Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Namensaufruf ist beendet. Ich bitte jetzt die an dem Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer, Frau Hövel, Herrn Brinkmann und Frau Eilers, nacheinander abzustimmen. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand.
Der Wahlvorgang ist abgeschlossen. Ist noch eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter im Saal, die oder der bis jetzt nicht gewählt hat? - Das ist offenbar nicht der Fall.
Das Wahlergebnis wird Ihnen in Kürze bekanntgegeben. Bis dahin unterbrechen wir die Sitzung. Ich bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. In dieser Zeit werden die am Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer, Frau Hövel, Herr Brinkmann und Frau Eilers, sowie Frau Vizepräsidentin JanssenKucz, Herr Vizepräsident Busemann, Herr Vize
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich gebe Ihnen nun das Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt.
Abgegeben wurden 137 Stimmen, davon 137 gültige und keine ungültigen. 131 Mitglieder des Landtags haben mit Ja und 3 mit Nein gestimmt, 3 Mitglieder haben sich der Stimme enthalten.
Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 137 Abgeordneten beträgt 69. Die Zweidrittelmehrheit von 137 Mitgliedern, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 91 Stimmen.
Mit Ja haben 131 Mitglieder des Landtags gestimmt. Somit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben und Herr Dr. Thomas Smollich zum Mitglied des Staatsgerichtshof gewählt worden.
Wir geben nun das Ergebnis der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs bekannt. Abgegeben wurden ebenfalls 137 Stimmen; davon waren 137 gültig und keine ungültig. 132 Mitglieder haben mit Ja und 3 mit Nein gestimmt, 2 Mitglieder des Landtags haben sich ihrer Stimme enthalten.
Mit Ja haben, wie bereits erwähnt, 132 Mitglieder des Landtags gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben und Herr Professor Dr. Günter Burmeister zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshof gewählt worden.
Der Herr Ministerpräsident wird den Gewählten gleich in der Mittagspause im Leibniz-Saal die Ernennungsurkunden aushändigen. Die nach dem Gesetz vorgesehene Vereidigung ist als erster Tagesordnungspunkt unserer Nachmittagssitzung vorgesehen.
Jetzt möchte ich aber gerne noch die Mitteilung machen, dass unser lieber Kollege und Bläserobmann Karl-Heinz Bley uns draußen mit dem Jagdhornbläserchor des Hegerings Garrel erwartet.
Tagesordnungspunkt 5: Vereidigung des neu gewählten Mitglieds und stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs
Ich bitte Herrn Dr. Smollich und Herrn Professor Dr. Burmeister, nach vorne zu kommen und sich vor der Bank des Präsidiums aufzustellen. - Vielen Dank. Ich werde gleich dazukommen und Sie dann bitten, nacheinander den in § 4 Abs. 2 Satz 1 des Staatsgerichtshofgesetzes vorgeschriebenen Eid zu leisten.
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.