Protokoll der Sitzung vom 01.03.2019

Ihr Verordnungsschwert verspricht vieles, kann aber in der Realität kaum etwas halten; denn einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden durch Wolfsrisse wird man in den wenigsten Fällen belegen können. Vor allem die wichtigen Hobbyweidetierhalter würden dabei keine Berücksichtigung finden. Und selten gewordene Haustierrassen würden damit unweigerlich aussterben. Auf deren Grabstein wird dann geschrieben stehen: Wir hatten im Gegensatz zum Wolf keine Lobby.

Ehrlicher wäre es, festzustellen, dass wir uns mit den landeseigenen Möglichkeiten für ein nachhaltiges Wolfsmanagement unter den jetzigen Rahmenbedingungen der Bundesgesetzgebung leider nur in Stellung bringen können. Die genannten Rahmenbedingungen für mögliches Handeln müssen zuallererst im Bundesnaturschutzgesetz geregelt werden. Und hier, das ist ganz deutlich, ist Berlin gefordert.

An dieser Stelle möchte ich die Bundesratsinitiative unserer Landesregierung loben und hervorheben, die u. a. genau an diesem Punkt ansetzt. Erfreulich ist, dass unsere Landesregierung trotz alledem vor

Ort Handlungsfähigkeit beweist und eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Rodewalder Problemwolfs zunächst bis zum 28. Februar 2019 dieses Jahres erwirkt hatte.

(Glocke der Präsidentin)

Da dieser Wolf - wir alle wissen es - bis gestern nicht erlegt wurde, ist diese Frist nahtlos verlängert worden, zunächst bis zum 31. März 2019. Hoffen wir, dass diese Maßnahme von Erfolg gekrönt sein wird.

Es laufen allerdings sehr viele Wolfsbefürworter in den Wäldern herum, sodass man die Wölfe nicht sauber orten kann und der Erfolg dieser Maßnahme infrage steht. Es besteht auch die Gefahr, dass der Rüde sein Verhalten eventuell bereits auf andere Rudelmitglieder übertragen hat. Viele Indizien, meine Damen und Herren - - -

Herr Dr. Schmädeke, Sie müssten jetzt zum Schluss kommen, bitte.

Wahrscheinlich haben wir es dort mit einem verhaltensauffälligen Rudel zu tun. In logischer Konsequenz müssten im Falle weiterer Nutztierrisse auch weitere gezielte Abschüsse erfolgen.

Vor diesem Hintergrund - - -

Nein, den Hintergrund hören wir jetzt nicht mehr. Aber Sie haben gleich noch die Möglichkeit, auszuführen.

Ich freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD sowie Zustimmung bei der AfD)

Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention von Dr. Birkner.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Schmädeke, die

Landesregierung als handlungsfähig zu bezeichnen, halte ich für extrem gewagt,

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

wenn erst über 40 Tiere gerissen worden sein müssen, bevor sie irgendetwas tut. Herr Kollege Grupe hat auch schon etwas zum Thema Besenderung gesagt.

Sie sagten, man kann die Regelungen der Kormoranverordnung nicht auf eine Wolfsverordnung übertragen. Selbstverständlich geht das; denn das ist genau der gleiche rechtliche Rahmen; das sind genau die gleichen rechtlichen Voraussetzungen. Die Ermächtigungsgrundlage ist genau die gleiche wie die für die Kormoranverordnung im Bundesnaturschutzgesetz.

Die Kolleginnen und Kollegen, die damals dabei waren, erinnern sich vielleicht an die Diskussionen, die wir über die Kormoranverordnung geführt haben. Es wurden damals ähnliche Argumente vorgebracht, wie es jetzt der Fall ist: Das geht alles nicht. Wir müssen auf Berlin warten, da muss es vorangehen. - Das alles ist damals in gleicher Weise gebracht worden.

Seien Sie nicht so zögerlich! Verstecken Sie sich nicht hinter Berlin! Sie haben Handlungsmöglichkeiten; Sie können das Landesjagdgesetz ändern und endlich die Entscheidung treffen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen! Sachsen kann es auch. In Niedersachsen verweist man auf Berlin, auf eine Bundesratsinitiative. Mehr Hilflosigkeit gibt es ja fast nicht.

(Beifall bei der FDP)

Wenn eine Kormoranverordnung möglich war, warum soll dann nicht auch eine Wolfsverordnung möglich sein? Wenn Sie meinen, dass man an der einen oder anderen Stelle nachbessern muss, etwas besser machen muss, dann lassen Sie uns das in den Ausschüssen beraten. Aber ziehen Sie sich nicht immer gleich zurück, und verweisen Sie nicht immer auf Berlin!

Ich sage Ihnen voraus: Das Thema fliegt Ihnen und uns komplett um die Ohren, wenn diese Landesregierung nicht endlich wirklich handlungsfähig wird anstatt nur zu versuchen, irgendwelche Dinge zu regeln, die am Ende keine Realität werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Herr Dr. Schmädeke möchte antworten. Sie haben anderthalb Minuten.

Herr Birkner, es wäre löblich, wenn es denn so wäre, aber ich glaube, Sie streuen den Betroffenen Sand in die Augen. Denn selbst wenn wir diese Verordnung hier beschließen würden, selbst wenn wir den Wolf ins Jagdrecht übernehmen würden - der Wolf genießt eine ganzjährige Schonzeit! Ich habe auf Berlin verwiesen, weil dort diese Rahmenbedingungen geklärt werden müssen.

(Wiard Siebels [SPD]: Genau!)

Wir können uns zwar in Position bringen, aber kurzfristig nichts ändern. Wenn Sie da andere Erkenntnisse haben, dann sagen Sie uns das gerne - wir würden dem sofort folgen.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wir diskutieren das ja!)

Danke, Herr Dr. Schmädeke. - Für die AfD-Fraktion erhält das Wort Herr Stefan Wirtz.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Endlich bekommen wir in Niedersachsen eine Wolfsverordnung, genauso wie Brandenburg und Sachsen, wo schon eine existiert. Die Wolfsverordnung dort hat nichts mit dem Kormoran zu tun - bei uns eigentlich auch nicht.

Endlich eine Verordnung. - Aber das stimmt leider nicht! Oh, warte! Denn es ist ein Antrag von der Opposition und nicht etwa von der Regierung. Wir hätten diese Verordnung schon längst unter Dach und Fach, wenn der zuständige Minister sie eingebracht hätte. So muss es die Opposition übernehmen, eine entsprechende Verordnung auf den Weg zu bringen.

Hier kam eben die Frage auf, ob diese Landesregierung überhaupt handlungsfähig sei. Vielleicht war das nur der falsche Begriff; vielleicht sollte man sich eher Gedanken darüber machen, ob diese Regierung bei diesem Thema überhaupt handlungswillig ist. Das trifft es, glaube ich, viel genauer. Es ist festzustellen: Getan hat sich nicht

wirklich viel. Die Landesregierung läuft jetzt hinterher. Gestern haben wir gehört, dass viel Wert auf die Bundesratsinitiative gelegt wird, dass sich alle einigen sollen und müssen, und dass gemeinsam mit der Bundesebene eine Initiative durchgebracht werden soll.

Wie viele Bundesländer sind eigentlich vom Wolf betroffen? - Das sind nicht sehr viele. Wie viele Bundesländer interessiert das? - Das sind eigentlich eher wenige. Das gilt auch für viele Bürger, auch in unserem Land. Die Stadtbewohner haben keinen Eindruck davon, was geschieht, wenn der Wolf in Koppeln und Ställe einbricht, und wie die Tiere hinterher aussehen - die toten und auch die, die das überleben. Würde ich hier Bilder zeigen, käme zu Recht wahrscheinlich gleich eine Intervention; denn die Bilder, die man nach Wolfsangriffen zu sehen bekommt, sind mehr als unerfreulich.

Was ist jetzt passiert? - Es hat sich keine klare Haltung im Bund eingestellt. Lassen wir das mit der Verordnung doch mal auf uns wirken! Nach einem Blick ins Bundesnaturschutzgesetz stellen wir fest: Es ist schon längst möglich, eine Rechtsgrundlage zu finden, um eine solche Verordnung auf den Weg zu bringen. Sie haben selber gerade gehört, dass das beim Kormoran ja auch ging.

Dem Minister in unserem Bundesland läuft allerdings die Zeit davon. Wozu brauchen wir eigentlich eine Bundesratsinitiative, wenn es eine solche Verordnung schon geben kann? Stimmen wir der doch zu! Das wäre ein Vorschlag. Ich habe jedoch den Eindruck, hier wird sich wieder zurückgezogen, hier wird wieder abgewartet.

In einer anderen Argumentation haben wir schon gehört, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfes auf Bundesebene festgestellt werden muss. Darauf kann man sich prima zurückziehen. Es wurde auch schon eine Verbindung mit Westpolen hergestellt; denn das ist eine gemeinsame Population. Die Ausweichbewegungen des Herrn Umweltministers sind ja legendär. Hier ist es Westpolen; in der Energiepolitik ist es China. Fast habe ich den Eindruck, man müsste seine Aussagen besendern, damit man sie mal zu fassen kriegt; denn die sind auf der ganzen Welt unterwegs.

(Beifall bei der AfD und Heiterkeit bei der FDP)

Mit einer solchen Verordnung hätten wir die Möglichkeit, Wölfe zu vergrämen und nicht gleich zu töten. Das wäre das leichteste Mittel. Gestern wur

de ich von einer Schülergruppe gefragt, warum man die Wölfe nicht einfach mit Gummikugeln beschießt - das wäre die leichteste Lösung -, um sie von unseren Siedlungen und Ställen fernzuhalten. Möglich ist das bisher nicht, aber per Verordnung würde das gehen. Es würde auch einen größeren Sinn machen, dies den Jägern zu übertragen, anstatt, wie bisher, der Polizei. Ein Polizeieinsatz im Wald, um einen gefährlichen Wolf zu erschießen? - Ich glaube, diese Behörde hat andere Aufgaben.

Keinen Platz gibt es für Wildtierromantik, für eine gern betonte Harmlosigkeit des Isegrim, wie er genannt wird, der jetzt zurückgekehrt ist und auf der NLWKN-Seite auch noch willkommen geheißen wurde, als er im Jahr 2000 hier auftauchte. Das Willkommen fällt jetzt natürlich ein wenig geringer aus.

Die Argumente, die man bringen muss, damit es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt - und so umständlich ist es ja, diesen gefährlichen Wolf zu entnehmen -, ziehen nicht mehr, wenn wir einen Wolf haben, der in und an Ställe geht, der über hohe Zäune springt. Es ist auch fraglich, ob es nicht sogar schon zu spät ist - das haben wir auch schon gehört.

Den Ausschussberatungen sehen wir gerne entgegen. Die Verordnung ist sinnvoll. Wir würden sie gerne unterstützen.

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr, Herr Wirtz. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Christian Meyer.