Lieber Kollege Oetjen, die Beamten sind mir natürlich nicht völlig egal. Das Thema ist auf der Agenda, und das nicht nur durch Ihren Antrag, sondern grundsätzlich, weil es eine Überprüfung gegeben hat. Ich weise nur, wie ich finde, völlig zu Recht darauf hin, dass wir hier das Thema umfassend betrachten und alle Punkte einfließen lassen sollten.
Wenn das Bundesverfassungsgericht urteilt, wird dieses Urteil, wie auch immer es aussehen wird, auf das ganze Bundesgebiet Auswirkungen haben.
Wenn wir jetzt als Land in Angst davor, dass da irgendwas kommen könnte, etwas beschließen, dann werden auch andere Länder nachziehen müssen.
Ich denke, wir sollten in Ruhe abwarten, was entschieden wird, und dann, wie ich sagte, ganz ausführlich zum Wohle des Landes, aber auch seiner Beamten das Thema wieder aufgreifen. Ich vermute, dass wir damit den Beamten eher gerecht werden, als wenn wir jetzt 20 Euro mehr geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Zu Beginn müssen wir erst einmal festhalten - das hat auch Herr Schepelmann gesagt -, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2018 ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung der niedersächsischen Beamten seit dem Jahr 2005 festgestellt hat. Seit dem Jahr 2005 sollen unsere Staatsdiener nicht angemessen bezahlt worden sein.
Im Mai 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht erstmals konkrete Vorgaben hinsichtlich der Mindestbesoldung gemacht. Dabei sollen die Beamtenbezüge mit der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst und dem Nominallohnindex des jeweiligen Bundeslandes verglichen werden. In Niedersachsen sei das, seit 2005 betrachtet, nicht geschehen. Die Gesamtbetrachtung erhärte die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation, so jedenfalls das Bundesverwaltungsgericht.
Doch sind hier die letzten Worte noch nicht gesprochen, das hat auch Herr Schepelmann gesagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren hinsichtlich der aktiven Beamtinnen und Beamten dem Bundesverfassungsgericht zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Zwar gehen wir davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Besoldung der Beamtinnen und Beamten nicht als verfassungswidrig beurteilen wird, wenn die bisherigen Maßstäbe und Kriterien aufrechterhalten blei
Verehrte Damen und Herren, lieber Herr Oetjen, das müssen Sie sich leider auch anhören: Es ist ein bisschen abenteuerlich, wenn sich die FDP jetzt als Fürsprecherin des Berufsbeamtentums darstellt.
Sie müssen sich - das haben Sie selber angesprochen - auch die Frage stellen lassen, wer 2005 eigentlich das Weihnachtsgeld abgeschafft hat.
Ihre Partei beschwert sich auch immer über eine überbordende Bürokratisierung und hat auch regelmäßige Angriffe auf das Berufsbeamtentum gestartet.
Ich möchte nur daran erinnern, dass Sie regelmäßig auch das Personal abbauen wollen und meinen, wir könnten mit einer sehr schlanken Verwaltung unsere Aufgaben wahrnehmen. Das müssen Sie sich auch gefallen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD sind nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nicht für voreilige Schnellschüsse. Dazu hat Herr Schepelmann auch schon einige Ausführungen gemacht. Wir als SPD sind Anhänger der Idee des starken und auch handlungsfähigen Staates. Warum das wichtig ist, hat sich z. B. gerade in der Flüchtlingskrise gezeigt. Dort waren es vor allem die Beamtinnen und Beamten des Bundes, der Länder und der Kommunen. Sie haben da hervorragende Arbeit geleistet - neben den vielen Ehrenamtlichen natürlich.
Herr Oetjen, das hatten Sie angesprochen: Auf dem ordentlichen Parteitag der SPD Niedersachsen vom 14. April haben die Delegierten der SPDLandtagsfraktion den Auftrag erteilt, aktiv darauf hinzuwirken, dass die im Jahr 2005 vorgenommenen Einschnitte beim Weihnachtsgeld der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten rückgängig gemacht werden. Hier soll wieder ein Gleichklang mit dem Tarifbereich hergestellt werden. Deswe
gen sind wir als SPD-Landtagsfraktion auch mit den Gewerkschaften und dem Beamtenbund im Gespräch - gerade zum Thema Weihnachtsgeld. Wir suchen nach einer finanzierbaren und nachhaltigen Lösung und nicht nur nach einer sehr kurzfristigen und einmaligen Lösung.
Verehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich betonen, dass Niedersachsen höchst motivierte Beamtinnen und Beamte hat. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst stehen im Dienst der Menschen und für das Gemeinwohl. Hinter ihrem Handeln steckt ein demokratischer Auftrag. Er legitimiert ihr Handeln. Für viele ist es Antrieb und Motivation, eine sinnvolle Arbeit zu leisten. Das motiviert im Kleinen und Großen und gerade auch im Stillen; denn Beamtinnen und Beamte stehen auch nicht oft im Scheinwerferlicht. Ohne diese Menschen wäre unser Land Niedersachsen nicht so erfolgreich.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beamten und Beamtinnen im öffentlichen Dienst leisten im Land Niedersachsen und in den Kommunen einen hohen Beitrag zum Gemeinwohl und gewährleisten die Funktionalität der Verwaltung.
Bereits 2005 hatten vier Kläger allerdings geltend gemacht, dass ihre Besoldungs- bzw. Versorgungsbezüge ab dem 1. Januar 2005 verfassungswidrig zu niedrig bemessen seien, nachdem das sogenannte Weihnachtsgeld für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger in Niedersachsen seit 2003 stufenweise gekürzt und seit 1. Januar 2005 größtenteils gestrichen worden war.
Die Besoldung der niedersächsischen Beamten der Besoldungsgruppen A 8 und A 11 sowie die Versorgung der niedersächsischen Beamten der Besoldungsgruppe A 13 im Jahr 2013 war verfas
sungswidrig zu niedrig bemessen. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg im April 2017 in vier Berufungsverfahren entschieden.
Am 30. Oktober 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. Das Gleiche gilt für die Beamtenbesoldung der Gruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 und 2016.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts erweist sich die Besoldung bei der Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen relativen Vergleichsmethode als nicht angemessen.
Ein direkter Vergleich mit den Beamten in Bayern zeigt zudem, dass die niedersächsischen Beamten in der Besoldungsgruppe A 8 Stufe 2 ca. 139 Euro weniger bekommen als die bayerischen Kollegen. In der Besoldungsgruppe A 11 Stufe 3 sind es 175 Euro, und in der Besoldungsgruppe A 13 Stufe 4 sind es 196 Euro.
Die Besoldungserhöhungen in den letzten drei Jahren 2016 bis 2018 lagen in Niedersachsen zwischen 4,5 und 5,3 %. Das entspricht in etwa der Inflationsrate, ist also keine wirkliche Besoldungserhöhung. In diesem Zusammenhang muss man feststellen, dass auch Mieten und Energiekosten in Niedersachsen steigen. Wenn dann einfach nur gesagt würde, dass mal eben 20 Euro mehr gezahlt werden, wäre das zumindest ein Anfang.
Um das Beamtentum, also den Dienst an den Bürgern und für die Bürger, auch in der Zukunft attraktiv zu halten und um im Vergleich mit anderen Bundesländern wie Bayern aufzuholen, unterstützt die AfD den hier vorliegenden Antrag auf eine gestaffelte lineare Besoldungserhöhung.
Herr Oetjen, eine Sonderzahlung - da bin ich ganz bei Ihnen - lehnen wir ebenfalls ab. Eine Erhöhung, wenn sie denn kommt, muss dauerhaft sein. Platz 14 von 16 kann tatsächlich nicht das sein, was Niedersachsen anstrebt. Insofern freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Urteil ist Anlass für eine deutliche Prüfung der Besoldung im öffentlichen Dienst, aber auch der Bezahlung der Tarifbeschäftigten.
In einem Rechtsstaat wie unserem muss und kann man sich auf die Bediensteten des Landes verlassen. Das ist eine ganz wichtige Errungenschaft, die für eine Demokratie von eminenter Bedeutung ist. Deswegen bin ich froh darüber, dass wir einen sehr verlässlichen öffentlichen Dienst haben.