Hanna Naber

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Moment kann niemand vorhersagen, wann das kulturelle Leben wieder ganz normal laufen wird, also ohne Maske, Abstand oder Plexiglaswände, mit Hunderten Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig. Das ist nicht nur für uns „Konsumentinnen und Konsumenten“ bedrückend, sondern vor allem für die Kulturschaffenden, eben weil wir nicht absehen können, wie lange uns das Virus und die damit verbundenen Einschränkungen begleiten werden, müssen wir vorsorgen. Wir brauchen beizeiten einen Stufenplan Kultur: Wann kann was unter welchen Bedingungen stattfinden? - Wir müssen auch darüber hinaus Sicherheit vermitteln, wo wir es denn können. Deswegen fordern wir die Zusage ein, dass schon bewilligte Fördergelder nicht zurückgezahlt werden müssen. Die wenigsten Projekte konnten dieses Jahr so umgesetzt werden, wie geplant. Trotzdem haben die Kulturschaffenden Geld investiert. Es wäre unverantwortlich, dieses Geld nun zurückzufordern und damit zwangsläufig die finanzielle Not der Kreativen in Niedersachsen weiter zu verschärfen.
Wir fordern außerdem Sicherheit für die Kommunen ein. Im zweiten Nachtragshaushalt haben wir explizit einen Rettungsschirm für niedersächsische Kommunen beschlossen. Und das ist gut so! Kultur ist aber immer noch eine freiwillige Leistung der Kommunen, und diese haben oft keine andere Wahl, als an Kultureinrichtungen zu sparen. Das trifft natürlich wieder zuerst die finanzschwächeren Kommunen und torpediert damit die Idee von gleichen Chancen auf kulturelle Teilhabe.
Ich denke, ich muss hier nicht wiederholen, was wir zuletzt am Dienstag ausführlich besprochen haben. Inzwischen sollte allen bekannt sein, dass kulturelle Teilhabe kein Selbstzweck ist, sondern den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert. Ge
rade im Flächenland Niedersachsen ist es deswegen besonders wichtig, kulturelle Angebote in der Breite zu ermöglichen. Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass Menschen auch in Zukunft nicht nur hier in Hannover, in Braunschweig oder Oldenburg von kulturellen Angeboten profitieren können, sondern eben auch in Neuenhaus, Bad Bevensen oder Duderstadt.
Im Übrigen möchte ich ganz deutlich unterstützen, was der Kanzler in spe, Olaf Scholz, am Wochenende angekündigt hat.
Wer in der zweiten Jahreshälfte 2021 kulturelle Veranstaltungen haben möchte, muss jetzt dafür Vorsorge treffen. Ein Schutzschirm für Veranstaltungen ist genau die Art von vorausschauender Politik, die wir brauchen. Lassen Sie uns das gleiche Prinzip auch hier in Niedersachsen umsetzen und schon jetzt planen, wie wir der Kultur im kommenden Jahr den Rücken stärken können!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist an der Zeit, unser Verständnis von Kultur zu überdenken. Der Kollege von der FDP hat das auch schon eingefordert. Nicht nur die Festivalszene hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Auch Clubs und Kneipen arbeiten Hand in Hand mit lokalen Kulturschaffenden zusammen. Denken Sie beispielsweise an plattdeutsche Poetry Slams, die von Kneipen organisiert und mit Preisen gesponsert werden! Solche Angebote können je nach Ausgestaltung durchaus als kommerziell bezeichnet werden. Wir plädieren daher dafür, die Förderungen für Soloselbstständige und Freischaffende in kulturnahen Berufen auch auf kommerzielle Angebote dieser Art auszuweiten.
Es bleibt viel zu tun, aber einen Teilerfolg kann ich schon heute verkünden. Eine wichtige Forderung der SPD Niedersachsen ist es ja, die Kulturszene grundsätzlich besser sozial abzusichern. Wir wollen die Kreativität und Energie schließlich in künstlerischen Projekten sehen und nicht in der akribischen Suche nach Fördermöglichkeiten und Gelegenheitsjobs.
Wir haben versprochen, dass wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Sozialversicherungssysteme zu überarbeiten. Es ist weder zeitgemäß noch gerecht, Soloselbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler durch das Raster fallen zu lassen. Wir sehen ja, dass zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Monaten Sicherheit und Stabilität aus eben diesen Ver
sicherungen ziehen konnten. Das gilt im Übrigen nicht nur für gesellschaftliche, sondern auch für individuelle Krisensituationen.
Gemeinsam mit meinem schon zitierten und gelobten Bundestagskollegen Dennis Rohde ist es gelungen, den Stein für dieses Vorhaben ins Rollen zu bringen.
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste und das ensemble-netzwerk erhalten 900 000 Euro, um konkrete Lösungen zu erarbeiten. Die Expertinnen und Experten sind gut vernetzt und können ihr Know-how so einbringen, dass es am Ende die Situation von Kulturschaffenden wirklich verbessert. Das ist ein wirklicher Erfolg, meine Damen und Herren.
Darüber hinaus konnten im Bundeshaushalt noch einmal 9,2 Millionen Euro mehr für die Künstlersozialkasse veranschlagt werden. Damit können die Beiträge im kommenden Jahr stabil bleiben, obwohl dieses Jahr pandemiebedingt deutlich weniger Veranstaltungen stattfinden konnten.
„Bund und Land - Hand in Hand“ - so muss es weitergehen für die Kultur. Und weil das vermutlich unser letzter Plenartag vor den Feiertagen ist, lassen Sie mich schließen mit einem Zitat von Karl Lehmann, dem ehemaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz: „Weihnachten offenbart die Temperaturen im Umgang der Menschen untereinander.“ In diesem Sinne: Halten wir Abstand, aber halten wir zusammen! Ich wünsche besinnliche Festtage, und bleiben Sie bitte alle gesund!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das ist zwar meine erste Legislaturperiode im Landtag, aber ich hatte mich inzwischen schon ein bisschen daran gewöhnt, an dieser Stelle eine stattliche politische Liste für Kunst, Kultur und kulturelle Bildung vorzustellen. Dieses Jahr ist vieles anders. Dazu gehört leider auch das Volumen der sogenannten politischen Liste.
Bevor ich auf die Schwerpunkte eingehe, die wir trotz angespannter Finanzen haben setzen können, möchte ich auf ein anderes Thema eingehen, nämlich auf die Pferdetränke. Ja, Sie hören richtig: die Pferdetränke.
Seit Jahren ist sie in der Hitliste möglicher Förderungen auf den hintersten Rängen. Schlimmer noch: Die Anmeldung des Finanzierungsbedarfs ihrer Sanierung hat regelmäßig für Reaktionen von Heiterkeit bis Häme und Spott gesorgt.
Wer nicht wie ich aus Oldenburg kommt, wer nicht Nutznießerin des Eversten Holz und Mitglied in dessen Förderverein ist, fragt sich nun vielleicht, was das Ganze mit der heutigen Kulturdebatte im Landtag zu tun hat. - Viel! Denn genauso wie der wohl etwas bekanntere Oldenburger Schlossgarten befindet sich das 1832 als Landschaftspark konzipierte Eversten Holz mitsamt seiner toxisch verschlammten Pferdetränke in der Trägerschaft des Landes Niedersachsen.
Die frohe Kunde für heute: Im nächsten Jahr müssen wir Oldenburger Abgeordnete die Pferdetränke nicht mehr erfolglos auf die politische Liste setzen;
denn das Eversten Holz ist nun Teil eines bundesweiten Parksanierungsprogramms, wofür sich mein geschätzter Kollege Dennis Rohde in Berlin erfolgreich eingesetzt hat.
In diesem Fall kann man nur sagen: Zum Glück hat der Bund das ganz alleine gestemmt; denn sobald eine notwendige Kofinanzierung ins Spiel kommt, wird es hier in Niedersachsen schwierig. Ich frage mich: Warum kann ein Ministerium für Wissenschaft und Kultur keine Gelder bereitstellen, die eigens für Kofinanzierungen reserviert sind?
Warum muss es, wenn die Hälfte der Kosten - oder sogar noch mehr - für auch von uns dringend gewollte Maßnahmen mit Bundesmitteln gedeckt werden, beim anderen Teil aus Landesmitteln regelmäßig Probleme geben? So ist es z. B. bei der dringend notwendigen Qualifizierung des Landesmuseums Natur und Mensch, für das der Bund seine Zusage über 4,5 Millionen Euro schon lange gegeben hat - und wir in Niedersachsen können oder wollen unseren Anteil nicht leisten. Schade - weg ist das Geld aus Berlin!
Vielleicht klappt es ja in einem der nächsten Haushalte mit einem Topf, der für Kofinanzierungen der Kultur reserviert ist. Ich jedenfalls würde es mir sehr wünschen.
Aber kommen wir zum eigentlichen Gegenstand der heutigen Debatte, zu den aktuellen Geldern für Kunst und Kultur. Mittel für Kunst und Kultur sind Investitionen in eine selbstbestimmte, vielfältige und letztlich auch demokratische Gesellschaft. Die positiven Effekte dieser Angebote auf individueller Ebene wurden schon hinlänglich wissenschaftlich untersucht. Für den schulischen Bereich ist z. B. bekannt, dass Kunst und Musik die Teamfähigkeit und sprachliche Entwicklung verbessern.
Noch wichtiger ist mir aber eine andere Erkenntnis: Die Fähigkeit, Empathie zu empfinden, wird durch künstlerische und kulturelle Bildung maßgeblich gestärkt.
Und ich bin davon überzeugt, dass Empathie eine Grundvoraussetzung für jede soziale Demokratie ist. Deswegen ist es unsere Aufgabe, möglichst vielen Menschen die Teilhabe an kultureller Bildung zu ermöglichen.
Anstelle einer umfangreichen politischen Liste müssen wir dieses Jahr mit wenigen Positionen auskommen. Lassen Sie mich gleich dazu sagen: Es hätte noch zahllose weitere unterstützenswerte Institutionen und Projekte gegeben - nur sind die Mittel leider begrenzt. Trotzdem können wir nach den letzten 10 Millionen Euro für das Programm „Niedersachsen dreht auf“ noch einmal einige Schwerpunkte setzen.
In meiner letzten Rede habe ich darauf insistiert, dass wir das Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen, für das bis September Anträge gestellt werden konnten, unbedingt wieder aufnehmen müssen. Über die politische Liste tun wir genau das und legen dafür 2,5 Millionen Euro auf den Tisch.
Deren Verstetigung - das muss ich selbstkritisch sagen - wäre schon in den Jahren der rot-grünen Koalition die Aufgabe des Ministeriums gewesen. Aber sei’s drum, es zählt das Ergebnis!
Besonders freue ich mich darüber, dass 500 000 Euro davon über den Landesverband Freier Theater Niedersachsen explizit der Spielstättenförderung zugutekommen. Viele Spielstätten für freie Theatergruppen ohne festes Haus sind in ihrer Existenz bedroht und erhalten zu wenig Unterstützung, um sich zukunftsfest aufzustellen. Das rücken wir jetzt gerade!
Ebenso unterstützen wir die zum Teil ehrenamtlich geführten Kunstschulen, damit sich auch diese nachhaltig weiterentwickeln können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Kultur bleibt noch viel zu tun! Ich freue mich darauf, auch im kommenden Jahr mit den vielen ehren- und hauptamtlich Engagierten im Austausch zu bleiben. Für ihre Arbeit, ihren Einsatz, ihre Leidenschaft und nicht zuletzt ihre Geduld und Solidarität bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bedanken.
Vielen Dank für das „Bonus-Judith“.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Monate haben die Kultur- und Kreativbranche vor große Herausforderungen gestellt. Abgesagte Konzerte und Großevents, geschlossene Museen und verschobene Workshops haben auch niedersächsische Kreative plötzlich ihrer Existenzgrundlage beraubt.
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung stellt mit dem Programm „Neustart Kultur“ bereits 1 Milliarde Euro zur Verfügung, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Infrastruktur im Kulturbereich aufrechtzuerhalten. Auch das Land Niedersachsen hat mit seinen Sonderprogrammen wichtige Anreize und Fördermöglichkeiten geschaffen.
Der von SPD und CDU vorgelegte Entschließungsantrag baut auf diesen Maßnahmen auf; denn: Da ist noch Luft nach oben.
Nicht wenige Künstlerinnen und Künstler fallen momentan durch alle Raster. Als Soloselbstständige zahlen sie nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein und können damit auch kein Kurzarbeitergeld erhalten. Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung klappt nicht in allen Jobcentern und hilft nur denen, die noch keine ausreichende Altersvorsorge getroffen haben. Vielen droht noch dazu eine Rückzahlung bereits erhaltener Fördergelder, weil Projekte nicht, wie geplant, durchgeführt werden konnten.
Im Sinne nachhaltiger und langfristiger Lösungen streben wir eine grundsätzliche Verbesserung der sozialen Absicherung von Arbeitenden in der Kreativbranche an. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die Sozialversicherungssysteme zeitgemäß weiterzuentwickeln. Diese Systeme haben sich zwar in Zeiten der Pandemie bewährt, aber mehr Menschen sollten, wenn sie es denn wollen, daran partizipieren können. Dazu gehören für uns ausdrücklich auch die Soloselbstständigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD stehen für gute Arbeit ein, und zwar in allen Branchen, auch und insbesondere in der Kultur.
Digitale Formate funktionieren für Büromeetings, gemeinsame Kaffeepausen und - darauf bin ich persönlich sehr stolz - sogar große Landesparteitage. Es wird Zeit, dass wir sie auch in der Kulturszene weiter fördern. Denn sie bieten die Chance, neue Zielgruppen anzusprechen und die Beteiligung an kreativen Formaten in der gesamten niedersächsischen Gesellschaft zu ermöglichen. So können wir die leider nötigen Einschränkungen nutzen, um innovative Ideen zu fördern.
Gleichzeitig wird es Zeit, die gegebenen Fördermaßnahmen zu ergänzen. Die bisherigen Hilfen kann man als Akutprogramme verstehen, als Maßnahmen, den dringendsten Bedarfen gerecht zu werden. Wir aber wollen nicht nur das Nötigste leisten, sondern aktiv eine Zukunftsperspektive und Sicherheit für die Kultur- und Kreativbranche schaffen. Wir müssen rechtssicher klarstellen,
dass bereits ausgezahlte Förderungen nicht zurückgezahlt werden müssen. Denken Sie beispielsweise an ein Theaterstück: Die Darstellerinnen und Darsteller mussten für die Proben bereits bezahlt werden, auch wenn sie im Sommer deutlich weniger Aufführungen umsetzen konnten als geplant. - Wir müssen unbedingt verhindern, dass diese Menschen für ihren Einsatz bestraft werden!
Ein Kulturfördergesetz, wie es nun Bündnis 90/Die Grünen avisieren, kann ohne Frage langfristig eine Bereicherung für unser Niedersachsen sein, wobei ich mich, mit Verlaub, ja schon frage, warum die ehemalige Grünen-Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić während ihrer Amtszeit nicht selbst ein solches Gesetz auf den Weg gebracht hat, ja noch nicht einmal im Ansatz etwas dazu unternommen hat.
Leider wurden gar keine Weichen gestellt.
Ein Kulturfördergesetz könnte Kultur aus den freiwilligen Leistungen befreien und eine nachhaltige Förderung der vielfältigen Kulturlandschaft bedeuten. Es könnte auch Anreize für junge Menschen schaffen, selbst kreativ tätig zu werden. Ich sage: „könnte“, weil nicht jedes beliebige Kulturfördergesetz diese Effekte hat. Wir dürfen auf keinen Fall ein 08/15-Konzept aus der Schublade ziehen und es den Kulturschaffenden überstülpen.
Was wir brauchen, ist eine intensive Diskussion mit Kulturverbänden, mit Soloselbstständigen, mit Kulturvereinen, mit Musikerinnen und Musikern, mit Kunstkollektiven, mit Veranstaltern und den ihnen nachgeordneten Gewerken, natürlich mit den Landschaften und auch und insbesondere mit den Kommunen. Denn gerade aktuell stellen wir noch deutlicher fest, wie bunt und vielfältig die Szene ist, wie verschieden die Bedarfe der Einrichtungen und wie unterschiedlich die Situation der einzelnen Kulturschaffenden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt viel zu tun. Auf Ebene des Landes müssen wir gut funktionierende Programme wieder aufnehmen - beispielsweise das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen - und auch neue Förderungen entwickeln. In vielen Bereichen benötigen wir mehr Rechtssicherheit. Auf Ebene des
Bundes müssen wir uns für eine bessere soziale Absicherung von Soloselbstständigen und insgesamt von häufig prekär Beschäftigten aus der Kultur- und Kreativbranche einsetzen.
Es kann nicht angehen, dass lebens- und gesellschaftsrelevante Berufsgruppen im Alter - oder wie jetzt in Krisenzeiten - existenzielle Probleme bekommen. Wir wollen Künstlerinnen und Künstlern nicht nur helfen, sondern sie wertschätzen. Denn wir können und wollen auf ihren Beitrag nicht verzichten.
Vielen Dank.
Liebe Kollegin Viehoff, ich habe nicht davon gesprochen, dass digitale Formate für die Kreativbranche das Allheilmittel sind. Schon gar nicht habe ich davon gesprochen, dass sie die Einnah
mesituation der Künstlerinnen und Künstler verbessern.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass digitale Formate geeignet sind, uns durch die düstere Zeit der Pandemie zu retten, und dass sie gleichermaßen für Menschen geeignet sind, die aus unterschiedlichen Gründen Kulturangebote sonst nicht wahrnehmen können, weil sie zu weit entfernt sind, weil die Menschen nicht mobil sind, weil sie kein Auto haben, weil sie Beeinträchtigungen haben, die sie in ihrer Mobilität einschränken.
Für solche Menschen und die, die sich so einen Staatstheaterbesuch vielleicht einfach gar nicht leisten können, sind digitale Formate sehr wohl sehr gut geeignet. Wir sollten die Situation schon nutzen, diese auch in der Kulturbranche umzusetzen. - Das war mein Petitum.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die viele Bereiche des sozialen Lebens und des Miteinanders berührt. Kunst und Kultur sind gerade in schwierigen Zeiten elementar. Gewohnte und liebgewonnene Strukturen geraten unter Druck und stoßen an ihre Grenzen. Kunst und Kultur schaffen Räume für Kritik und bieten Anregungen zum Nachdenken und zur Reflexion, gerade auch in Zeiten einer Pandemie mit all ihren psychosozialen Folgen.
In dieser schwierigen Zeit mit einem leider dynamischen Infektionsgeschehen und den daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgen ist die Politik besonders gefordert, klug und mit Augenmaß zu
reagieren. Arbeitsplätze und Existenzen werden z. B. durch das Kurzarbeitergeld gesichert. Dieses und weitere arbeitsmarkt- und sozialpolitische Instrumente sind auf die Beschäftigungsformen des Normalarbeitsverhältnisses einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers abgestimmt. Doch daneben existieren noch weitere, teils prekäre Beschäftigungsformen, die vielfältige Lebenswirklichkeiten abbilden, mit entsprechend notwendigen Konsequenzen für unsere Sozialversicherungssysteme.
Kulturschaffende und insbesondere Soloselbstständige müssen sich selbst eine Altersvorsorge aufbauen, die nach geltendem Recht aufgebraucht werden muss, bevor sie in die Grundsicherung gelangen können. Das ist ein Problem, das wir auf Landesebene nicht lösen können. Es existiert zudem auch kein Äquivalent zum Kurzarbeitergeld für Soloselbstständige. Die Sozialversicherungssysteme in Deutschland, so stellen wir fest, sind wirklich sehr gut, aber sie halten nicht mehr mit den Entwicklungen unserer diverser werdenden Gesellschaft mit. Deshalb müssen mit den finanziellen und politischen Möglichkeiten des Bundes diese Systeme so reformiert werden, dass sie den sich wandelnden Lebenswirklichkeiten entsprechen.
Die Einkommenssituation der Soloselbstständigen in der Kulturbranche ist seit der Pandemie dramatisch. Viele Künstlerinnen und Künstler mussten seit März auf Veranstaltungen und damit ihr komplettes Einkommen verzichten. Erst seit Kurzem sind Veranstaltungen mit einem strengen Hygienekonzept und einer deutlich reduzierten Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich, und die Perspektiven sind leider nicht sonderlich rosig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Programm „Niedersachsen dreht auf“ werden Maßnahmen getroffen, um den Soloselbstständigen und der Kulturbranche in dieser prekären Situation zu helfen. Dafür hat allein das Ministerium für Wissenschaft und Kultur in den engen Grenzen seines Haushaltes 10 Millionen Euro vorgesehen. Ziel dieses Programmes ist es, mehr kulturelle Veranstaltungen unter den erschwerten Bedingungen möglich zu machen.
Das Programm verfolgt den Ansatz, durch diese Veranstaltungen und Auftritte die Kulturszene zu unterstützen. Denn aus sehr vielen persönlichen Gesprächen wissen wir, dass für eine Menge der betroffenen Personen die bisherigen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen nicht unbedingt passgenau waren. Aber wir kennen genauso den in
brünstigen Wunsch, wieder auftreten und arbeiten zu können.
Kreativität braucht Sicherheit, aber insbesondere auch Autonomie, damit sie sich entfalten und wirken kann. Kulturveranstaltern soll mit diesem Programm die Sicherheit gegeben werden, dass sie wieder Verträge mit Soloselbstständigen abschließen können. Auch für Soloselbstständige, die im nicht öffentlichen Bereich tätig sind, greift dieses Programm. Zwar bietet es keine Lösung für die vielfältigen Probleme mit der Grundsicherung und deren Durchführung, aber es ist ein Anfang, wieder aufdrehen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe mit den Worten August Everdings - und es gibt ein Freigetränk für jeden und jede, der oder die ohne Google weiß, wer das war -:
„Kultur arbeitet Vergangenheit auf, lebt Gegenwart und bereitet Zukunft vor. Nein, mehr, die Kultur ist die Zukunft, die heute noch nicht begriffen wird.“
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Frau Ministerin, ich frage ganz konkret: Wie soll die Pflege in Niedersachsen attraktiver gemacht werden?
Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass Strafgefangene nach Verbüßung der Haftstrafe durch Gerichtsentscheid in den lebenslangen Maßregelvollzug geschickt werden? Wenn ja, ist dieser die richtige Adresse für diesen Personenkreis?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kultur darf niemals einer Idee von Nützlichkeit unterworfen werden. Sie ist keine Optimierungsmaßnahme. Sie ist identitätsstiftend, fördert kritisches Denken und die Vermittlung demokratischer Werte. Kulturgüter sind keine Ware wie jedes andere Gut, sondern sie sind kulturelles Erbe, ein kollektives Gedächtnis.
Deshalb ist es so wichtig, dass die Politik die Kultur und deren Freiheit beschützt. Die Gelder, die wir mit diesem Haushalt beschließen, dienen dieser Sache.
Ich bin stolz auf die Kulturlandschaft Niedersachsens in Stadt und Land, auf die vielfältigen Kultureinrichtungen, die - auch wenn sie manchmal sehr knapp haushalten müssen - ihre gesellschaftliche Rolle mit Engagement und Leidenschaft ausfüllen. Dafür danken wir seitens der SPD-Landtagsfraktion allen, die ehren- oder hauptamtlich in der Kultur tätig sind.
Kommen wir nun zu einigen Maßnahmen, die beispielhaft für den Kulturetat stehen sollen!
Mit Mitteln in Höhe von 2,5 Millionen Euro fördern wir Investitionen in kleinere Kultureinrichtungen und die Soziokultur. Zugleich sorgen wir mit mehr als 200 000 Euro für den Tarifausgleich in unseren kommunalen Theatern und somit für gerechtere Arbeitsbedingungen - für uns Sozialdemokratinnen eine Herzensangelegenheit.
Auch die Theaterpädagogik profitiert mit 250 000 Euro von unserer politischen Liste und kann damit ihre wertvolle Arbeit auf hohem Niveau fortsetzen.
Die Landschaften, die sich u. a. um den Erhalt der plattdeutschen Sprache kümmern und kulturell nicht wegzudenken sind, erhalten 380 000 Euro zusätzlich.
- Heel wichtig, seggt der Kollege Thiele.
Sehr erfreulich ist zudem, dass wir das Programm „Wir machen die Musik!“ mit Mitteln in Höhe von 500 000 Euro unterstützen. Musik ist ein wichtiger Bestandteil der Bildung. Wir wollen weiter dafür Sorge tragen, dass alle Kinder in Niedersachsen Zugang zu musikalischer Bildung erhalten. Die Zusammenarbeit von Musikschulen mit Kitas und Schule fördern wir, um möglichst früh alle Kinder in Niedersachsen zu erreichen und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. So viel zum Thema der Schädlichkeit des Krippen- und Kitabesuches, Herr Rykena.
Es ist wichtig, dass wir diesen Weg der flächendeckenden verlässlichen Kulturförderung konsequent weitergehen; denn wir dürfen diejenigen, die unsere Demokratie mit ihren Beiträgen stärken, nicht allein lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen,
die kulturelle Arbeit befindet sich unter Druck von rechts außen, ideell und finanzwirksam. In Flandern beispielsweise hat die nationalkonservative Regierung die Mittel für die freien Kulturträger um bis zu 60 % gekürzt.
Doch zum Kampf gegen die Kunst- und Kulturfreiheit gehören Angriffe auch bis ins Private. Die AfDFraktion im Landtag von Baden-Württemberg wollte im Juni 2019 per Anfrage erfahren, wie viele Balletttänzer, Schauspielerinnen, Sänger und Musikerinnen an den Opern und Theatern des Bundeslandes keinen deutschen Pass besitzen, welche Staatsangehörigkeit die Künstlerinnen haben und wo sie ausgebildet wurden.
Ganz abgesehen davon, dass das Theater Ulm knackig und humorvoll mit der Gegenfrage „Wie viele Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion sind vorbestraft?“ antwortete,
sehen wir doch, dass der Kulturbetrieb, dass Menschen mit Haltung eingeschüchtert werden sollen.
So auch bei uns in Niedersachsen: Im Juni dieses Jahres haben Schülerinnen und Schüler in Osnabrück ein selbstgeschriebenes antirassistisches Theaterstück aufgeführt, woraufhin Herr Rykena
von der Schulleitung forderte, „die parteipolitische Instrumentalisierung ihrer Schüler zu unterbinden“.
Absurd, will man meinen.
Und doch ist es wichtig, sich die Grundhaltung der neuen Rechten bezüglich der Kunst- und Kulturfreiheit immer wieder vor Augen zu führen.
Die Freiheit der Kultur wird die SPD niemals preisgeben.
Danke.
Ich frage die Landesregierung: Handelt es sich bei den Kammergründungen um einen bundesweiten Trend? In welchen Bundesländern gibt es bereits solche Kammern oder entsprechende Initiativen dafür?
Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon ein kurzer Blick in meinen Kalender der letzten Wochen zeigt die ganz besondere kulturelle Vielfalt in Niedersachsen: Tag der Tracht in Bad Iburg; Improtheater des Landesverbandes Theaterpädagogik mit Schülerinnen und Betreuungskräften im Alten- und Pflegeheim St. Josef; „Think
Tank“ der niedersächsischen Kunstschulen in Wolfenbüttel; „Keine Wahl ist keine Wahl“, ein hervorragendes Theaterstück zu 100 Jahren Frauenwahlrecht der Ländlichen Akademie Krummhörn - um nur einige Termine zu nennen.
Überall hier schafft Kultur Räume für zivilgesellschaftliche Aushandlungsprozesse und ist nicht zuletzt deshalb eine enge Verbündete für unsere Demokratie und den Rechtsstaat.
Es ist die Kultur, die uns dazu bringt, zu reflektieren und uns selbstkritisch zu hinterfragen. Wir brauchen die Kultur und müssen sie wertschätzen.
Was wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, ist ein flächendeckendes, vielfältiges kulturelles Netz in Stadt und Land.
Denn wo wir uns Kultur nicht mehr leisten wollen, wird den Rattenfängern Vorschub geleistet. Oder wie eine Binsenweisheit sagt: Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.
- Es ist strittig, ob das Karl Kraus war oder nicht. Deshalb habe ich ihn nicht genannt.
In aller gebotenen Kürze will ich nun auf ein paar der konkreten Maßnahmen unseres Antrags eingehen.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU haben wir festgelegt, dass, um eine umfassende kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung erreichen zu können, die Kultureinrichtungen Unterstützung des Landes beim Mammutthema Digitalisierung bekommen sollen. Wir verstehen dabei die Beispielmaßnahmen nicht als abschließend, sondern als Anstoß.
Wir fordern die Landesregierung auf, auf eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen hinzuwirken. Die Tarifautonomie immer im Hinterkopf behaltend, muss dort etwas getan werden, wo das Land etwas tun kann.
Künstlerisch tätige Menschen arbeiten wie im Schichtdienst für unterdurchschnittlich wenig Geld und mit sehr hohem Leistungsdruck. Lassen Sie uns, wie im Nachbarland Hessen, in den Austausch darüber gehen, was wir in diesem Bereich tun können!
In diesem Antrag schon enthalten sind unser Anliegen nach Verstetigung der Mittel für die kommunalen Theater und Orchester sowie die unbedingte Einhaltung der anteiligen Übernahme der Tariferhöhungen.
Das muss an dieser Stelle die Basis für eine langfristige finanzielle Perspektive sein.
Gleichzeitig wollen wir eine Ausweitung der Spielstätten- und Konzeptionsförderung für die freien und Amateurtheater sowie die Jugendkulturarbeit und Theaterpädagogik. Den Standortfaktor Kultur stärkt die Koalition mit dieser Forderung enorm. Selbiges gilt für die Soziokultur. Die Freiräume, die durch sie geschaffen werden, wollen wir weiterentwickeln und weiter fördern.
Ich bitte um Zustimmung.
Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen und besonders darüber, dass sich etwas Grundlegendes ändert. Mit dem BTHG verschiebt sich nämlich im Vergleich zum bisher gültigen Sozialgesetz
buch XII die Definition des Behinderungsbegriffs. Menschen sind nicht mehr behindert, sondern sie werden es - durch ideelle und materielle Barrieren, die es abzubauen gilt. Das ist der maßgebliche Grund, warum die Eingliederungshilfe nicht zum SGB XII, sondern zum SGB IX - Rehabilitation - gehört.
Lassen Sie uns daher auch über unsere Haltung sprechen. Besonders wir als Abgeordnete, aber auch jede und jeder andere müssen klar kommunizieren, dass Menschen mit Behinderungen inklusiver Teil unserer Gesellschaft sind.
Wir als humanistische Demokratinnen und Demokraten müssen laut genug sein und ableistischen Einstellungen entschieden entgegentreten. Wir müssen z. B. auch laut sein, wenn im Restaurant am Nebentisch behindertenfeindliche Kommentare abgelassen werden, so wie kürzlich in Bayern im Landgasthof Lahner. Eine Frau, die regelmäßig ins Restaurant kommt, hat geäußert, dass Menschen mit Behinderungen kein Recht haben sollten, hier am Tisch zu sitzen. Sie würden in ein Heim gehören, um - Zitat - „da zu verrotten“. Später schrieb sie noch eine E-Mail an den Besitzer. In dieser hieß es, „man solle bitte in Zukunft darauf achten, welche Klientel man sich ins Haus hole. Wenn so was öfters da ist, kommen wir nicht wieder“ - so der Wortlaut. Der Besitzer des Landgasthofs reagierte mit einem öffentlichen Facebook-Beitrag wie folgt:
„NEIN, Sie brauchen auch nicht wiederkommen, ich schmeiße Sie sowas von raus, das glauben Sie mir gar nicht, wenn ich merke, Sie besuchen uns noch einmal.
Wir beziehen hier klar Stellung, wer sowas äußert, egal, in welchem Bereich, wer irgendein Problem mit einer Person, die an
ders ist, hat. Dann bitten wir Sie, gehen sie woanders hin. Lassen Sie uns einfach das etwas ANDERE Restaurant sein.
Ihr anderen, die Ihr anders seid oder einfach normal seid und Euch Individualität nicht stört, kommt weiter her zu uns. Ihr seid herzlich willkommen.“
In den über 3 000 Kommentaren gibt es sehr viele positive Reaktionen: „Herzlichen Dank für diese Haltung.“ „Ich ziehe mein‘ Hut.“ „Sehr mutig, sehr klar“, heißt es u. a. - Lange Rede, kurzer Sinn: Ideologien der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens haben keinen Platz in diesem Land.
Dafür steht die SPD seit 1863. Dafür steht unser Grundgesetz seit 1949. Diese Werte müssen wir hochhalten und verteidigen. Dazu gehört auch, den Blickwinkel dahin gehend zu ändern, dass Menschen mit Behinderungen von ihrer Umwelt behindert werden und wir begreifen, dass Inklusion ein Menschenrecht und daher nicht verhandelbar ist.
Kommen wir nach diesen grundsätzlichen Anmerkungen zur Umsetzung des BTHG. Sieben wichtige Weichenstellungen enthält das BTHG für aktuell etwa 93 000 leistungsberechtigte Menschen in Niedersachsen:
Erstens frühzeitige Intervention bei drohender Erwerbsunfähigkeit.
Zweitens vereinfachte klientenzentrierte Antragsverfahren bei Reha-Maßnahmen.
Drittens Bereitstellung einer unabhängigen Beratung zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.
Viertens wird zur Verbesserung der Teilhabe in Bildung und Arbeit ein Budget für Arbeit sowie das Recht auf Assistenzleistungen im Studium geschaffen.
Fünftens Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstätten.
Sechstens Verbesserung der Einkommens- und Vermögensanrechnung für die Menschen mit Be
hinderungen, damit die Herkunftsfamilien und Ehepartner nicht mehr mitbezahlen müssen.
Siebtens Stärkung der Qualitätskontrolle gegenüber Leistungserbringern.
Diese Mammutaufgaben können nur dann gemeistert werden, wenn alle Vertreterinnen und Vertreter des sozialrechtlichen Dreiecks an einem Strang ziehen - und das auch noch in die gleiche Richtung.
Bis zum 1. Januar 2020 müssen die Ausführungsgesetze und möglichst auch die Rahmenverträge in den Ländern stehen. Wir in Niedersachsen stimmen heute rechtzeitig ab. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Ich hoffe, dass die neu eingeführte Beteiligungsstruktur fortgeführt wird und mit dem Motto des Bundesteilhabegesetzes „Nichts über uns ohne uns“ nicht nur Papier bedruckt wird, sondern dass wir es tatsächlich weiter mit Leben füllen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anstatt sich ernsthaft mit den von SPD, CDU, FDP und Grünen hier bereits vorgelegten Vorschlägen zur Verbesserung der Situation in der Pflege auseinanderzusetzen, statt aufmerksam zu verfolgen, welche Schritte die Bundesregierung gerade umsetzt, ist die AfD Niedersachsen im populistischen Kampagnenmodus.
Nach der zynischen Verhöhnung von Opfern sexueller Gewalt durch die Plakataktion #MähToo, welche vermeintlich das Tierwohl zum Thema hat, tatsächlich aber Islamfeindlichkeit und Rassismus schürt, schimpft sich die aktuelle Kampagne: „Weil, es reicht!“ - konzipiert übrigens vom Schriftsteller Thor Kunkel, den die Journalistin Melanie Amann vom Spiegel jüngst als „NPD-Mann auf Speed“ bezeichnet hat.
- Ich habe die Quellenangabe hier, ich lasse sie Ihnen gleich zukommen.
Auf einem Poster lässt die AfD eine Reinigungskraft sprechen, die fragt, was ihr denn der Mindestlohn bringen würde, wenn sie drei Jobs bräuchte, um zu überleben. - Damit wird von der AfD wieder einmal ein wichtiges Thema pervertiert; denn die AfD ist die Partei, die sich auf allen Ebenen lange gegen den gesetzlichen Mindestlohn gestellt hat.
Nachdem die negativen Beschäftigungsentwicklungen, die auch von der Bundesspitze der AfD propagiert wurden, ausgeblieben sind, ist nun eine Positionierung pro Mindestlohn opportun. Was sagt denn die AfD dieser Reinigungskraft? Wahrscheinlich, dass sie gerade noch Glück gehabt hat, dass die AfD nicht regiert, da Jörg Meuthen, seines Zeichens Bundessprecher, die gesetzliche Rente gerne komplett abschaffen würde. Björn Höcke, sein Kumpel, indes will eine Zusatzrente nur für Deutsche aus der Taufe heben. Überraschung! Bei der AfD hat man Pech, wenn man wenig Geld hat
und/oder nicht Deutsch ist.
Und nun, sehr geehrter Herr Bothe, zum vorliegenden Antrag, der ja wohl Teil Ihrer aktuellen Kampagne sein soll. Nehmen wir mal das Landespflegegeld. Das ist eine mittlerweile umgesetzte Idee der CSU in Bayern, die bisher auch dort kein einziges Problem in der Pflege gelöst hat. Wenn hier - wie die AfD es möchte - auch ein solches Modell eingeführt würde, dann wäre das schlecht angelegtes Geld und höchst unsolidarisch. Denn so wird Geld als Wahlkampfgeschenk einfach mit der Gießkanne verteilt - außer an Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger; denn das Geld wird mit den Leistungen des Jobcenters als nicht zweckgebundenes Einkommen verrechnet. Das ist ein alter CSU-Trick, der schon beim Familiengeld angewendet wurde. Ergo: Wenn Sie Transferleistungen bekommen, sind Sie mit der AfD schlecht bedient.
Noch dazu handelt es sich beim Pflegegeld quasi um eine Herdprämie in alt: Sind es doch in der Regel die Frauen - meine Kolleginnen haben gerade schon darauf hingewiesen -, die zu Hause
bleiben oder ihre Arbeitszeit reduzieren, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen.
Unser Ziel müssen deshalb genügend ambulante, teilstationäre und stationäre professionelle, passgenaue und qualitativ hochwertige Angebote sein. Mit allem anderen wollen wir uns nicht abfinden. Dass Sie die Eigenanteile in der Pflege mithilfe eines - wie Sie es nennen - Bundeszuschusses tatsächlich reduzieren wollen, erscheint unglaubwürdig. Die AfD ist die Partei, die am unkritischsten der Marktlogik folgt, und nennt dies dann „Eigenverantwortung“. Mein Kollege Oliver Lottke ist darauf bereits eingegangen.
Wir sagen: Der Eigenanteil muss gesetzlich festgelegt und gedeckelt werden, und die SPD fordert hier richtigerweise, dass alle zukünftigen Kostensteigerungen von der Pflegeversicherung getragen werden müssen.
Pflege, die aus medizinischen Gründen erfolgt, muss im Gegenzug endlich von der Krankenversicherung finanziert werden. Aber das Wichtigste überhaupt ist ein Systemwechsel hin zur Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung und eine Finanzierung derselben unter Heranziehung aller Einkommensarten.
Zu den Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, die Ihnen angeblich so wichtig sind: Das Gesetz zur besseren Bezahlung in der Altenpflege wurde diesen Mittwoch, als Ihre Plakate da draußen rumstanden, von Hubertus Heil und der SPD ins Bundeskabinett eingebracht. Dieses führt in jedem Fall zu höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen in der Altenpflege.
Der Weg für den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales wird endlich freigemacht.
Ihre schwammigen Antragsformulierungen helfen hier jedenfalls nicht weiter.
Alles in allem halte ich es mit der Arbeitsgemeinschaft Junge Pflege des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe Nordwest. Zitat: Was wir also nicht wollen, sind Rechtspopulismus und Extremismus. Deshalb sagen wir: AfD geht für Pflegende gar nicht!
Was auf keinen Fall passieren darf, ist, die AfD aus Protest unreflektiert zu wählen. Wenn ihr protestieren wollt, kommt zu uns oder macht selbst Politik unter Achtung des ICN-Ethikkodexes. Wir wollen Menschlichkeit und Respekt, Anerkennung und Wertschätzung.
Zitatende und auch Redeende!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgesehen davon, dass ich es ziemlich schräg finde, dass die AfD einem Verband wie der AWO, die seit nunmehr über 100 Jahre für gesellschaftlichen Zusammenhalt sorgt, vorwirft, verantwortungslos zu sein, frage ich die Landesregierung ganz explizit, wie sie zu einem flächendeckenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales steht, wie ihn u. a. Diakonie und AWO fordern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Oldenburgische Staatstheater hat kürzlich - wie über 300 Kultureinrichtungen und Aktive der Kulturlandschaft in ganz Deutschland - den Aufruf der Vielen mitinitiiert und unterzeichnet. In meiner Heimatregion Nordwest haben dies gleich über 50 Kulturinstitutionen getan.
- Kollege Meyer, Kollege Bosse und Kollegin Rebuschat, bitte!
Kulturschaffende setzen damit ein Zeichen für Toleranz, Vielfalt und Respekt, gegen die wiederholten Angriffe von rechts außen auf die Freiheit von Kunst und Kultur.
Daraus ist eine bundesweite Kampagne geworden. Ich finde es - gerade auch im Hinblick darauf, dass wir als Abgeordnete gemeinsam darüber diskutieren, wie wir die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen fördern können - außerordentlich wichtig, die Erklärung der Vielen hier zu thematisieren.
Das Manifest geht auf die deutsche Geschichte ein und unterstreicht damit unsere historische Verantwortung.
Danke.
Also zwischen meiner Rede und der Eröffnung des Buffets liegt noch eine halbe Stunde, sagt der Präsident. Das stehen wir gemeinsam durch.
Das Manifest geht auf die deutsche Geschichte ein und unterstreicht damit unsere historische Verantwortung. Kunst wurde in Nazi-Deutschland - von Gauland als „Vogelschiss“ bezeichnet,
wovon sich die AfD in Niedersachsen heute wiederholt nicht distanziert hat - als entartet verunglimpft, und Kultur wurde flächendeckend zu Propagandazwecken missbraucht.
„Müssen sich Kultureinrichtungen, die staatlich gefördert sind, parteipolitisch neutral verhalten? … Ich meine: Nein.“
So sagt es der Intendant des Friedrichstadt-Palastes, Berndt Schmidt, bei der Vorstellung der Initiative der Vielen. Denn dass Extremisten demokratisch gewählt seien, sei „kein Persilschein“. Ich stimme ihm zu.
Die Kunst- und Kulturinstitutionen wehren sich mit ihrer Erklärung gegen eine Verrohung der Sprache, gegen schikanöse Anfragen in Landesparlamenten und Stadträten und gegen Versuche, missliebiger Kultur die Mittel zu entziehen. Die Kultur braucht aber die Möglichkeit, anzuecken, Position zu beziehen und auch einmal unbequem zu sein.
Gemäß Artikel 6 der Niedersächsischen Verfassung besitzt die Kulturförderung in Niedersachsen Verfassungsrang. Diesen müssen wir ernst nehmen und nachhaltig mit Leben füllen. Als Abgeordnete ist es unsere Aufgabe, die Kultur zu unterstützen; denn sie ist eine unverzichtbare Grundlage unserer Gesellschaft. Wir brauchen daher nicht weniger Förderung für die freie Kultur, sondern im Gegenteil mehr.
Ich fordere Sie alle dazu auf, sich für Kunst und Kultur einzusetzen, wo immer - - -
- Nein, Herr Bothe, ich lasse gerade keine Zwischenfrage zu.
Ich fordere Sie alle auf, sich für Kunst und Kultur einzusetzen, wo immer es Ihnen möglich ist. Kunstfreiheit geht uns alle an. Ohne die Freiheit der Kunst verlieren wir letzten Endes unsere Demokratie.
Kommen wir zu den Vorhaben, die Sie im Entschließungsantrag vorfinden. Die Fraktionen der SPD und der CDU legen damit eine Reihe von kulturpolitischen Maßnahmen für unser Land fest. Das ganze Paket gibt der Landesregierung einiges an Hausaufgaben auf. Dies ist auch nötig; denn Niedersachsen als großes Flächenland hat eine große Vielzahl und eine immense Vielfalt an kulturellen Akteurinnen und Akteuren vorzuweisen. Darauf können wir stolz sein.
Wir als Politikerinnen und Politiker können uns am besten bedanken, indem wir gute Rahmenbedingungen für ihre Arbeit schaffen und sie unterstützen. Das Land muss die Förderverfahren für kleine und ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen vereinfachen. Hier wollen wir eine Entbürokratisierung durch eine Verbesserung der Zielvereinbarungen erreichen.
Zudem sollen in Abstimmung mit den Kulturschaffenden Investitionsprogramme für diese Häuser weiterentwickelt werden, um besser auf ihre Bedarfe eingehen zu können.
Außerdem müssen die Förderung für die Mitgliedsverbände im Arbeitskreis niedersächsischer Kulturverbände unbedingt verstetigt sowie eine Ausweitung der Spielstätten- und Konzeptionsförderung der Amateur- und Freien Theater für die Theaterpädagogik realisiert werden.
Die Landschaften und Landschaftsverbände wollen wir stärker gefördert wissen. Sie transportieren und bewahren verantwortungsbewusst und sinnvoll das kulturelle Erbe der Regionen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass wir bessere Unterstützungsangebote für Plattdeutsch und Saterfriesisch benötigen.
Selbst soll das Land in Zusammenarbeit mit den Landesmuseen und anderen Häusern mehr und große Landesausstellungen initiieren.
Zu den umfassenden Bestrebungen der Fraktionen von SPD und CDU gehören weiter umzusetzende Maßnahmen im Bereich der Musik. Das Programm „Wir machen die Musik!“ soll ausgebaut, und die Finanzmittel sollen verstetigt werden. Denn „Wir machen die Musik!“ ist das wichtigste Programm für die musikalische Früherziehung. Es fördert gesellschaftliche Integration und Inklusion.
Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung dazu auf, die Laienmusik in den Vereinen und Verbänden stärker zu unterstützen sowie die Förderung von Musikfestivals zu verbessern.
Was besonders wichtig ist: Wir wollen eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Aktive in der Kulturlandschaft.
Die Maßnahmen, die wir beschließen wollen, sind wichtig und notwendig. Um die Kultur bestmöglich zu fördern, brauchen wir nun langfristig angelegte Konzepte, die gesetzlich festgeschrieben werden müssen.
Wir sollten uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier daher Gedanken darüber machen, wie die Kulturförderpolitik nachhaltig konzeptionell, strategisch und zielorientiert gestaltet werden kann. Kulturschaffende brauchen eine vom politischen Tagesgeschäft unabhängige Struktur, die langfristig wirken kann.
Als kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion freue ich mich auf die Diskussion über diesen Antrag im Besonderen und über die Zukunft der Kulturförderpolitik im Allgemeinen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Rykena, Sie haben mir eine Frage gestellt, die ich höflicherweise beantworten möchte. Sie hatten gefragt, welche Angriffe von Rechtsaußen auf Kunst und Kultur ich meine.
Sie haben es ja nicht so gerne, wenn man Beispiele aus anderen Bundesländern nimmt, deshalb nehme ich Ihr ganz eigenes. Wenn Sie, Herr Rykena, wie in der letzten Landtagsdebatte geschehen, Kulturförderung von deutscher Leitkultur abhängig machen, ist das ein Angriff auf die Freiheit von Kunst und Kultur.
Wenn Beatrix von Storch die Berliner Schaubühne verklagt, weil in einer Inszenierung ein Foto von ihr auftaucht, ist das ein Angriff auf die Freiheit von Kunst und Kultur.
Wenn Intendanten, Regisseure, Theatermacherinnen von AfDlern bedroht werden, ist das ein Angriff auf die Freiheit von Kunst und Kultur.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Was hat die Pflegekammer bereits getan, um die Pflegefachberufe zu stärken, und was ist in Planung?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/2586, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Für diese Beschlussempfehlung
stimmten sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen alle Ausschussmitglieder.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, dass die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ das von ihr verwaltete, nach bisherigem Recht im Wert zu erhaltende Stiftungsvermögen von rund 10 Millionen Euro aufgrund der Lage am Kapitalmarkt gegenwärtig nicht mehr gewinnbringend anlegen kann und daher praktisch handlungsunfähig ist. Aufgrund der ungünstigen Zinsentwicklung ist inflationsbedingt sogar mit einem Vermögensverlust zu rechnen.
Hinzu kommt, dass der bisherige Stiftungszweck, der in einer Förderung der Altenpflegeausbildung liegt, mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 nicht mehr ohne Weiteres wird erfüllt werden können; denn die Altenpflegeausbildung in der bisher bekannten Form wird es so nicht mehr geben. Deshalb soll die Stiftung in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt werden, die ihr Stiftungsvermögen zur Erfüllung des gegenwärtigen Stiftungszwecks verbrauchen kann und soll.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde Anfang November letzten Jahres direkt an die Ausschüsse überwiesen und kurz darauf im feder
führenden Ausschuss eingebracht. Der Ausschuss führte sodann eine schriftliche Anhörung durch. Bedenken gegen den Gesetzentwurf wurden dabei nicht vorgetragen. Auch unter den Ausschussmitgliedern war der Gesetzentwurf in der Sache unstreitig.
Die gleichwohl empfohlenen Änderungen sollen den Regelungsinhalt des Gesetzes nicht verändern. Sie sollen vielmehr zum einen dazu dienen, vorsorglich auch etwaige sonstige Mittel der Stiftung, die weder Stiftungsvermögen noch dessen Erträge sind, an den Stiftungszweck zu binden. Insoweit soll eine Angleichung an die für andere Stiftungen des öffentlichen Rechts geltende
Rechtslage erfolgen. Zum anderen soll im Regelungstext ausdrücklich klargestellt werden, dass das Stiftungsvermögen verbraucht werden kann, weil dies eine Ausnahme von der sonst geltenden Vermögenserhaltungspflicht ist.
Ich bitte Sie im Namen des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Ehre, in diesem Haus das erste Mal in meiner Funktion als kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion zum Haushalt des Landes Niedersachsen reden zu dürfen.
Kultur ist kein politisches Randthema. Kultur berührt unser aller Leben zu jeder Zeit. Dies haben wir eindrucksvoll im Oktober erlebt, als sich 800 in der Kunst und Kultur Tätige hier vor dem Landtag zusammengefunden haben, um für ihr Anliegen, nämlich eine faire Finanzierung ihrer Einrichtungen, zu streiten. Bei ihnen möchte ich mich ganz herzlich für ihr Engagement bedanken.
Ich habe in den letzten Wochen, nachdem wir die sogenannte politische Liste ausgehandelt haben, von diesen Menschen viel Erleichterung und Zustimmung erfahren. Die Fraktionen von SPD und CDU stellen für die Kultur nämlich großartige 8,2 Millionen Euro zur Verfügung, die auf das Gesamtbudget von gut 234 Millionen Euro draufkommen.
In meiner Rede im Oktober habe ich darauf hingewiesen, dass Kultur ein bedeutender Standortfaktor ist, da sie Daseinsvorsorge, Teilhabe, kritische Reflexion, intellektuelle und/oder unterhaltsame Bereicherung für uns alle bedeutet. Oder um es mit Strindberg zu sagen: „Kultur bedeutet: ein Leben in
steter Spannung, ein immerwährender Kampf gegen den Rückschritt.“
Ich wollte diesen Aspekt noch einmal besonders hervorheben, damit es auch die Ewiggestrigen da ganz rechts verstehen, die die Demonstrantinnen und Demonstranten am Rande des OktoberPlenums als - ich zitiere - politische „Indoktrinierer, die für ihre Dienstleistung entsprechend vergütet werden wollen“, bezeichnet haben.
Sie, die AfD, entlarven sich damit selbst als Feinde der kulturellen Arbeit in Niedersachsen
und als Feinde der Freiheit der Kultur als Ganzes. Mehr möchte ich zu Ihren völkisch-identitären Entgleisungen gar nicht sagen. Ich habe mit meiner sehr verkürzten Redezeit Wichtigeres vor. Ich möchte zu den finanzwirksamen Einzelmaßnahmen sprechen.
Die drei Landesbibliotheken in Hannover, Wolfenbüttel und Oldenburg erhalten im Haushaltsplanentwurf eine Erhöhung der Sachausgaben und investiven Ausgaben um 739 000 Euro. Das ist nur konsequent; denn gerade sie sehen sich mit den Herausforderungen der Digitalisierung besonders konfrontiert. Dort lagert nicht nur unsere Geschichte, sondern auch unser Wissen in unzähligen Bereichen. Deshalb werden wir in den nächsten drei Jahren Pilotprojekte mit 140 000 Euro fördern und das Onlineportal „Kulturerbe Niedersachsen“ mit 250 000 Euro bezuschussen.