Protokoll der Sitzung vom 10.12.2018

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben die Ihnen angetragene Redezeit etwas überzogen. Das ist auch Ihr gutes Recht. - Andere Fraktionen haben keine Redezeit mehr. Frau Staudte möchte aber noch reden. Frau Staudte, ich gebe Ihnen eine Minute. Bitte!

Vielen Dank. Es ist auch nur ein Aspekt, auf den ich noch einmal eingehen möchte,

Herr Lies, Sie sagten eben, es wäre die zweitbeste Lösung, die Akten bei der BGE zu sammeln und die Aufarbeitung dort zu konzentrieren. Das Besondere an dem Institut für Wissensanalyse und Wissenssynthese ist, dass es ein unabhängiges Institut ist. Die BGE ist selbst ein Akteur in dem ganzen Verfahren der Endlagersuche. Sie ist der Akteur, der selbst handelt, und sozusagen der Betreiber der verschiedenen Endlagerprojekte, die wir in Deutschland bzw. in Niedersachsen haben. Insofern wäre vielleicht das BfE als Aufsichtsbehörde geeignet. Aber ich glaube, die BGE selbst fällt als Akteur aus. Wir brauchen insofern dieses unabhängige Institut.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen

mir zum Tagesordnungspunkt 13 nicht vor, sodass wir in die Abstimmung eintreten können.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/2193 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Konsequente Abschiebung von Gefährdern, Syrien-Rückkehrern und Salafisten - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/598 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/2255

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

(Unruhe)

- Bevor wir die Beratung aufnehmen, wäre ich dankbar, wenn ein bisschen Ruhe eingekehrt.

Eingebracht ist der Antrag von der Fraktion der AfD. Herr Jens Ahrends hat sich gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Waren Sie dieses Jahr schon auf dem Weihnachtsmarkt? Haben Sie sich einmal gefragt, warum dort Betonpoller aufgebaut sind und Polizisten mit Maschinenpistolen für Sicherheit sorgen? - Die AfD-Fraktion fordert die konsequente Abschiebung von Gefährdern, Syrien-Rückkehrern und Salafisten, um die Bürger Niedersachsens zu schützen und zudem den hiesigen Steuerzahler zu entlasten. Laut Welt waren bereits 2017 mehr als 600 000 Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt, weitere 260 000 Syrer sind 2018 zurückgekehrt. So schreibt die Welt.

Syrien ist bereit für die Rückkehr der Flüchtlinge, sagt der syrische Außenminister al-Muallim vor den Vereinten Nationen. Auch die AfD-Delegation, die 2018 Syrien bereist hat, ist der Meinung, dass dort in großen Teilen ein sicheres Leben möglich

ist. Auch der bayerische Innenminister ist der gleichen Auffassung.

Ich sagte es bereits, doch Sie, meine Damen und Herren, wollen noch nicht einmal die hier in Niedersachsen lebenden oder sich aufhaltenden neuen islamistischen Gefährder mit einer ausschließlich ausländischen Staatsbürgerschaft abschieben - einer Staatsbürgerschaft, die die Abschiebung ermöglichen würde. Stattdessen wollen Sie 70 Punkte für Mord verteilen, wenn diese Personen einen Anschlag verüben. Menschen, von denen eine Gefahr ausgeht, müssen abgeschoben werden, und zwar bevor sie töten und nicht erst, wenn sie ihr Punktekonto voll haben! Ich erinnere an Anis Amri und auch an Safia S.

Jetzt frage ich Sie, Herr Kurku: Wo ist Ihre Empathie? Wo ist Ihre Fürsorge für die Niedersachsen? - Ich kann Ihnen sagen, wo die Empathie der AfD ist. Danach haben sie im letzten Plenum gefragt. Sie ist ganz klar bei den Familien der Opfer von Gewaltstraftaten. Und ich kann Ihnen sagen, wo sie ganz bestimmt nicht ist. Sie ist ganz bestimmt nicht bei islamistischen Gefährdern, die sich hier in Niedersachsen aufhalten. Das muss ich einmal klarstellen.

(Beifall bei der AfD)

Ich sagte es schon einmal: Abschiebung kann Leben retten. Und hier geht es um das Leben der Niedersachsen. Es ist unsere oberste Verantwortung, die Niedersachsen, die Bürger in diesem Land, zu schützen. Dafür wurden auch Sie gewählt.

Zur Lage in Syrien, Herr Minister Pistorius: Ich vertraue nicht auf Assad, aber ich vertraue auf meine Kollegen von der AfD. Die waren da. Die haben sich das angeguckt, und sie leben alle noch. Sie sind alle wohlbehalten wieder da.

Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD - Johanne Modder [SPD]: Meine Güte!)

Danke, Herr Kollege. - Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion Kollege Deniz Kurku. Bitte!

(Beifall bei der SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal: Meine Empathie und auch mein Mitgefühl gegenüber allen Familien, die unter solch

schrecklichen Dingen leiden mussten, und deren Angehörigen stehen hier überhaupt nicht zur Debatte. Ich glaube, das nimmt mir jeder hier in diesem Hause ab, außer vielleicht Sie, Herr Ahrends.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Um es gleich vorwegzunehmen: Die SPDLandtagsfraktion wird sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport anschließen und gegen diesen Antrag der AfD stimmen. Im Ausschuss waren sich alle Fraktionen - bis auf die der AfD - in der Ablehnung einig.

Ich möchte allerdings an dieser Stelle ganz ausdrücklich betonen, dass es sich weder die Ausschussmitglieder noch alle anderen Fraktionen einfach gemacht haben und gegen diesen Antrag gestimmt haben, nur weil er von der AfD kommt. Man hat auch nicht gegen diesen Antrag gestimmt, weil man gar gegen eine konsequente Abschiebung beispielsweise von Gefährdern ist. Das muss man hier leider immer wieder so deutlich herausstellen, da wir nach mittlerweile einem Jahr die Argumentationsketten und Inszenierungen Ihrer sogenannten Alternative - oft auch mit alternativen Fakten garniert - zur Genüge kennenlernen durften.

Wir haben uns im Ausschuss auf eine Unterrichtung durch die Landesregierung verständigt und hierbei eine, wie ich finde, sehr dezidierte Darstellung des Komplexes erhalten. Das - wenn ich es so nennen darf - Querschnittsthema, welches auch mehrere Referate des Innenministeriums betrifft, wurde aus ausländer- und asylrechtlichen, aber auch polizeilichen und ordnungsbehördlichen Perspektiven beleuchtet. Soweit ich mich erinnere, waren auch Sie zugegen, Herr Ahrends. So steht es jedenfalls im Protokoll.

Ganz eindeutig wurde Ihnen dort auch die Differenzierung des Gefährderbegriffs, einhergehend mit den polizeilichen Eingriffsmaßnahmen im Sinne des Gefahrenabwehrgesetzes, dargestellt. Ebenfalls aufgezeigt wurde, wie eine alleinige Konzentration auf den § 58 a des Aufenthaltsgesetzes eben nicht ausreichend ist, dass dies nur eine Möglichkeit ist. Dargestellt wurde uns, dass auch geringere Anforderungen ausreichen können, um den Aufenthalt einer Person zu beenden, bevor man sie als Gefährderin oder Gefährder einstuft.

Ein Satz noch zu jenen Personen, bei denen er greift: Ich bin jedenfalls froh, dass der Innenminister unseres Bundeslandes gegenüber Gefährdern,

die hier bei uns Anschläge geplant haben, eine ganz klare Kante gezeigt hat.

(Beifall bei der SPD)

Dort fand der § 58 a seine Anwendung, und die entsprechenden Personen wurden ausgewiesen. Wir als SPD-Fraktion unterstützen, dass den Behörden alle notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Damit sind auch allgemeinpolizeiliche Erkenntnisse oder auch Rechtsurteile gemeint.

Darüber hinaus bringt sich Niedersachsen - das ist mein letzter Satz - im Rahmen der Innenministerkonferenz auch ein. Das wurde uns im Innenausschuss, aber auch hier im Plenum dargestellt.

Dieser Antrag ist nichts anderes als eine Beschränkung und eine Versteifung auf den § 58 a. Daher ist er kontraproduktiv und wird von uns ganz klar abgelehnt.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP - Ste- phan Bothe [AfD] zeigt an, dass er sich zu einer Zwischenfrage gemeldet hat)

Das habe ich nicht gesehen. Entschuldigung! Wir sind ja flexibel. Sie haben sich schon länger gemeldet, Herr Kollege?

(Stephan Bothe [AfD]: Ja!)

Wenn Herr Kollege Kurku die Zwischenfrage zulässt.

(Deniz Kurku [SPD]: Ja!)

Sie müssen nicht antworten, aber Sie können antworten.

Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Kollege.

Sie haben eben das Eingreifen des Innenministers als „entschlossen“ bezeichnet. Vor diesem Hintergrund meine Frage: Wie oft ist das denn passiert? Wie oft hat der Innenminister eingegriffen, und wie viele Gefährder gibt es denn in Niedersachsen?

Vielen Dank.