Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bekannt, dass die vorige Landesregierung den Beschluss gefasst hat, eine Pflegekammer zu errichten. Der Errichtungsbeschluss ist hier nach langjähriger intensiver Diskussion gefasst worden.
Es gab auch aus dem Sozialministerium durchaus den Vorschlag, die Pflegekammer mit einer Anschubfinanzierung zu versehen. Dann wurde aber die Entscheidung getroffen, dass das eben nicht passiert, sondern 90 000 Euro für eine erste öffentliche Kampagne ausreichen und sich die Kammer dann selbst finanziert.
c) Tödliche Abbiegeunfälle - Was unternimmt die Landesregierung? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 18/2622
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Tödliche Abbiegeunfälle - Was unternimmt die Landesregierung?“
Am 19. April 2018 ist es an der Vahrenwalder Straße in Hannover zu einem Unfall zwischen einem Lkw und einem Radfahrer gekommen.
Der Fahrer des Lkws hat beim Abbiegen einen elfjährigen Jungen, der - seiner Mutter voraus - den Radweg befuhr, übersehen. Der Junge wurde von einem der Räder der Zugmaschine überrollt und war sofort tot.
Kleinen Moment, Herr Lilienthal! Sie können gleich noch einmal beginnen. - Vielleicht sortiert sich der Saal jetzt erst einmal so weit, dass diejenigen, die hinausgehen möchten, das auch tun und ihre Mitarbeitergespräche dort weiterführen. - Sobald Ruhe eingekehrt ist, können Sie noch einmal beginnen.
Am 23. November 2018 ist es auf der Straße „Vor dem Celler Tor“ in Burgdorf zu einem Unfall zwischen einem Lkw und einer Radfahrerin gekommen. Der Fahrer des Lkw hat beim Abbiegen ein 16-jähriges Mädchen übersehen. Das Mädchen erlag seinen schweren Verletzungen noch an der Unfallstelle.
Am 18. Januar 2019 ist es in Lehrte zu einem Unfall zwischen einem Müllwagen und einem elfjährigen Mädchen gekommen. Der Fahrer des Müllwagens hat das Mädchen offenbar beim Abbiegen erfasst. Die Schülerin wurde schwer verletzt in ein
1. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, die Zahl der Abbiegeunfälle zu verringern?
3. In welchem Umfang werden Kinder im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung über die Besonderheiten von Abbiegevorgängen bei Lkw unterrichtet?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat haben sich jüngst wieder zwei schreckliche Unfälle mit Todesfolge ereignet - in Lehrte starb ein elfjähriges Mädchen und wenige Tage später eine Siebzehnjährige in Oldenburg. Und wir erinnern uns natürlich auch an den tödlichen Unfall im letzten Jahr mit einem elfjährigen Jungen in Hannover und weitere zahlreiche Unfälle bundesweit mit abbiegenden Lkw.
Das sehr Betrübliche daran war, dass bei den von mir genannten Fällen in Oldenburg und Lehrte die Lkw-Fahrer schlicht weitergefahren sind, ohne sich um die Opfer zu kümmern. Ich glaube, hier müssen wir sehr dringend handeln und an die Verantwortung der Unfallverursacher appellieren.
Tatsache ist: Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Nutzfahrzeugen zum Nachteil schwächerer Verkehrsteilnehmer - in der Regel Radfahrer und Fußgänger, sehr oft auch ältere Menschen - sind zwar zahlenmäßig selten, in ihren Folgen aber sehr schwerwiegend. Die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere im Zusammenhang mit abbiegenden Lkw, ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Wir haben zu dem Thema zahlreiche eigene Aktivitäten entwickelt, und deshalb beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Welche Maßnahmen halten wir für geeignet, um die Zahl von Abbiegeunfällen zu verringern?
Wir setzen dabei seitens des Landes insbesondere auf technische Maßnahmen in den Fahrzeugen sowie auf die Sensibilisierung gerade von Kindern und Jugendlichen für Gefahren. Schon seit Langem setzt sich Niedersachsen mit Nachdruck für die Ausrüstung schwerer Nutzfahrzeuge mit sogenannten Abbiegeassistenzsystemen ein.
Die Bundesländer haben die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, sich gegenüber der EUKommission und bei der UNECE - Weltforum für Kraftfahrzeugvorschriften - dafür einzusetzen,
schnellstmöglich automatisch wirkende Abbiegeassistenzsysteme für neue Lkw ab 7,5 t vorzuschreiben; so ein Beschluss der Verkehrsministerkonferenz von 2017 und eine Debatte im Bundesrat im Mai 2018, die ich selber geführt habe. Es liegt ein Vorschlag vor, über den die zuständigen UN-Gremien nach unserem Kenntnistand demnächst abstimmen sollen. Die Umsetzung wird aufgrund der internationalen Abstimmungsprozesse offensichtlich noch andauern.
Zwischenzeitlich hat der Bund einen Kriterienkatalog mit technischen Anforderungen an heutige Abbiegeassistenzlösungen erarbeitet. Damit gibt es erstmals eine gewisse Rechtssicherheit für die Hersteller und Nutzer solcher Systeme. Erfreulich ist, dass das BMVI die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 t mit Abbiegeassistenzsystemen jetzt finanziell fördert. Die Förderung beträgt 1 500 Euro oder maximal 80 % der Kosten pro Nachrüstung, wobei die Förderung auf maximal zehn Fahrzeuge pro Antragsteller beschränkt ist.
Um im eigenen Zuständigkeitsbereich das Möglichste zu tun, ist beabsichtigt, in Kürze geeignete Fahrzeuge der Landesstraßenbaubehörde mit solchen Abbiegeassistenzsystemen nachzurüsten. Anfang Februar wird ein solches System vor Ort in Sarstedt getestet. Ziel ist es, auf Grundlage der Ergebnisse dieses Tests realistische und sinnvolle Beschaffungskriterien für die möglichst zeitnahe Ausrüstung geeigneter Fahrzeuge in der niedersächsischen Landesstraßenbauverwaltung abzustimmen. Die Fahrzeuge der Landesbehörde sind im Regelfall mit spezieller Ausrüstung versehen, Schneeschieber, Reinigungsgeräte usw. Deshalb ist derzeit nicht komplett absehbar, in welchem zeitlichen Rahmen geeignete Systeme für diese speziellen Anforderungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
Zu Frage 2: Die Wirkungsweise des Systems Bike Flash, welches unlängst in Garbsen installiert wurde, wird bisher vom Hersteller behauptet. Grundsätzlich gilt, dass solche Anlagen, die im Straßenverkehr stehen, für alle Verkehrsteilnehmer verständlich sein müssen. Ich ergänze: Sie dürfen auch nicht fahrlässig eine möglicherweise falsche Sicherheit hervorrufen. Darüber hinaus sollten sie unbedingt zuverlässig sein und dürfen im Gegenzug nicht ablenken oder blenden. Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine solche Anlage auch an einzelnen Kreuzungen für mehr Sicherheit sorgen. Im Verhältnis zu den Kosten für ein Abbiegeassistenzsystem von grob geschätzt 2 000 Euro pro Fahrzeug, das dann aber an jeder beliebigen Kreuzung funktioniert, erscheint eine Investition von 34 000 Euro für eine einzelne Anlage, die dann nur an dieser Stelle steht - pro Kreuzung bis zu vier Anlagen -, zumindest bedenkenswert.
Interessant ist der Hinweis des ADAC, dass es dann vor allem im innerstädtischen Bereich angeblich möglicherweise zu der Situation eines Dauerblinkens kommen könnte.
In Bezug auf die Anlage in Garbsen prüfen wir derzeit auf der Grundlage des Berichts der Region Hannover, wie weiter vorangegangen werden soll. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Mein Ziel ist es, dort einen Modellversuch auf den Weg zu bringen, möglicherweise mit einer anderen neuen, bereits abgenommenen Anlage. Wichtig bleibt aber, dass auch bestimmte Fragen geklärt werden. Das ist im Sinne der möglicherweise potenziellen Unfallverursacher und natürlich auch der Stadt Garbsen; denn Haftungsfragen auch in diesem Bereich sind in einem Rechtsstaat zu prüfen, und auch die Genehmigung dieser Anlage muss zu Sicherheit führen und darf nicht möglicherweise Unsicherheit erzeugen. Auf Nachfrage dazu gerne mehr.
Zu Frage 3: Die Grundlage der Mobilitätserziehung in Niedersachsen ist das Curriculum Mobilität, das seit 2002 besteht. Dabei handelt es sich um einen übergreifenden Ansatz, der Mobilität nicht als eigenes Fach definiert, sondern als einen Lernbereich, der in verschiedenen Fächern aller Schulformen mitgedacht wird. Das Curriculum Mobilität wird ergänzt durch Projekte wie die Schulanfangsaktion und den Fußgängerprofi. Durch das Projekt sollen Schülerinnen und Schüler in ihrer selbstständigen Mobilität gefördert werden. Hier werden Risiken und Gefahren auf dem Schulweg mit den Kindern intensiv und handlungsorientiert erarbeitet.
Dabei werden auch das Gefahrenbewusstsein und situationsorientiertes Verhalten auch bei rechtsabbiegenden Lkw entwickelt und gefördert.
Zusätzlich gibt es seit 2007 die Aktion „Aufgepasst - der tote Winkel!“. Die Initiative wurde von der Landesverkehrswacht mit verschiedenen Kooperationspartnern ins Leben gerufen. Mit der Aktion werden Kinder in Schulen und Kindergärten auf die Gefahren des sogenannten toten Winkels aufmerksam gemacht und zugleich über richtiges Verhalten im Straßenverkehr aufgeklärt. Aktuell setzen sich alle Beteiligten abermals zusammen, um das weitere Vorgehen bzw. die weiteren Aktionen im Zusammenhang mit dem toten Winkel für die Zukunft noch genauer zu planen.
Danke sehr, Herr Dr. Althusmann. - Für die AfDFraktion stellt jetzt die erste Zusatzfrage Herr Peer Lilienthal.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass der Minister Althusmann gerade die Bike-Flash-Anlage in Garbsen ins Spiel gebracht hat, die im Rahmen ihrer Inbetriebnahme im Januar durch die Polizei als „sinnvolle Einrichtung“ bezeichnet wurde und auch von der Region Hannover und von der Stadt Garbsen als ausgesprochen wünschenswert dargestellt wird, frage ich, bis wann das Land gedenkt, über die Zukunft dieser Anlage zu bescheiden.
Zunächst einmal wollen wir mit Blick auf die BikeFlash-Anlage, die hier in Rede steht, den Bericht der Region Hannover weiter auswerten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums werden sich diese Anlage vor Ort noch einmal genau anschauen, bevor eine endgültige Entscheidung gefällt wird.
bisher nur Aussagen eines Herstellers in einem Werbevideo. Die Radfahrenden sollen bereits rund 40 m vor der Anlage erkannt werden. Dann beginnt die Anlage zu blinken. Das muss man sich jetzt mal plastisch vorstellen. Sie soll auf diese Weise den fahrenden Lkw warnen.