1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die laut NP-Berichterstattung bereits durchgeführten und geplanten Infostände?
2. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Stadt Hannover, dass die Vorgaben des neuen Straßengesetzes für ein Verbot der Infostände nicht ausgereicht haben?
3. Was unternimmt die Landesregierung, um weitere Stände von Islamisten in niedersächsischen Großstädten zu verhindern?
- Meine Damen und Herren, es ist im Plenum zu unruhig. Ich bitte darum, erst einmal eine angemessene Ruhe einkehren zu lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einführung des neuen § 18 Abs. 1a des Niedersächsischen Straßengesetzes im Juni dieses Jahres wurde den Städten und Gemeinden in Niedersachsen ein neues Instrument an die Hand gegeben. Dieses erlaubt ihnen nun, die Sondernutzung, also die Benutzung einer Straße über den üblichen Gemeingebrauch hinaus, auch dann zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die beantragte Nutzung dazu dient,
„Aktivitäten zu verfolgen oder zu unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.“
Diese Regelung ist eine sinnvolle Ergänzung der Handlungsmöglichkeiten der niedersächsischen Kommunen, die gegen Informationsstände oder sonstige Sondernutzungen bislang nur auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgehen konnten, dann also, wenn eine konkrete Gefahr vorlag.
Die Gewährung oder Versagung von Sondernutzung ist eine Aufgabe, die den Gebietskörperschaften im eigenen Wirkungskreis obliegt. Grundlage für die Entscheidung der Behörde ist der vom Antragsteller vorgetragene Sachverhalt bei Antragstellung. Ob darüber hinausgehende Sachverhaltsermittlungen angezeigt sind, entscheidet die Behörde im Einzelfall in eigener Verantwortung.
Einem Zusammenwirken zwischen den Kommunen und den Sicherheitsbehörden, die den für die Sondernutzungserlaubnis zuständigen Behörden auch von sich aus Erkenntnisse übermitteln können, kommt dabei natürlich eine hohe Bedeutung zu.
Zu Frage 1: Die im Presseartikel genannten Veranstaltungen Anfang Oktober fanden am 5. und 6. Oktober 2018 in Hannover statt. Die Veranstaltungen wurden im Vorfeld auf den FacebookSeiten des bekannten salafistischen Predigers Marcel Krass veröffentlicht. Die bis zum 4. Oktober 2018 abrufbare Version des Flyers auf der Facebook-Seite von Marcel Krass hat den Kuchenstand der Schwesterngruppe „Ansaarul Yateem Hannover“ beworben und den Sammelzweck - Zitat - „Für unser Krankenhausprojekt in Syrien“ unter der Überschrift „Food for Charity“ zusammengefasst. Am Tag des Kuchenverkaufs, am 5. Oktober 2018, wurde der Flyer auf der Facebook-Seite des Marcel Krass verändert und bewarb dann ausschließlich eine „Food for Charity“-Veranstaltung.
Die im Bericht genannte „Charity Week“ fand vom 22. bis zum 28. Oktober 2018 in Hannover statt. Die Veranstaltung wurde im Internet öffentlich beworben und wird bereits seit mehreren Jahren durch den Verein „Islamic Relief Deutschland e. V.“ mit Sitz in Köln in verschiedenen deutschen Städten durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Informationsstände bei der Landeshauptstadt Hannover angemeldet.
Niedersachsen ist kein Tätigkeitsschwerpunkt von „Islamic Relief Deutschland e. V.“. Aufgrund enger Verflechtungen zwischen dem Verein und der vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachteten Muslimbruderschaft kann von einer Nähe zum Extremismus ausgegangen werden. Die niedersächsische Polizei hat im Rahmen des Verlaufs der vorgenannten Veranstaltung keine Rechtsverstöße festgestellt.
Der Informationsstand in der Schillerstraße/Andreaestraße fand am 3. November 2018 zum Thema „Wer ist Hussein?“ statt. Bei Hussein handelt es sich um den 626 in Medina geborenen und 680 in Kerbala gestorbenen Imam al-Husain ibn ʿAlī. Er war ein Enkel des islamischen Propheten Mohammed und kam im Zuge von Streitigkeiten über die Nachfolge im Kalifenamt bei einem Aufstand in der Schlacht von Kerbela ums Leben.
Der Opfergang des Husseins ist ein zentrales Motiv der schiitischen Religion. In den jährlichen Aschura-Feierlichkeiten gedenkt man seiner und beklagt, dass er von den meisten Muslimen im Stich gelassen worden ist. Alljährlich begeben sich Millionen Gläubige zum Grabmal Husseins in Kerbela.
Es wurden Flyer der islamischen Jugendgruppe „Die Feder“ verteilt. Angemeldet wurde der Informationsstand von einer Einzelperson. Die Jugendgruppe „Die Feder“ wird dem schiitisch geprägten Islamismus zugeordnet. Die Mitglieder bezeichnen sich als Anhänger der islamischen Revolution, die 1979 im Iran ein islamistisches Regime begründete. Die Mitglieder der „Feder“ richten sich in ihrer Arbeit an die Jugend im Westen und versuchen, insbesondere diesbezügliche Propaganda zu betreiben. Der Internetpräsenz der „Feder“ sind israelkritische und antizionistische Inhalte zu entnehmen. Weiterhin sympathisiert diese Gruppe mit der libanesischen extremistischen Organisation Hizb Allah.
Von den für den 1. Dezember 2018 und 15. Dezember 2018 angemeldeten Informationsständen haben die niedersächsischen Sicherheitsbehörden Kenntnis. Zu den Betreibern oder den Inhalten der Informationsstände sind derzeit keine extremistischen Bezüge bekannt.
Zu Frage 2: Wie eingangs erwähnt, unterfällt die Erlaubnis oder Versagung von Sondernutzungen wie die Errichtung eines Informationsstandes dem eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Eine staatliche Fachaufsicht ist daher nicht gegeben. Der Landesregierung steht daher eine Beurteilung der Zweckmäßigkeit nicht zu.
Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Teil der vorgenannten Informationsstände u. a. von Personen des salafistischen Spektrums organisiert und betrieben wird. Die zuständige Landeshauptstadt Hannover hat über die Sondernutzung auf der Basis der von den Sicherheitsbehörden übermittelten Erkenntnisse entschieden. Rechtsverstöße sind dabei bis heute nicht erkennbar.
Zu Frage 3: Noch vor Einführung des § 18 Abs. 1 a des Niedersächsischen Straßengesetzes unterrichtete das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Ordnungsbehörden über salafistische Informationsstände und Koranverteilaktionen in niedersächsischen Städten und Gemeinden. In dem Schreiben aus 2016 wurde auf die Absicht zur Änderung des Straßengesetzes sowie die beste
henden gesetzlichen Möglichkeiten für eine Untersagung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung hingewiesen. Soweit eine Kommune im eigenen Wirkungskreis handelt, kann vonseiten der Landesregierung keine fachliche Weisung erteilt werden. Eine unmittelbare Einwirkung auf die Entscheidungsträger scheidet aus. Die Entscheidungen der Kommunen können lediglich im Wege der Rechtsaufsicht auf eine ermessensfehlerfreie Handhabung überprüft werden. Eine rechtliche Handhabe ist hier nur in solchen Fällen gegeben, in welchen trotz hinreichend klarer Erkennung des Sachverhalts eine Erlaubnis ausgesprochen wird. Die hier in Rede stehende Neuregelung ist Ende Juni 2018 in Kraft getreten.
Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Was unternimmt die Landesregierung gegen salafistische Strukturen in Niedersachsen?“ mitgeteilt wurde, ist für die neu geregelte Versagungsmöglichkeit insbesondere entscheidend, dass den Entscheidungsträgern im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis der die konkrete Sondernutzung betreffende Sachverhalt vollumfänglich bekannt ist. Die Landesregierung steht hierbei in Kontakt mit den Kommunen zur Beteiligung der Sicherheitsbehörden und zur Ausübung des Ermessens. Dabei, meine Damen und Herren, darf nicht unbeachtet bleiben, dass es sich bei der in Rede stehenden Neuregelung um ein Instrument handelt, das auf der Grundlage der bei Antragstellung vorliegenden bzw. im Rahmen der Amtsermittlung erlangten Informationen eine Entscheidung generiert. Ergibt sich erst im Nachhinein, dass die Angaben über Personen und die angezeigte Tätigkeit nicht der tatsächlichen Intention der Anmelder entsprechen und dass die Erlaubnis hätte versagt werden können, kommt eine Entziehung der Erlaubnis oder eine Untersagung des Informationsstandes vor Ort in Betracht.
Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Meine Damen und Herren, es liegen bislang fünf Wortmeldungen für Zusatzfragen vor.
Ich habe rein technisch die Frage an die Fraktionsspitzen, ob man sich, so die Behandlung der Dringlichen Anfragen nicht bis 13.40 Uhr dauert, vorstellen kann, den Tagesordnungspunkt 23 noch heute Vormittag zu behandeln, wie im Ältestenrat schon
angedacht wurde. Ich wäre dankbar für eine Abstimmung untereinander und einen Hinweis an das Präsidium.
Herr Präsident, vielen Dank. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass sich die Zahl der Islamisten seit 2013 von 330 auf ca. 900 fast verdreifacht hat: Was wird die Landesregierung tun, um diese Entwicklung zu stoppen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ahrends, es ist relativ einfach.
Zweitens unternehmen sämtliche Länder einschließlich des Bundes durch die Sicherheitsbehörden präventiv wie repressiv alle Anstrengungen, um des Islamismus Herr zu werden. Wir alle wissen, dass es eine dynamische Entwicklung ist, die in den letzten Jahren stattgefunden hat. Wir begegnen ihr auf allen Ebenen. Erste Erfolge geben uns recht. Dennoch bleibt die Situation eine, die sehr ernst ist und der wir uns jeden Tag stellen. Aber das tun wir auch.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Jörg Bode. Bitte, Herr Bode!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pistorius, vor dem Hintergrund, dass unsere Frage nicht die Zielrichtung hatte, festzustellen, was bei dieser Fragestellung Fachaufsicht, Rechtsaufsicht und Weisung beinhalten, frage ich Sie: Hatten die niedersächsischen Sicherheitsbehörden zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Islamistenstände in der Stadt Hannover hinreichend Material und Erkenntnislagen, dass die
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, nein, hatten wir nicht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass nach dem Straßengesetz nur dann, wenn Erkenntnisse im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen, die die Annahme für eine entsprechende Gefahr, wie sie im Straßengesetz beschrieben ist, rechtfertigen, frage ich die Landesregierung: Welche Kommunikationen haben denn vor den Genehmigungen der Stände jeweils zwischen den Sicherheitsbehörden des Landes und der Stadt Hannover in Bezug auf diese Fragestellung stattgefunden? Also: Was hat man getan, um genau dieser Fragestellung nachzugehen und um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Birkner, im ersten Fall haben wir selbst von den Ständen erst aus der Zeitung erfahren. Dazu hatte es offenbar keine Kontaktaufnahme seitens der Landeshauptstadt gegeben.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Limburg!