Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

(Unruhe)

- nur Ihnen! - das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Rykena, manchmal wünschte ich, die von Ihnen so oft gescholtenen und angegriffenen Medien hätten die Möglichkeit, hier auch eine persönliche Bemerkung zu Ihren Attacken abzugeben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Das geht leider nicht. Ich zitiere einmal beispielhaft zu dem Aufmarsch, an dem Sie teilgenommen haben, einen Artikel aus der ZEIT vom September 2018 unter der Überschrift „Erst Schweigen, dann Schläge“.

Da heißt es u. a.:

„Mehr Pöbeln, gereckte Fäuste. Sprechchöre: ‚Widerstand!‘ ‚Lügenpresse!‘ … Journalisten werden geschubst, auch geschlagen, … einige der Männer brüllen: ‚Frei, sozial, national!‘… Nur 50 Meter liegen zwischen diesen Rufen und dem Teil des Schweigemarsches der AfD, der ruhig bleibt. So groß ist an diesem Abend der Abstand der Partei zu den rechtsextremen Parolen und zur Gewaltbereitschaft.“

(Christian Meyer [GRÜNE]: Aha!)

„Die Pöbler und Rufer und Schläger, sie waren selbst mitgelaufen beim Schweigemarsch, bevor sie ausscherten. Jene, von denen die AfD sich distanzieren will, waren zuvor Teil ihrer Veranstaltung.“

Herr Rykena, ich schlage vor, dass Sie sich dafür hier entschuldigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP - Harm Rykena [AfD] meldet sich zu Wort)

Herr Kollege, ich tue mich schwer, Ihnen für eine Replik auf den Kollegen noch einmal das Wort zu erteilen, aber wenn da ein neuer Angriff von Ihnen erkannt wird, lasse ich das noch einmal zu. Bitte aber ganz kurz. Bitte!

Das, was Sie gerade wiedergegeben haben - dieser Zeitungsbericht -, stammt noch aus den ersten Tagen. Wie gesagt: Die Medien haben sich hinterher dafür entschuldigt, dass sie in den ersten Tagen Falschberichte wiedergegeben haben.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Welche Medien?)

Daher muss ich zurückweisen, was Sie mir gerade vorgeworfen haben.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Welche Medien? Wahrscheinlich COMPACT! - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Meine Damen und Herren, wir können die Aktuelle Stunde - Tagesordnungspunkte 2 a und 2 b - als abgeschlossen betrachten.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/1993 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/2586

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat die Abgeordnete Hanna Naber, SPD-Fraktion, übernommen- Sie eilt bereits nach vorn. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/2586, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Für diese Beschlussempfehlung

stimmten sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen alle Ausschussmitglieder.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, dass die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ das von ihr verwaltete, nach bisherigem Recht im Wert zu erhaltende Stiftungsvermögen von rund 10 Millionen Euro aufgrund der Lage am Kapitalmarkt gegenwärtig nicht mehr gewinnbringend anlegen kann und daher praktisch handlungsunfähig ist. Aufgrund der ungünstigen Zinsentwicklung ist inflationsbedingt sogar mit einem Vermögensverlust zu rechnen.

Hinzu kommt, dass der bisherige Stiftungszweck, der in einer Förderung der Altenpflegeausbildung liegt, mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 nicht mehr ohne Weiteres wird erfüllt werden können; denn die Altenpflegeausbildung in der bisher bekannten Form wird es so nicht mehr geben. Deshalb soll die Stiftung in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt werden, die ihr Stiftungsvermögen zur Erfüllung des gegenwärtigen Stiftungszwecks verbrauchen kann und soll.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde Anfang November letzten Jahres direkt an die Ausschüsse überwiesen und kurz darauf im feder

führenden Ausschuss eingebracht. Der Ausschuss führte sodann eine schriftliche Anhörung durch. Bedenken gegen den Gesetzentwurf wurden dabei nicht vorgetragen. Auch unter den Ausschussmitgliedern war der Gesetzentwurf in der Sache unstreitig.

Die gleichwohl empfohlenen Änderungen sollen den Regelungsinhalt des Gesetzes nicht verändern. Sie sollen vielmehr zum einen dazu dienen, vorsorglich auch etwaige sonstige Mittel der Stiftung, die weder Stiftungsvermögen noch dessen Erträge sind, an den Stiftungszweck zu binden. Insoweit soll eine Angleichung an die für andere Stiftungen des öffentlichen Rechts geltende

Rechtslage erfolgen. Zum anderen soll im Regelungstext ausdrücklich klargestellt werden, dass das Stiftungsvermögen verbraucht werden kann, weil dies eine Ausnahme von der sonst geltenden Vermögenserhaltungspflicht ist.

Ich bitte Sie im Namen des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Naber. - Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch; daher kann es bei dieser Abrede bleiben.

Wir kommen damit gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich ihr anschließen möchte, den darf ich um ein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsvorschlag einstimmig angenommen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz somit in toto seine Zustimmung geben möchte, den darf ich bitten, sich zu erheben. - Sicherheitshalber die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Herr Dammann-Tamke, Neinstimme oder Enthaltung?

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Ich stimme auch zu!)

- Er hat auch zugestimmt. Sicher ist sicher.

Meine Damen und Herren, damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt 3 ist damit abgehandelt.

Ich rufe vereinbarungsgemäß auf

Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/2556 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 S. 2 GO LT: Bessere Pflege für Niedersachsen und Deutschland - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/374

Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Interessen der Pflegekräfte in Niedersachsen schützen - Pflegekammer zur freiwilligen Vereinigung der niedersächsischen Pflege umbauen oder Kammergesetz anpassen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/2578

Wir treten in die Beratungen ein, und das bedingt eine Einbringung. Der Gesetzentwurf stammt von der Fraktion der FDP. Deswegen, Herr Dr. Birkner, haben zunächst Sie das Wort. Danach käme für die AfD - für die Antragstellerin - Herr Stephan Bothe.

Herr Dr. Birkner, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege wollen wir die Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer beenden und zu einer freiwilligen Mitgliedschaft kommen. Wir knüpfen damit an die von uns stets geäußerte Kritik an der Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer wie auch an die Protestwelle gegen die Kammer und ihr Verhalten - das Verhalten der Kammer, wie wir es seit Dezember erleben - an.

(Beifall bei der FDP)

Innerhalb kürzester Zeit haben annähernd 46 000 Menschen die Onlinepetition „Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von Pflegekräften“ unterzeichnet, davon 69 % Betroffene, davon wiederum aus Niedersachsen ca. 41 000 Menschen von den 46 000 insgesamt. Nun kann man daraus zwar nicht erkennen, ob es sich bei allen, die diese Onlinepetition unterzeichnet haben, tatsächlich um Pflegekräfte handelt. Aber selbst wenn man annimmt, dass nur 40 % davon Pflegekräfte sind, ist das eine beeindruckende Zahl.