(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])

Stichpunktartige Kontrollen könnten durch kommunale Veterinärbehörden gemeinsam mit dem LAVES durchgeführt werden.

Als Reaktion auf die im Rahmen der Studie festgestellten Missstände hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bereits Maßnahmen mit dem Ziel einer guten und sicheren Betäubung und Nottötung im landwirtschaftlichen Betrieb eingeleitet. Hierzu gehören z. B. die zentrale Anschaffung von Betäubungszangen für Tierhalter und die Schulung von Tierhaltern und weiteren Mitarbeitern bezüglich der tierschutzgerechten Anwendung dieser Geräte bei der Nottötung.

Die Landesregierung begrüßt ebenfalls die Nrn. 4 und 5 der Entschließung. Sie strebt an, das Thema „Umgang mit kranken Tieren und Beurteilung des Zustands kranker Tiere einschließlich der Entscheidung der erforderlichen Nottötung“ in der landwirtschaftlichen Lehre ebenso wie im Studium wirksam zu vertiefen.

Eine Folgestudie der Tierärztlichen Hochschule wird von der Landesregierung unterstützt.

In der Projektgruppe „Schlachten und Töten“ der „Niedersächsischen Nutztierstrategie - Tierschutzplan 4.0“ wird das Thema Nottötung zeitnah aufgenommen werden.

Nutztierhaltern, Betreuern, Tierärzten - allen müssen Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben werden, um die Entscheidungsfindung bezüglich des richtigen Zeitpunkts für eine Nottötung oder Euthanasie zu erleichtern.

Meine Damen und Herren, mit einem fraktionsübergreifenden Appell des Landtages wird sich die

Landesregierung im Lande und länderübergreifend vehement für mehr Tierschutz in dieser Sache einsetzen. Wir begrüßen diese Entschließung.

Ich möchte meinen herzlichen Dank an Sie alle aussprechen, dass Sie so gut an dieser Sache mitgearbeitet haben. Ich bin Ihnen dankbar. Und ich bin froh, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen können.

Vielen, vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Meine Damen und Herren, wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist dem einstimmig so gefolgt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Angemessene Unterstützung der Betreuungsvereine für eine gute rechtliche Betreuung - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/846 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/1869

Zu diesem Entschließungsantrag hatte der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zunächst die Beschlussempfehlung in der Drucksache 18/1499 vorgelegt. Der Ausschuss hat nunmehr die Beschlussempfehlung in der Drucksache 18/1869 vorgelegt und empfiehlt Ihnen unter Zurückziehung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 18/1499, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in einer anderweitig geänderten Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Zuerst hat das Wort für die Fraktion der SPD der Kollege Ulf Prange. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal gilt mein Dank den Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen für die konstruktiven Beratungen im Ausschuss, die letztlich zu der gemeinsam von den vier Fraktionen getragenen Beschlussempfehlung geführt haben.

Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung haben wir zwei kleine Änderungen vorgenommen. Wir haben als Forderung in den Entschließungsantrag noch die Neugründung von Vereinen aufgenommen. Das ist sehr sinnvoll, weil wir im Betreuungsbereich weiße Flecken haben. Wir wissen, dass Vereine aufgegeben haben. Diese Ergänzung ist daher konsequent und richtig.

Und wir haben die Aufforderung an den Bund, Verbesserungen bei der Betreuervergütung vorzunehmen, in zeitlicher Hinsicht präzisiert. Wir wollen hier den Druck auf den Bund noch einmal erhöhen.

Ich bin sehr froh, dass die vier Fraktionen gemeinsam dieses kraftvolle Zeichen setzen und den Bundesgesetzgeber und die Länder im Bundesrat in die Pflicht nehmen, zeitnah eine Erhöhung der Betreuervergütung umzusetzen.

Ich möchte einen weiteren Punkt betonen. Wir in Niedersachsen haben im Bereich Betreuung - in dem Bereich, in dem wir eigene Zuständigkeiten haben - unsere Hausaufgaben gemacht. Ich spreche von den Finanzzuweisungen für die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine. Hier hat der Antrag bereits vor seiner abschließenden Beratung heute hier in diesem Haus Wirkung gezeigt. Die Mittel für die sogenannte Querschnittsarbeit wurden im Haushaltsentwurf der Landesregierung um 1 Million Euro erhöht und damit verdoppelt.

Hier gilt der Dank der SPD-Fraktion unserer Landesregierung, insbesondere der Justizministerin. Liebe Frau Ministerin Havliza, vielen Dank, dass Sie sich für diese Forderung der Koalitionsfraktionen mit Nachdruck und vor allem erfolgreich eingesetzt haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU sowie Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Aus Gesprächen mit der LAG der Freien Wohlfahrtspflege und den Vereinen vor Ort wissen wir, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind, um die vorhandene Struktur zu erhalten. Die Hilferufe der Betreuungsvereine nehmen wir ernst. Wir stärken die vorhandenen Strukturen und machen sie zu

kunftsfest, indem wir die Mittel für die Betreuungsvereine erhöhen werden.

Gute Arbeit und gute Arbeitsbedingungen sind uns wichtig. Diese wollen wir mit den zusätzlichen Mitteln für die Betreuungsvereine sicherstellen.

Die Arbeit der Betreuungsvereine ist für unser Gemeinwesen wichtig und unverzichtbar. Sie ist vielschichtig. Es geht nicht nur darum, Betreuung zu organisieren, sondern gerade auch Ehrenamtliche in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Es geht um Fortbildungsangebote. Es geht um Bereiche wie Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und vieles mehr.

Im Namen der SPD-Fraktion gilt der ganz herzliche Dank den Vereinen und ihren Mitarbeitern, die diese so wichtige Arbeit leisten.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Bedingt durch den demografischen Wandel und geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen wächst der Bedarf an Betreuung kontinuierlich. Auch die einzelnen Fälle sind komplexer geworden. Deswegen gibt es diesen Nachsteuerungsbedarf, dem wir nachkommen wollen.

Betreuungsvereine sind wichtige Ansprechpartner für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, aber auch für Angehörige. Sie beraten und unterstützen mit großem Engagement. Sie sind die Ansprechpartner und Experten vor Ort. Ihre Expertise ist unverzichtbar. Gerade im Flächenland Niedersachsen ist dieses dezentrale Angebot äußerst wichtig.

Mit der Aufstockung der Landesmittel für die Betreuungsvereine ist ein erster wichtiger Schritt getan. Nun wird es darum gehen, sich weiterhin gegenüber dem Bund für eine Erhöhung der Betreuervergütung einzusetzen. Davon profitieren dann Vereine und Berufsbetreuer gleichermaßen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion der CDU hat sich nun der Kollege Christian Calderone gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch zu später Stunde ist heute Abend noch Zeit für Konrad Adenauer. Er hat 1962 gesagt:

„Alles Negative wird gelesen und bleibt haften, aber alles Positive wird als selbstverständlich hingenommen.“

Ich glaube, wir haben viel Positives bewirkt durch diesen Entschließungsantrag, der heute Abend vermutlich auf eine breite Zustimmung dieses Hauses treffen wird, zumindest dann, wenn dem Votum des Ausschusses gefolgt wird.

Positiv ist, dass wir das Betreuungswesen in Niedersachsen mit diesem Entschließungsantrag tatsächlich umfassend betrachten.

Positiv ist, dass wir die Zuständigkeit für das Betreuungswesen in einem Ministerium zusammenfassen und damit Doppelzuständigkeiten unterbinden. Das führt aus meiner Sicht zu mehr Klarheit, aber auch zu mehr Durchsetzungsfähigkeit all der Interessen, die im Betreuungswesen vereint sind.

Positiv ist, dass die Mittel für die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine erhöht werden. Dank unserer Justizministerin werden sie gleich im ersten Jahr verdoppelt. Ich darf mich dem Dank des Kollegen Prange an unsere Justizministerin anschließen. Ich glaube, das sendet ein positives Signal an die Betreuungsvereine. Es zeigt, dass ihre Arbeit für das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wertgeschätzt wird und dass die Landespolitik sieht, dass in den vergangenen Jahren nicht hinreichend viele Schritte in diesem Bereich unternommen wurden. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben Betreuungsvereine in Niedersachsen ihre Tätigkeit zum Teil eingestellt. Auch vor diesem Hintergrund war es aus meiner Sicht folgerichtig, der Anregung der Grünen zu folgen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir Neugründungen von Betreuungsvereinen in Niedersachsen auch politisch fördern wollen.

Positiv ist, dass der Niedersächsische Landtag mit einem einstimmigen Votum gegenüber dem Bund, der das am Ende zusammen mit den Ländern zu entscheiden hat, deutlich macht, dass neben der Erhöhung der Mittel für die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine auch eine Erhöhung der Betreuervergütung nötig ist. Das zeigt, dass die ehrenamtliche und auch die hauptberufliche Arbeit der Berufsbetreuer wertgeschätzt wird.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich glaube, insgesamt geht heute tatsächlich ein positives Signal vom Niedersächsischen Landtag in Richtung des niedersächsischen Betreuungswesens aus.

Konrad Adenauer hat 1962 auch gesagt, man solle nie sagen, dass man jemanden überzeugt habe - der Betreffende höre das nicht so gerne. Vielleicht ist „überzeugen“ hier nicht ganz das richtige Wort, aber ich finde, es ist ein positives Signal, dass nach den Debatten in der letzten Wahlperiode - vielleicht auch nach einem gewissen Stillstand in der einen oder anderen Fraktion - im Betreuungswesen jetzt zugunsten der Betreuungsvereine, der ehrenamtlichen und der Berufsbetreuer gemeinsam vorangeschritten wird und indem die Zuständigkeit für das Betreuungswesen in einem Ministerium zusammengefasst wird.

Herzlichen Dank für die gute Beratung im Ausschuss, und herzlichen Dank für das gleich folgende starke Votum für diesen Entschließungsantrag.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)