Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit setzen wir ein weiteres Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode um. Ich bin überzeugt, dass das neue Gesetz zu einer Verbesserung der Beratung und der Abläufe bei Organspenden in Niedersachsen führt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auch ein Wort zu den derzeitigen Aktivitäten auf Bundesebene sagen: Dem Bundesrat liegt aktuell der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Entwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende; kurz: GZSO - vor.
Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, die Strukturen in Bezug auf die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern zu verbessern und diese angemessen zu vergüten sowie die Verantwortlichkeiten der am Prozess der Organspende Beteiligten zu stärken.
Außerdem soll ein Qualitätssicherungssystem vorgesehen werden. Dies ist dann Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem, und es soll auch die Beurteilung erleichtern, ob mögliche Organspenden durchgeführt werden.
Das alles halte ich für gute Verbesserungen und gute Vorschläge. Den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Spahn über die Einführung einer Widerspruchslösung zur Organspende sehe ich persönlich sehr kritisch. Für mich hat die Selbstbestimmung bei der Entscheidung zur Organspende den höchsten Stellenwert. Schweigen als Zustimmung zu werten, wird dieser wichtigen Entscheidung gerade nicht gerecht.
Mir ist wichtig, dass sich Menschen ihre eigene Entscheidung zur Organspende bilden, und er oder sie soll sie dokumentieren. Dazu braucht es gute, umfangreiche Informationen. Wer seine Entscheidung dann in einem Organspendeausweis dokumentiert hat, hilft Ärztinnen und Ärzten. Er nimmt aber auch seinen Angehörigen die extrem schwere und sie meistens überfordernde Entscheidung im akuten Krisenfall ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, natürlich begrüße ich es, dass über die Organspende im parlamentarischen Raum weiter diskutiert wird. Wenn das Bewusstsein über die wirklich hilfreiche Wirkung der Organspende in der Öffentlichkeit dadurch gestärkt wird, ist schon viel gewonnen.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließen wir die Beratung.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Änderungsempfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch der Änderungsempfehlung zu Artikel 3 mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Wer unter Berücksichtigung der entsprechenden Änderungen das Gesetz beschließen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieses Gesetz mit großer Mehrheit so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 307 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Empfehlung mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer Vorschriften - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/2022
Ganz herzlichen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Im Jahr 2013 hat der Niedersächsische Landtag die Amtszeiten für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte von acht Jahren auf fünf Jahre verkürzt und das, obwohl sich die Regelung einer achtjährigen Amtszeit damals bewährt hatte.
Hintergrund dafür war ein rein parteitaktisches Kalkül vonseiten der SPD. Die kommunalen Spitzenverbände haben damals großen Protest gegen diese Neuregelung erhoben. Im Landtag haben CDU und FDP dann auch gegen die Verkürzung der Amtszeit gestimmt, eben weil es keine Gründe für die Verkürzung gibt.
Jetzt legen wir Freie Demokraten Ihnen einen Gesetzentwurf vor, mit dem diese Änderung der Regelung wieder rückgängig gemacht werden soll, also wieder eine Amtszeit von acht Jahren gelten soll. Wir sind davon überzeugt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es uns mit einer achtjährigen Amtszeit besser gelingt, geeignete, gute Kandidatinnen und Kandidaten für das wichtige Amt insbesondere des Bürgermeisters zu gewinnen. Es geht doch nicht an, dass wir in diesem Land Fraktionsvorsitzende oder verdiente Kommunalpolitiker dazu bringen, für diese Ämter zu kandidieren, es dabei aber unterlassen, Quereinsteiger oder gute Verwaltungsleute dafür zu motivieren, weil es für diese eben nicht attraktiv ist, sich für eine fünfjährige Amtszeit in diese Unsicherheit zu begeben.
Das müssen sich doch alle einmal vorstellen. Ich glaube, wir als gewählte Parlamentarier können uns vorstellen, wie es ist, einen solchen fünfjährigen Zeitvertrag einzugehen, möglicherweise die berufliche Planung darauf auszurichten und andere Situationen hinter sich zu lassen.
Wir alle wissen, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort natürlich in der Öffentlichkeit stehen. Wir als Freie Demokraten wollen ihnen die Möglichkeit geben, ihre Projekte langfristig und über eine Legislaturperiode von fünf Jahren hinaus, die ja auf der kommunalen Ebene für den Rat weiter gelten soll, vor Ort umzusetzen. Das geht eben mit einer achtjährigen Legislaturperiode für
hauptamtlich Gewählte viel, viel besser als bei einer fünfjährigen Legislaturperiode. Wir wollen ein über Legislaturperioden hinausgehendes Denken bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern befördern. Deswegen ist die achtjährige Amtszeit die bessere Variante, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ein Bürgermeister soll ja als Verwaltungschef vor allen Dingen überparteilich sein. Die Verkoppelung mit den Wahlen zum Rat drängt ihn stärker in eine politische Rolle, als es bei einem Verwaltungschef eines Rathauses eigentlich der Fall sein sollte.
Durch die von uns vorgeschlagene Entkoppelung von Ratswahl und Bürgermeisterwahl bekommt auch der Rat wieder mehr Aufmerksamkeit, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Es ist doch heute so, dass dann, wenn am gleichen Tag eine Ratswahl und eine Bürgermeisterwahl stattfinden, die Wahl des Rates durch die Wahl des Bürgermeisters in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund gedrängt wird. Dabei ist doch faktisch der Rat der Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters. Er ist derjenige, der sagt, was die Verwaltung zu tun hat. Das oberste Beschlussgremium einer Gemeinde oder Stadt ist der Rat.
Wir wollen, dass der Rat wieder in den Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit rückt. Deswegen ist es auch für die Ehrenamtlichen richtig, dass wir wieder eine achtjährige Amtszeit bekommen und mit diesem Gesetz die Entkoppelung der Ratswahlen und der Bürgermeisterwahlen auf den Weg bringen.
Herr Kollege, einen Augenblick, bitte! - Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist doch sehr unruhig. So interessant die Gespräche auch sein mögen - teilweise können wir sie von hier oben verfolgen -, würden wir gern dem Redner zuhören, und das sollten Sie möglichst auch tun. Umso schneller können wir in die Mittagspause gehen. - Herr Kollege, bitte schön!
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind davon überzeugt: Eine achtjährige Amtszeit ist für das Amt der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters und auch für das Amt der Landrätin und des Land
rats besser als eine fünfjährige Amtszeit - ich habe das gerade schon ausgeführt -, weil man eben langfristig Projekte anschieben kann. Aber auch für das Ehrenamt in den kommunalen Gremien ist die achtjährige Amtszeit besser; denn sie ermöglicht es, die Aufmerksamkeit wieder stärker auf die Ratswahlen zur richten, also auf das Gremium, das eine Gemeinde führt; denn das ist nicht der Bürgermeister, sondern das ist der Gemeinderat oder der Stadtrat.
Ich freue mich auf konstruktive Beratungen im Ausschuss, was den Austausch der Argumente in dieser Frage angeht. Ich glaube, wir sollten dabei ein Ziel haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nämlich dass unsere Kommunen in Niedersachen bestmöglich geführt werden, dass wir die besten Leute für diese Ämter bekommen, und dafür ist die achtjährige Amtszeit ein wichtiges Signal.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die SPD-Fraktion hat sich nun der Kollege Lynack gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Jan-Christoph Oetjen, die Veränderung bei den Wahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten war - das haben Sie richtig gesagt - zentraler Bestandteil des Wahlprogramms der SPD Niedersachsen zum Landtagswahlkampf 2013. Ziel war und ist es u. a., die Kommunalpolitik und die Demokratie für die Wählerinnen und Wähler wieder ein Stück weit erlebbarer zu machen und sie ein Stück weit auch zu stärken. Ja, politisches Kalkül - sicherlich. Aber es hat im Wahlprogramm gestanden, und letztendlich wird man am Ende einer Legislaturperiode daran gemessen, was man im Laufe der Wahlperiode erreicht hat. Wir haben das, was wir angekündigt haben, umgesetzt. Ich denke, so macht man saubere Politik.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte zusammen mit dem Stadt- und Gemeinderat bzw. dem Kreistag wählen. Eine gemeinsame Wahl- und Amtsperiode und auch ein gemeinsamer Wettstreit im Wahlkampf machen doch Sinn. Da bin ich anderer Meinung als Sie, Kollege Oetjen. Die Synchronisation ermöglicht es
den Parteien, mit echten Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten in den Wahlkampf zu ziehen. Ich denke, auch für die parteilosen Bewerberinnen und Bewerber hat das eine ganze Menge an Vorteilen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Unabhängigkeit in den Vordergrund zu stellen und gegenüber einem Parteienwahlkampf nochmals deutlich zu machen.
Die Kommunalpolitik kann die größere Aufmerksamkeit nach meinem Dafürhalten mit demselben Wahltermin für Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte deshalb grundsätzlich gut gebrauchen.
Darüber hinaus stellt sich nach wir vor die generelle Frage, weshalb die handelnden Organe einer Kommune getrennt voneinander gewählt werden sollen, jedoch während der laufenden Legislaturperiode bzw. Wahlperiode, wie es im Kommunalrecht heißt, zu einem guten Miteinander verpflichtet sind.