Protokoll der Sitzung vom 24.10.2018

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Calderone. - Die Fraktionen halten sich zurück. Es liegt aber die Wortmeldung der Frau Ministerin Havliza vor. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seitens der Landesregierung begrüße ich den gemeinsamen Änderungsvorschlag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrag natürlich ganz ausdrücklich - das können Sie sich denken. Der breite parlamentarische Konsens zeigt, dass wir bei dem so wichtigen Thema Betreuung alle an einem Strang ziehen. Das ist, finde ich, sehr erfreulich.

Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, das System der rechtlichen Betreuung zu modernisieren und vor allem zu stärken. Die Ausgestaltung des Betreuungsrechts ist eine der bedeutendsten justizpolitischen Aufgaben auf Landesebene. Zwar gibt auch hier, wie in vielen anderen Rechtsbereichen, der Bundesgesetzgeber die Rahmenbedingungen vor. Dies gilt z. B. für die Erhöhung der

Betreuervergütung. Für diese setzen wir uns gerade im Gesetzgebungsverfahren ein.

Doch verbleiben noch ganz erhebliche Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene. Den niedersächsischen Betreuungsvereinen wollen wir helfen, ihre wichtigen Querschnittsaufgaben in Beratung und Begleitung noch intensiver mit Leben zu füllen. Synergieeffekte innerhalb der Landesregierung wollen wir besser nutzen.

Hierzu haben die Regierungsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag einen ganz wichtigen Schritt unternommen: Sie haben vereinbart, die Kompetenzen der rechtlichen Betreuung zukünftig im Justizministerium zu bündeln. Hier sind wir auf einem guten Weg.

Die Betreuungsvereine sind ein wesentliches Kernelement im Rahmen der rechtlichen Betreuung. Das Konzept der rechtlichen Betreuung ist vorrangig auf dem Ehrenamt aufgebaut, und so soll es nach meiner festen Überzeugung auch bleiben. Den Betreuungsvereinen kommt daher im Rahmen ihrer Querschnittsarbeit eine ganz wesentliche Funktion zu.

Sie werben die ehrenamtlichen Betreuer an, bilden sie aus, unterstützen und begleiten sie. Auch wenn eine Betreuung ehrenamtlich geführt ist, heißt dies nicht, dass es eine einfache Aufgabe wäre. Hier leisten die Betreuungsvereine den Ehrenamtlichen sehr wertvolle Hilfe.

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Des Weiteren haben die Vereine die Aufgabe, über Vorsorgevollmachten zu beraten. Dies ist im Übrigen eines meiner Herzensthemen.

Angesichts dieser vielfältigen Themenkomplexe muss die Arbeit der Betreuungsvereine auskömmlich finanziert sein. Eine substanzielle Erhöhung der Landesmittel für die Betreuungsvereine ist daher fest beabsichtigt.

Eins müssen wir aber im Blick behalten: Längst nicht alle Personen, die auf eine Unterstützung der staatlichen Sicherungssysteme angewiesen sind, benötigen eine rechtliche Betreuung. Nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention fordert es; auch ich sage ganz deutlich: Wir dürfen es nicht zulassen, dass Menschen in ihren Grundrechten beschnitten werden und rechtliche Betreuung für sie eingerichtet wird, nur weil wir nicht in der Lage sind, ihnen diejenigen Hilfen zukommen zu lassen, auf die sie einen Anspruch haben. Rechtliche Be

treuung muss die Ultima Ratio bleiben. Auch wenn Menschen heute nicht mehr „unter Vormundschaft gestellt“ werden, wie es früher hieß, bleibt die rechtliche Betreuung doch ein grundrechtsrelevanter Eingriff, und zwar unabhängig von der Zustimmung der Betroffenen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird zur Vermeidung von Reibungsverlusten die Zuständigkeiten im Betreuungswesen konzentrieren. Neben der Bündelung innerhalb der Landesregierung und der intensiveren Förderung der Betreuungsvereine werden wir uns dafür einsetzen, dass alle im Betreuungswesen tätigen Akteure gut abgestimmt im Sinne der hilfesuchenden Menschen tätig werden.

Beispielhaft möchte ich die Arbeit der örtlichen Betreuungsstellen in den Kommunen hervorheben. Diese sind die ersten Anlaufpunkte für Menschen mit großem Unterstützungsbedarf. Aufgabe der Betreuungsstellen ist es zum einen, die Situation der Hilfesuchenden zu klären und vor allem etwaige betreuungsvermeidende Hilfen zu vermitteln. Die Betreuungsstellen werden zwar im eigenen Wirkungskreis tätig; dennoch muss das Land ihnen beratend zur Seite stehen. Die fachliche Beratung soll daher künftig ebenfalls im Justizressort angesiedelt werden. Unser Ziel ist es, die Betreuungsbehörden gut zu begleiten und sie darin zu unterstützen, die ihnen übertragenen Aufgaben auch bei der Vermittlung vorrangiger sozialer Hilfen gut und effektiv zu erfüllen.

Noch einmal: Für die betroffenen Menschen ist es von ganz entscheidender Bedeutung, ob sie zu ihrer Hilfe rechtliche Betreuung sozusagen verordnet bekommen oder ob das Land in der Lage ist, ihnen im Rahmen seiner Unterstützungssysteme andere Hilfen zukommen zu lassen. Unser Ziel muss es sein, die betroffenen Personen frühzeitig umfassend zu informieren, damit sie möglichst noch selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.

Ich freue mich daher ganz besonders, dass sich auch der Niedersächsische Landtag dieses Themas so intensiv annimmt, und bedanke mich ganz ausdrücklich bei allen beteiligten Fraktionen für die Unterstützung.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Nunmehr hat sich Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich dem Dank an die im Betreuungswesen Tätigen ausdrücklich anschließen. Aber dann möchte ich auch den Dank, den Herr Prange und Herr Calderone ausgesprochen haben, ausdrücklich zurückgeben: Natürlich waren es Ihre Fraktionen, die diese Initiative ergriffen haben. Wir haben dann nach in der Sache durchaus klarem Ringen einen gemeinsam getragenen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Das finde ich sehr gut; das dient der Sache und den betroffenen Menschen.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der CDU)

Es ist bereits angesprochen worden: Der Entschließungsantrag beschäftigt sich im Wesentlichen mit den Betreuungsvereinen und mit den Berufsbetreuern. Insofern bin ich Ihnen, Frau Ministerin, sehr dankbar, dass Sie daneben auch noch die kommunalen Betreuungsstellen und die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, die ganz überwiegend, aber auch nicht ausschließlich von den Vereinen unterstützt werden, angesprochen haben.

Ich glaube - so ehrlich müssen wir an dieser Stelle sein -, das Thema Betreuungsrecht und Betreuungswesen wird und muss uns in diesem Hause in den kommenden Jahren noch intensiv beschäftigen. Es gibt sicherlich noch Dinge, bei denen wir die Unterstützung der ehrenamtlich als Betreuerinnen und Betreuer Tätigen noch ausbauen und bei denen wir ihnen noch stärker Hilfestellung geben können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schließlich ist es wichtig - das möchte ich noch einmal betonen, liebe Kolleginnen und Kollegen -, dass bei der Vergütung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer schnell gehandelt wird. Deswegen bin ich dankbar, dass wir uns auf die, wenn auch nur kleine, Veränderung des Ursprungsantrags einigen konnten. Die ursprünglichen Zeitpläne, die auf Bundesebene kursieren, sind viel zu langatmig - da sind wir uns, glaube ich, einig -, zumal vor dem Hintergrund, dass es im vergangenen Jahr schon einen entsprechenden Entwurf auf

Bundesebene gegeben hat. Insofern müssen wir hier schnell zu einer höheren Vergütung kommen, damit auch da die Kostensteigerungen der letzten Jahre angemessen nachvollzogen werden können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Limburg. - Jetzt folgt Dr. Marco Genthe für die FDP.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über die gestiegene und weiterhin steigende Bedeutung der Betreuer haben wir an dieser Stelle schon sehr oft diskutiert. Ich glaube, da sind sich alle Fraktionen völlig einig.

Man kann an dieser Stelle übrigens einmal sehen, wozu eine Ausschussreise gut ist. Wir haben uns während der Reise des Rechtsausschusses über die Fraktionsgrenzen hinweg über dieses Thema ausgetauscht, und das führte dann zu diesem gemeinsamen Entschließungsantrag. - Das ist ja vielleicht eine Nachricht nach draußen, dass sich „diese Politiker“ tatsächlich auch einmal einigen und vernünftige Dinge auf die Schiene setzen können.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

In der Sache hat die Justizministerin in Niedersachsen völlig richtige Reformen auf die Schiene gesetzt. Das läuft, und mit diesem gemeinsamen Entschließungsantrag hat die Landesregierung nun auch die Möglichkeit, mit breitem Rücken und sehr resolut die notwendigen Diskussionen in Berlin zu führen.

Vielen Dank dafür.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Genthe. - Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Christopher Emden.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Betreuungswesen ruht auf drei maßgebli

chen Säulen: Das sind die Berufsbetreuer, das sind die Betreuungsvereine, und das sind natürlich die ehrenamtlichen Betreuer. Alle drei zusammen schaffen erst das, was wir brauchen, nämlich ein belastbares System.

Doch es gibt noch einiges zu verbessern. Wir haben das bereits mehrfach im Plenum diskutiert und sind heute ja auch in der abschließenden Beratung. Das ist insbesondere folgender Umstand:

Die Betreuungssituation stellt sich regional etwas unterschiedlich dar. Es gibt Regionen in Niedersachsen, in denen die Betreuung neben der ehrenamtlichen Betreuung überwiegend durch die Betreuungsvereine wahrgenommen wird, und es gibt Regionen, in denen die Betreuungsvereine nicht stark aufgestellt sind, und da machen es dann hauptsächlich Berufsbetreuer.

Bei den Betreuungsvereinen und bei den Berufsbetreuern gibt es durchaus das Problem der finanziellen Ausstattung, was dann auch logischerweise auf die Qualität der Betreuung durchschlägt. Ein Berufsbetreuer braucht nun einmal eine bestimmte Anzahl von Betreuten, um auskömmlich arbeiten zu können.

Wenn die Anzahl der Betreuten aber eine kritische Grenze übersteigt, kann ein Berufsbetreuer - das gilt auch für die Mitarbeiter von Betreuungsvereinen - schlicht nicht mehr die Leistung erbringen, die der eine oder andere Betroffene benötigt. Eine wirklich umfassende Betreuung bedeutet nämlich auch, dass man ab und an einmal vorstellig wird, dass man die Person an die Hand nimmt, dass man sich mit ihr austauscht und unterhält. Genau dies ist den Betroffenen auch unendlich wichtig: dass jemand da ist, mit dem sie sich einmal austauschen können, und dass sie merken, man nimmt sie mit und man hilft ihnen.

Das heißt - und das ist wirklich ganz wichtig -, es braucht eine finanzielle Ausstattung, sodass jeder Mitarbeiter eines Betreuungsvereins und jeder Berufsbetreuer in der Lage ist, sich intensiv jedem Betroffenen zuzuwenden, und nicht, um wirtschaftlich überleben zu können, eine zu große Zahl von zu Betreuenden aufnehmen muss.

Insofern ist es richtig, dass dieser Entschließungsantrag auch dahin geht, die Vergütungssituation aufzubessern. Deshalb findet er auch unsere volle Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Wir haben keine weiteren Wortmeldungen mehr.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist es so beschlossen.