Da weigern Sie sich, diesen Weg mitzugehen. Das wäre der einzige Punkt, der in Ihrer Kompetenz, in unserer Kompetenz, in der Kompetenz des Landtages als Haushaltsgesetzgeber liegt. Genau da entziehen Sie sich Ihrer Verantwortung, und das finde ich ziemlich arm.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die SPD-Fraktion hat sich die Kollegin Kreiser gemeldet. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute Morgen war ich zum Interview durch die Multimedia Berufsbildende Schule aus Hannover eingeladen. Ich begrüße das Engagement dieser Schülerinnen und Schüler sehr, dass sie sich politisch interessieren und gerade zu den aktuellen Themen, die hier im Parlament besprochen werden, ein dementsprechendes Interview durchführen und dieses auch in die Öffentlichkeit tragen. Ein Thema dazu war auch „Ehrenamt stärken - Datenschutz-Grundverordnung für Vereine handhabbarer machen“.
Zwei Fragen hat der Schülerreporter mir z. B. gestellt. Das waren: Die Vereine sind durch die Datenschutz-Grundverordnung vor hohe Aufgaben gestellt. Wie können wir die Vereine und das Ehrenamt besser unterstützen? - Und: Wer schützt die Daten, und wie kann dem Missbrauch von Daten entgegengewirkt werden?
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Entschließungsantrag der SPD und CDU wollen wir die 56 000 Vereine - davon 9 500 Sportvereine - in Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbeauftragten in die Lage versetzen, die Anforderungen einzuhalten. Es ist natürlich wichtig, Daten - insbesondere personenbezogene Daten - sensibel zu behandeln. Herr Onay, ich glaube, wir alle sind uns einig, dass das schon sehr wichtig ist.
Es ist wichtig, dass sich jedes Vereinsmitglied darauf verlassen kann, dass seine Daten nicht ohne seine Zustimmung bearbeitet oder gar weitergeleitet werden. Wir bitten jedoch, die Einwilligungsvorbehalte nicht in vollem Umfang durchzuführen, Vereine zu schulen und den Beratungsgedanken vor die Sanktion zu stellen. Wir bitten darum, dass bei Erstverstößen kein Bußgeld gezahlt werden muss, sondern der richtige Weg erklärt wird. Am besten wäre es selbstverständlich, wenn es gar nicht erst zu einem Verstoß käme.
Wir bitten die Datenschutzbeauftragte des Landes, unter Einbindung des Datenschutzinstituts Niedersachsen konkrete Formulierungs- und Handlungslinien zu erstellen, sodass die Datenschutz-Grundverordnung auch durch Ehrenamtliche in den Vereinen richtig angewendet werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ehrenamt hält unsere Gesellschaft maßgeblich zusammen. Sie alle haben in Ihren Wahlkreisen Vereine, Initiativen und Institutionen. Ohne Vereine wäre unsere Gesellschaft nicht denkbar, ohne Initiativen und Institutionen wäre gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht möglich - das ist sicherlich uns allen bewusst. Aus unserer Sicht ist es daher besonders wichtig, das Ehrenamt zu schützen, zu würdigen und zu stärken. Es geht vor allem darum, das Ehrenamt nicht zu überfordern. Daher fordern wir die Landesregierung des Weiteren auf, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Datenschutzrechts einzusetzen, damit kleinere Vereine z. B. nicht verpflichtet sind, Datenschutzbeauftragte zu bestellen.
Digitalisierung entlastet das Ehrenamt: Einladungen zu versenden, Mitgliederlisten zu führen oder sich einfach im digitalen Raum zu präsentieren - das alles ist mit der Digitalisierung wesentlich einfacher. Wie in allen anderen Bereichen auch müssen wir dafür sorgen, dass Fortschritt das Bestehende ergänzt oder ersetzt, aber nicht Bestehendes verhindert.
Die Datenerfassung und -bearbeitung darf auf keinen Fall zur Überforderung des Ehrenamtes führen. Wir wollen eine Brücke zwischen der unbedingten Notwendigkeit eines modernen Datenschutzes und der Leistbarkeit im Ehrenamt schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Beratung und Hilfestellung durch die Landesdatenschutzbeauftragte ist uns deshalb so wichtig, damit es den Menschen in Niedersachsen weiterhin Spaß macht, sich im Verein zu engagieren.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang für die gemeinschaftliche Zusammenarbeit bedanken, Herr Fredermann, und bitte um Unterstützung für unseren Entschließungsantrag. Den Antrag der Grünen lehnen wir ab; denn auch wir setzen uns selbstverständlich für die Vereine in Niedersachsen ein.
Danke, Frau Kollegin. - Für die Fraktion der FDP hat sich nun der Kollege Jan-Christoph Oetjen gemeldet. Bitte sehr!
Ganz herzlichen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und verehrte Kollegen! Ich habe mit großem Interesse verfolgt, welchen Tanz der Kollege Fredermann und der Kollege Onay hier vorhin aufgeführt haben. Das war schon ganz spannend.
Wir als FDP finden die Initiative, die von CDU und SPD ausgegangen ist, richtig. Wir müssen Vereine von unnötigen Vorgaben im Bereich des Datenschutzrechtes entlasten. Diese sind übrigens gar nicht so sehr aus Europa gekommen, sondern die gibt es, weil der Deutsche Bundestag beschlossen hat, bestimmte Ausnahmeregelungen, die in der Datenschutz-Grundverordnung für Vereine vorgesehen waren, gerade nicht in nationales Recht zu übernehmen. Das ist aus meiner Sicht ein Fehler gewesen.
Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir mehr Beratung für die Vereine brauchen. Die Vereine brauchen einen Ansprechpartner, der ihre Fragen beantwortet. Das kann auch aus meiner Sicht nur die Landesdatenschutzbeauftragte sein. Kollege Fredermann hat zu Recht gesagt, dass die Landesdatenschutzbeauftragte zum Teil schon aktiv geworden ist und diese Beratung auch leisten möchte.
Die Grünen wollen diese Rechtsänderung nicht, weil sie das Datenschutzniveau nicht absenken wollen. Das sagen sie nicht offen, weil das bei den Vereinen nicht gut ankommt, aber das klingt hier schon so ein bisschen an.
Sie sagen aber auch - und das aus unserer Sicht zu Recht -: Wenn die Landesdatenschutzbeauftragte Beratung leisten soll, dann braucht sie dafür auch Stellen. Dann braucht sie mehr Personal, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Aber das wollen SPD und CDU nicht in ihren Entschließungsantrag schreiben: dass diese zusätzlichen Stellen bei der Landesdatenschutzbeauftragten notwendig sind. Dabei haben die Grünen völlig recht: Man kann nicht erwarten, dass mehr Arbeit geleistet wird, ohne dass dafür mehr Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Lieber Kollege Fredermann, ich hätte mir gewünscht, dass Sie die Forderung nach zusätzlichen Stellen für die Landesdatenschutzbeauftragte in Ihren Entschließungsantrag mit aufgenommen hätten. Aber dazu konnten Sie sich leider nicht durchringen. Aus meiner Sicht ist das aber notwendig; denn sonst bleiben die Versprechungen gegenüber den Vereinen leer.
Die Kolleginnen und Kollegen, die bei der Landesdatenschutzbeauftragten arbeiten, können sich ja nicht vierteilen. Somit streuen Sie den Vereinen Sand in die Augen, wenn Sie einerseits sagen, dass Sie zusätzliche Beratungsangebote für die Vereine schaffen wollen, aber andererseits die Landesdatenschutzbeauftragte nicht entsprechend finanziell und materiell ausstatten wollen. Das ist gegenüber den Vereinen und gegenüber der Landesdatenschutzbeauftragten nicht fair.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie bekommen von uns Freien Demokraten insofern einen Vertrauensvorschuss, als wir davon ausgehen, dass diese zusätzlichen Personalstellen in der Folge, dann, wenn diese Aufgaben übertragen werden, der Landesdatenschutzbeauftragten tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Dem Antrag der Grünen wird die FDP-Fraktion aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Sie wird ihn aber auch nicht ablehnen. Die Rechtsänderungen sind zwar notwendig, aber zu ihnen kommt es, wenn wir den Antrag der Grünen annehmen, nicht. Die zusätzlichen Stellen sind aber notwendig.
Am Ende werden wir dem Antrag von SPD und CDU zustimmen, weil wir der Überzeugung sind, dass wir die Vereine entlasten müssen und es für das Ehrenamt nicht so hohe Auflagen beim Datenschutz geben sollte. Ich kann Sie nur auffordern, der Landesdatenschutzbeauftragten die zusätzlichen Stellen mit dem nächsten Haushalt zur Verfügung zu stellen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Für die Fraktion der AfD hat sich nun der Kollege Jens Ahrends gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident, ich danke Ihnen. - Meine Damen und Herren! Laut ist der Ruf aus Ihren Reihen nach immer mehr EU. Immer mehr Kompetenzen werden aus den Mitgliedsländern nach Brüssel übertragen. Dort sitzen dann hoch bezahlte Menschen an ihren Schreibtischen und entscheiden über Richtlinien und Gesetze. In den einzelnen Staaten müssen diese dann umgesetzt werden.
Die DSGVO ist zum 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt worden. Heute stehen wir hier und versuchen einen Weg zu finden, diese Verordnung aus Brüssel weitestgehend zu befolgen und gleichzeitig das Funktionieren der Vereine in Niedersachsen zu gewährleisten.
Wir müssen leider feststellen, dass die Umsetzung dieser Richtlinie gerade in den Vereinen, in denen viele ehrenamtliche Mitglieder arbeiten, zu großen Problemen führt. Sie belastet das Ehrenamt und stellt es vor eine große Herausforderung. Komplexe rechtliche Formulierungen aus Brüssel müssten so in deutsches Recht umgesetzt werden, dass anwenderfreundliche und verständliche Formulierungen an die Stelle von komplizierten rechtlichen Bedingungen treten. Hierbei muss der Grundsatz „Beratung vor Sanktion“ auf jeden Fall befolgt werden; denn die Menschen brauchen Hilfe.
Aber an diesem Beispiel der DSGVO, meine Damen und Herren, wird leider auch deutlich, dass in Brüssel Entscheidungen getroffen werden, von denen zuvor anscheinend niemand geahnt hat, welche Auswirkungen diese Verordnungen in der Praxis haben werden. Damit ist dies ein gutes, ja fast exemplarisches Beispiel mit Blick auf die Forderung der AfD, die Verwaltung subsidiär zu gestalten, anstatt eine zentrale Regierung eines europäischen Superstaates mit einer übermäßigen Regulierungswut zu haben.
Aber natürlich stimmen wir diesem Antrag zu, um zu gewährleisten, dass wir auch weiterhin viele ehrenamtliche Mitglieder in den Vereinen haben, die durch ihr Engagement gewährleisten, dass die Vereine in Niedersachsen weiterhin funktionieren.
Wir unterstützen auch die Forderung, auf die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zu verzichten, wenn es sich um einen kleinen oder mittleren Verein handelt. Allerdings fordern wir zunächst eine genaue Definition: Was ist ein kleiner Verein? Ab wann ist es ein mittlerer bzw. ein großer Ver
Auch eine Öffnungsklausel, um ehrenamtliche Vereine von der gesetzlichen Verpflichtung gemäß DSGVO zu befreien, halten wir durchaus für erstrebenswert. Auch hier müssen die genauen Bedingungen dafür natürlich noch definiert werden.
Die AfD-Fraktion unterstützt den hier eingebrachten Antrag der Fraktionen von SPD und CDU, das Ehrenamt zu stärken und die DSGVO für Vereine praktisch handhabbar zu machen. Den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen lehnen wir ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Ahrends. - Zu einer Kurzintervention hat der Kollege Oetjen das Wort. Bitte sehr!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil es mir tierisch auf den Keks geht, dass hier Reden gehalten werden, die von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind.
Lieber Herr Kollege Ahrends, bei der Beratung dieses Antrags und bei der Anhörung im Ausschuss ist ganz deutlich geworden, dass es nicht die Datenschutz-Grundverordnung ist, die den Vereinen Probleme bereitet, sondern deren Umsetzung im Bundesdatenschutzgesetz durch den Bundesgesetzgeber.
Dieses billige Brüssel-Bashing bringt uns überhaupt nicht weiter. Das mag Ihnen gefallen, aber inhaltlich ist es hier nicht angebracht.